KM mit Kind Trauerfeier ( Risikogruppe-Corona )

19. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)
KM mit Kind Trauerfeier ( Risikogruppe-Corona )

Moin Moin

Ich bin noch im Trennungsjahr.
Seit der Trennung habe ich mein Sohn nicht gesehen ( 5 Monate ).
Mein Sohn wird als Waffe gegen mich Verwendet.
Er ist 1 Jahr alt.
Ich habe erfahren das die KM vor kurzem bei einer Trauerfeier war bei Bekannten Zuhause fand die Trauerfeier statt.
Es waren ca 50-70 Leute auf 60qm verteilt ( Männer und Frauen waren in getrennten Räumen ).
Nachweissen kann man es ja auch anhand der Telekommunikationsdaten.
Ich weiss ja Tag und Uhrzeit und die Exakte Adresse.
Es waren viele Ältere dort ( Risikogruppe ).
Sie hat bewusst das Risiko in Kauf genommen und hat sich und unseren Sohn in Gefahr gebracht , sie war ja nicht das erstemal eine Trauerfeier.
Habe dem Jugendamt sofort geschrieben ne Email aber keine Reaktion und die werden auch nix machen , vonwegen es geht den nur um das Kindeswohl. Es ist einfach Unglaublich was das Jugendamt macht,ich werde garnicht ernst genommen. Von Trennungs Vätern wird erwartet das mann jedesmal Salutiert und ein Soldat ist und sich dem Fügt was ihnen gesagt wird.
Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Vertoss vorzugehen ? Ich fühle mich Hilflos.
Ich mache mir Sorgen um meinen Sohn .
Wer bewusst so ein Risiko eingeht der macht auch andere sachen.


-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 12:54

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 13:01

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 13:04

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 13:06

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34 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Es waren ca 50-70 Leute auf 60qm verteilt ( Männer und Frauen waren in getrennten Räumen ).
Und wenn einer auf Toilette musste, hat man den letzten halben Quadratmeter Platz so durchgereicht, bis die Person an der richtigen Stelle war? Wie ein Schiebepuzzle?

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Habe dem Jugendamt sofort geschrieben ne Email aber keine Reaktion und die werden auch nix machen , vonwegen es geht den nur um das Kindeswohl.
Was soll das Jugendamt denn deiner Meinung nach jetzt machen?

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welche Möglichkeiten habe ich ?
Dich vielleicht mal um deinen Umgang kümmern, den du seit Monaten (oder noch nie?) nicht wahrnimmst?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Es waren viele Ältere dort ( Risikogruppe ).


Risikogruppe bedeutet, dass dieser Personenkreis stärker gefährdet ist für einen schweren Krankheitsverlauf, als andere Personengruppen. Nicht das die Risikogruppe für andere "ansteckender" ist...

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Sie hat bewusst das Risiko in Kauf genommen und hat sich und unseren Sohn in Gefahr gebracht ,


Wohl eher hat die KM eine ganze Anzahl an Personen aus einer Risikogruppe gefährdet.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Habe dem Jugendamt sofort geschrieben


Die sind primär auch nicht zuständig, erstmal sollte geklärt sein, welche Regelungen aktuell bei euch für Trauerfeiern gelten.
Noch gibt es einige Bundesländer, bei denen Trauerfeiern ohne Beschränkungen stattfinden dürfen.

-- Editiert von spatenklopper am 19.10.2020 13:07

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Vertoss vorzugehen ?

Sie könnten dies dem Ordnungsamt oder dem Gesundheitsamt mitteilen, ob dabei was rauskommt kann jedoch keiner sagen, wahrscheinlich nicht.
Zumal es das Verhältnis zu der KM nicht gerade verbessern dürfte, eher im Gegenteil.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Es waren viele Ältere dort ( Risikogruppe ).


Risikogruppe bedeutet, dass dieser Personenkreis stärker gefährdet ist für einen schweren Krankheitsverlauf, als andere Personengruppen. Nicht das die Risikogruppe für andere "ansteckender" ist...

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Sie hat bewusst das Risiko in Kauf genommen und hat sich und unseren Sohn in Gefahr gebracht ,


Wohl eher hat die KM eine ganze Anzahl an Personen aus einer Risikogruppe gefährdet.

Ja umso schlimmer.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Habe dem Jugendamt sofort geschrieben


Die sind primär auch nicht zuständig, erstmal sollte geklärt sein, welche Regelungen aktuell bei euch für Trauerfeiern gelten.
Noch gibt es einige Bundesländer, bei denen Trauerfeiern ohne Beschränkungen stattfinden dürfen.

Naja das Jugendamt ist Zuständig für das Kindeswohl. Und Sie hat das Kindeswohl Bewusst in Gefahr gebracht. Was ist wenn mein Sohn oder die KM angesteckt wurden sind ?
Die Trauerfeier fand in Hamburg staat.

-- Editiert von spatenklopper am 19.10.2020 13:07

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Vertoss vorzugehen ?

Sie könnten dies dem Ordnungsamt oder dem Gesundheitsamt mitteilen, ob dabei was rauskommt kann jedoch keiner sagen, wahrscheinlich nicht.
Zumal es das Verhältnis zu der KM nicht gerade verbessern dürfte, eher im Gegenteil.


Danke erstmal.
Sie haben recht mit der Annahme aber ich denke an meinen Sohn und ich denke ich sollte sowas ernstnehmen. Sie hat mich nichtmal Informiert darüber und macht was Sie will. Es ist das Recht des anderen Elternteils sich Sorgen machen zu dürfen.

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 13:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Vertoss vorzugehen ?

Sie könnten dies dem Ordnungsamt oder dem Gesundheitsamt mitteilen, ob dabei was rauskommt kann jedoch keiner sagen, wahrscheinlich nicht.
Zumal es das Verhältnis zu der KM nicht gerade verbessern dürfte, eher im Gegenteil.


Was halten Sie von einer Anzeige bei der Polizei ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Was halten Sie von einer Anzeige bei der Polizei ?

Gar nichts.
Wenn überhaupt dürfte hier eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (Verstoß gegen Corona-Verordnungen). Ich weiß jedoch nicht wie es mit Beerdigungen in Hamburg aussieht.
Für Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt zuständig.

Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht mit der KM?

Ich würde an Ihrer Stelle die Situation nicht weiter anheizen sondern versuchen auf ein gesittetes Miteinander mit der KM hinzuwirken, ohne Anzeigen, Anschuldigungen und Anschwärzungen beim JA. Auch im Sinne des Kindes.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es bis jetzt Fragwürdig wie das "Jugendamt" geschützt wird.
Das Jugendamt hat defintiv sich nur um das "Kindeswohl" zu kümmern.
Und ein Corona-Verstoss ist eine "Kindeswohlgefährung" und ist keine kleine Sache und stellt die Erziehung in Frage.
Das Jugendamt hat die Pflicht meine EMail und die Sorge eines KV zu bearbeiten, und wenn Sie darauf nichtmal Reagiert und garnix tut verstoßt Sie gegen ihre Dienstpflicht.
Jetzt stellt euch mal folgendes vor :
Ich nehme meinen Sohn und gehe mit ihm zu einer Trauerfeier ( Zuhause ) und die KM kriegt wind davon und beschwert sich bei dem Jugendamt, was meint ihr wird Passieren ? Seit einfach ehrlich zu euch selber.

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Was halten Sie von einer Anzeige bei der Polizei ?

Gar nichts.
Wenn überhaupt dürfte hier eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (Verstoß gegen Corona-Verordnungen). Ich weiß jedoch nicht wie es mit Beerdigungen in Hamburg aussieht.
Für Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt zuständig.

Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht mit der KM?

Ich würde an Ihrer Stelle die Situation nicht weiter anheizen sondern versuchen auf ein gesittetes Miteinander mit der KM hinzuwirken, ohne Anzeigen, Anschuldigungen und Anschwärzungen beim JA. Auch im Sinne des Kindes.


Das schlimme ist ja das es in der Wohnung Stattgefunden hat also nicht draussen.
Geteiltes Sorgerecht haben wir , aber nur auf Papier in der Praxis sehe ich davon nix.
Es genügt = Lügen & Verleumden = und so gewinnt man Zeit und es findet eine Kindesentfremdung statt obwohl es eine Straftat ist.
Tragisch ich habe ein 100 % sauberes Führungszeugnis.
Ohne eine Konkrete Tatsachengrundlage wurde BU beschlossen aber durch die KM Vereitelt ( weil Sie im Raum anwesend sein will) nun wird die ganze Sache neu aufgerollt vor Gericht.
Ich sehe trotzdem das Jugendamt in der Pflicht zumindestens muss Sie das Ordnungsamt Informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31901 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Mein Sohn wird als Waffe gegen mich Verwendet.
Und nun möchtest du auch eine Waffe haben?
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Naja das Jugendamt ist Zuständig für das Kindeswohl.
Hat man dir das schriftlich gegeben?
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Tragisch ich habe ein 100 % sauberes Führungszeugnis.
Warum ist das tragisch? Andere würden sich das wünschen.
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
nun wird die ganze Sache neu aufgerollt vor Gericht.
Wer macht die Rolle auf?
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Es ist das Recht des anderen Elternteils sich Sorgen machen zu dürfen.
Richtig. Also mach das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Auch wenn ich Deine Sorgen verstehe, komm mal wieder runter.

Das Jugendamt muss bei einer Gefährung des Kindeswohls einschreiten. Da Deine mail aber vermutlich deutlich nach Abschluss der Trauerfeier dort ankam, war ein Einschreiten weder möglich noch nötig.

Eine Sanktion (wie auch immer) ist allerdings dann nicht aufgabe des Jugendamtes.

Des Weiteren schreibst Du von einer Feier in privatn Räumlichkeiten.
Ich bin mir noch nichtmal sicher ob diese in der durchgeführten Form untersagt war, denn die Corona Schutzverordnung gilt in aktueller Form nur für den öffentlichen Raum.

Kümmere Dich um Deine anderen Baustellen - z.B. dem Umgang - und versuche nicht der KM auf Umwegen das Leben schwer zu machen. Das bringt nichts.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Auch wenn ich Deine Sorgen verstehe, komm mal wieder runter.

Das Jugendamt muss bei einer Gefährung des Kindeswohls einschreiten. Da Deine mail aber vermutlich deutlich nach Abschluss der Trauerfeier dort ankam, war ein Einschreiten weder möglich noch nötig.

Eine Sanktion (wie auch immer) ist allerdings dann nicht aufgabe des Jugendamtes.

Des Weiteren schreibst Du von einer Feier in privatn Räumlichkeiten.
Ich bin mir noch nichtmal sicher ob diese in der durchgeführten Form untersagt war, denn die Corona Schutzverordnung gilt in aktueller Form nur für den öffentlichen Raum.

Kümmere Dich um Deine anderen Baustellen - z.B. dem Umgang - und versuche nicht der KM auf Umwegen das Leben schwer zu machen. Das bringt nichts.

Soll mein Sohn sich nächstes mal mit Corona Infizieren ? Wer einmal so so Handelt ... !!
Ganz klar handelt es sich hier um Kindeswohlgefährung , die KM hat grobfahrlässig alles in Kauf genommen. Corona ist eine sehr schnell ansteckende Krankheit.
Es waren Definitv zuviele in der Wohnung.
Ist in HH Untersagt.
Das Jugendamt hätte nichtmal dan was gemacht wenn ich den Nächsten Tag der Sachbearbeiterin geschrieben hätte.
Einige hier nehmen wirklich das Jugendamt aus ihren Pflichten heraus.
Aber den KV jedes mal mit Kindeswohl Kindeswohl kommen,naja !!!

P.S : Und bei allem anderen bin ich sehr Fleissig dabei um das Recht meines Sohnes umzusetzen und nicht den Soldat-Rekruten für das Jugendamt , Kindesanwalt,Familiengericht,Träger zu Spielen.


Berry


-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 13:57

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Du arbeitest eher dran, dass Dich irgendwann keiner mehr ernst nimmt und Dir niemand mehr zuhört.

Mit Kind und Kindeswohl hat das nichts zu tun, eher mit Selbstverwirklichung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Und ein Corona-Verstoss ist eine "Kindeswohlgefährung" und ist keine kleine Sache und stellt die Erziehung in Frage.
Könnte man unter Umständen tatsächlich so einschätzen. Da die Prüfung der Voraussetzungen einer Kindeswohlgefährdung aber eine Prognoseentscheidung verlangt, kommen rückwirkende Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB nicht in Betracht. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.12.2010 - 2 UF 59/10)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Das Jugendamt hat die Pflicht meine EMail und die Sorge eines KV zu bearbeiten, und wenn Sie darauf nichtmal Reagiert und garnix tut verstoßt Sie gegen ihre Dienstpflicht.
Kommt halt drauf an, ob du tatsächlich nach Beratung suchst oder nur nach Strafe für die Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31901 Beiträge, 5622x hilfreich)

Wenn man so liest, was du hier so schreibst--- möchte man annehmen, die KM hat sich von dir getrennt. Und nicht du hast dich von ihr geschieden... :bang:

Gute Entscheidung der Mutter--- hoffentlich hält sie durch.

Du hast wirklich genug mit dir selbst zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Es waren ca 50-70 Leute auf 60qm verteilt ( Männer und Frauen waren in getrennten Räumen ).
Nachweissen kann man es ja auch anhand der Telekommunikationsdaten.
Ich weiss ja Tag und Uhrzeit und die Exakte Adresse.
Es waren viele Ältere dort ( Risikogruppe ).


Wie soll man sich das vorstellen?

Über welche Telekommunikationsdaten verfügst du denn? Überwachst du widerrechtlich das Handy deiner Ex oder auch anderer?
Woher ist dir die genaue Anzahl der Trauergäste bekannt?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn man so liest, was du hier so schreibst--- möchte man annehmen, die KM hat sich von dir getrennt. Und nicht du hast dich von ihr geschieden... :bang:

Gute Entscheidung der Mutter--- hoffentlich hält sie durch.

Du hast wirklich genug mit dir selbst zu tun.


Ich kann deinen Frust nachvollziehen,auch für Randgruppen gibt es Hilfe. Habe mehr Lust am Leben. Glaub an dich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Es waren ca 50-70 Leute auf 60qm verteilt ( Männer und Frauen waren in getrennten Räumen ).
Nachweissen kann man es ja auch anhand der Telekommunikationsdaten.
Ich weiss ja Tag und Uhrzeit und die Exakte Adresse.
Es waren viele Ältere dort ( Risikogruppe ).


Wie soll man sich das vorstellen?

Über welche Telekommunikationsdaten verfügst du denn? Überwachst du widerrechtlich das Handy deiner Ex oder auch anderer?
Woher ist dir die genaue Anzahl der Trauergäste bekannt?


Welches Jahundert lebst du ? Wir haben 2020 !!! Die Polizei kann Spielend Orten welches Mobiltelefon dort war in der Wohnung.
Unterstelle Sie mir nie wieder irgendein Blödsinn sondern Lesen Sie richtig und Verstehen Sie richtig,du wirkst wirklich Ratlos. Kann sein das du Frustiert bist aber Verhalte dich Richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du arbeitest eher dran, dass Dich irgendwann keiner mehr ernst nimmt und Dir niemand mehr zuhört.

Mit Kind und Kindeswohl hat das nichts zu tun, eher mit Selbstverwirklichung.

wirdwerden


Absoluter Blödsinn. Sind eher dabei Lobbyarbeit zu betreiben und Bestätigen einfach die Voreingenommenheit des Familiengerichtes , Kindesanwältin und Jugendamtes.Der KV wird als Soldat gesehen der sein Dienst zu verichten hat,wehe es gibt ein KV wie mich der Mutig ist und sich gegen das System stellt , dann wird man als jemand gesehen der sein Dienst nicht Antreten will. Ich kann jeden KV nur Empfehlen geht vors OLG und wenn ihre Beweise habt direk ans Strafgericht. Nur so ist leider das System Besiegbar.

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 19.10.2020 14:56

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Vertoss vorzugehen ?


Es ist kein Verstoss zu erkennen, solche Feiern waren vor kurzem in Hamburg erlaubt.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Ich nehme meinen Sohn und gehe mit ihm zu einer Trauerfeier ( Zuhause ) und die KM kriegt wind davon und beschwert sich bei dem Jugendamt, was meint ihr wird Passieren ?


Nichts. Wobei sich das auf "vor kurzem" bezieht. Heute sieht die Lage ja wieder anders aus.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Ohne eine Konkrete Tatsachengrundlage wurde BU beschlossen aber durch die KM Vereitelt


Nein. Ich erinnere mich: DU und nur DU hast den Umgang nicht wahrgenommen. Alle anderen wollten ihn stattfinden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Vertoss vorzugehen ?


Es ist kein Verstoss zu erkennen, solche Feiern waren vor kurzem in Hamburg erlaubt.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Ich nehme meinen Sohn und gehe mit ihm zu einer Trauerfeier ( Zuhause ) und die KM kriegt wind davon und beschwert sich bei dem Jugendamt, was meint ihr wird Passieren ?


Nichts. Wobei sich das auf "vor kurzem" bezieht. Heute sieht die Lage ja wieder anders aus.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Ohne eine Konkrete Tatsachengrundlage wurde BU beschlossen aber durch die KM Vereitelt


Nein. Ich erinnere mich: DU und nur DU hast den Umgang nicht wahrgenommen. Alle anderen wollten ihn stattfinden lassen.


Eben nicht. Der Vergleich vom Familiengericht wurde nicht Umgesetzt weil die KM es Sabotiert hat mit Freundlicher Hilfe der Trägerin ( Voreingenommen und den KV für Dumm halten, es gehe ja wie immer uns Kindeswohl ). Es gibt keinen Grund das die KM im Raum ist für die 2Std. Ich habe mich Kopperativ verhalten das die KM im nebenraum sein kann und jederzeit wenn ich sehe das es mein Sohn nicht gut geht das wir Abbrechen können. Aber ansonsten nix da !!!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

.... und die Polizei kann die spielend die orten, die kein Handy haben oder nicht dabei haben. Und auch den Rest ortet sie ohne richterlichen Beschluss, oder wie, auf welcher Basis? Und woher weiss die Polizei, wen sie orten muss?

Ich wiederhole mich. So wirst Du das Kind zumindest lange nicht sehen, wenn überhaupt noch mal.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welche Möglichkeiten habe ich gegen den Vertoss vorzugehen ?


Es ist kein Verstoss zu erkennen, solche Feiern waren vor kurzem in Hamburg erlaubt.

40-70 Leute in einer 60qm sind in HH erlaubt gewesen vor 2,5 Wochen ?

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Ich nehme meinen Sohn und gehe mit ihm zu einer Trauerfeier ( Zuhause ) und die KM kriegt wind davon und beschwert sich bei dem Jugendamt, was meint ihr wird Passieren ?


Nichts. Wobei sich das auf "vor kurzem" bezieht. Heute sieht die Lage ja wieder anders aus.

Nein ich als KV wäre 100 % vernichtet worden. Es kommt nur drauf an wer sich Beschwert = KV oder KM.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Ohne eine Konkrete Tatsachengrundlage wurde BU beschlossen aber durch die KM Vereitelt


Nein. Ich erinnere mich: DU und nur DU hast den Umgang nicht wahrgenommen. Alle anderen wollten ihn stattfinden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
.... und die Polizei kann die spielend die orten, die kein Handy haben oder nicht dabei haben. Und auch den Rest ortet sie ohne richterlichen Beschluss, oder wie, auf welcher Basis? Und woher weiss die Polizei, wen sie orten muss?

Ich wiederhole mich. So wirst Du das Kind zumindest lange nicht sehen, wenn überhaupt noch mal.

wirdwerden


Ich bestreite nicht das die Polizei nix besseres zu tun hat. Aber heutzutage läuft fast jeder mit einem Handy rum. Es geht nur darum ob die Polizei eine Öffentliche Interesse daran hat. Ich werde um das Recht meines Sohnes sein Vater zu sehen weiter Kämpfen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Und ein Corona-Verstoss ist eine "Kindeswohlgefährung" und ist keine kleine Sache und stellt die Erziehung in Frage.
Könnte man unter Umständen tatsächlich so einschätzen. Da die Prüfung der Voraussetzungen einer Kindeswohlgefährdung aber eine Prognoseentscheidung verlangt, kommen rückwirkende Maßnahmen nach § 1666 Abs. 3 BGB nicht in Betracht. (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.12.2010 - 2 UF 59/10)

** Du gefällst mir .
Es kommt eben auf den Richter an.

Was die sache noch Tragischer macht , er hat zwei Vorerkranungen neurodermitis+allergie.
Sie hat das alles Bewusst alles in Kauf genommen und somit sich und das Kind grosser Gefahr gebracht.
Sie war ja nicht das erstmal zuhause bei einer Trauerfeier da ist immer viel los.
Die Erziehungsfähig ist aufjedenfall in Frage zustellen und ekne Kindeswohlgefährung ist auch vorhanden. Diese Krankheit ist schnell ansteckend und bei vorerkranungen. Tödlich. Ihre Mutter war mit ihr dorthin gegangen. Seine OMA hat auch grob Fahrlässig gehandelt Sie hätte das nicht zulassen dürfen.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Das Jugendamt hat die Pflicht meine EMail und die Sorge eines KV zu bearbeiten, und wenn Sie darauf nichtmal Reagiert und garnix tut verstoßt Sie gegen ihre Dienstpflicht.
Kommt halt drauf an, ob du tatsächlich nach Beratung suchst oder nur nach Strafe für die Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Solange du meine Worte hier veränderst, weil du nicht weißt wie die Zitatfunktion funktioniert, werde ich dir überhaupt nicht mehr antworten. Es ist schon schwierig genug dir folgen zu können, weil du einfach irgendwelche Rechtstheorien aufstellst, die es überhaupt nicht gibt.

Wenn deine einzige Antwort auf die zitierte OLG-Entscheidung ist, dass es auf den Richter ankäme, dann solltest du dies vielleicht mit einer gegenteiligen Gerichtsentscheidung belegen. Ein Argument für deine Theorie der Kindeswohlgefährdung ist im Hinblick auf die zu erstellende Zukunftsprognose und den wahrlich abschließenden Charakter einer Trauerveranstaltung jedenfalls nicht zu entnehmen. Oder sind hier 10 Leute verstorben und noch 9 weitere Trauerfeiern zu erwarten?

Du verrennst dich auf der komplett falschen Bahn in völlig sinnfreie Nebenkriegsschauplätze. Wie wirdwerden bereits angedeutet hat, sehe auch ich die Gefahr, dass du dich damit noch weiter ins Abseits beförderst, als du ohnehin schon stehst. Und du lieferst jedem, der Argumente gegen deine Person sucht, ausreichend Futter, vom eventuellen Gutachter über den Verfahrensbeistand bis hin zur Mutter selbst.

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Solange du meine Worte hier veränderst, weil du nicht weißt wie die Zitatfunktion funktioniert, werde ich dir überhaupt nicht mehr antworten. Es ist schon schwierig genug dir folgen zu können, weil du einfach irgendwelche Rechtstheorien aufstellst, die es überhaupt nicht gibt.

Wenn deine einzige Antwort auf die zitierte OLG-Entscheidung ist, dass es auf den Richter ankäme, dann solltest du dies vielleicht mit einer gegenteiligen Gerichtsentscheidung belegen. Ein Argument für deine Theorie der Kindeswohlgefährdung ist im Hinblick auf die zu erstellende Zukunftsprognose und den wahrlich abschließenden Charakter einer Trauerveranstaltung jedenfalls nicht zu entnehmen. Oder sind hier 10 Leute verstorben und noch 9 weitere Trauerfeiern zu erwarten?

Du verrennst dich auf der komplett falschen Bahn in völlig sinnfreie Nebenkriegsschauplätze. Wie wirdwerden bereits angedeutet hat, sehe auch ich die Gefahr, dass du dich damit noch weiter ins Abseits beförderst, als du ohnehin schon stehst. Und du lieferst jedem, der Argumente gegen deine Person sucht, ausreichend Futter, vom eventuellen Gutachter über den Verfahrensbeistand bis hin zur Mutter selbst.


Weswegen soll ich den Futter geben ? Weil ich dagegen vorgehen will ? Willst du mir mein recht klauen ?
Und mein Lieber man brauch gar kein Futter für die, Jugendamt , Kindesanwältin , Familiengericht die sind eh schon voreingenommen.
Das Recht des Kindes und seine Gesundheit sind das A und O. Es gibt wesentliche Fakten die Sie in kauf genommen hat. Es ist keine Rache sonst was, ich habe mich bis heute Korrekt verhalten,es geht eher darum Sie für ihre Taten zu belangen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
smogman
Status:
Student
(2775 Beiträge, 913x hilfreich)

Alles Gute weiterhin. Ich kann dir nicht helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
es geht eher darum Sie für ihre Taten zu belangen.
Ok.


Dann überlass das denen, die dafür zuständig sind. Das JA ist es nicht. Das JA damit zu behelligen ist daher allenfalls suboptimal.

Ansonsten schreib hier nicht irgendwelchen aufgeschnappten Unfug.
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Welches Jahundert lebst du ? Wir haben 2020 !!! Die Polizei kann Spielend Orten welches Mobiltelefon dort war in der Wohnung.

Kann sie so einfach nicht. Sie kann nur feststellen in welcher Funkzelle das Handy eingeloggt ist.

Einen Verstoss gegen die bis zum 16.10 geltende C Verordnung kann ich außerdem nicht feststellen.
Aber da Du den so vehement behauptest, wirst Du sicher den entsprechenden § nennen können.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Berry, man müsste ja auch wissen, wessen Handy. Und, es müsste eine richterliche Verfügung da sein. Und dann sieht man weiter. Wir haben hier gar nichts.

Der Fachmann nennt das, was hier beim Fragesteller vorliegt, mangelnde Introspektionsfähigkeit. Und die in der Regel nicht zur Folge, dass man so Menschen am Sorgerecht teilnehmen lassen kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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