Hallo,
ich bekomme derzeit Unterhaltsvorschuß da ich getrennt lebend bin. Nun haben der Kindesvater und ich jedoch eine Regelung gefunden. Jetzt habe ich dem Jugendamt mitgeteilt das ab Juli die Unterhaltszahlung eingestellt werden kann. Halt Kurz, Knapp und Bündig. Nun verlangt das Jugendamt von mir jedoch eine Stellungnahme mit dem Grund warum der Unterhaltsvorschuß eingestellt werden soll. Ich bin jedoch nicht bereit denen meine "Lebensgeschichte" zu offenbaren warum und wieso sie jetzt nicht mehr zahlen brauchen.
Haben Sie ein Anrecht auf die Auskunft oder muss es genügen wenn ich Ihnen mitteile das die Zahlungen einzustellen sind'?
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Jugendamt will wissen warum der Unterhaltsvorschuss eingestellt werden kann. Muss ich das sagen?
quote:Was hat das denn mit deiner Lebensgeschichte zu tun? Interessant ist höchstens die Lebensgeschichte des Vaters. Was spricht dagegen, dem Jugendsamt mitzuteilen, dass der Vater wegen Arbeitsaufnahme/Leistungsfähigkeit den den Kindern zustehenden Unterhalt zahlen kann?
Ich bin jedoch nicht bereit denen meine "Lebensgeschichte" zu offenbaren
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"gruß azrael"
Ich möchte es nunmal nicht, da es etwas privates ist. Und es geht hier auch nicht darum ob etwas dagegen spricht sondern ob ich es angeben MUSS.
Dennoch danke für Deinen Beitrag.
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Hallo hexedei,
Ist denn der Vater dem JA bekannt?
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Ja ist er
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich möchte es nunmal nicht, da es etwas privates ist.
Es ist nun mal nicht PRIVAT! Wie kommst du denn auf diese Idee.
Das Jugendamt hat bisher an Stelle des Kindesvaters bezahlt. Und die Zahlungen hast du gern entgegen genommen. Und nun haben die schon ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie die Einkommensverhältnisse liegen.
Im Zweifel kann das Jugendamt nämlich vom Vater den geleisteten UnterhaltsVORSCHUSS zurück fordern.
Also da solltest du den Ball vielleicht besser flach halten. Ich würde dir empfehlen, den Sachverhalt klipp und klar offenzulegen. Andernfalls könnte das Jugendamt bei euch beiden nämlich durchaus massiver nachhaken. Und das vollkommen zu recht!
-- Editiert am 14.06.2011 17:03
Ja um die Fakten genau offen zu legen.. nein ich habe das Geld nicht gerne genommen sondern wurde von der Arge dazu verdonnert es zu beantragen. Ich bin aufgrund Krankheit in die ALG II Leistung gerutscht. Nun bin ich soweit das ich von der Arge weg bin und nunmal auf den Unterhalt nicht angewiesen bin, weder vom Jugendamt noch vom Kindesvater.
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Na gut ... dann wissen wir das jetzt.
Aber was sollte dich denn nun daran hindern, dem Jugendamt gegenüber offen die Einkommensverhältnisse darzulegen.
Wenn du nix zu befürchten hast, ist das doch kein Problem. Allerdings klingt das dann für meinen Geschmack schon eher so, als ob du etwas zu verbergen hast ... oder irre ich mich da?
--- editiert vom Admin
quote:Soll das heißen, du willst GAR KEINEN Unterhalt mehr vom Vater? Dann muss es dir wirklich gut gehen.
Ja um die Fakten genau offen zu legen.. nein ich habe das Geld nicht gerne genommen sondern wurde von der Arge dazu verdonnert es zu beantragen. Ich bin aufgrund Krankheit in die ALG II Leistung gerutscht. Nun bin ich soweit das ich von der Arge weg bin und nunmal auf den Unterhalt nicht angewiesen bin, weder vom Jugendamt noch vom Kindesvater.
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"gruß azrael"
@hexedei
Ich verstehe die Kommentare hier nicht.
du solltest deine Frage in anderen Foren stellen, aus welchen Gründen auch immer.
Das hier sieht leider nicht mehr nach zielführender Diskussion aus.
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-- Editiert am 14.06.2011 19:37
Ja irgendwie ist es von einigen hier Ziel, hauptsache Schreiben egal ob es zum Thema oder zur Frage passt. Leider...
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Na, du hast doch sehr wohl Antworten bekommen, die zum Thema passen.
Du hast Sozialleistungen kassiert. Ein Teil davon wurde dir als Unterhaltsvorschuss gewährt.
Und wenn du Leistungen entgegen nimmst, dann bist du auch verpflichtet darüber Rechenschaft abzulegen.
Das mag dir nicht in den Kram passen. Aber so abwegig ist diese Ansicht doch nun mal nicht. Oder sehe ich das falsch?
Und die Antwort auf meine Frage, WARUM du die geforderte Auskunft nicht leisten willst, bist du uns schuldig geblieben.
Nach alledem bin ich der ich Überzeugung, dass die Anfrage der Behörde MEHR als berechtigt ist. Denn dein eingeschnappter Beitrag ist eben alles andere als ein Argument.
quote:
Nun bin ich soweit das ich von der Arge weg bin und nunmal auf den Unterhalt nicht angewiesen bin
Verweigere einfach die Antwort und das Jugendamt wird höchstwahrscheinlich wegen fehlender Mitwirkung die Leistúngen einstellen.
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Na, sie will doch sowieso kein Geld mehr vom JA. Allerdings ist sie zur Mitwirkung verpflichtet. Das heißt ja nicht, dass sie dort einen seelischen Striptease machen muss. Einfach kurz und schmerzlos mitteilen, dass der Vater ab dem Monat Unterhalt zahlen wird, da er nunmehr dazu in der Lage ist.
wirdwerden
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Genau das ist der Punkt ich "hatte" ALG II bekommen, dies jetzt aber schon länger nicht mehr.
Ich sorge alleine für den Lebensunterhalt meiner Kinder und für mich und bin nunmal weder auf Zahlungen vom Jugendamt noch vom Kindesvater angewiesen.
Somit sollte das JA doch eigentlich froh sein wenn Sie nicht mehr zahlen müssen aber nein sie machen ein Staatsakt draus das ich möchte das die Leistungen eingestellt werden. Ich habe ganz sachlich hin geschrieben das ich darum bitte die Leistungen einzustellen da ich alleine für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Dann kommt die Frage, ja aber warum denn?
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Das löst aber nicht das Problem, dass der Unterhaltsvorschuss zurück gefordert werden kann. Und darum scheint es mir hier zu gehen.
Ganz offensichtlich werden hier nicht alle Informationen eingestellt, die zum Problem gehören!
-- Editiert am 14.06.2011 20:03
Zitat:Dann kommt die Frage, ja aber warum denn?
Vielleicht kapieren sie es nicht daß es ab und zu auch Mütter gibt die den Unterhalt für die Kinder selbst erarbeiten möchten obwohl sie das nicht müßten.
Sie können sich den Vorschuss ja problemlos vom Vater holen, was das aber mit der Mutter und ihrem Anliegen zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
-- Editiert am 14.06.2011 20:15
quote:Der einzige mir bisher bekannte Grund, dass Mütter freiwillig auf Unterhalt verzichten ist allerdings nicht die Großzügigkeit der Mutter, sondern der gleichzeitig damit entfallende Umgang.
Vielleicht kapieren sie es nicht daß es ab und zu auch Mütter gibt die den Unterhalt für die Kinder selbst erarbeiten möchten obwohl sie das nicht müßten.
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"gruß azrael"
Es werden keine Informationen vorenthalten.
Zu der Mutmaßung das der Umgang entfällt kann ich auch ganz klar nein sagen. Ich verzichte nunmal auf den Unterhalt weil der Kindesvater sehr viel weniger verdient als ich, und ja es gibt noch solch Soziale Menschen...Geld ist nunmal nicht alles.
Ich danke allen die mir hier eine Sachliche Antwort gegeben haben um mir zu helfen.
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quote:
Der einzige mir bisher bekannte Grund, dass Mütter freiwillig auf Unterhalt verzichten ist allerdings nicht die Großzügigkeit der Mutter, sondern der gleichzeitig damit entfallende Umgang.
du meinst Sie würde UHV nicht beanspruchen können wenn sie sich gegen den Umgang des Vaters mit dem Kind sperrt ? Das wäre mir neu, zumal Väter IMMER Unterhalt zahlen müssen, egal ob die Mutter den Umgang sabotiert oder nicht.
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Da auf Ehegattenunterhalt, aber nicht auf Kindesunterhalt verzichtet werden kann, könnte ich mir vorstellen, dass das JA diese Auskunft haben möchte, um sicher zu gehen, dass es den Kindern weiterhin finanziell gut geht und sie nicht in die Armut abrutschen.
Wenn du die Auskunft verweigerst, dann erreichst du zwar dein Ziel, dass die Zahlungen eingestellt werden, musst aber mit einer Ordnungswiedrigkeit wegen fehlender Mithilfe rechnen. Du kommst um deine Aussage also nicht herum, denn selbst, wenn du diese OWI dann zahlst musst du weiterhin eine Erklärung abgeben.
Ich sage nicht, dass die TE das tut, ich sage nur, dass das der einzige mir bekannte Grund ist. So nach dem Motto: ich beanspruche keinen Unterhalt vom Vater, also hat er auch keine Rechte. Weil die Mütter mit dem Vater nichts mehr zu tun haben wollen und ihn somit aus ihrem Leben streichen. Und aus dem ihrer Kinder. Kenne 2 solcher Fälle. Leider.
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"gruß azrael"
quote:
...dass das JA diese Auskunft haben möchte, um sicher zu gehen, dass es den Kindern weiterhin finanziell gut geht
Es gibt keine Vorschrift daß sie dazu ihr Einkommen gegenüber dem JA nachweisen muß.
quote:
...musst aber mit einer Ordnungswiedrigkeit wegen fehlender Mithilfe rechnen.
Wenn das JA Ansprüche gegen die Mutter hätte. Hat es aber nicht. Wenn überhaupt dann Ansprüche gegen den Vater.
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Ich habe nicht geschrieben, dass sie verpflichtet ist ihr Einkommen offenzulegen.
Danach hat das JA wohl auch nicht konkret gefragt, wenn ich mir die Ausgangsfrage anschaue.
Sie wollen lediglich die Gründe wissen, warum der UV eingestellt werden soll. Mit welcher Begründung sich das JA "zufrieden" gibt wird hier wohl niemand beantworten können.
Fest steht auf jeden Fall, dass der UV beantragt und geleistet wurde und es sicherlich recht selten vorkommt, dass dieser dann auf eigenen Wunsch eingestellt werden soll ohne, dass dem JA bekannt ist, dass der Vater regelmäßig Unterhalt leistet.
Nachtrag
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(4) Der Elternteil, bei dem der Berechtigte lebt, und der gesetzliche Vertreter des Berechtigten sind verpflichtet, der zuständigen Stelle die Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen.
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