Jugendamt und Gutachten über Erziehungsfähigkeit

8. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Jugendamt und Gutachten über Erziehungsfähigkeit

Hallo.
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen.

Da ich seit nun mehr 8 Jahren Probleme mit dem Jugendamt habe, und es nun zu einer 4. Gerichtsverhandlung kam, in der man mir mein Kind zu entziehen versuchte, verlangte das JA nun ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit von mir und dem Kindesvater, mit dem Ergebnis das ich eingeschränkt erziehungsfähig wäre und der KV überhaupt nicht erziehungsfähig.

Positiv an dem Gutachten ist, das man dazu rät keine weiteren Entziehungsversuche zu unternehmen.

Allerdings macht mich der Wortlaut des Gutachtens etwas stutzig.

z.B. wird erwähnt, das man an meinem Durchsetzungsvermögen zweifelt, da mein Händedruck zu lasch war.

Dann wird angezweifelt, das ich du Beziehung zum KV wirklich beendet hätte ( getrennt seit 2005)

Weiter heißt es dann, der Umgang zu KV und Großvater sollte möglichst unterbunden werden, weil sie die weitere Entwicklung des Kindes gefährden würden.

Dem KV soll das Sorge recht entzogen und mir alleinig übertragen werden.

In wieder einem anderen Satz werde ich von der Gutachterin als nicht attraktiv und damit chancenlos auf eine neue Beziehung zu sein.

Ich wäre Beratung und Veränderungsresistent, und außerdem würde ich einem Milieu angehören, irgendwas mit Randgruppenaffinität und ohne soziale Kompetenzen.

Ach ja, ich hätte auch keine Fähigkeit zur Selbstkritik, weil ich versucht habe, mich gegen das JA zur Wehr zu setzen.

Kennt sich irgendwer mit solcherlei Berichten aus, und kann mir da weiter helfen?

Ach genau, meine Tochter bezeichnet sie als verhaltensauffällig, da sie nicht mit ihr reden wollte.
Sie wäre psychisch gestört.

Und überhaupt werden dort einige Tatsachen verdreht, an falscher Stelle eingefügt, oder auch einfach so behauptet, ich hätte ddies oder jenes behauptet, was ich aber überhaupt nicht gesagt habe.

Kindesvater und Großvater wurden zwar beurteilt, aber überhaupt nicht angehört, ich hatte insgesamt 4 Termine zu je 1 Std., meine Tochter sah man genau 30 Minuten.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Ja die Richter stützen sich auf sogenannte Gutachter, doch diese Gutachter wiederum reden alle mal so, mal so. Oft muss sogar ein weiteres Gutachten angefertigt werden, ich will da nur mal auf die Fälle Mollath usw, darauf hinweisen. Ich war oft genug auf Jugendämtern und habe schlimmes erlebt. Alleine ohne einen Zeugen dort überhaupt noch hinzugehen, gibt es nicht mehr. Dann ist es doch so, dass vor Gericht nur das erlaubt wird, was die Tante vom Jugendamt vorträgt.
Ich habe auch dazugelernt, man braucht den richtigen Anwalt der sich traut den Behörden und Richtern mal klaren Wein einzuschenken. Oft liegt es ja nur an der Taktik, die richtigen Wege zur richtigen Zeit einzuschlagen.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn ich mal an den Thread
http://www.123recht.net/Immer-Stress-mit-dem-Jugendamt-__f434096.html
anknüpfe scheint es jetzt zu einer Familiengerichtlichen Entscheidung zu kommen. Handelt es sich um einen vom Gericht bestellten Gutachter? Willst du das Gutachten entkräften musst du ein Gegengutachten erstellen lassen. Sollte dies grundlegend anders ausfallen, wird das Gericht das entsprechend würdigen, wenn nicht wird es sich der Meinung der Gutachter höchstwahrscheinlich anschließen.
Hat der Umzug nicht die gewünschte Wirkung erzielt?
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Andreas.
Doch, ich denke, den gewünschten Effekt habe ich durch den Umzug erzielt.

Wie man dem Gutachten auch entnehmen kann, wird ja auch eine Herausnahme als nicht notwendig, bzw. wie hier geschrieben als nicht zielbringend erachtet.

Für mich bedeutet dies, Mission completed, auf dem Thema brauchen wir nicht mehr Rum zu reiten.

Das JA hat nach dem mein Umzug in eine andere Stadt noch richtig Gas gegeben, um noch vor Ummeldung an dieses Gutachten zu gelangen, auch die Gutachterin hat richtig Stress gemacht, um ihre Arbeit zu erledigen bevor ich um ziehe.

Es gab auch noch keine Übergabe an das JA des neuen Wohnort.

Naja, ich weiß eben nicht, was ich mit diesem Gutachten machen soll.
Einerseits habe ich die Aussage die ich wollte, andererseits fühle ich mich stark angegriffen durch deren Aussagen.

Vor allem, weil die sich ja teilweise selbst widersprechen.

Von einer gutachterlichen Arbeit hätte ich da schon etwas mehr erwartet, an einigen Stellen ist es recht laienhaft ausgeführt.

Im Übrigen habe ich die Gutachterin ja auch nur einmal gesehen, alle vorherigen Termine fanden mit einem "Mitarbeiter" statt, ein älterer Herr, schon reichlich tüddelig, der aber nirgendwo erwähnt wird.

Der Bericht ist so gefasst, das es den Anschein erweckt, das sämtliche Termine mit ihr stattfanden.

Ich sag ja, sie habe ich etwa 30 Minuten gesehen, sie war extrem hektisch, unfreundlich und wurde pampig meiner Tochter gegenüber, weil mein Töchterchen nun mal die Angewohnheit hat, mit unsymphatischen Menschen nicht kommunizieren zu wollen.

Alles in allem, eine sehr unprofessionelle Person meiner Meinung nach.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bertone-Fahrerin
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Andreas.
Doch, ich denke, den gewünschten Effekt habe ich durch den Umzug erzielt.

Wie man dem Gutachten auch entnehmen kann, wird ja auch eine Herausnahme als nicht notwendig, bzw. wie hier geschrieben als nicht zielbringend erachtet.

Für mich bedeutet dies, Mission completed, auf dem Thema brauchen wir nicht mehr Rum zu reiten.

Das JA hat nach dem mein Umzug in eine andere Stadt noch richtig Gas gegeben, um noch vor Ummeldung an dieses Gutachten zu gelangen, auch die Gutachterin hat richtig Stress gemacht, um ihre Arbeit zu erledigen bevor ich um ziehe.

Es gab auch noch keine Übergabe an das JA des neuen Wohnort.

Naja, ich weiß eben nicht, was ich mit diesem Gutachten machen soll.
Einerseits habe ich die Aussage die ich wollte, andererseits fühle ich mich stark angegriffen durch deren Aussagen.

Vor allem, weil die sich ja teilweise selbst widersprechen.

Von einer gutachterlichen Arbeit hätte ich da schon etwas mehr erwartet, an einigen Stellen ist es recht laienhaft ausgeführt.

Im Übrigen habe ich die Gutachterin ja auch nur einmal gesehen, alle vorherigen Termine fanden mit einem "Mitarbeiter" statt, ein älterer Herr, schon reichlich tüddelig, der aber nirgendwo erwähnt wird.

Der Bericht ist so gefasst, das es den Anschein erweckt, das sämtliche Termine mit ihr stattfanden.

Ich sag ja, sie habe ich etwa 30 Minuten gesehen, sie war extrem hektisch, unfreundlich und wurde pampig meiner Tochter gegenüber, weil mein Töchterchen nun mal die Angewohnheit hat, mit unsymphatischen Menschen nicht kommunizieren zu wollen.

Alles in allem, eine sehr unprofessionelle Person meiner Meinung nach.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Beurteilung der Güte des Gutachtens würde ich im Falle des Falles den zuständigen Stellen überlassen, ich denke die können das besser. Was du mit dem Gutachten anfängst ist herzlich egal, es ist nämlich nicht für dich, sondern für den Fall einer familiengerichtlichen Klärung angefertigt. Die Herausnahme eines Kindes ist nicht die einzige Maßnahme die das Gericht treffen kann. Die elterliche Sorge kann teilweise entzogen werden und in kompetentere Hände übergeben werden (Stichwort Tagesgruppe, Erziehungshelfer etc.).
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gegengutachten, wie hier weiter oben geschrieben, sind vom Rechtssystem so nicht vorgesehen, nur weil jemandem ein Gutachten nicht passt.

Normal ist, dass der Gutachter sein Gutachten vor Gericht erläutern muss, wenn dieses beantragt wird. Das Gutachten stellt lediglich eine Entscheidungshilfe für das Gericht dar, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn das Gutachten das Gericht nicht überzeugt, wird es anders entscheiden. Gibt genug Fälle, in denen das Gericht anders als das Jugendamt empfohlen und anders als der Gutachter empfohlen entschieden hat.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.192 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen