KM war bei begleitetem Umgang dabei ...! ???

2. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.02.2010 10:11:53
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 6x hilfreich)
KM war bei begleitetem Umgang dabei ...! ???

Hallo zusammen,

nach dem letzten Termin des begleiteten Umgangs, bei dem die KM die ganze Zeit anwesend war (s. hierzu noch meine untenstehende Frage), hat der KV der KM SMSs geschrieben, in denen KV dies thematisiert hat und von ihr einige Dinge (Schlaf- und Essenzeiten, Kleidergröße, Allergien ... - KV und KM haben gemeinsames Sorgerecht) wissen wollte. Bei dem letzten Treffen war KV so sehr auf meinen Sohn fixiert und sich supergefreut, dass er ihn nach 2,5 Monaten wieder sehen durfte, sodass er dem SB vom JA und der KM nicht gesagt hat, dass die KM aufn Flur warten soll ...

Daraufhin hat KV folgenden Schriftsatz vom RA der KM erhalten:

"Frau ... legt uns verschiedene SMS Nachrichten vom ... vor.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Frau ... keinerlei Kontakt mit Ihnen aufnehmen möchte. Wir fordern Sie daher auf, künftig jede direkte wie indirekte Kontaktaufnahme ber elektronische oder andere Medien zu unterlassen.

Falls dies nicht respektiert werden sollte. müsste gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden."

KV meint, dass er KM keine SMS schreiben muss. Die besagten SMSs waren ja nur gut gemeint. Auf andere elektronische Art und Weise, außer telefonisch, kann KV sie eh nicht kontaktieren.

KV hat sich in den SMSs nicht im Ton vergriffen ...(KV hat ALLE SMSs seit der Trennung gespeichert, so auch diese), sondern ganz sachlich nach Informationen gefragt. KV kann die Frau immer weniger verstehen!

KV hofft, dass das Schreiben sich auch nicht auf evtl. Notfälle bezieht!? Denn, wie soll KV die KM z. B. verständigen, wenn es dem Kind mal nicht gut gehen sollte ...? Per Rauchzeichen? *kopfschüttel*

Das Schreiben bedeutet ja auch nicht, dass KV sie nicht persönlich oder schriftlich auf dem postalischen Wege kontaktieren darf, um an Informationen bzgl. des gemeinsamen Kindes heranzukommen, die KV erhalten muss - i. R. d. Umgangsregelung?!

KV muss ja auf irgendeinem Wege mit KM kommunizieren!?

Dann bedeutet das, dann will sie das so, dass KV der KM über ihren RA mitteilt, dass KM dem KV einige Informationen bzgl. des Kindes mitteilen soll und KV KM bittet, dass sie bei den zukünftigen begleiteten Umgangs-Treffen nicht mehr anwesend ist?

Wie soll KV bloß auf solch ein Schreiben reagieren?

Bitte um eure Antworten.

Schöne Grüße

PS: Begleiteter Umgang bedeutet doch, dass z. B. nur einer vom JA anwesend ist + KV + Kind und nicht noch die KM? KV möchte natürlich nicht, dass die KM bei den weiteren Treffen i. R. d. begleiteten Umgangs anwesend ist. Gibts hierzu ne Gesetzesgrundlage, die KV anführen kann, gegen welche sich weder das JA noch die KM wehren kann?

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"Die unbeugsame, coole, rechte Hand des Teufels mit stahlblauen Augen.

wahl-o-mat.de/bundestagswah"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Ich würde mich zuallererst mal mit dem Jugendamt auseinandersetzen, wie dort die Absprachen sind.

Wie alt ist das Kind eigentlich?

Es kann gut möglich sein, dass sie die ersten Male dabei ist, weil das Kind die SB vom JA auch nicht kennt.

An deiner Stelle würde ich es tunlichst unterlassen, sie per SMS zu kontaktieren. Die Infos kannst du auch über das Jugendamt bekommen.

Wenn sich die Situation entspannt hat, klappt es ja vielleicht auch wieder mit einer kindgerechten Kommunikation.

In dem anderen Thread habe ich gesehen, dass ja eine Begutachtung ansteht. Also wird ein möglicher unbegleiteter Umgang wohl von dem Ergebnis abhängig gemacht.

Du solltest dich jedoch friedlich mit dem Jugendamt einigen und nicht gleich auch gegen diese vorgehen.

Meiner Meinung nach tust du dir damit absolut keinen Gefallen.

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#2
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..also es gibt sicherlich einige leute, die sich über die rechtliche genaue auslegung des begeliteten umganges auskennen.

letzlich wird das familiengericht in abstimmung mit dem jugendamt die relgen festlegen. ausgeschlossen ist eine teilnahme der mutter jedengfalls erst mal grundsätzlich nicht.

ich würde mich mit dem jungendamt bzw. dem verfahrenspfleger über einen zeitplan abstimmen. konstruktive und auch mit zeitvorstellungen, aufbauend auf dem sicherlich vorliegenden beschluss.

letztlich obliegt es dem umgangshabenden den umgang zu bestimmen.

wenn die mutter keinen kontakt mit dem vater wünscht muss er dies respektieren. hier geht das persönlichkeitsrecht vor. die einzige chance die ich sehe ist diese wesentlichen sorgerechtlichen fragen über das jungendamt zu klären. dies ist auf der einen seite kindisch aber wohl die einzige möglichkeit, wenn sie sich nicht ewig über teure anwälte unterhalten wollen.

alleridngs kann ich aus eigenr erfahrung sagen, dass dies auch dann letztlich nur funktionieret wenn die mutter mitmacht, denn eine kommunikationsplattform ist das ja nicht und leider haben hier umgangserschwerewr sehr leichtes spiel. als ich nach einer vierwöchigen umgangsverweigerung durch die mutter meinen kleinen vor eingen wochen dann wiedergesehen habe, hatte er auch ein brille auf der nase und ging in den mittlerweile 4. kindergarten ohne dass ich es wusste....

der vater sollte sich eigene schuztmechanismen (ggf. auch über professionelle hilfe) für diese extrem psychische situation suchen, denn letztlich wird er immer der willkür ausgesetzt bleiben und muss lernen damit um zugehen, um sich selbst zu schützen..
klar gibt es gewisse rechtliche möglichkeiten, die meiner meinung nach aber in der realität aus vielen gründen verpuffen.

konsequnet und unter einbeziehung den umgang stabiliseiren und ausbauen und lernen mit der rechtlosigkeit im erziehungsprozess um zu gehen ist der beste weg, glaube ich.

aber eines ist sicher, das kind braucht seinen vater und ers ollte immer wieder von neumen darum kämpfen. viel glück

uwe

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"...ich bin drin..."

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