Hallo,
ich habe von meiner Anwältin eine Neuberechnung für den Unterhalt meiner zwei Kinder aus erster Ehe bekommen.
Meine Exfrau wünschte eine Neuberechnung aufgrund der Überarbeitung der Düssledorfer Tabelle.
Ich habe für meine beiden Kinder einen gerichtlichen Titel, in dem festgelegt wurde, das ich monatlich 352 € pro Kind zahlen soll. Dieses habe ich natürlich auch gemacht.
Jetzt hat meine Anwältin ausgerechnet, das ich nach der ersten Stufe eingestuft werden soll und somit den be4iden nur noch 334 € überweisen soll. Hierzu soll ich Jugendamtsurkunden erstellen lassen. ich muss weniger zahlen, da meine jetzigen Frau im Mutterschutz ist und kein eigenes Einkommen hat, sowie unser 5 Monate alter Sohn, der mit angerechnet wird.
Jetzt meine Frage, ist diese Jugendamtsurkunde dann bindend, oder aber der vom Gericht festgelegte Satz???
Gruß
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Jugendamtsurkunde oder Gerichtlicher Titel??
Guten Abend,
Deine Anwältin hat das ausgerechnet.
Ist denn der Unterhaltsgläubiger auch mit der Herabsetzung der Unterhaltsleistung einverstanden? Das wäre nämlich die Voraussetzung um eine Abänderungsklage ausschließen zu können.
Dann könnte die JA-Urkunde erstellt werden, mit der Formulierung: "in Abänderung des Urteils, Nummer xxxxx , vom xx.xx.xxxx"
Ist der Unterhaltsgläubiger nicht einverstanden, wäre die Abänderungsklage zu führen.
Bitte nicht das Urteil so bestehen lassen und zusätzlich noch die JA-Urkunde erstellen lassen. Dann könnte aus beiden Titeln vollstreckt werden.
LG Nero
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Vielen Dank,
habe heute auch Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen und die haben mir mitgeteilt, das nur mit dem Einverständnis der Gegenseite eine Urkunde erstellt werden kann.
also genauso wie du es gechrieben hattest.
Vielen Dank nocheinmal
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Und jetzt?
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