KM Einkünfte

28. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
KM Einkünfte

Hallo

Ich habe da mal eine frage und zwar ich habe ein uneheliches Kind zahle unterhalt die KM ist HarzIV Empfängererin (letzt angabe von ihr seit 4 jahren) was bekommt die alles an geld vom Staat was wird beim unterhalt mit angerechnet und Wo kann ich das in erfahrung bringen was die KM wirklich vom Staat bekommt und wie sieht es aus wenn die KM Arbeiten würde

Danke im voraus;)




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

du zahlst, wie ich aus deinem anderen Thread weiß, nur an euer gemeinsames Kind.
An die Mutter nicht?

Beim Unterhalt an euer Kind wird ihr Einkommen nicht eingerechnet, der richtet sich nur nach Deinem.

quote:
Wo kann ich das in erfahrung bringen was die KM wirklich vom Staat bekommt und wie sieht es aus wenn die KM Arbeiten würde


Wofür musst du das wissen?

Grüßle

P.S. Beeinhaltet deine Tastatur auch Satzzeichen?:)



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne an die Mutter zahle ich nix (zum Glück) warum ich das jetzt frage ist deshalb weil ein Arbeits Kolege mir gesagt hat das das das Kind irgend ein Zuschuss bekommen würde wenn die KM HarzIV bekämme und das wird dann mit dem kindergeld verechnet. Und wie sieht es den aus wenn die KM mehr verdienen würde als ich???

grüßle

Ps. eigenglich ja fält mir aber sehr schwer da ich LRS habe
sorry deswegen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ist ja nicht so schlimm, kanns ja noch lesen.
Nur ab und an mal ein Punkt oder Komma und das ginge noch besser.:)

Dein Kollege meint sicher den Alleinerziehenden-Zuschlag. Auf deine Zahlungen hat der keinen Einfluss.

quote:
Und wie sieht es den aus wenn die KM mehr verdienen würde als ich???


Na, dann fällt Hartz4 für sie weg und sie kann selbst für ihren Unterhalt aufkommen.
Aber erstmal muss sie einen Job haben...
Auf den von dir zu zahlenden KU hat auch das keinen Einfluss.:(

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ne mein kolege meint was anderes hatte irgend wie was mit kinderamt oder so zu tun zu tun bin mir aber net sicher wie er es gesagt hat. Wird ihr gehalt net irgend wie mit eingerechent??? und wie sieht es aus wenn ich oder die KM mal heiraten ändert sich dann was???

grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Also nochmal:

Die Höhe deines KU`s wird sich nicht ändern, egal, ob die KM verdient oder nicht, Zuschläge erhält oder nicht.

Du bekommst das hälftige Kindergeld angerechnet, dein Zahlbetrag liegt bei 230€, der Tabellenbetrag bei 307€.

Und wenn ihr mal heiraten solltet, bekommst du die Steuerklasse 3, ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und Hartz4 wird gekürzt.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

weis ich das mit punkt und komma aber wenn ich texte schreibe weis ich net wie und wo ich das setzten soll

wie meinst du das

quote:

Ist eine Missachtung des Forums, dass Du das nicht tust.

Ich will ja net das die allgemeinheit für das kind aufkommt, aber was ist wenn die KM dasgeld bekommt, wird das net mit angerechnet oder wie läuft das???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Camper

Das dink wir im septemper 4 und ich zahlte 196 bzw. vieleicht 230 Euro Unterhalt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Lieber KKE ,
ich glaube du verstehst nicht ,was unsere User dir sagen wollen !

Es ist vollkommen EGAL was die Mutter verdient oder auch nicht .Es ist auch egel wenn die Mutter wieder Heiratet ,oder du eine andere Frau heiratest (ok ,bei dir könnte es dazu führen ,das du mehr statt weniger zahlen darfst )

Der Kindesunterhalt ,den du zahlen musst richtet sich auschließlich nach DEINEM Einkommen .

Noch Frage ??

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hast du gerade etwa *das dink* (übrigens hieße das Ding ) geschrieben ??????
Wie niveaulos bist du eigentlich :kotz:



-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry habe mich verschrieben wollte net dink schreiben sonder kind (schämen tu)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


@camper

das weis ich net aber danke für die infos

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@camper
Was machst du dir soviel Arbeit ?
Hat doch alles nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun ,den der Vater zu zahlen hat .

@KKE
Versteh es doch endlich .
Sagen wir die Mutter würde 3000€ im Monat verdienen .Absolut <font color=red>EGAL</font> !!!!!!!

Ist das so schwer ?

Bei nur einem Unterhaltsberechtigten und einem Einkommen bis 15000€ musst <font color=red>DU</font> in der ersten Altersgruppe <font color=red>230€</font> zahlen .Wie geschrieben ,selbst wenn die KM 3000€ zur Verfügung hätte .

Verstanden ??

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 28.03.2008 18:47:51

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
KKE
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


@Dori23

habe es doch schon lange verstanden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Kam aber nicht so rüber !

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Zu dem *Kinderamt* ,ich glaube du meinst die Familienkasse .Ja ,die Mutter bekommt Kindergeld ,wie jedes Kind auch .

Das ist aber bei den 230€ schon abgezogen worden .
Ohne KG Abzug wäre es ein Zahlbetrag von 307€ ;)

Falls es das war ,was du meinstest und dein Kollege dir gesagt hat :)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.