Hallo,
wird vom Gericht dennoch ein Verfahrensbeistand "losgeschickt" auch, wenn sich das Jugendamt
bereits vor Kurzem gegen einen Umgang des Kindes mit den Großeltern väterlicherseits ausgesprochen hat?
Zum Vorgang:
Mutter hat alleiniges Sorgerecht
Vater wollte Kind zur Adoption freigeben (an neuen Stiefvater)
Kindsvater ist straffällig geworden (verurteilt wg. Gewalt und falsche Vermögensauskunft)
Kindsvater lehnt Gespräche ab
aktuell haben die Großeltern Umgang beantragt
Jugendamt hört Mutter und Kind an, entscheidet gegen Umgang
Verfahrensbeistand des Kindes meldet sich wegen Kontakt und Treffen
Nun die Frage: Benötigt das Gericht noch die Bemühungen eines Verfahrensbeistandes, wenn sich das Jugendamt bereits gegen Umgang ausgesprochen hat, da es nicht dem Kindeswohl diene?
Der Verfahrensbeistand meinte telefonisch, dass es den Bericht vom Jugendamt noch nicht kenne und bat um die Kontaktdaten.
Die Sache ist die, dass das Kind (6J.) nach dem letzten Anhörungstermin mit einer Richterin wegen Sorgerecht hinterher retraumatisierende Zustände mit Alpträumen und nächtlichem Erwachen hatte.
Die Dame im Jugendamt hat den Termin nun schon äußerst vorsichtig vorgenommen. Wenn nun die nächste fremde Person vom Kind zu diesem Thema Antworten möchte, dann fürchtet man um die gleichen Aufwühlungen, wie bei dem Verfahren zuvor.
Kennt jemand hier einen ungefähren Ablauf?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Jugendamt lehnt Umgang mit Großeltern ab - dennoch Verfahrensbeistand?
1. Juni 2019
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Frage vom 1. Juni 2019 | 14:08
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt lehnt Umgang mit Großeltern ab - dennoch Verfahrensbeistand?
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#1
Antwort vom 7. Juni 2019 | 21:39
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 9x hilfreich)
Das Gericht kann nach §158 FamFG
jederzeit erneut die Anhörung des Verfahrensbeistandes anordnen.
Das Gericht kann dem Karlsruher Weg oder dem Cochemer-Modell folgen.
Und jetzt?
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