Jugendamttitel und 18. Lebensjahr

18. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Paul0309
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 37x hilfreich)
Jugendamttitel und 18. Lebensjahr

Hallo,
es bestehen Unterhaltstitel für 2 Kinder;
es handelt sich um Jugendamtsurkunden,
ich denke mal, dass diese nicht befristet sind, es steht drauf: und ab 2010 die 3. Altersstufe
….; es steht nichts von der 4. Altersstufe drauf.
Wenn das Kind nun volljährig wird, welcher Betrag ist dann zu zahlen???? Mfg




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 56x hilfreich)

Guten Morgen!
Wenn das Kind 18 wird muss ersteinmal überprüft werden ob das Kind eigene Einkünfte hat. Kindergeld wird ab dem 18. Lebensjahr voll und nicht mehr nur zur Hälfte angerechnet.

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#2
 Von 
Paul0309
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,
und das heisst, dass ich mir dann einen Anwalt nehmen muss,
wenn mir diesbezüglich keine Auskünfte erteilt werden?.
Und die Mutter der Kinder kommt wieder gratis dabei weg da Anwaltskosten und Gerichtskosten wahrscheinlich übernommen werden, obwohl sie auch arbeitet und in einer eheählichen Gemeinschaft lebt (muss ja auch
Auskünfte erteilen). Hatte letztens den gleichen Fall bzgl. Ehegattenunterhalt, die wartet solange bis ich mir einen Anwalt nehme, Auskünfte erteilt sie nur dann,
weil sie weiß es kostet für sie nichts. Wer weiss hier was???

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#3
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 56x hilfreich)

Alles klar!
So ein Exemplar kenne ich.
Über das Jugendamt etwas zu erreichen dürfte schwer werden, da das Kind schon volljährig ist. Ich würde es trotzdem mal versuchen.
Was Du allerdings versuchen könntest ist, das Du ihr ein Schreiben schickst (Einschreiben, dürfte klar sein) in dem Du schreibst das Du wissen musste welche Einkünfte etc. das Kind hat um den Unterhalt neu zu berechnen.
Frist setzen und evtl. androhen das Du keinen Unterhalt bezahlst bist Du Auskunft bekommst.

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