Freu verlangt, vom nichtehelichen Vater ihrer Tochter, eine Jugendamtsurkunde für den Kindes- und ihren Unterhaltsanspruch. Kann sie darauf bestehn?
Jugendamtsurkunde zum Unterhalt freiwillig?
5. Dezember 2008
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Frage vom 5. Dezember 2008 | 16:45
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamtsurkunde zum Unterhalt freiwillig?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2008 | 17:36
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Hallo vanHaudegen,
das Kind hat einen Anspruch auf einen titulierten Unterhalt, die Mutter muss sich hier anders behelfen.
Der Unterhalt ist besser bei einem fachkundigen Notar zu titulieren, über eine entsprechende Unterhaltsurkunde.
Wer wissentlich zum Jugendamt geht und sich die dortigen Bedingungen aufschwätzen lässt hat selber Schuld.
Bitte diesen Rat auch an andere Betroffene weitergeben.
Lies bitte <a href="http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html">hier!</a>
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
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