Jugendamtsurkunde - Wie die Vollstreckung einleiten?

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Jugendamtsurkunde - Wie die Vollstreckung einleiten?

Hallo zusammen,

wie wird eigentlich bei einer bestehenden Jugendamtsurkunde die Vollstreckung eingeleitet?
Über den Gerichtsvollzieher?
Habe leider dazu keine Infos finden können (die grundlegenden Vor- und Nachteile etc. schon, aber nicht über den Prozess der Vollstreckung selber).
Ich meine mich aber zu erinnern, dass es aus einer Jugendamtsurkunde ein anderes Verfahren ist, als durch einen gerichtlichen Titel zur Zahlung von Kindesunterhalt.
Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.08.2017 20:24:49
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen,
mit der Urkunde gehst du zu deinen zuständigen Amtsgericht, mache dir vorher schon eine Aufstellung über die zu vollstreckenden rückständigen Beträge. (maximal ein Jahr). Der Gerichtsvollzieher kann dann eine Kontopfändung (die Kontoführende Bank sollte bekannt sein) veranlassen bzw. wenn der Arbeitgeber bekannt ist wird auch ein Lohnpfändung beim Arbeitgeber vom GV beantragt. Darauf achten das es nach § 850d Abs. 1 ZPO (Vollstreckung wegen rückständigen oder laufenden Unterhalt ) erfolgt. Ist beides nicht bekannt, geht der GV zum Unterhaltsschuldner. Du bekommst dann Mitteilung über die Zustellung der Pfändung und den weiteren Verlauf. Bei Lohnpfändung und Kontopfändung kann auch die Vorratspfändung für kommende Zahlungen mit beantragt werden, wenn zu erwarten ist das auch in Zukunft der Unterhalt nicht kommen wird.
Kosten des GV zirka 30 Euro, kannst du auf den Vollstreckungsbescheid aber mit geltend machen. Anwalt ist nicht notwendig.
Lg

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die wirklich sehr hilfreiche Antwort!
Die Daten (Konto/Arbeitgeber) sind bekannt.
Der Weg zum Amtsgericht ist sozusagen der "Zwischenschritt" zur Ermittlung des zuständigen GV?
Könnte man den GV auch direkt beauftragen? Anschrift des Schuldern ist bekannt.

Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist Deine Kontaktabteilung. Die verteilt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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