Kürzung des Selbstbehalts wegen Einkommen der Ehefrau

20. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Krümelmonster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung des Selbstbehalts wegen Einkommen der Ehefrau

Hallo, ich habe da mal eine Frage:
Ich bin die zweite Ehefrau meines Mannes. Aus seiner ersten Ehe gibt es 2 Töchter, 8 und 12 Jahre alt. Mein Mann kommt seinen Unterhaltsverpflichtungen in voller Höhe lt. Düsseldorfer Tabelle nach, trotzdem ihm seit Jahren aufgrund der Unterhaltszahlungen der Selbstbehalt von derzeit 840,-- € nicht verbleibt.

Wir haben vor einigen Monaten das zuständige Jugendamt deswegen angeschrieben und jetzt die Antwort erhalten, dass sein Selbstbehalt aufgrund meines Einkommens auf 73 % gekürzt werden darf.

Ich sehe das so, als würde ICH jetzt zum Unterhalt für die Kinder meines Mannes herangezogen. Ich habe keinerlei rechtlichen Status gegenüber den Kindern, denn die Mutter verweigert seit Jahren hartnäckig den Umgang - und das bei gemeinsamen Sorgerecht.

Wer kann mir helfen?

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"Krümelmonster"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krümelmonster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Ist das rechtlich überhaupt zulässig?

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"Krümelmonster"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Krümelmonster,
besteht nicht die Möglichkeit den Unterhalt herab zu setzen?
Dazu müsstet ihr mal den Anwalt befragen.
Leider ist es für die zweite Frau( mag den ausdruck nicht) nicht ganz einfach, sie hängt da immer irgendwie mit drin. Viel Glück, und haltet die Ohren steif.

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"Gruss Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das ist richtig, Sie haben keinen direkten rechtlichen Bezug zu den Kindern aus erster Ehe Ihres Mannes. Aus diesem Grunde werden Sie auch nicht direkt für Unterhaltsleistungen für die Kinder herangezogen. Jedoch hat Ihr Einkommen indirekt einen Einfluss, da Sie ja mit Ihrem Mann verheiratet sind und somit mehr Geld in der Familie zur Verfügung steht. Somit entfallen Ihrem Mann Kosten, er hat mehr Geld zur Verfügung. Somit sinkt also auch sein Selbstbehalt, wenn Sie gut verdienen.

Einen Grund den Unterhalt herabzusetzen sehe ich in diesem Fall nicht. Jedoch fehlen mir dazu auch die Einzelheiten.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

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