Jugendamt will das ich meinen Ex im Knast besuche

7. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
sexyzwerg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt will das ich meinen Ex im Knast besuche

hallo @ all.

ich habe ein großes problem. mein ex hat das umgangsrecht unser gemeinsames kindes.

bloß möchte ich ihn nicht wieder sehen er hat einfach viel zu viel schei.. gebaut und ist deswegen im knast. und das jugendamt hat sich nun eingeschaltet und hat mir die auflage gegeben das ich ihn besuchen muß. mein kleiner ist 1,6 jahre.
aber ich möche nicht das er in den knast geht . weil das ja doch irgendwo ein bleibender negativer eindruck bei meinem kleinen hinterläst.

nun meine frage.: wie kann ich das machen das ich nicht dort hin muß.?
Gab es schon einmal so einen fall vor gericht. und wenn ja welsches aktenzeichen hat der fall dann .. bitte um dringende antwort.

vielen dank.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

sexyzwerg hallo,

niemand kann dich dazu zwingen.

Vielmehr sollte das Jugendamt vermitteln zwischen dir und dem Vater.
Wie lange muss er im Gefängnis bleiben?

Bekam er das Umgangsrecht als er noch in Freiheit war? Wie soll sich das gestalten, alle 14 Tage ins Gefängnis gehen?
Die vom Jugendamt sollten echt mal nachdenken.

Ich würde etwas anderes erarbeiten, etwas, wo du auch mitgestalten kannst im Sinne des Kindes.
Vielleicht dem Vater mal Fotos vom Kind zukommen lassen. Oder mal einen Brief schreiben, wie das Kind sich so entwickelt, welche Fortschritte der Kleine macht usw.

Bis mal ein Besuch ansteht, sollte doch vorab erst mal eine zaghafte Berührung ablaufen.
Wie kann der Vater jetzt den Unterhalt leisten, hat er einen Job hinter Gittern?



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo sexyzwerg,

Neben der JVA in Nürnberg bietet auch die JVA in Bochum ein entsprechendes Angebot, für Kinder und deren einsitzende Väter.
Gibt es in eurem Fall eine weitere JVA?
Wozu solche Aktionen und warum werden es mehr?
Man scheint bereits gute Erfahrungen mit diesen Projekten gesammelt zu haben.

Bitte lies einmal hier! und hier!

Wie ich denke, eine gute Chance, für die Kinder wie auch Väter und Mütter.
Ich würde mich freuen, wenn du dein Ansinnen nach der Lektüre überdenkst und erkennst, dass eine Ausgrenzung eines Elternteils größtenteils gravierende negative Folgen für das Kind bedeutet und sich die Frage nach umgangsausschließenden Urteilen somit erledigt hat.

Lieben Gruß


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
mein kleiner ist 1,6 jahre.
aber ich möche nicht das er in den knast geht . weil das ja doch irgendwo ein bleibender negativer eindruck bei meinem kleinen hinterläst.


Dein Kleiner weiß in dem Alter noch gar nicht, was ein Knast ist. Das Problem liegt eher bei dir. Unabhängig davon, wie lange dein Ex jetzt einsitzt, ist es für das Kind weniger förderlich, den Kontakt zum Vater NICHT zu haben als ihn alle 14 Tage in einer JVA zu besuchen. Das Jugendamt wird sich bei der Aktion was gedacht haben. Auch wenn manche das für ausgeschlossen halten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
66sumse
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 26x hilfreich)

Also, ich kenne einen Fall, da war der Vater kurz nach der Geburt des Kindes zu mehreren Jahren verurteilt worden. Die Mutter, die mit dem Vater nicht mehr zusammen ist -haben sich während der Haft auf Wunsch des Vaters getrennt-, hat ihn trotzdem regelmäßig mit seinem Kind besucht. Das Kind hat weder bleibende noch sonst irgendwelche Schäden davon getragen. Der Vater ist zwischenzeitlich entlassen, sein Kind liebt ihn abgöttisch und er hat nach wie vor regelmäßigen Kontakt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
eil das ja doch irgendwo ein bleibender negativer Eindruck bei meinem kleinen hinterläst.

Klar ?!?!

quote:
wie kann ich das machen das ich nicht dort hin muß

Nicht hingehen, es gibt Besuchsrechte aber keine Vorführrechte.

quote:
hat mir die auflage gegeben

Kaum zu glauben

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Nicht hingehen, es gibt Besuchsrechte aber keine Vorführrechte.


Klasse!! Kann ein Gefangener nicht auch Urlaub bekommen?

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ein Häftling kann erst nach einer bestimmten Zeit und nach erfolgten Lockerungen Urlaub bekommen. Es ist in manchen Köpfen noch die Vorstellung, dass Knast tatsächlich ein Hotel ist.
Papa kann also nicht eben hingehen, stellt einen Urlaubsantrag und wandert fröhlich pfeifend ins Wochenende mit Mutter und Kind...

gruß azrael

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.124 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen