Jugendamt/ psychologisches Gutachten / Richter überprüft aussagen nicht/ Beschluss

19. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mutter-Fragestellerin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt/ psychologisches Gutachten / Richter überprüft aussagen nicht/ Beschluss

Guten Tag,
Da ich nicht glauben kann was mir grade passiert und ich einige Fragen habe, hoffe ich einige Antworten hier zu finden.
Es geht um Folgendes,
Ich , Allein Erziehende Mutter, Teilzeit Beschäftigt von Mo-Fr Vormittag s , keine sozialen Leistungen, unverschuldet, nicht vorbestraft, Sohn 12 j.
ADHS mit impulsiven Verhalten, gute im normal Bereich Intelligenz, leben in einer 3 Zimmer Wohnung mit Hund.
Seit Beginn der Schule hat mein Sohn Probleme in der Schule, sehr auffälliges Verhalten es gab Schulwechsel in der Grundschulzeit, schulbegleitung, Beschulung in Kleingruppe, soziale Kompetenz training, Verhaltenstherapie. Etc.

Ich habe bereits in der ersten Klasse das Jugendamt mit ins Boot geholt um Unterstützung für Schule zu erhalten, das war auch wirklich gut, und habe positive Erfahrungen machen dürfen, es war eine Familienhilfe da um im Grunde genommen auf mein Wunsch hin zu schauen was ich besser machen könnte oder ob ich Fehler mache, da mir dieses von Schulseite immer wieder vorgeworfen würde.
Nach 4 Monaten würde die Hilfe eingestellt weil kein Bedarf im Häuslichen Bereich, das Jugendamt begleitet mich aber auf meinen weiterhin auf meinen Wunsch bei Schulischen Angelegenheit.
Auch das änderte im Halbjahres Wechsel von klasse 4.
Mein Sohn würde ab Anfang Klasse 4 auf Medikamente für eingestellt ( seit 3 Lebensjahr beim Kind und Jugend Psychiater In Behandlung und adhs bekannt)
Mit dem Wechsel in Klasse 5 kam es wieder vermehrt zu Schwierigkeiten, im schulischen Bereich, so das ich mich nach Möglichkeiten für meinen Sohn umschaute, leider war keine Großgruppen Therapie zu finden und ich wendete mich erneut an Jugendamt um die Hilfe nach Paragraph 35 A zu beantragen, aufsuchende „Therapie" damit direkt vor Ort in der Schule mit ihm an seinem Problem gearbeitet werden kann.
Das würde auch genehmigt nach mehrfachen drängen meinerseits.
Leider verlief dieses nicht wie gewünscht, viel Krankheit der Fachkraft, oder absagen wegen anderen Jobs, corona bedingt, aber auch Ablehnung meines Sohnes, deshalb sollten erst einmal Ausflüge stattfinden zum vertrauensaufbau, absolut in meinem Sinne, leider geschah kaum etwas anders als coole Dinge zu unternehmen, es gab kleine Geschenke der fallkraft, sie nahm ihn in ihrem privat Auto mit, sogar mit zu sich nachhause, auf den HPG s äußerste ich dieses immer kritisch und stellte die sinnhaftigkeit in frage.
Vor 1 Jahr erfuhr ich durch ein adhs forum , das man einen pflegegrad bei adhs bei der Krankenkasse beantragen kann, ich besprach mein Vorhaben mit dem behandelnden Arzt, der Fallkraft vom JBD und auch mit der Fallkraft vom asd ( waren bis dato schon 4 verschiedene) und stellte den Antrag, da die Krankheit meines Sohnes schon sehr viel Zeit in Anspruch nimmt es ist nicht so das es hier zuhause nicht schwer war mit ihm aber lenkbar, er hat Freunde , Familie, macht Sport, macht Mittlerweile eine Lernthrapie, es geht ihm aber auch einiges verloren oder kaputt, braucht viel Anleitung und Begleitung, sehr viel Struktur , Rituale. Und auch der ständig Austausch mit Schule nimmt viel Zeit ein, Bekomme ich durch ein gutes Netzwerk , Rückhalt von Familie und Freunden ganz gut hin. ( natürlich gibt es auch mal Streit)
Es folgte der Pflegegrad 3 mit Empfehlung eine Schwerbehinderungsgrad zu beantragen, Bei der Begutachtung war auch die Fallkraft vom JBD anwesend.
Mein Sohn erhielt dann aUch die Anerkennung von Schwerbehinderung mit 80% Merkzeichen H B

Soviel zur Vorgeschichte zusammen gefasst.

Im Sommer 2020 wechselte die Zuständigkeit der Jugendamt Sachbearbeiterin, und es stand ein neues HBG Gespräch an das vorige viel Corona bedingt aus,
Ich schlug vor da mein sohn die Termine nicht mag das die neue Sachbearbeiterin zu uns nachhause kommt um sich ein Bild zu machen, so das er zum HBG nicht mit muss, Das hielt sie für angemessen .
Der Termin lief leider nicht gut, ich versuchte mit ihr über die Hilfe 35a und meine Bedenken zu sprechen , das lehnte sie ab, meinte sie wäre da um das Kindeswohl zu überprüfen und mit meinem Sohn alleine zu sprechen, wie geistig Behinderte er den sei, sie bestand auf ein Gespräch mit ihm alleine.
Naja ich bat sie dann freundlichen zu gehen, alles weitere Besprechen wir dann beim HBG da der Termin allerdings 2 mal Corona bedingt verschoben würde, würde die Hilfe wieder einfach weiter verlängert, ein Termin sollte es allerdings noch geben.
Daraufhin schrieb ich eine Stellungnahme mit dem Betreff : HBG/ Einstellung der Hilfe,
In dem ich die Sinnhaftigkeit in frage stellte, die derzeitliche Situation zuhause sowie in Schule beschrieb , weiter das ich es für Sinnvoll halte das er eine Lern Therapie macht ( ist erst durch das Pflegegeld möglich da man es privat zahlen muss1.std 72 € ) und das er auch noch Zeit für Freunde bräuchte und es meinetwegen bei Einstellung keinen Termin mehr geben müsste .
3 Monate später erhielt ich eine Gerichtliche Vorladung, Beschluss, wegen Elterliche Sorge. Das war kurz vor Weihnachten.
Es stellte sich dann raus es gehe um Latente Kindeswohlgefährdung .
Anlass , ich hätte die Hilfe abgebrochen, und zusammen Arbeit verweigert,
In der Begründung und Aktuellen Situation
Stehen soviel Dinge drin die Verdreht ausm Zusammenhang gerissen oder auch schlichtweg gelogen sind.
Erstens ich habe nirgendwo den Kontakt abgebrochen, oder zusammen Arbeit verweigert, ich würde meinem Sohn den Kontakt zu Großeltern verbieten ( die wohnen um die ecke und helfen wo sie können) ich würde Kontakt zum Vater verbieten, aber ein paar Seiten im chronologischen Ablauf Steht dann wieder das ich begleitete Umgänge mit dem Vater beantragt habe ( der Vater ist Schwer Krank) und das ich mit Kind vorstellig war weil wir keine Anschrift hätten mein Sohn sich aber Kontakt wünscht)
Ich hätte sämtliche Maßnahmen abgebrochen, wem die Stigmatisierung vom pflegegrad und behinderten grad zu gute kommt, und das es dem asd unklar wäre wie es zu Stande kommt.
Ich würde mein Kind nachts alleine lassen wenn ich arbeite, ( da hat er nicht zuhause geschlafen oder jemand hier)
Er müsste den Haushalt hier weitestgehend selbst/ für uns beide machen etc.
Ein Haufen Vorwürfe die ich belegen kann das es nicht der Wahrheit entsprechen.

Ich wüsste nicht wo oben und unten ist, ich kann es immer noch nicht fassen, ich nahm mir ein Anwalt, besorgte Stellungnahme ausm Umfeld, Familie, Freunde Ärzte, alte schreiben von Gutachtern, Ämtern und auch vom ASD die diese Vorwürfe wiederlegten ! Doch scheinbar hat es weder der Beistand meines Sohnes noch der Richter sich überhaupt angesehen, bei der Anhörung kämmen dann neue Vorwürfe wie mein Kind würde Tiere quälen und sexualisiertesverhalten an den Tag legen, ich viel erneut vom Glauben ab, mir fehlen dafür auch einfach die Worte, auf der Anhörung würde entschieden das ich 2 Wochen habe um einem Familienpsychologischen Gutachten zuzustimmen,
Darauf schrieb mein Anwalt das ich nach einer genauen Begründung und Einsicht in die Akte vom JBD einem Gutachten eventuell zustimme .
Das Jugendamt Antworte zwar aber nur mit weiteren Vorwürfen die auch schon vorher erwähnt würden und das die Fallkraft vom JBD das anders sehe und für fragen zur Verfügung Stände.
Mein Anwalt sollte zwar darauf reagieren er hätte den ganzen klaren Auftrag, meinte aber das hätte Zeit, das Gericht könne ohne meine Zustimmung eh kein Beschluss erlassen.
Am Wochenende bekam ich auf einmal Post, von einem Psychologischen sachverständigen , er hätte den Auftrag vom Amtsgericht per Beschluss zur Erstellung eines Familienpsychologischen Gutachten bekommen . Und will am .... zu uns nachhause kommen vorher soll ich Lebenslauf, Verhältnis zur Familie etc aufschreiben und ihm zusenden.

Ich telefonierte darauf heute mit meinem Anwalt, und war schockiert erst jetzt davon zu erfahren, der Beschluss ist vom 29.6 und heute habe ich ihn zugesandt bekommen.
Er war solange nicht an seinem Gerichtskasten .

Tja und so wie es aussieht soll nun sogar geprüft werden ob das Kind im Haushalt verbleiben kann, ob ich meinem Sohn Schaden zufüge, was für Schaden mein Kind davon tragen würde wenn man ihn von mir trennen würde.

Der Anwalt will sich jetzt kümmern,

Was kann ich tun?
Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich überhaupt, mich dagegen zu wehren?
Und ist es sinnvoll dieses Gutachten zu machen?

Vielen Dank für die Zeit und den Rat im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen

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42 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, wann der Beschluss im Fach des Anwalts gelandet ist, das wissen wir nicht. Denn der Beschluss ist weder am Ausstellungsdatum geschrieben worden, noch an demselben in den Postumlauf gekommen.

Es ist offensichtlich schon länger ein Gerichtsverfahren anhängig, so jetzt wird das gemacht, was in so Fällen üblich ist. Es wird geguckt, ob es dem Kind gut geht. Ich verstehe Dein Entsetzen nicht so ganz. Es ist noch gar nichts entschieden.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mutter-Fragestellerin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, ja das ist mir Bewusst das noch nicht s entscheiden ist allerdings, wie kann es sein das beweise abgelehnt oder ignoriert werden?
Ich möchte kein Gutachten machen, bin mir aber bewusst das es nicht sinnvoll wäre es zu verweigern da man mir sonst sofort das Sorgerecht entziehen könnte .
Wie kann es sein das soviel öffentliche lügen soein Ausmaß nehmen. ?

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#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich verstehe Dein Entsetzen nicht so ganz. Es ist noch gar nichts entschieden.
So wie ich die Fragestellerin verstanden habe, geht es ihr unter anderen darum, dass ein Gutachten erstellt werden soll, aufgrund der Annahmen/Behauptungen, die den Tatsachen nachweisbar nicht entsprechen.

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#5
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Wenn zwei sich streiten bestellt ein Gericht im Zweifel einen eigenen, unabhängigen Gutachter.


Moin Flo Ryan.

Mir ist der Fall bekannt, daher gestatte ich mir an dieser Stelle eine Zusammenfassung:

Die Einbestellung des Gutachters sollte aufgrund des Verdachtes auf die "latente Kindeswohlgefährdung" erfolgen. Die "latente Kindeswohlgefährdung" wurde von JA durch eine Stellungsname "begründet". Mutter-Fragestellerin hat auf die Begründung des JAs zu Begutachtung wegen der "latenten Kindeswohlgefährdung" mit einer Stellungsname mit diversen Unterlagen beigelegt reagiert, aus denen hervorgeht, dass die Behauptungen des JAs nicht der Wahrheit entsprechen. Alle "Gründe" lagen nicht im Bereich der Deutung irgendwelcher abstrakter Begriffe, sondern ganz konkrete Vorwürfe. Die einfach widerlegbar faktisch unwahr sind: Mutter-Fragestellerin würde "Kontakt zu Großeltern verbieten"...? Kontakt besteht die ganze Zeit ununterbrochen, die Beziehung ist gut, die Großeltern sind Himmel sei dank noch relativ fit, wohnen um die Ecke und haben Lust auf das Kind. "Mutter verweigere Kontakt zu Vater" ...? Mutter-Fragestellerin beantragte mehrfach begleiteten Umgang mit dem Vater beim JA, Vater lehnte vehement jeden Kontakt ab und erschien trotz Vorladung nicht mal zu Verhandlung aus dem Eingangspost. In diesem Duktus geht es weiter.

Der Beschluss erging, als hätte es die Stellungsname von Mutter-Fragestellerin nicht mal gegeben.

Einfach Frage: was tun ...?!






-- Editiert von alya_spock am 19.07.2021 23:59

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Mutter-Fragestellerin ):
Der Anwalt will sich jetzt kümmern,

Was kann ich tun?
Das, was dein Anwalt dir sagt. Wozu hast du ihn denn sonst?

Zitat (von Mutter-Fragestellerin ):
Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich überhaupt, mich dagegen zu wehren?
Gegen eine Gerichtsverhandlung kann man sich nicht wehren. Man kann in der Verhandlung zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen und der Anwalt die Formalitäten beachten.

Zitat (von Mutter-Fragestellerin ):
Und ist es sinnvoll dieses Gutachten zu machen?
Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt durch gerichtlichen Beschluss. Ob das sinnvoll ist, ist eine merkwürdige Frage. Das Gericht ist zu der Entscheidung gekommen, dass es ein Gutachten für die weitere Beurteilung des Sachverhaltes benötigt.

Zitat (von Mutter-Fragestellerin ):
wie kann es sein das beweise abgelehnt oder ignoriert werden?
Das Gericht erhebt die erforderlichen Beweise in geeigneter Form. Es ist hierbei an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden. Das Gericht hat die Ergebnisse der Beweiserhebung aktenkundig zu machen. (§ 29 FamFG)

Zitat (von alya_spock):
Der Beschluss erging, als hätte es die Stellungsname von Mutter-Fragestellerin nicht mal gegeben.
Dann würde ich Rechtsmittel gegen diesen Beschluss einlegen. Außerdem würde ich mir ggf. eine Fachaufsichtsbeschwerde und eine Strafanzeige überlegen. Das sollte man natürlich nur tun, wenn man der eigenen Einschätzung auch tatsächlich Objektivität zumessen kann. Und da kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung mal sagen. Es wird nirgends so viel gelogen und subjektiv empfunden wie über die eigene Person oder Familie. Die Gründe für eine Kindeswohlgefährdung können vielschichtig sein, der Verursacher wird sie in der Regel aber nicht sehen oder verstehen. Und wenn aus der Kindeswohlgefährdung eine Tat wird, schreien alle wieder nach dem Versagen des Jugendamtes und der Justiz. Es ist ein schmaler Grat zwischen Elternautonomie und staatlichem Wächteramt, der sicher nicht immer zur Zufriedenheit aller Beteiligten führt.

Zitat (von Flo Ryan):
Das ist ein ganz normaler Ablauf, der noch überhaupt nichts zu sagen hat.
Ich teile letztlich diese Auffassung.

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#7
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Dann würde ich Rechtsmittel gegen diesen Beschluss einlegen.

Ein Rechtsmittel dagegen dürfte nicht gegeben sein.

Signatur:

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

"Latente Kindeswohlgefährdung" und die Behauptungen der Gegenseite (seien sie wahr oder unwahr) sind doch zwei verschiedene Puzzlesteine in dem ganzen Komplex. Das sollte man nicht vermischen. Selbst wenn die Mutter die Kontakte nicht verweigern/stören würde, könnte eine latente Kindeswohlgefährdung vorliegen. Also den Behauptungen mit Beweisantritten entgegen treten, das ist klar, ist wohl auch schon passiert. Und jetzt das Kind begutachten lassen, ist doch völlig in Ordnung. Und wenn das Gutachten vorliegt, kann man dazu ja nochmals Stellung nehmen oder auf Antrag auch den Gutachter im Gerichtstermin persönlich befragen.

Ist doch alles im normalen Ablaufverfahren.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und jetzt das Kind begutachten lassen, ist doch völlig in Ordnung.


Nein, ist es nicht: denn zu Begutachtungsbegründung wurden unwahre Behauptungen vorgebracht.

Platt ausgedrückt: sogar im Supermarkt ist eine Taschenkontrolle ohne konkreten Verdacht als "unzu­lässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" nicht gestattet. Ein familienpsychologisches Gutachten ist es allenfalls.

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#10
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Nein, ist es nicht: denn zu Begutachtungsbegründung wurden unwahre Behauptungen vorgebracht.

Platt ausgedrückt: sogar im Supermarkt ist eine Taschenkontrolle ohne konkreten Verdacht als "unzu­lässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" nicht gestattet. Ein familienpsychologisches Gutachten ist es allenfalls.

Eine rein emotionale Einschätzung, die rechtlich nicht haltbar ist.
Vorallem wird sie ja nicht gezwungen das Kind dahin zu bringen oder sich selbst begutachten zu lassen. Sie kann es verweigern, muss dann aber natürlich mit den Konsequenzen leben.

-- Editiert von Ballivus am 20.07.2021 09:20

Signatur:

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Und platt geantwortet: in diesen Familienrechtsverfahren geht es nicht um die Kontrolle einer Tasche. Das Familiengericht ist verpflichtet, sich selbst ein umfassendes Bild hinsichtlich des Kindes zu machen. Ist eben anders als in anderen Zivilverfahren. Das Gericht ermittelt und schafft sich ein umfassendes Bild vom Zustand des Kindes. Nicht nur vom Umgang mit wem auch immer.

Und - alya, ein Kind ist kein Gegenstand, den man in eine Tasche stopft, und allein dadurch eine Überprüfung ausgeschlossen wird.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 20.07.2021 09:30

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#12
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ein Kind ist kein Gegenstand, den man in eine Tasche stopft, und allein dadurch eine Überprüfung ausgeschlossen wird.


Danke, die Bemerkung und damit einhergehende Erkenntnis, "ein Kind sei kein Gegenstand, den man in eine Tasche stopft", bringt die Fragestellerin sicherlich weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Vorallem wird sie ja nicht gezwungen das Kind dahin zu bringen oder sich selbst begutachten zu lassen. Sie kann es verweigern, muss dann aber natürlich mit den Konsequenzen leben.


Moin Ballivus.

Die Androhung der "Konsequenzen" impliziert den Zwang. Oder missverstehe ich gerade Ihre Aussage?

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Du hast doch diesen menschenverachtenden Vergleich mit der Tasche im Supermarkt gebracht, nicht ich. Ich habe darauf hingewiesen, um was es geht. Habe versucht es zu erklären. Wie es prozessual aussieht. Mehr kann man hier doch nicht tun. Die Mutter muss lernen, das richtig einzuordnen. Und da ist im Augenblick gar nichts beunruhigend.

wirdwerden

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#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Ein Rechtsmittel dagegen dürfte nicht gegeben sein.
Warum nicht?

Zitat (von alya_spock):
Nein, ist es nicht: denn zu Begutachtungsbegründung wurden unwahre Behauptungen vorgebracht.
Doch ist es, siehe § 30 FamFG. Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden, wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will und die Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird.

Zitat (von alya_spock):
sogar im Supermarkt
Einen Supermarkt und ein Familiengericht zu vergleichen ist in jeglicher Hinsicht Unsinn.

Zitat (von alya_spock):
Die Androhung der "Konsequenzen" impliziert den Zwang.
Was ist denn die alternative Erwartungshaltung? Eine gerichtliche Entscheidung wird nun mal bindend, wenn man kein Rechtsmittel nutzt oder keines mehr hat. So funktioniert ein Rechtsstaat.

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#16
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde das Gutachten von einem anderen Standpunkt sehen.

Das Gericht traut dem Jugendamt eben nicht vorbehalts- und kommentarlos.

Deshalb jetzt das Gutachten.
Das ist doch im Sinne der Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde das Gutachten von einem anderen Standpunkt sehen.

Das Gericht traut dem Jugendamt eben nicht vorbehalts- und kommentarlos.

Deshalb jetzt das Gutachten.
Das ist doch im Sinne der Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde das Gutachten von einem anderen Standpunkt sehen.

Das Gericht traut dem Jugendamt eben nicht vorbehalts- und kommentarlos.

Deshalb jetzt das Gutachten.
Das ist doch im Sinne der Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Die Androhung der "Konsequenzen" impliziert den Zwang.

Nein, bei Zwang hat man keine andere Wahl.
Hier kann man frei abwägen zu was man sich entscheidet.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#20
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du hast doch diesen menschenverachtenden Vergleich mit der Tasche im Supermarkt gebracht, nicht ich.


Der Vergleich war keinesfalls "menschenverachtend" - Sie haben diesen (mutwillig?) missverstanden.

Es geht darum, dass bei einem wesentlich kleineren Einriff in das Persönlichkeitsrecht (Taschenkontrolle) bereits ein konkreter Verdacht vorliegen muss. Ein familienpsychologisches Gutachten ist zu einem viel erheblicherer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und benötigt anscheinend keinen "konkreten Verdacht": die Hürden für einen "kleinen Eingriff" scheinen größer zu sein, als für einen "großen".

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#21
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Das Gericht traut dem Jugendamt eben nicht vorbehalts- und kommentarlos.


Im Gegenteil: das Anstreben eines "familienpsychologischen Gutachtens" war genau das, was Jugendamt mit der Verhandlung anstrebte. Insofern hat das Gericht dem Jugendamt vorbehalts- und kommentarlos "Recht" gegeben, ungeachtet dessen, dass die Begrünung für das "familienpsychologische Gutachten", was JA abgab, schlicht zusammengelogen war. Wogegen sich die Fragestellerin wiederum mit Ihrer Stellungsname und diversen Unterlagen (erfolglos) zu wehren versuchte.

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#22
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Doch ist es, siehe § 30 FamFG. Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden, wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will und die Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird.


Moin smogman, genau das ist hier der Fall:

Das Gericht stützt seine Entscheidung ausschließlich auf die Feststellung der "Tatsachen", dessen "Richtigkeit" von der Fragestellerin ausdrücklich bestritten wird.

Welche Herangehensweise wäre hier angeraten?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

@alya_spock

Du gehst die ganze Diskussion hier deutlich zu emotional an, was mich wundert, da es sich ja um einen Fall einer Kollegin o.Ä. handeln soll.
Es sollte ja gerade in deinem Interesse sein sich hier sachlich auszutauschen und die verschiedenen Standpunkte zu erörtern.
Eine rein rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema habe ich hier von dir noch gar nicht gesehen.
Deine persönlichen Auffassungen sind vollkommen irrelevant für diese Problematik.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Du gehst die ganze Diskussion hier deutlich zu emotional an, was mich wundert, da es sich ja um einen Fall einer Kollegin o.Ä. handeln soll.
Es handelt sich bei der Fragestellerin um (u.a.) meine beste Freundin, unsere Kinder sind ebenfalls seit 5 Jahren befreundet und mir ist der vorliegende Fall in diversen Einzelheiten bekannt.

Zitat (von Ballivus):
Deine persönlichen Auffassungen
Sie irren sich: zu meinen "persönlichen Auffassungen" habe ich bis dato keine Stellung bezogen. Kann ich aber gerne machen: mir stehen die Haare zu Berge, wie ein Mensch grundlos unter die Räder kommen kann: ich hätte das nicht annähernd für möglich gehalten. Das erklärt womöglich für Sie meine "emotionale Beteiligung".

Aber Sie haben insofern Recht, dass es um das weitere Vorgehen für die Fragestellerin geht.

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#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wer kommt denn hier unter die Räder? Das Gericht geht seinem Auftrag nach, nämlich umfassend das Kindeswohl zu überprüfen. Und das wars.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Gericht geht seinem Auftrag nach, nämlich umfassend das Kindeswohl zu überprüfen.


Ich sehe (ja, hier meine sehr persönliche Sichtweise) den Fall folgendermaßen:

01. Das behinderte Kind nimmt an einer JA-Maßnahme teil
02. Die Fachkraft von JA nimmt das Kind zu sich nach Hause, ohne die Kindesmutter zu informieren
03. Die Kindesmutter beschwert sich darüber beim JA, ohne die Maßnahme allerdings zu beenden
04. Die Fachkraft fühlt sich gekränkt, leitet ein Verfahren zu "familienpsychologischen Begutachtung" der Kindesmutter aufgrund der "latenten Kindeswohlgefährdung" ein und liefert hierfür eine "Begründung" ab, die mit keiner Silbe den Tatsachen entspricht
05. Die Kindesmutter wehrt sich entschieden dagegen und begründet Ihre Einwände gegen die vorgebrachten haltlosen Unterstellungen von der JA-Fachkraft (die auch mittlerweile im JA intern versetzt wird)
06. Die Kindesmutter muss sich nun nicht nur die Sprüche wie Ihre anhören (sinngemäß "Kein Rauch ohne Feuer" ), sondern wird auch vom Gericht komplett überhört

Jaaa, das macht mich wütend.



-- Editiert von alya_spock am 20.07.2021 11:27

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Moin smogman, genau das ist hier der Fall:

Das Gericht stützt seine Entscheidung ausschließlich auf die Feststellung der "Tatsachen", dessen "Richtigkeit" von der Fragestellerin ausdrücklich bestritten wird.

Welche Herangehensweise wäre hier angeraten?
Genau die, die im Gesetz dafür vorgesehen ist. Allerdings hast du die zitierte Vorschrift scheinbar missverstanden.

- JA behauptet eine Kindeswohlgefährdung. ("Tatsachenbehauptung")
- KM bestreitet dies. ("Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird")
- Gericht will seine End-Entscheidung von der Richtigkeit dieser Behauptung abhängig machen. ("wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will")
- Beweisaufnahme soll stattfinden ("förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden")

Aktuell hat das Gericht hier noch überhaupt keine Entscheidung über irgendwas getroffen.

Zitat (von wirdwerden):
Das Gericht geht seinem Auftrag nach, nämlich umfassend das Kindeswohl zu überprüfen. Und das wars.
Das ist die rechtlich relevante und zutreffende Zusammenfassung des derzeitigen Verfahrens.

Die emotionalen Baustellen einer solchen Angelegenheit wird der TE sicher keiner absprechen wollen. Aber das hier ist nun mal ein Rechtsforum.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Die Fachkraft fühlt sich gekränkt
Wenn das halt tatsächlich die wahre Begründung für das ganze Prozedere ist, dann sollte sich das doch klären lassen. Wie kann man denn glauben, dass die gesamte zuständige Justiz, ein gesamtes Jugendamt und vielleicht auch noch ein ausgebildeter Gutachter eine objektiv haltlose Anschuldigung nicht als solche erkennen würden? Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte gen 0 tendieren.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Aktuell hat das Gericht hier noch überhaupt keine Entscheidung über irgendwas getroffen.


Moin smogman, verzeihen Sie bitte die Nachfrage.

Das "familienpsychologische Gutachtens" war genau das, was Jugendamt mit der Gerichtsverhandlung anstrebte.

Dazu gibt es gerade einen Gerichtsbeschluss, der genau dieses von JA angestrebte Gutachten anordnet.

Oder was meinen Sie mit hier sei "noch überhaupt keine Entscheidung über irgendwas getroffen" worden?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von smogman):
dann sollte sich das doch klären lassen


Genau das hat die Kindesmutter bis dato auch gedacht.

Zitat (von smogman):
Wie kann man denn glauben, dass die gesamte zuständige Justiz, ein gesamtes Jugendamt und vielleicht auch noch ein ausgebildeter Gutachter eine objektiv haltlose Anschuldigung nicht als solche erkennen würden?


Moin smogman!

Das Gericht hat die Stellungnahme und belegte Gegendarstellung der Kindesmutter komplett ignoriert, als hätte es diese nie gegeben. Das ist der Grund gewesen, hier nachzufragen.

Ein "Gutachten" zu Prüfung der Unterstellungen von JA gab es nicht. Es existiert, wie gesagt

a) die Stellungsname der JA zu Begrünung von Anstreben eines "familienpsychologischen Gutachtens"

b) die umfassende Gegendarstellung der Mutter

c) Gerichtsbeschluss, was b) mit keiner Buchstabe erwähnt und darauf auch nicht eingeht.

Mehr nicht.



-- Editiert von alya_spock am 20.07.2021 11:50

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