Jugendamt vermutet eheähnliche Lebensgemeinschaft?

20. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)
Jugendamt vermutet eheähnliche Lebensgemeinschaft?

Frage:

Person A ist Unterhaltsverpflichtet gegenüber einem Minderjährigen Kind. Jetzt wird Person A Zahlungsunfähig bzw. Arbeitslos ect. Person A hat einen Selbstbehalt von 950€ der bei einer Eheähnlichen Wohngemeinschaft herabgesetzt werden kann.

Wie will das Jugendamt prüfen ob Person A alleine wohnt oder nicht? Muss Person A auskunft geben? Im Mietvertrag sind 2 Personen eingetragen a u. b. Person B ist aber weggezogen ohne den Mietvertrag geändert zu haben.

1. Muss man dem Ja auskunft geben mit wem man zusammen wohnt? Kann das Ja es gerichtlich prüfen?





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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Jetzt wird Person A Zahlungsunfähig bzw. Arbeitslos ect. Person A hat einen Selbstbehalt von 950€


Wenn Person A tatsächlich arbeitslos wird, sinkt der SB auf 770€. Demnach könnte er, je nach Höhe des ALG1, weiter leistungsfähig sein.

Da ist die Sache mit dem gemeinsamen Wirtschaften nebensächlich.

LG nero

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#2
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke schonmal für die Antwort.

Mir geht es um den bestimmten fall wie das Ja vorgehen würde, Arbeitlosigkeit war ein Bsp.

Was ist aber bei einer Teilerwerbslosigkeit so das man die Wochenarbeitszeit zur hälfte herabsetzen muss. Da ist einmal der selbstbehalt von 950€. Und das Jugendamt das wissen will ob jemand bei Person A wohnt.

Bei Arbeitlosigkeit ist ja klar das der Selbstbehalt sinkt. Mir geht es um den speziellen fall.




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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das JA darf keine wirtschaftliche Ersparnis aus dem Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einer anderen Person annehmen. Das könnte nur ein Tatrichter am Familiengericht beschließen.

Wenn das JA hier diesen Fall annehmen wollte, müsste es den Weg über das Familiengerich suchen. Ob das Familiengericht dieser Annahme folgen würde, wäre einzelfallabhängig.

LG nero

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Perfekt danke.

Was für Anhaltspunkte müssten den gegeben sein um von einem 2 Personen Haushalt auszugehe? Kennen sie da Einzelheiten? Person B ist woanders gemeldet, steht auch nicht mehr am Briefkasten, steht nur noch im Mietvertrag?

Wenn sie mir diese Frage noch beantworten könnten.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Schaffe doch selber Klarheiten, natürlich ist es einfach nachzuschauen, wo Personen gemeldet sind. Da spielt es doch keine Rolle welcher Name am Briefkasten steht. Ist die Person doch einwohneramtsmässig gelistet, wohnt er auch dort. Wenn die Person bei der Oma einwohneramtsmäßig gelistet ist und bei dir ist, dürfte es sehr schwer sein, dir an den Wagen zu pinkeln. Denn ich darf doch Besuche empfangen, die auch bei mir nächtigen. Natürlich versuchen Behörden immer mal wieder Nachfragen zu stellen, um den Kindesunterhalt zu erhöhen. Du selber musst schauen, dass man dir nicht ans Bein pinkeln kann.

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