Jugendamt will Gerichtsbeschluss ändern

21. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt will Gerichtsbeschluss ändern

Hallo,
Und zwar ist es so, dass mein Ex festgelegten Umgang mit dem gemeinsamen Kind hat. Dieser findet begleitet statt. Der Gerichtsbeschluss liegt also auch dem Jugendamt vor. Und genau die meinen, die können einfach Dinge daran ändern. Zb Wollen sie die Zeit verlängern oder dass die Umgänge woanders stattfinden. Können die das einfach ändern oder müssen die sich an den Beschluss halten?

Vielen Dank

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Blackhair1982):
Und genau die meinen, die können einfach Dinge daran ändern.

Und mit welchen Worten und in welcher Form konkret meinen die das?



Zitat (von Blackhair1982):
Können die das einfach ändern oder müssen die sich an den Beschluss halten?

Kommt ganz darauf an, wie verbindlich dieser Beschluss ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das kommt drauf an. Wir wissen nicht, was im Beschluss drinne steht und was lediglich Umsetzungsvereinbarungen bei der Ausführung des Beschlusses sind.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja so verbindlich ein Gerichtsbeschluss ist, würde ich sagen. Es steht klar drin Wochentag X, für X Std.

Die meinte, wenn es gut läuft, wird die Zeit verlängert und/oder die Treffen können bei dem KV zuhause stattfinden. Das haben die am Anfang schon mal versucht und mein Anwalt hat klar gesagt, im Beschluss steht im Jugendamt also wird es auch da gemacht. Die versuchen es aber irgendwie immer wieder

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Blackhair1982):
Können die das einfach ändern oder müssen die sich an den Beschluss halten?
Der Beschluss ist für alle Beteiligten und Dritten verbindlich. Nach meiner Erfahrung werden aber durchaus häufig etwas schwammige Formulierungen (insbesondere für die Zukunftsprognose) verwendet, um dort ein bisschen Spielraum zu schaffen. Die gesetzliche Grundlage für das Jugendamt lautet "bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden".

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Blackhair1982):
Naja so verbindlich ein Gerichtsbeschluss ist, würde ich sagen

Also nur mehr oder weniger "Empfehlungen"... ?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also nur mehr oder weniger "Empfehlungen


Also ich finde, dass es keine Empfehlung sondern wirklich fest ist. Also es steht klar drin, die Umgänge finden an Wochentag X, von-bis, statt. Wurde ja alles vorgegeben. Auch Dass es im Jugendamt stattfinden soll und nicht irgendwo was das Jugendamt bestimmt.

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#7
 Von 
Degenhard
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

es wäre mir neu, dass das Jugendamt Umgangszeiten/-regelungen festlegen kann/darf.
Du hast einen Beschluss und daran müssen sich im Zweifelsfall alle halten.

Das Jugendamt soll vermitteln und auf eine Einigung der Eltern zum Wohl des Kindes hinausarbeiten. Dass das Jugendamt Versuche untetrnimmt, den Umgang so großzügig wie möglich zu gestalten, versteht sich da ja fast von selbt. Es kommt natürlich immer auf den Ton an, wie kommuniziert wird.

Das letzte Wort haben immer die Eltern. Wenn diese sich einigen können findet der Umgang so statt wie ausgehandelt.

Wenn keine Einigung erziehlt wird, muss eben das Familiengericht bemüht werden und der resultierende Beschluss ist dann für alle verbindlich, auch für das Jugendamt.
Wenn der Beschluss jetzt in bestimmten Punkten schwammig ist, heißt das noch lange nicht dass das Jugendamt gegen den Willen eines der Elternteile etwas anderes als bisher festlegen kann.

Wir müssen hier dann auch nicht wissen, was im Beschluss explizit drin steht. Das Jugendamt kann nichts vorschreiben. Das Jugendamt scheint hier "nur" in der Rolle des Begleiters lt. Beschluss involviert, mehr nicht.







-- Editiert von Degenhard am 21.07.2022 09:31

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Blackhair1982):
Also ich finde, dass es keine Empfehlung sondern wirklich fest ist.

Deshalb ja die Frage nach dem Wortlaut des Inhaltes, die Empfindungen des Laien passen nicht om er zu den juristischen Worten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
dem Wortlaut


Ich habe jetzt noch einmal nachgesehen. Es steht drin. Der Antragssteller hat das Recht und die Pflicht.... jeden Donnerstag von-bis zu sehen.
Die Umgänge finden unter Aufsicht des Jugendamtes oder eines Jugendhilfeträgers in den Räumlichkeiten des Jugendamtes statt.
Mit Absprache kann der Umgang auch xxxx stattfinden.
So steht es im Beschluss.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Blackhair1982):
Die meinte, wenn es gut läuft,
Die Jugendamt? Meinst du, dass die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes etwas ---meint---, also etwas vorschlägt? Dass nach Absprache eine etwas andere Umgangsregelung vereinbart werden könnte?

Dann versuchen DIE das nicht immer wieder, sondern fragen dich/schlagen dir vor...

Wenn du damit nicht einverstanden bist, d.h. keine andere Absprache/Vereinbarung zum Umgang willst, sag das DENEN.
Dann bleibt es bei den Zeiten/Orten lt. Beschluss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
meint---, also etwas vorschlägt?


Genau. Die zuständige Frau vom JA. Nee, bei der ist das kein Vorschlag sondern, das wird so gemacht. Die beschließt ewig irgendwas.
Aber wenn ich das nicht akzeptieren muss, bin ich zufrieden. Ich sehe es nicht ein, dass die nach Lust und Laune ständig was ändern aber wehr man selber sagt was.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Blackhair1982):
Nee, bei der ist das kein Vorschlag sondern, das wird so gemacht. Die beschließt ewig irgendwas.

Ignorieren, eventuell auch mal Beschewerde beim Vorgesetzten, das dirs Frau Gerichtsbeschlüsse ignorieren will.



Zitat (von Blackhair1982):
Mit Absprache kann der Umgang auch xxxx stattfinden.

Das ist dann so eine Bedingung die ich meinte.
Da geht es dann aber auch nur um xxxx und nichts anderes. Und Absprache bedeutet, das sich mindesens 2 einig sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und Absprache bedeutet, das sich mindesens 2 einig sind.


Die beiden, zwischen denen Einigkeit herrschen muss, sind hier dann nicht Vater und Jugendamt, falls man das missverstehen möchte...

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#14
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Vater und Jugendamt


Und Genau das hätte sie am liebsten. Alles so machen wie der das will. Was ich sage, egal. Ich muss immer erst den Anwalt ins Spiel bringen ansonsten würden die echt machen was sie wollen

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Blackhair1982):
Die beschließt ewig irgendwas.
NÖ. Das JA und eine dort angestellte Mitarbeiterin kann nicht selbst immer i-was -beschließen. Ein Beschluss kommt vom Familiengericht.
Du brauchst auch nicht jedes Mal deinen Anwalt. Du kannst einfach deutlich sagen, dass du mit ihrem Vorschlag NICHT einverstanden bist.

Einen solch einfachen Satz kannst du sogar auswendig lernen, damit du beim JA nicht so argumentierst wie hier... :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Einen solch einfachen Satz kannst du sogar auswendig lernen

Ja Ich habe halt immer schiss dass die mir was können. Die sind so oft am lügen dass man denen nicht mehr vertrauen kann

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich tu mich bei so Gerichtsbeschlüssen immer schwer. Einerseits sind die gesetzlichen Regelungen insoweit nicht verbindlich ("soll", nicht "muss"), andererseits ist ein beaufsichtigter Umgang in der Regel nur eine Übergangsregelung. Im Prinzip ist ja das Ziel, dass das Kind eben am Alltagsleben des Vaters teilnimmt. Und das findet ja nun mal nicht im Jugendamt statt. Auch haben viele Jugendämter weder die räumlichen noch die personellen Kapazitäten, um diesen Service über Jahre hinweg anzubieten.

Deshalb machen für mich die Vorschläge von Frau Jugendamt durchaus Sinn. Was spricht denn dagegen, dass sich das Kind (auch wieder als Übergang gedacht) unter Aufsicht von Frau JA in der Wohnung des Vaters trifft? Zu den Zeiten: ist es wirklich kindgerecht, wenn die Umgangszeit mit der Stoppuhr beendet wird, oder macht es Sinn, das Brettspiel, welches sich länger als geplant hinzieht, auch zu Ende zu spielen, oder aber das Eis im Becher bis zum Ende aufschlecken zu dürfen?

wirdwerden

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

@wirdwerden

Im Grunde genommen bin ich bei dir, nur wir haben hier eben zu wenige Hintergrundinformationen um irgendeine Wertung abgeben zu können. (Manche können es trotzdem...)

Wir wissen weder den Grund des betreuten Umgangs, noch die "Geschichte" des Vaters, wie lange das ganze jetzt her ist etc.
Das sich mit der Zeit die Umgangsregelung entwickelt ist ganz normal, aber eben mit der Zeit und unter Einbindung ALLER Beteiligten.

"Frau Jungendamt" ist zur Begleitung / Unterstützung da, dazu Vorschläge / Anregungen zu geben und das Kind bei dem Umgang mit seinem Vater zu begleiten, nicht dazu sich eigenmächtig über eine Gerichtsentscheidung hinwegzusetzen.

Und genau das scheint ja hier das Problem zu sein, mangelnde bzw. mangelhafte Kommunikation.

Zitat (von Harry van Sell):
Ignorieren, eventuell auch mal Beschewerde beim Vorgesetzten, das dirs Frau Gerichtsbeschlüsse ignorieren will.


Beim Ignorieren werden die "Beschlüsse" von "Frau Jugendamt" dann aber umgesetzt, was die TE ja momentan offensichtlich nicht möchte.
Beschwerde beim Vorgesetzten, verbessert vielleicht nicht grade das "Betriebsklima".

Möglicherweise wäre ein offenes Gespräch zielführender.

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#19
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
den Grund des betreuten Umgangs, noch die "Geschichte


Der Umgang findet gerade seit 2 Wochen statt. Der erzeuger hat sich die ganze Zeit nie gekümmert. Der kleine ist jetzt 15 Monate. Mir gegenüber ist er oft sehr aggressiv gewesen um es jetzt mal nett und kurz zu umschreiben deswegen gibt es zwischen ihm und mir keinerlei Kontakt mehr. Und nein, auch meinem Kind zuliebe wird sich das nicht ändern.
Die Umgänge finden begleitet statt weil er den Kleinen nicht kennt und auch umgekehrt. Zudem ist jeder der Auffassung dass es sowieso nur gerade so eine Phase ist mit seinem plötzlichen Interesse.
Ja das ist die Erklärung in Kurzform.

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nach 14 Tagen macht eine Abänderung wenig Sinn. Aber nach 1-2 Jahren sieht das ganz anders aus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.08.2022 10:03:38
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber nach 1-2 Jahren

Die redet von Oktober. Und ich finde auch dass man in den paar Wochen wohl kaum was erreicht. Zumal mir heute auch gesagt wurde dass der kleine sich an die Begleitperson gewandt hat und nicht an den erzeuger. Finde das zeigt doch sehr dass es da null Verbindung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

@Blackhair1982

Dann übe doch diesen Satz. Mehr braucht es nicht. Und bitte nenne sie nicht DIE

Zitat (von Blackhair1982):
Der Umgang findet gerade seit 2 Wochen statt.
Jetzt geht es um den aktuellen, begleiteten Umgang. Der soll bitte so bleiben.
JETZT ist man mit dem begleiteten Umgang ohne weitere Absprachen einverstanden.

Was die Mitarbeiterin sich für die Zukunft vorstellt, ist jetzt noch vollkommen uninteressant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Beim Ignorieren werden die "Beschlüsse" von "Frau Jugendamt" dann aber umgesetzt,

Was soll das aber nützen, wenn die Mutter nicht mitspielt und das Kind nicht übergibt dann gibt es nichts zum "umsetzen".

Aber grundsätzlich hast Du Recht, besser jetzt ein klares "Stopp" setzen / durchsetzen als später.


Signatur:

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