Hallo,
leider spitzt sich die Situation mit dem Jugendamt, der Ex und meinem Lebensgefährten zu, so dass dies Auswirkungen auf Privates und Job hat.
Nachfolgende Situation stellt sich dar:
Mein Lebensgefährte hat mit seiner Ex 2 Kinder, für die er auch seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. Bisher funktionierte auch alles reibungslos, nun hat Sie sich die Bestandschaft geholt und eine Unterhaltsanpassung beantragt. Alle relevanten Unterlagen sind eingereicht worden, nun kam die Berechnung. Hier wurde nicht die Aufwendungen für seinen Arbeitsweg berücksichtigt, stattdessen schreibt oder man hält ihn gar dazu an näher zu seiner Arbeit zu ziehen, damit er den Höchstsatz zu 100 % bezahlen kann.
Die Frage die sich nun stellt, darf das Jugendamt ihn dazu zwingen umzuziehen? Schließlich hat er nach der TRennung den Wohnort so gewählt, dass die Nähe zu den Kindern gegeben ist. Sollte hier nicht eine Interessensabwägung erfolgen?
Leider ist auch keine Einigung beider Eltern möglich, was ich sehr schade finde.
Was genau kann man tun, damit mein Partner wieder schlafen und konzentrieren kann. Es ist eine erhebliche Belastung.
Vielen Dank
-- Editier von Isabelle1978 am 26.03.2015 10:50
Jugendamt will meinen Freund zum Umzug zwingen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
zum Umzug zwingen kann das JA ihn nicht, es könnte höchstens im Streitfall darauf pochen, dass das unterhaltsrelevante Einkommen nicht durch ungewöhnlich hohe arbeitsbedingte Kosten geschmälert wird. Vorschlag: Dein LG lässt sich die Fahrkosten steuerermäßigend eintragen, dadurch erhöht sich sein Netto entsprechend.
Gruß
Andreas
Das Jugendamt kann nicht zum Auszug zwingen. Die einzige Frage ist, ob der weite Arbeitsweg sich unterhaltsmindernd auswirken kann. Die weitere Frage ist, ob der Selbstbehalt zu kürzen ist, weil er mit jemand anderem zusammen lebt. All diese Fragen stellen sich nicht, wenn er den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlt.
Er sollte die ganze Angelegenheit von einem Anwalt überprüfen lassen.
wirdwerden
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Hallo wirdwerden,
der Selbstbehalt kann nicht gekürzt werden, da wir beide keinen gemeinsamen Haushalt haben. Jedoch wirken sich die Kosten für Arbeitsweg schmälernd aus. Leider berücksichtigt das Jugendamt in der Berechnung nur die Einfache Strecke, zahlreiche Gerichtsurteile beinhalten aber die Berücksichtigung der Hin- und Rückfahrt. Jedoch weigert man sich hiert. Stattdessen wird ihm nahe gelegt umzuziehen.
Die schalten hier auf stur!
Das mit dem "Höchstsatz zu 100%" beweist Humor. Der Wert von 100% ist keinesfalls der Höchstsatz, sondern der sogenannte Mindestunterhalt. Um diesen sicherzustellen, muss der Freund eingentlich alles mögliche tun. Dazu kann dann auch ein Umzug gehören, wenn der Arbeitsweg unverhältnismäßig viel Geld verschlingt, alternativ der Wechsel der Arbeitsstelle.
Sobald man den EIndruck hat, dass das Einkommen mutwillig kleingehalten wird, wird man auf den Mindestunterhalt klagen und vermutlich auch damit durchkommen, wenn der Umzug als sinnvoll gewertet werden kann. Daneben sollte man auch im Hinterkopf behalten, dass es sogar strafbar sein kann, den Mindestunterhalt nicht zu leisten. Da rettet dann auch nicht mehr der Selbstbehalt, der kann in geeigneten Fällen nämlich sehr wohl gekürzt werden.
Lassen Sie soch mal ein bischen was hören. Wie alt sind die Kinder, wie viel Unterhalt zahlt er, wie hoch ist sein Nettoeinkommen und wie viel geht davon für die Arbeit drauf? Warum kann er nicht mehr verdienen? Bewribt er sich denn fleißig? Dazu wäre er verpflichtet.
Einfach Ruhe geben wird das Jugendamt wohl nicht. Die Kinder müssen irgendwie ernährt werden.
Zitat:der Selbstbehalt kann nicht gekürzt werden, da wir beide keinen gemeinsamen Haushalt haben. Jedoch wirken sich die Kosten für Arbeitsweg schmälernd aus. Leider berücksichtigt das Jugendamt in der Berechnung nur die Einfache Strecke, zahlreiche Gerichtsurteile beinhalten aber die Berücksichtigung der Hin- und Rückfahrt. Jedoch weigert man sich hiert. Stattdessen wird ihm nahe gelegt umzuziehen.
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Fahrtkosten müssen nicht voll anerkannt werden, wenn der Mindestunterhalt unterschritten wird.
Kurzfassung:
http://www.sozialleistungen.info/news/24.09.2009-unterhaltspflicht-beruflich-bedingte-fahrtkosten-muessen-notfalls-reduziert-werden/
Volltext:
http://www.jusmeum.de/urteil/olg_frankfurt/e27b16e787b832fd2e03799811d2389ea61df16e05a7ed1c0465e3c50e3bc26b?page=1
Das Jugendamt kann ihn nicht zum Umzug zwingen.
Das Jugendamt kann ihn aber (mit gerichtlicher Hilfe) zur Zahlung des Mindestunterhalts zwingen.
Ob der Unterhaltspflichtige dann umzieht oder sich das Geld woanders zusammenspart, kann er sich selbst aussuchen.
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