Jugendamt verlangt zu viel Unterhalt

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt verlangt zu viel Unterhalt

Hallo,

Ich habe folgendes Anliegen und hoffe um mithilfe.

Ich habe im Februar diesen Jahres nach meiner beruflich bedingten Umschulung wieder angefangen zu arbeiten und verdiene seitdem 1850 € netto im Monat.

Ich zahle daher seitdem 600 € monatlich an Unterhalt für 2 Kinder, da ich monatlich Fahrtkosten habe und mir dann noch etwas weniger als der selbstbehalt bleibt.

Jetzt ist es so, dass ein Unterhaltstitel vorliegt und der Sachbearbeiter vom Jugendamt anscheinend auf gut deutsch gesagt ein Sadist ist.

Zum einen fordert er in regelmäßigen Abständen seit meiner Arbeitsaufnahme jeden Monat meine Gehaltsabrechnung und zum anderen hat er mich jetzt angeschrieben und gesagt ich solle zukünftig 320 € pro Kind bezahlen oder mir einen Nebenjob suchen.

Ich wollte jetzt gegen dieses Schreiben vorgehen, da ich ja laut Düsseldorfer Tabelle einen Selbstbehalt habe der gerade so zum leben reicht. Zum anderen im Rahmen einer dienstaufsichtsbeschwerde da ich dies langsam als Schikane empfinde.
Ich bin mir nur nicht sicher ob ich in diesem Fall überhaupt im Recht bin zumindest was ersteres betrifft und wollte um Mithilfe bitten wie es sich mit dem Selbstbehalt verhällt. Der Sachbearbeiter teilte mir in der Vergangenheit hierzu nämlich mit das die Düsseldorfer Tabelle nicht zählt solange man nicht den Mindestunterhalt zahlt was ich ja um 40 € nicht tue. Aufgrund dessen wurde beispielsweise auch der Corona Kinderbonus nicht mit meinen Zahlungen verrechnet. Ich wär auch bereit ggf. Den Klageweg zu gehen wenn es da überhaupt die Möglichkeit gibt.

Ich bedanke mich für die Antworten.

Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Kann sein, dass Du zu viel zahlst, kann aber auch nicht sein. Woher sollen wir das wissen? Jedenfalls ist ein Titel in der Welt und der ist zu bedienen, solange er nicht aus der Welt geschafft wird. Der Jugendamtsvertreter wird wohl im Rahmen der Beistandsschaft für die Kinder tätig. Er ist der Interessenvertreter der Kinder und nicht Dein Interessenvertreter. Mandatiere einen Anwalt, der die ganze Sache mal durchrechnet, und dann gegebenenfalls Abänderungsklage bei Gericht einreicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Erstmal die Frage wie alt die Kinder sind.

Dann kann man mal gucken wie hoch der Mindestunterhalt ist. Kannst du ihn nicht leisten, dann kann es legitim sein, dich zur Aufnahme einer Nebentätigkeit aufzufordern, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Du unterliegst der gest. Erwerbsobliegenheit. Wenn du also noch ein paar Stunden von der Höchstwochenarbeitszeit entfernt ist ,dann könntest du diese Stunden eben auf einen Nebenjob aufwenden.
Beim Mangelfall werden oft auch nicht alle Fahrtkosten oder Kredite berücksichtigt oder es wird versucht den SB herabzusetzen, z.B., wenn man mit einer Partner zusammenlebt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von hevald):
wie es sich mit dem Selbstbehalt verhällt. Der Sachbearbeiter teilte mir in der Vergangenheit hierzu nämlich mit das die Düsseldorfer Tabelle nicht zählt solange man nicht den Mindestunterhalt zahlt was ich ja um 40 € nicht tue. Aufgrund dessen wurde beispielsweise auch der Corona Kinderbonus nicht mit meinen Zahlungen verrechnet.

Ich würde den Sachbearbeiter fragen, auf welcher Grundlage er dies behauptet.
Da ich nur Laie bin, kenne ich mich nicht genau damit aus. In einer unterhaltsrechtlichen Leitlinie habe ich nur folgendes gefunden:
"Der Selbstbehalt kann im Einzelfall angemessen abgesenkt oder erhöht wer-
den. Er soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausge-
wiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind."


Es fragt sich unter welchen Bedingungen der Selbstbehalt "angemessen abgesenkt" werden kann.
Das würde ich den Sachbearbeiter fragen.

Grundsätzlich:
Bleibe immer sachlich! Es frisst nur Energie sich aufzuregen. Also lass das mit der Beschwerde, "Sadist" usw.
Konzentrier dich rein auf die Fakten.

Das mit den Gehaltsabrechnungen könnte sein, da du erst dieses Jahr angefangen hast und man die Abrechnungen eines ganzen Jahres vorlegen muss. Danach dann aber i.A. nur noch alle 2 Jahre.

Lass dir vom Mitarbeiter genau vorrechnen, wie er auf die Werte kommt. Versuche es nachzuvollziehen. Du musst hier selber zum Experten werden. Wenn du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, argumentiere mit Fakten dagegen.
Wenn dir dazu Kraft, Fähigkeiten und Zeit fehlen, lass es einen Anwalt machen, aber versuche es dann zu verstehen, damit du es später selber machen kannst.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ ratlose mama: wenn ich das richtig verstehe, ist ein Titel in der Welt. Und solange der da ist, muss er auch zahlen. Einerlei, ob der Anspruch materiell-rechtlich gerechtfertigt ist oder nicht. Deshalb ist hier m.E. anwaltlicher Beistand angesagt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten.

Zu der zweiten Antwort. Meine Kinder sind 7 und 11 Jahre alt wobei die 11jöhrige im April 12 wird.

Daher wäre der Mindestunterhalt
322 €.

Ich werde dann mal nächste Woche einen Anwalt konsultieren. Sollte ich denn erstmal der Forderung nachkommen und die geforderten 320 € bezahlen pro Kind oder weiterhin bei 300 € verweilen bis die Angelegenheit gerichtlich entschieden ist. Könnte das Jugendamt in so einem geringfügigen Fall Pfändungen aussprechen?

Naja, wie gesagt danke für alle Antworten von euch und vielleicht kann mir mein Anwalt ja noch das ein oder andere sagen je nachdem wann ich einen Termin kriege.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieviel Du jetzt erst einmal zahlen solltest, das kommt auf die Ausgestaltung des Titels an. Das wissen wir hier nicht.

wirdwerden

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