Jugendamtsurkunde - Schuldnerverzeichnis?

14. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
SCVWH
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Jugendamtsurkunde - Schuldnerverzeichnis?

Hi leute

Ich wollte gern nur wissen :wenn ich so was auch jugendamsurkunde unterschreibe muß,steht das denn auch in der schufa drin "titel"?wobei ich regelmaässig zahl,dar ich später mal kredit aufnemmen würde, wer das ja denn ein grund das meine hausbank dies denn ablehnt!!
kann mir jeamand was zusagen.

vielen dank.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo SCVWH ,

Ein Titel ist eine Zahlungsverpflichtung. D.h. wenn die
Zahlung nicht erfolgt, kann sofort eine Pfändung gegen dich beantragt werden.
Erst dann wenn man der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, gibt es evtl. Einträge in die SCHUFA.

lg
edy



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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SCVWH
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

aber wenn die Bank mal reinschaut in die schufa sieht sie doch das ich so "titel unterschrieben hab" egal jetzt ob regel maßig zahl!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

In das Schuldnerverzeichnis werden diese Sachen nicht eingetragen, sondern
a) die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
b) Haftbefehl, wenn der Schuldner nicht leistet.

Keine Eintragung im Schuldnerverzeichnis, keine Eintragung bei der Schufa.

-- Editiert am 14.01.2011 13:28

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SCVWH
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

ok danke

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2x Hilfreiche Antwort

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