Hallo!
Die 15-jährige Tochter der A wird entgegen dem Willen der A zu ihrem eigenen Schutz vorläufig von den Jugendämtern in Obhut genommen.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage geschieht dies und woher bekommt man weitere Informationen?
Was kann die Mutter tun? An wen kann Sie sich wenden?
Vielen Dank!
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Jugendamt holt Kind aus der Wohnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
nach SGB VIII §8a ist das JA verpflichtet bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden.
Das JA hat die Gefährdung abzuschätzen, die Inobhutmahme findet statt wenn das JA es für erforderlich hält das Familiengericht einzuschalten und eine dringende Gefahr besteht. Meist findet dies statt wenn die Sorgeberechtigten eine Zusammenarbeit bei der Gefahrenabschätzung verweigern.
Es wird also höchstwahrscheinlich ein Verfahren beim Familiengericht geben, du solltest dir eine Fachanwalt für Familienrecht suchen. Ansonsten ist Kooperation mit dem JA angesagt.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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Ich pack zum § 8a noch mal den § 42 dazu. Das sind die Alternativen. Entweder ist schon ein Beschluß des Familiengerichts da, welcher nur vollstreckt wurde. Oder aber das Familiengericht wird dann eingeschaltet, wenn die Sorgeberechtigten nicht mit der auswärtigen Unterbringung des Kindes einverstanden sind.
Die Basis für diese Bestimmungen ist das Wächteramt des Staates, welches in Art. 6 GG
niedergelegt ist.
wirdwerden
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Vielen Dank!
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