Jugendamt möchte Umgang ändern

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Maro1821
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt möchte Umgang ändern

Hallo an alle,

Vielleicht hat jemand einen Rat.
Im März wurde per Gerichtsbeschluss vom Familiengericht ein geregelter Umgang mit Tagen und Zeiten festgelegt.

Da der Vater nun beim Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung angegeben hat, möchte das Jugendamt Übernachtungen bei der Mutter verbieten.

Sie trinke Alkohol.
Laut Beschluss vom Familiengericht dürfen die Kinder 3 Tage pro Woche inklusive Übernachtungen bei der Mutter sein.

Laut Jugendamt darf die Mutter die Kinder jetzt nur noch tagsüber an den festgelegten Tagen sehen.

Sie solle einen Abstinenznachweis bringen.
Erst dann dürfen die Kinder wieder über Nacht bei ihr bleiben.

Darf das Jugendamt sowas?

Ganz lieben Dank schonmal für eure Antworten!




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41964 Beiträge, 14653x hilfreich)

Na ja, fordern darf das JA alles. Nur ein Gerichtsentscheid kann bei fehlendem Einverständnis nur vom Gericht abgeändert werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39433 Beiträge, 6470x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Darf das Jugendamt sowas?
Was denn? Was sagen oder was schreiben oder was beim Gericht beantragen? Ja. Das darf.
Zitat (von Maro1821):
möchte das Jugendamt Übernachtungen bei der Mutter verbieten.
Wie äußert das JA denn diesen Wunsch? Hat das JA die Mutter mal aufgesucht, um evtl. zu prüfen, ob was dran ist an der Behauptung des Vaters?
Zitat (von Maro1821):
Sie trinke Alkohol.
Nun ja. Das dürfte wohl das Jugendamt weder verbieten noch mit der Änderung der Umgangszeiten erfolgreich verhindern können.
Zitat (von Maro1821):
Laut Jugendamt darf die Mutter die Kinder jetzt nur noch tagsüber an den festgelegten Tagen sehen.
Ach, und abends und an den kinderfreien Tagen darf sie Alkohol trinken?
Ich meine, da fehlt was...

Zitat (von Maro1821):
Sie solle einen Abstinenznachweis bringen.
Das kann evtl. das Familiengericht fordern, wenn es über Umgangszeiten und/oder Sorgerecht zu entscheiden hat und sich das mit einer Kindeswohlgefährdung bewahrheitet.

https://atoxout.com/abstinenznachweis-und-sorgerecht-expertenwissen-und-fakten/#

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7301 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Laut Jugendamt darf die Mutter die Kinder jetzt nur noch tagsüber an den festgelegten Tagen sehen.

Sie solle einen Abstinenznachweis bringen.
Erst dann dürfen die Kinder wieder über Nacht bei ihr bleiben.

Darf das Jugendamt sowas?

Kurzfristig und vorübergehend: ja.
Da kann das Jugendamt sogar Kinder aus ihrer Familie nehmen und in einem Heim unterbringen, wenn es das Kindeswohl akut und erheblich gefährdet sieht.

Das lässt sich dann selbstverständlich gerichtlich anfechten.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3343 Beiträge, 1112x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Darf das Jugendamt sowas?
Für die Betroffenen ist die Antwort auf diese Frage vollkommen irrelevant. Die wichtigere Frage wäre: Ist das Kindeswohl objektiv gefährdet oder nicht?

Dies scheint das Jugendamt zu bejahen und versucht deshalb nun seinem Schutzauftrag nachzukommen. Wedelt nun ein Elternteil mit seinem gültigen Umgangsbeschluss, dann muss das Jugendamt, sofern es an seiner Auffassung festhält, weitere Maßnahmen ergreifen. Z.B. die Änderung des Umgangsbeschlusses oder auch einen Teilsorgerechtsentzug.

Dagegen wehren sollte man sich deshalb nur, wenn die Behauptungen des Jugendamtes objektiv haltlos sind und man davon überzeugt ist, dass objektiv keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Zitat (von Anami):
Ich meine, da fehlt was...
Dem stimme ich zu.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Sie trinke Alkohol.

Wenn der mehr oder weniger regelmäßige Drogenkonsum von einem Elternteil relevant wäre, müsste man wohl der Mehrheit der Eltern die Kinder wegnehmen.



Zitat (von Maro1821):
Laut Jugendamt

Gibt es vom Jugendamt da was schriftliches?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Maro1821
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt aber einen gültigen Gerichtsbeschluss.
Der Vater stellt diese Behauptung auf.
Die Frage ist, ob das Jugendamt einfach die Übernachtungen verbieten kann

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41964 Beiträge, 14653x hilfreich)

Es gibt genug "Suchteltern," die trotzdem die Kinder aufziehen. Das ist doch nicht die Frage. Die Frage ist, ob das mütterliche Verhalten dem Kindeswohl während des Aufenthaltes bei ihr gefährdet ist. Und dafür ist hier im Augenblick noch nichts vorgetragen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Maro1821
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist, ob das mütterliche Verhalten dem Kindeswohl während des Aufenthaltes bei ihr gefährdet ist. Und dafür ist hier im Augenblick noch nichts vorgetragen.

Nein.
Ist es nicht

-- Editiert von User am 27. November 2024 16:18

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und dafür ist hier im Augenblick noch nichts vorgetragen.

Doch, hier
Zitat (von Maro1821):
Da der Vater nun beim Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung angegeben hat




Zitat (von Maro1821):
Es gibt aber einen gültigen Gerichtsbeschluss.

Den kann das JA außer Kraft setzen bei akuter Kindeswohlgefährdung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18906 Beiträge, 10202x hilfreich)

Zitat (von Maro1821):
Die Frage ist, ob das Jugendamt einfach die Übernachtungen verbieten kann

Nein.
Aber wie schon gesagt: Wenn das Jugendamt den Eindruck hat, dass die Kinder bei der Mutter gefährdet sind, kann das Jugendamt:
- Die Kinder sofort in einem Heim / einer Pflegefamilie unterbringen
- Eine Änderung des Gerichtsbeschlusses beantragen
- Die Entziehung des Sorgerechts der Mutter beantragen
- Eine Kombination aus den drei genannten Optionen nutzen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
L.82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Kurzfristig und vorübergehend: ja.
Da kann das Jugendamt sogar Kinder aus ihrer Familie nehmen und in einem Heim unterbringen, wenn es das Kindeswohl akut und erheblich gefährdet sieht.


Aber auch nur wenn ein "begründeter Verdacht" besteht.
Also z.B. unangemeldet Besuch bei der Mutter machen wenn das Kind dort ist und sie die Mutter völlig betrunken vorfinden!
Das tolle ist ja, jeder kann jeden Menschen beim JA melden, das JA muss der Meldung erst einmal nachgehen und erst wenn sich der Verdacht bestätigt und akute Gefahr besteht, dürfen sie das Kind da soforf raus nehmen und in ein Heim unterbringen.
Einfach so dürfen die es nicht und würden sich auch arge Probleme einhandeln.Denn dafür bräuchten sie ein richterlichen Beschluss.

"Sie solle einen Abstinenznachweis bringen.
Erst dann dürfen die Kinder wieder über Nacht bei ihr bleiben.
Da der Vater nun beim Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung angegeben hat, möchte das Jugendamt Übernachtungen bei der Mutter verbieten.

Sie trinke Alkohol.Sie solle einen Abstinenznachweis bringen."

Ich als Mutter würde das Jugendamt kräftig auslachen! Wo ist denn der Beweis dass sie alkoholabhängig ist??Und wenn demnächst jemand behauptet die Mutter ist Chinesin, soll sie dann eine Ahnenforschung aufsuchen und beweisen dass in ihrem Stammbaum keine Verwandten aus China stammen?
"Wenn das Kindeswohl AKUT gefährdet ist" heißt, das JA müsste die Mutter im vollrausch antreffen und das Kind müsste sich just in der Zeit auch dort bei ihr befinden. Das sind die gern gespielten Spielchen vom JA, aus Angst "als Alkohol-, Drogenabhängig oder psychisch krank abgestempelt zu werden", rennen die meisten sofort los und erbringen Beweise, die das entkräften und wollen zeigen das man ja nix zu verbergen hat. Und so fängt der Weg nach unten an. Denn aus 1 Behauptung werden 2, dann 5 und kaum dass man es merkt dreht sich das ganze Leben nur noch darum irgendwelche Behauptungen zu entkräften.
Haben das Spielchen bei mir auch versucht, ich solle ein Nachweis bringen dass ich psychisch gesund bin... Joa, hab ich gesagt, mache ich... sofort, direkt nachdem sie mir den Nachweis vorlegen dass eine Erkrankung existiert hat.Anderfalls werd ich mal bei ihrem Chef auch ein Nachweis einfordern, dass ich ein Attest über Ihren Geisteszustand sehen möchte.
Zack.... war Ruhe! Das lustige daran war, dieses Gespräch fand original so vor Gericht statt bei mir.Der Richter war nur am lachen...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3343 Beiträge, 1112x hilfreich)

Zitat (von L.82):
"Wenn das Kindeswohl AKUT gefährdet ist" heißt, das JA müsste die Mutter im vollrausch antreffen und das Kind müsste sich just in der Zeit auch dort bei ihr befinden.
Nein, das ist nicht so. Schon die Begrifflichkeit der Kindeswohlgefährdung impliziert, dass gerade noch kein Schadenseintritt vorliegen muss.

Insbesondere bei Fällen von Suchtmittelabhängigkeit oder psychischen Erkrankungen kann es dabei zu einer stetigen und langjährigen Vernachlässigung des Kindes kommen, woraus sich eine Kindeswohlgefährdung begründen kann. Und zwar nicht nur, wenn ein Elternteil im Vollrausch oder psychotischen Zustand ist. Natürlich kann dieser Vorwurf nicht wahllos ins Blaue hinein gemacht werden.

Deshalb gibt es im Zweifel Gerichte, die darüber eine Tatsachenfeststellung zu treffen haben, z.B. durch Sachverständigenbeweis. Wenn dies bei dir dazu führte, dass eine Gefährdung nicht festgestellt werden konnte, wunderbar und gut für das Kind. Mehr Bedeutung solltest du deiner persönlichen Geschichte dann aber auch nicht beimessen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41964 Beiträge, 14653x hilfreich)

Ich bitte, eines zu bedenken. Die Gerichtsentscheidung war relativ frisch, gerade mal ein paar Monate alt. Man war/ist sich offensichtlich uneinig gewesen. Sonst wäre das Gericht ja nicht angerufen worden. Man ist nicht in die Berufung gegangen. Der Alkoholismus war doch auch schon zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens da. So etwas fällt doch nicht vom Himmel.

Also, es muss nach der Gerichtsentscheidung bei der Mutter eine Veränderung eingetreten sein. Eine Veränderung, die so gravierend ist, dass die doch recht frische Entscheidung der Abänderung bedarf. Aber, Gerichtsentscheidungen können in diesen Fällen nur durch Gerichtsentscheidungen abgeändert werden. Und dazu muss ein förmlicher Antrag gestellt werden. Es muss substantiiert dargelegt werden, was ganz konkret das Kindeswohl so gefährdet, dass der Fall neu entschieden werden muss.

Das JA kann beraten, kann die Ansicht eines Elternteils unterstützen, muss bei konkreter Gefährdung der Kinder eingreifen. Aber, wenn dieses nicht widerspruchslos hingenommen wird, ist das Gericht anzurufen. Jedenfalls kann es nicht Gerichtsentscheidungen, die es nicht teilt, einfach mal so durch eigene Entscheidungen aushebeln. Ich finde es schlimm, wenn das JA den Eindruck erweckt haben sollte, es sei dazu befugt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39433 Beiträge, 6470x hilfreich)

Zitat (von L.82):
Aber auch nur wenn ein "begründeter Verdacht" besteht.
Hier besteht der begründete Verdacht, dass die Sache seit Nov 24 irgendwie geregelt wurde.
...diese ollen Kamellen aufwärmen soll was bringen? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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