Hallo,
seit einigen Tagen bin ich ein verzweifelter Vater einer 11jährigen Tochter.
Nach vorausgegangenen Auffälligkeiten in der Schule (sehr schlechte Noten und immer neue "Geschichten") kam jetzt die Krönung unserer bereits mitten in der Pubertät befindlichen Tochter.
Sie kam nach der Schule nicht nach Hause. Anstattdessen bevorzugte sie den Gang zur Schulsozialarbeiterin und erzählte, dass es ihr "zuhause zu stressig" sei. Sie bekommt zuhause zu hören (nicht nur einmal, da sie ihre Dinge nicht umsetzt), dass sie ihre Hausaufgaben machen muss und wenn nötig duschen soll, da sie 2 Wochen kein Tropfen Wasser gesehen hat. Auch das Handy wird dann mal eingezogen, wenn sie nicht hört. Den Umgang mit der einen und anderen Freundin verbietet man (sofern möglich) da unser Erachtens es kein guter ist. Sie hat auch Freundinnen welche jederzeit willkommen sind. Diese sind halt ganz anders. Eltern sorgen sich halt....
Das Jugendamt hat sie in eine Wohngruppe gesteckt. Sie fühlt sich wohl, sagt sie selbst. Wir Eltern haben verlangt, dass das Kind nach Hause kommt und wir dann an alles arbeiten. Schon zuvor waren wir aufgrund der Auffälligkeiten in der Schule bei einer Psychotherapeutischen Behandlung mit ihr. Diese sollte nach den Ferien weitergeführt werden aber nun kam es ja nicht mehr dazu.
Das JA zwingt uns eine Familienhilfe auf (3-4 mal/wöchentlich). Wir sollen unterschreiben! Man erzählt zwar, dass diese zuhause stattfindet aber die Tochter selbst möchte nicht nach hause. Man habe ihr versprochen, dass wenn wir die Familienhilfe nicht unterschreiben, dies Unterschrift dazu gerichtlich eingeklagt werde.
Darf das JA das Kind ohne Einwilligung der Eltern im Kinderheim belassen? Pubertäres Verhalten iat das im Grunde genommen. Das JA sagt, das Kind hätte Rechte und das sogenannte "Wortrecht". Es hätte um Obhutnahme gebeten.
Zu guter Letzt hat das Kind noch erzählt, es habe mal vor längerer Zeit "eine gewischt" bekommen. Dies war ein leichter "Wisch" in den Nacken bzw. Hinterkopf.
Man muss dazu sagen, dass dieses Kind bereits eine Berührung beim vorbeigehen als starkes Rempeln auslegt.
Liebe Grüße
-- Editiert von Bülent123 am 09.09.2018 16:26
Jugendamt gibt Kind nicht raus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn man sich mit der Unterbringung des Kindes nicht einverstanden erklärt, dann muss das Gericht entscheiden, ergibt sich aus dem SGB VIII.
Nur, mal ganz ehrlich, die Tochter scheint sich da ja wohl zu fühlen, wo sie sich im Augenblick aufhält. Wäre es unter diesem Gesichtspunkt nicht sinnvoll, das Kind da zu lassen, zumindest vorübergehend, und erst die Defizite aufzuarbeiten und dann das Kind wieder nach Hause zu holen? Vielleicht will sie dann auch wieder ganz freiwillig zurück?
Noch etwas: Wenn ein Kind in Obhut genommen werden möchte, dann muss das JA auch dem entsprechen, auch das ergibt sich aus dem SGB VIII. Ich denke mal, etwas mehr Flexibilität von Euch wäre in allerseitigem Interesse angebracht.
wirdwerden
@wirdwerden, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Freut mich sehr.
Wur fragen uns aber auch, ob die oben genannten Gründe ausreichen um gerichtlich zu erwirken, dass das Kind dort bleibt. Eine Kindeswohlgefährdung besteht nicht, sagte bereits das JA. Sie sagten halt nur, dass wenn das Kind nicht nach Hause möchte, es in ein Heim dürfe.
Sehr seltsam wenn es doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht gibt. Denn nicht jedes Kind kann sich plötzlich wünschen woanders zu wohnen. Zudem werden wir nun tüchtig zur Kasse gebeten. 3500Euro kostet das monatlich. Mal sehen was wur zahlen müssen obwohl wir keinen derartigen Antrag stellten.
Überall gibt es Regeln an die nan sich halten muss. Eine stark pubertierende Jugendliche will nicht nach Hause weil es ihr zu stressig ist.......
Reicht das alles für den Richter? Der muss gegen die Rechte der Eltern angehen und argumentieren. Eibe Kindeswohlgefährdung ist ebenfalls definiert und steht hier außer Betracht.
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Hallo,
ZitatZudem werden wir nun tüchtig zur Kasse gebeten. 3500Euro kostet das monatlich. Mal sehen was wur zahlen müssen obwohl wir keinen derartigen Antrag stellten. :
Hat man das schon rechtskräftig entschieden?
edy
Doch. Das sieht das Gesetz so vor. Nur entscheidet dann bei WIderspruch der Eltern ein Gericht, ob der Wunsch des Kindes oder das Recht der Eltern vorrangig sein soll.Zitat:Denn nicht jedes Kind kann sich plötzlich wünschen woanders zu wohnen.
Die Auskunft des Jugendamts ist im Wesentlichen zutreffend. Entweder man kooperiert oder das Familiengericht entscheidet. Bis dahin bleibt das Kind (auf seinen Wunsch hin) in dieser Wohngruppe oder anderswo in Obhut des Jugendamtes.Zitat:Man habe ihr versprochen, dass wenn wir die Familienhilfe nicht unterschreiben, dies Unterschrift dazu gerichtlich eingeklagt werde.
Wie das Familiengericht entscheiden würde, kann man hier nicht vorhersagen. Eine (dauerhafte) Unterbringung in einer Wohngruppe gegen den WIllen der Eltern würde tatsächlich empfindlich in das Sorgerecht der Eltern eingreifen und daher liegen die Hürdn dafür tatsächlich sehr hoch. Da auch die Kosten für so eine Unterbringung sehr hoch sind (und die werden wohl kaum vollständig die Elternbezahlen), lässt sich vermuten, dass auch der Staat nicht sonderlich an so einer Unterbringung interessiert ist und das Problem lieber im Elternhaus lösen würde.
Das hier eine Kindeswohlgefährdung völlig auszuschließen sei, ist eine gewagte These. Dieser Begriff wird sehr weit aufgefasst. Hier scheint die Entwicklung (auch Ihrer Aussage nach) wenig wünschenswerte Züge anzunehmen. Auch das kann eine Gefahr für das Kindeswohl bedeuten.
Auch bei gegebener Kindeswohlgefährdung sind aus verschiedenene Gründen vorrangig die mildesten Mittel zu wählen, die irgendwie erfolgversprechend sein können. Das ist dann aber zum Beispiel so eine Familienhilfe. Wenn Sie dieses Angebot nun verweigern, dann lehnen Sie damit das mildere (und das elterliche Sorgerecht schonendere) Hilfsmittel für die Tochter selber ab. In Verbindung damit, dass die Tochter die Unterbringung in der Wohngruppe möglicherweise nachdrücklich fordern wird, sie schon im fortgeschrittenen Alter ist und durchaus auch das Jugendamt diese Unterbringung zu befürworten scheint, kann man dann nicht gänzlich ausschließen, dass das Gericht die dauerhafte Unterbringung in dieser Wohngruppe auch gegen den Willen der Eltern anordnet. Wenn der Richter Ihnen wirklich das Sorgerecht entziehen will, dann machen Sie es diesem mit Ihrer Weigerungshaltung nur unnötig einfach.
Da Sie bei der Erziehung der Tochter nicht die (auch selber) gewünschten Erfolge zu erzielen scheinen, stellt sich die Frage, ob es nicht ganz in Ihrem Interesse ist, so eine Familienhilfe in Anspruch zu nehmen. Was spricht dagegen?
Man mag aber auch abwarten wollen, was passiert, wenn das Kind den Alltag in dieser betreuten Wohngruppe kennenlernt. Auch dort soll sie Hausaufgaben machen und regelmäßig duschen. Freundinnen kann man dort auch nicht nach Belieben empfangen. Sollten das wirklich die einzigen Gründe für den gewünschten Auszug aus dem Elternhaus sein, könnte sich das Problem recht bald ganz einfach erübrigen. Auch hier stelllt sich also die Frage: Was spricht dagegen?
Immer so weitergehen kann es ja auch nicht. Oder was war Ihr Plan, abseits des weiteren Besuchs beim Psychologen?
Gibt es noch weitere Geschwister? Was sollen das für "Geschichten" sein?
Ich denke, dass SIe sich selber einen Gefallen damit tun, wenn Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen.
Dies ist ausnahmslos zu unterlassen.Zitat:Dies war ein leichter "Wisch" in den Nacken bzw. Hinterkopf.
Da hat das Kind wohl die Wahrheit erzählt.Zitat:Zu guter Letzt hat das Kind noch erzählt, es habe mal vor längerer Zeit "eine gewischt" bekommen.
Zitat:Jugendamt gibt Kind nicht raus
Sachen werden "herausgegeben", oder auch nicht.
Eltern mögen alle möglichen Rechte haben, aber ganz sicher keinen auf "Herausgabe eines Kindes". Solche Formulierung zeigt schon, daß im Verhältnis der Eltern zu ihrem Kind einiges im argen liegt.
Tipp: Lassen Sie sich auf die Familienhilfe ein. Keiner will das haben, aber im Nachhinein stellt sich meistens heraus, daß das sehr hilfreich war. Versuchen Sie es doch einfach mal.
ZitatHallo, :
seit einigen Tagen bin ich ein verzweifelter Vater einer 11jährigen Tochter.
Nach vorausgegangenen Auffälligkeiten in der Schule (sehr schlechte Noten und immer neue "Geschichten") kam jetzt die Krönung unserer bereits mitten in der Pubertät befindlichen Tochter.
Sie kam nach der Schule nicht nach Hause. Anstattdessen bevorzugte sie den Gang zur Schulsozialarbeiterin und erzählte, dass es ihr "zuhause zu stressig" sei. Sie bekommt zuhause zu hören (nicht nur einmal, da sie ihre Dinge nicht umsetzt), dass sie ihre Hausaufgaben machen muss und wenn nötig duschen soll, da sie 2 Wochen kein Tropfen Wasser gesehen hat. Auch das Handy wird dann mal eingezogen, wenn sie nicht hört. Den Umgang mit der einen und anderen Freundin verbietet man (sofern möglich) da unser Erachtens es kein guter ist. Sie hat auch Freundinnen welche jederzeit willkommen sind. Diese sind halt ganz anders. Eltern sorgen sich halt....
Das Jugendamt hat sie in eine Wohngruppe gesteckt. Sie fühlt sich wohl, sagt sie selbst. Wir Eltern haben verlangt, dass das Kind nach Hause kommt und wir dann an alles arbeiten. Schon zuvor waren wir aufgrund der Auffälligkeiten in der Schule bei einer Psychotherapeutischen Behandlung mit ihr. Diese sollte nach den Ferien weitergeführt werden aber nun kam es ja nicht mehr dazu.
Das JA zwingt uns eine Familienhilfe auf (3-4 mal/wöchentlich). Wir sollen unterschreiben! Man erzählt zwar, dass diese zuhause stattfindet aber die Tochter selbst möchte nicht nach hause. Man habe ihr versprochen, dass wenn wir die Familienhilfe nicht unterschreiben, dies Unterschrift dazu gerichtlich eingeklagt werde.
Darf das JA das Kind ohne Einwilligung der Eltern im Kinderheim belassen? Pubertäres Verhalten iat das im Grunde genommen. Das JA sagt, das Kind hätte Rechte und das sogenannte "Wortrecht". Es hätte um Obhutnahme gebeten.
Zu guter Letzt hat das Kind noch erzählt, es habe mal vor längerer Zeit "eine gewischt" bekommen. Dies war ein leichter "Wisch" in den Nacken bzw. Hinterkopf.
Man muss dazu sagen, dass dieses Kind bereits eine Berührung beim vorbeigehen als starkes Rempeln auslegt.
Liebe Grüße
-- Editiert von Bülent123 am 09.09.2018 16:26
Ja ein Kind darf selbst entscheiden wenn es nicht zuhause sein will ist das Jugendamt berechtigt sie da zu lassen außer das Jugendamt ist der Meinung das es zuweit her geholt wäre und sie die Familie dann eine Familienhilfe gibt.
Bei uns war es früher so...
Von mein Vater die Ex Frau hatte eine Tochter die erzählt hat sie wurde hier geschlagen man müsse die ganze Zeit in der Ecke stehen und essen wird auch gestrichen und ein Schlag ins Gesicht bekam man auch ich wurde sogar mal von ihr gekniffen an meinen Ohren hatte sie auch schon gezogen. Die Tochter davon wurde in Heim gesteckt und bei uns kamen sie direkt vorbei...
Kindeswohlgefährdung, mein Vater wie auch die Ex Frau wurden gezwungen die Hilfe anzunehmen, eigentlich wären wir anderen auch weg gekommen aber das Jugendamt kannte meinen Vater bereits und die Ex Frau also wurden wir nicht weg genommen, ich war damals feige um dies zu erzählen das hab ich dann irgendwann bei der schulsozialatbeiterin getan aber das brachte nichts die Ex Frau meines Vaters wurde glauben geschenkt und zu mir hat man gesagt das es alles normaler Erziehungsmethoden sind so wie sie es erklären hat sie es auch gesagt aber das war einfach nur gelogen!!!
Inzwischen wird dieses alte Drama beendet sein---
und früher war sowieso alles anders.
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