KIndesunterhalt für 18 und 13jährige

9. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schnurpselige
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
KIndesunterhalt für 18 und 13jährige

Hallo... hat hier jemand eine ziemlich genaue Antwort auf meine Frage... würde uns wirklich freuen!!!

Mein Mann hat ein Einkommen von 1800 € und die KM von 400€ monatl. Die Beiden zahlen montl. ein 100 € Kredit ab und für seine 13jährige Tochter zahlt er montl. 288 € .Sein Sohn geht noch zur Schule und macht sein Abitur. Kann uns jemand sagen was wir ab November wenn er 18 Jahre alt wird ungefähr überweisen müssen, oder ob der KU in dieser Höhe bleibt? Bis jetzt überweisen wir pro Kind 288 €.

Danke schon mal!!! :-)

Schnurpselige

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

die 288€ sind der Mindestunterhalt für die dritte Altersstufe der DT 2008. Mit einem bereinigten (angenommen) Einkommen von 1.800€ ist der Vater in der 2. EK-Stufe. Der Unterhalt für das 13jährige Kind beträgt damit 314€.

Der Unterhaltsanspruch des 18jährigen Kindes errechnet sich aus dem addierten Einkommen beider Elternteile. Mit 400€ ist die Mutter nicht leistungsfähig. Sie unterliegt aber der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, da das volljährige Kind noch in allgemeiner Schulausbildung ist.

Das addierte Einkommen ist damit 2.200€. Das ist die Stufe 3 der DT. Unterhaltsanspruch des 18jährigen Kindes 476€. Das volle Kindergeld kommt zum Abzug. Rest Betrag 312€.

Wenn ich jetzt von den realen Einkommen ausgehe und das der Mutter nicht hochrechne, ergibt sich folgende Haftungsquote.

Vater 243€

Mutter 69€

Warum verdient die Mutter nur 400€? Ist sie wieder verheiratet? Einkommen des neuen Mannes? Da das 18jährige Kind weiter privilegiert ist, müsste die Mutter einen Vollzeitjob annehmen. Würde man ihr Einkommen an Hand ihrer Qualifikation hochrechnen, könnte sich der Unterhaltsbetrag evtl. erhöhen und die Haftungsquote verschieben.

LG Nero

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-- Editiert am 09.10.2009 20:30

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#2
 Von 
Schnurpselige
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort, total klasse!!!

Seine erste Frau hat direkt wieder geheiratet und jetzt aus zweiter Ehe ein vier jähriges Kind! Wir gehen davon aus, dass sie deshalb nur diesen 400 Euro-Job machen kann.
Wir möchten uns fair verhalten, und seinem Sohn das zahlen, was ihm zusteht! Jedoch wissen wir uns in der Zukunft nicht zu verhalten.
Sollen wir erst einmal weiter zahlen? Wer hat sich um die Zahlungen zu kümmern?

Danke noch einmal

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Schnurpselige,

besteht für den Unterhalt ein Titel oder ein Urteil? Wenn kein Titel besteht, oder dieser bis zum 18.Lebensjahr befristet ist, könnte der Unterhalt zunächst eingestellt werden. Um die Kosten für einen Anwalt zu sparen, könnte das JA evtl. noch beratend tätig werden. Wenn kein unbefristeter Titel besteht, ist es an dem 18jährigen seinen Unterhaltsanspruch nachzuweisen. Besteht ein unbefristeter Titel, ist es am Unterhaltsschuldner eine Abänderung herbeizuführen.

Wenn die Mutter noch ein 4jähriges Kind hat, könnte ihr trotzdem eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden.

LG Nero

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schnurpselige
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero!

Vielen Dank für Deine Bemühungen!
Der Titel läuft mit dem 18.ten Lebensjahr aus. Allso können wir die Zahlungen erst einmal einstellen und dann müssen wir abwarten wie die Gegenseite reagiert, ist das richtig oder habe ich es falsch verstanden.


Danke
Schnurpselige

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schnurpselige
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero oder wer auch immer sonst eine Antwort für uns hat,

Du fragtest immer wieder dannach warum die Kindesmutter nur einen 400€ - Job ausübt. Hat es denn bei der Berrechnung des Kindesunterhalt bei einem 18 jährigen eine Bedeutung wieviel die Kindesmutter verdient oder ist sie evtl. sogar verpflichtet einen bestimmten Lohn zu erwirtschaften?

LG Schnurps

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Hat es denn bei der Berrechnung des Kindesunterhalt bei einem 18 jährigen eine Bedeutung wieviel die Kindesmutter verdient


Hat es der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes errechnet sich aus dem Addieretn Einkommen beider Elternteile. Geht man von einem höheren Einkommen aus, würde sich auch die Haftungsquote verschieden.

quote:
oder ist sie evtl. sogar verpflichtet einen bestimmten Lohn zu erwirtschaften?


Beide Elternteile unterliegen ggü. dem volljährigen Kind in allgemeiner Schulausbildung einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Daher könnte sich die Mutter nicht auf ihren 400€ ausruhen, sondern müsste durch einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob ihre Leistungsfähigkeit herstellen.

Ist sie wieder verheiratet, und der neue Mann verfügt über ein entsprechendes Einkommen, könnte man auch sagen, der Bedarf der Mutter ist durch das Einkommen des neuen Mannes gedeckt. Dann wären die 400€ für den Kindesunterhalt zu verwenden.

Wenn der Titel bei Vollendung des 18. Lebensjahres ausläuft, könnt ihr die Zahlungen zunächst einstellen.

Der Sohn hat dann einen Unterhaltsanspruch zu begründen. Nicht die Mutter, die ist ab 18 raus, da Kind volljährig.

LG Nero

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Schnurpselige
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Nero,

Dein Wissen hat uns sehr geholfen!

Vielen Dank,
Schnurps

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Allso können wir die Zahlungen erst einmal einstellen und dann müssen wir abwarten wie die Gegenseite reagiert, ist das richtig oder habe ich es falsch verstanden.


Die "Gegenseite" ist sein 18 Jähriges Kind. !! Der erwirbt einen eigenen Anspruch - soll der den tatsächlich bei seinem Vater "einklagen".

Hast du ne Pflaster auf dem Mund oder könnt ihr nicht reden

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:
Die "Gegenseite" ist sein 18 Jähriges Kind. !!


Was ändert das?

quote:
soll der den tatsächlich bei seinem Vater "einklagen"


Zunächst soll das volljährige Kind doch seinen Unterhaltsanspruch darlegen. Von klagen war doch gar nicht die Rede.

LG Nero



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