KM arbeitet "schwarz" -Betreuungsunterhalt zahlen?

9. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hansiat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
KM arbeitet "schwarz" -Betreuungsunterhalt zahlen?

Eine "normale" Situation:

Kindsmutter hat Anspruch auf Betreuungsunterhalt, in diesem Fall 770 EUR dieses bekommt sie vom Arbeitsamt, der Kindsvater zahlt diesen ans Amt.

Nun fängt sie an "schwarz" d.h. ohne kenntniss des Amtes zu arbeiten, ein Vollzeitjob, der die 770 EUR überschreitet.

Soll der Kindsvater seine Zahlungen einstellen? Wie verhält er sich richtig? Solte er die Schwarzarbeit anzeigen?

Kann hier jemand einen "humanan" Rat geben bitte.

Danke....

-----------------
""

-- Editiert am 09.11.2009 18:07

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Hansiat,

wenn die Mama freiwillig arbeitet ohne es zu müssen, gilt das Einkommen i. d. R. als überobligatorisch. Es wird dann nicht oder nur in Teilen angerechnet. Dies dem Amt nicht mitzuteilen, ist sicher nicht in Ordnung. Ggf. reduziert sich auch der Bu.

Humaner Rat? Mit der Mutter sprechen und fragen, was sie sich dabei denkt...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ja, zuerst würd ich auch mal mit der Mutter reden.

Wie alt ist denn das Kind?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hansiat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist es nicht möglich dieses Thema mit der KM zu besprechen:

1) hält sie sich für unfehlbar
2) wird sie das Umgangsrecht erheblich erschweren wenn so Probleme für sie aufkommen würden
3) wird sie ihre Einkünfte derart verschleieren, das ihr nicht leicht nachzuweisen sein wird das sie tatsächlich Vollzeit arbeitet.

Das Kind ist nun 13 Monate als, d.h. noch etwas Zeit bis der Kurze drei Jahre ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das Kind ist nun 13 Monate als, d.h. noch etwas Zeit bis der Kurze drei Jahre ist.


solange wirst du auch zahlen müssen. Mindestens.
An deinem Betrag würde sich m.E. eh nix ändern, da das Einkommen der KM, wie @Mikkian schon erwähnte, als überobligatorisch gewertet würde.

Grüßle




-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hansiat guten Morgen,
wer betreut das Kind, wenn sie arbeitet?

Gemeinsames Sorgerecht?



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn das Kind betreut wird, kann sich die Mutter nicht auf überobligatorisch zurück ziehen. Dieser Begriff ist weitgehend "entfernt" worden. :)

Zudem hat der BGH vor bereits längerer Zeit entschieden, dass das Verschweigen von eigenen Einkünften zum Wegfall des Unterhaltsanspruches führt. Der Senat führte dazu aus, dass die Würdigung, ob das Einkommen überobligatorisch ist oder nicht, dem Gericht zu belassen sei. Allein das Verschweigen verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, dem Unterhaltsempfänger und -zahler gegeneinander unterliegen.

Ich würde der KM kurz schriftlich eine Frist von 14 Tagen setzen, ihr Einkommen offenzulegen und widrigenfalls Weiterungen androhen (die dann zunächst eine Meldung ans Amt wären und ggf. Abänderungsklage). Besteht hinsichtlich des Unterhaltes denn ein gerichtlicher Titel? Wenn ja, sollte die Zahlung nicht einfach eingestellt werden, da dann sofort vollstreckt werden könnte. Hier muss mit dem Amt zusammen gearbeitet werden und die Zahlungen bis zur Klärung der Sachlage ggf. treuhänderisch an das Amt gezahlt werden. Sprich, wenn sich herausstellt, dass kein Unterhalt mehr zu zahlen ist oder ggf. in einer geringeren Höhe, dass das Amt zur Herausgabe der zuviel erhaltenen Mittel verpflichtet ist.

-----------------
"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.12.2009 13:56:33
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo Drom.edar♥

Hey, super, bist wieder da.




ggglg clementinchen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen