Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Fall liegt eine nach DDR recht rechtkrätige Adoption vor. nach meinem 18 Geburtstag nahm ich kontakt zum Jugendamt auf weil ich Einsicht in meine Akte nehmen wollte, weil seit längerem Gerüchte in der Luft lagen das ich noch Geschwister habe.
Im Jugendamt verweigerte man mir die persönliche Einischtnahme (lesen, herausschreiben, kopieren), sondern ratterte mir den Sachverhalt herunter so das ich nun hinterher genauso viel weiß wie vorher, nämlich nichts.
Es wurde zwar mit Datenschutz begründet, aber namen hat sie mir ja trotzdem genannt, als sie sie vorgelesen hat, eine Fadenscheinige Aussage?
Es handelt sich ausschliesslich um ältere Mitarbeiter, und da es desweiteren im Raum steht das es eine politisch Erzwungene Adoption durch die Staatssicherheit war, befürchte ich eine eigenmächtige entscheidung des einzelnen Mitarbeiters. (vielleicht selber ehemaliger Stasi Mitarbeiter?).
Was kann ich rechtlich tun?
ich will einsicht in MEINE Akte, ich will wissen WER, WANN, WAS, WIESO getan hat, mit welcher Begründung ich ins Heim kam etc.
Zur Not würde ich auch den Klageweg gehen.
Mit freundlichen grüßen
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Jugendamt verweigert akteneinsicht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich kenne einen West-Fall, in welchem das Jugendamt behauptete, es hätte die Akten gar nicht mehr. Die Betroffene hat dann über das Standesamt das Adoptions-Az. des Gerichts in Hamburg herausgefunden, und die hatten die Akte noch. Wurde auf Antrag fotokopiert und dem Adoptivkind zugeschickt. Wäre das vielleicht ein Weg für Dich?
Der zweite Weg: in laufenden Verwaltungsverfahren besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht, etwa gem. § 25 SGB X
. Bei abgeschlossenen Verfahren sieht es anders aus. Da ist die Gewährung von Akteneinsicht nicht geregelt. Allerdings hat der Betroffene einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Da es sich bei Dir um eine Unrechts-Adoption handeln könnte, hast Du für mich zweifelsfrei einen Anspruch auf Akteneinsicht. Und da geht der Aufklärungsanspruch des Opfers ganz sicherlich dem Schutz von möglichen Straftätern vor. Was ich tun würde: Nochmals schriftlich Akteneinsicht anfordern. Eine Frist setzen (etwa 14 Tage). Für den Fall der erneuten Ablehnung eine beschwerdefähige Entscheidung erbitten und darauf hinweisen, dass Du ansonsten gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wirst. Vielleicht auch darauf hinweisen, dass Du Dich nicht mit Teil-Aktenauszügen begnügen wirst, und dass Du gegebenenfalls auch Strafanzeige erstatten wirst. Vielleicht auch meine obigen Überlegungen in diesen schriftlichen Antrag einfügen (ich meine den Aufklärungsanspruch gegen Täterschutz).
Viel Erfolg!
wirdwerden
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-- Editiert am 13.02.2011 09:13
--- editiert vom Admin
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