Guten Tag,
Ich habe mal eine Frage, was/ob ich rechtliche Schritte gegen das Jugendamt unternehmen kann.
Kurz Situation:
Vor etwa 5 Jahre habe ich meine Tochter in eine Pflegefamilie gegeben. Freiwillig. Das Alleinige Sorgerecht liegt bei mir. Sie hat ohne meine Zustimmung einen Ausweis erhalten, zig Urlaube im Ausland gemacht, im Kiga angemeldet worden etc. angeblich bräuchte man hierzu meine Zustimmung nicht.
Heute habe Ich einen Brief erhalten, dass das zuständige Jugendamt gewechselt hat. Im August ist die Familie umgezogen, hat das Kind an der Schule angemeldet. Wieder ohne meine Zustimmung. Geschweige, denn dass ich Informiert worden wäre.
Laut dem Bericht, habe ich das Kind auch angeblich über 2 Jahre nicht gesehen, weil ich kein Interesse hätte!
Auch dies stimmt nicht. Bis Januar diesen Jahres gab es regelmäßige Kontake, die nur aufgrund meiner Schwangerschaft, Umzug und anschließendem Schreibaby, dass zudem nichtmal ohne eine Stunde stillen auskam, nicht statt fanden...
So langsam reicht mir das Verhalten des Jugendamtes! Ist es rechtens, dass es keinen Punkt gibt, in dem ich mein Sorgerecht ausüben darf???
Mit freundlichen Grüßen
Jugendamt untergräbt Sorgerecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die erste Frage ist doch, wie juristisch nach dem SGB VIII das ganze gestaltet ist. Das müsste man wissen.
wirdwerden
Paragraph 33 steht da. Ist es das was Sie meinen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also, Vollzeitpflege. Okay. Das bedeutet, dass alle Entscheidungen des täglichen Lebens woanders gefällt werden, nämlich da, wo das Kind lebt. Dazu gehören auch Urlaubsaufenthalte (sofern der Urlaub nicht gerade im Gaza-Streifen stattfinden soll), und eigentlich alles andere. Und, der Zustimmung eines Sorgeberechtigten bedarf es für die Schule nicht. Ganz einfach, wir haben eine Schulpflicht, da hat das Kind auch ohne Zustimmung von wem auch immer hinzugehen.
Ich würde mir zunächst einmal überlegen, wie die Gestaltung des Lebens mit dem Kind aussehen sollte. Dann auf das Interesse des Kindes schauen, darauf, ob das, was Du Dir vorstellst, wirklich im Interesse des Kindes ist. Des Kindes, nicht in Deinem Interesse. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Hallo,
Klar zählt das Interesse des Kindes, aber Mit einem einjährigen Kind, dass seit 2 Monaten in einer Pflegefamilie lebt, Urlaub im derzeitigen Krisengebiet Ägypten zu machen, zählt für mich nicht zum Kindesinteresse. Und ja es gibt eine Schulpflicht, aber es gibt nicht nur eine Schule...
Mein Interesse Ist es, das Sorgerecht für mein Kind auszuüben und somit z.B. Auch zu wissen wo es zur Schule geht oder wo es wohnt. Und besuchskontakte mit einem Baby dass die ganze Zeit brüllt war nicht möglich. Ebenso wie es jetzt sehr schwierig ist überhaupt welche stattfinden zu lasse, bei der Entfernung....
Ich wollte eben wissen, in welchem Rahmen man hierbei sein Sorgerecht ausüben darf. Es ist ja auch nicht in meinen Sinne, dass Kind dort rauszunehmen - sonst hätte ich dies längst getan...
Mit freundlichen Grüßen
Sorgerecht, das sind ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit nicht mehr. Die Frage ist doch hier eher, wie das Umgangsrecht gestaltet wird, oder?
wirdwerden
Ich möchte einfach in das Leben meines Kindes integriert sein und dadurch auch mein Sorgerecht mit ausüben dürfen. Das dürfte wohl in ihrem Interesse sein.
Das Umgangsrecht bestand immer regelmäßig, aber dass die Familie ohne Information umzieht und dann auch noch behauptet wird es hätte über 2 Jahre kein Kontakt gegeben, weil ich nicht wöllte - wahrscheinlich um mir, wie immer, Steine in den Weg zu legen, macht mich sehr sauer. Und hauptsächlich dagegen wollte ich etwas unternehmen...
Integration ins Leben, das hat nichts mit Sorgerecht zu tun. Abgesehen davon, für die Grundschule, da gibt es von einigen Ausnahmen abgesehen kein Wahlrecht. Und ich bitte mal zu überlegen, wie es für das Kind aussieht, wenn es hört, da ist ein "neues" Kind, und deshalb kann die Mama sich nicht kümmern. Auch andere haben "Schreikinder" und können es trotzdem. Das, was Du da machst, das ist alles nicht optimal.
Versuch doch einfach mal, feste Umgangszeiten auszuarbeiten. Das wird der Situation im Ganzen guttun. Also, jedes 2. Wochenende, die Ferien teilweise, u.s.w. Das scheint mir am ehesten kindgerecht zu sein.
wirdwerden
ich möchte mich jetzt nicht an der Schule aufhängen, es geht hauptsächlich darum, dass ich Sorgerecht habe, es ausüben möchte, dies aber nicht zugelassen wird. Und, dass Lügen verbreitet werden, die nicht stimmen. Das ist Besch....
Besuchskontakte wurden vom Jugendamt nie wirklich zugelassen. 1h im Monat, 1 Stunde. Es hätte eine Bindung bestehen bleiben können und das war nicht erwünscht. Da hätte ich Chancen zu einer möglichen Rückführung gehabt...
Und eine Stunde, mit einem Baby, dass die eine Hälfte davon isst und die andere Hälfte davon brüllt sind wirklich nicht zumutbar für das Kind.
Da ist es doch besser, dass ihr nur erzählt wird ich hätte keine Zeit.
Sie weigert sich übrigens schon immer zu glauben, dass ich ihre "bauchmama" bin und sie ihre gesamte Babyzeit bei mir verbracht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Nochmals: Sorgerecht sind 5 Unterschriften (können auch 6 sein), bis zur Volljährigkeit, mehr nicht. Kapier das doch endlich mal. Was Du willst, das ist ein geregeltes Umgangsleben. Und da musst Du Dir überlegen, wie Du das gebacken bekommst. Mit Wochendenden bei Dir, mit Abholen u.s.w. Das wäre für mich der Plan. Und wenn der nicht funktioniert, dann ist das Familiengericht gefragt.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten