KM will wegziehen, gemeinsame Sorge

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alohomora
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
KM will wegziehen, gemeinsame Sorge

KV und KM lebten fast 10 Jahre in "wilder Ehe" zusammen, als das gemeinsame Kind geboren wurde. In der Absicht, bald zu heiraten ging die dreiköpfige Familie zum JA, um gemeinsam den "Papierkram" - Vaterschaftsanerkennung und Erklärung zur gemeinsamen Sorge zu erklären. Anschliessend folgte die Verlobung, Statt die Hochzeit folgen zu lassen, kam eine Trennung auf Raten. Zunächst sollte es nur eine "pause" sein, und der KV "Vorrübergehend" eine eigene Bleibe finden. Dennoch war der KV fast täglich "zu Besuch", oft auch über Nacht. Schrittweise wurden diese Besuche durch die KM immer weiter eingeschränkt, dennoch herrschte noch immer eine gewisse Harmonie, und keinerlei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Kindererziehung. Schlussendlich erklärte die KM, daß sie die endgültige Trennung will. Es wurden feste, regelmässige Besuchszeiten ausgehandelt, die KM beantrage und bekam Unterhaltsvorschluß, da die Finanzen des KV nicht ausreichen, um Kindesunterhalt zu leisten. Diese rein mündlichen Absprachen zwischen KV und KM funktionierten die folgenden drei Jahre auch relativ gut, so daß Familiengericht und Jugenadamt zu keiner Zeit tätig wurden. Der KV fühlte sich zwar oftmals übervorteilt (so hat die KM es bis heute nicht ein einziges Mal zugelassen, daß das Kind über Nacht beim KV bleibt, ebenso hat das Kind bisher ausnahmslos sämtliche Feiertage - Ostern, Weihnachten, Silvester/Neujahr vollständig mit der KM und ohne den KV zugebracht, und das jedes einzelne Jahr ihres gesamten bishergiren Lebens. Der KV hielt still, da die KM immer wieder damit "drohte" zurück zu ihrer Mutter zu ziehen, wenn der KV zu sehr auf seine Rechte pochen würde. Da ein offener Streit letztlich immer auf dem Rücken des gemeinsamen Kindes landet, gab der KV immer wieder nach, um den zwar wackeligen, aber doch bestehenden Hausfrieden nicht zum Einsturz zu bringen.
Doch nun ist es wohl soweit: Die KM plant nun ganz konkret die Rückkher in ihre alte Heimat - rund 500 Kilometer weg "in der Prärie" Primär verspricht sie sich davon, dort schneller wieder Arbeit zu finden (abgesehen von gelegentlichen Kleinjobs auf max. 400€-Basis lebt die KM seit GEburt des Kindes von HartzIV), da sie dort Die Untersützung ihrer Eltern hat. Konkret soll das Kind die Woche über der Grossmutter überantwortet werden, damit die KM jederzeit rund um die Uhr arbeitsfähig ist - da sie in der Hotellerie gelernt hat, und dort wieder arbeiten will, sind überlange Schichten zu allen möglichen und unmöglichen Uhrzeiten durchaus zu erwarten. Der arbeitslose Grossvater stellt der KM seit Kfz zur Verfügung, so daß sie auch vollständig mobil ist, und somit auch längere Fahrtwege zur Arbeitsstelle kein Problem mehr darstellen.

Hier hat die KM zum einen das Problem, daß sie "niemanden" hat, der das Kind für sie zum Kindergarten bringt und wieder abholt, kein kostenloses Auto vor der Tür, und durch ihren Wegzug aus der Landeshauptstadt in ein Dorf direkt vor den Toren der Stadt die Wege sehr weit, und die Taktzeiten des öffentlichen Nahverkehrs sehr dünn wurden. Der KV lebt wieder in der Hauptstadt, eine halbe Autostunde von der KM entfernt. Seine gebetsmühlenartigen Angebote, die Bring- und Holdienste zum und Vom Kindergarten (bzw. ab nächsten Jahr Schule) zumindest zum Teil zu übernehmen, lehnt die KM rundweg ab: Sie befürchtet, daß der KV durch diese Bring- und Holdienste berufliche und damit auch finanzielle Einbussen in Kauf nehmen würde, und sieht damit ihren Anspruch auf Unterhalt gefährdet. Wenn der KV (selbst in der Gastrononomie tätig) unabhängig von seinem Kind in Vollzeit arbeitet, dann wird er wohl auch genug verdienen, daß er über die Einkommensgrenze kommt, und fortan Unterhalt zahlen kann - den Unterhalts-Vorschuß gibt es bekanntlich nur für einen begrenzten Zeitraum.
Zum zweiten gibt es in ihrer Wohnung Streit mit den Nachbarn, so daß sie aus ihrer jetztigen Wohnung ausziehen will.
Und zum dritten "nervt" sie ihr über-eifrigeer Sachbearbeiter, welcher alle möglichen Hebel in Bewegung setzt, um die KM wieder in Lohn und Brot zu bringen, und dabei der KM dabei "Zumutungen" aufbürden will, welche die KM als nicht akzeptabel empfindet.

Statt dessen will sie eben wieder zu Mama ziehen, und damit all ihre Probleme auf einen Streich lösen: Keine nervigen Nachbarn mehr, kein nerviger Sachbearbeiter mehr, einen kostenlosen, jederzeit verfügbaren Babysitter an der Hand, ein Auto vor der Tür, für das sie nur den Sprit bezahlen muss, und keine regelmässigen Besuche des KV mehr, welcher das gemeinsame Kind sehen will, und sie dabei "in ihrer Ruhe stört"
Sie bietet dem KV an, sein Kind "jederzeit" besuchen zu können. Nur, wie er künftig hin kommt, ist halt sein Problem...

Lange Geschichte, und nun die Fragen, die den KV brennend interessieren:

1. Da nie etwas anderes schriftlich fixiert wurde, geht der KV davon aus, daß nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Aufenthalts-Bestimmungsrecht über das Kind auf beide Eltern verteilt ist, auch wenn das Kind bei der Mutter wohnt. Stimmt das?
2. Wenn nein, kann der KV nachträglich zum gemeinsamen Sorgerecht auch das gemeinsame Aufenthalts-Bestimmungsrecht einfordern? Wie?
3. Kann der KV es der KM verbieten, mit dem gemeinsamen Kind derart weit wegzuziehen, da die KM mit diesem Umzug das Kind dem KV faktisch entzieht? (der KV hat von Regelungen gehört, in denen den gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen untersagt wurde, mehr als 70 Kilometer voneinander entfernt zu wohnen, aber Hörensagen nutzt nicht viel, wenns darauf ankommt)

Ein weiters Argumet des KV gegen den Umzug ist, daß die KM plant, die tägliche Sorge nicht selbst durchzuführen, sondern die zwar sehr nahestehende, aber letztlich eben nicht sorgeberechtigte Grossmutter dafür einzuspannen.
Die drei wichtigesten Bezugspersonen für das Kind sind Mama, Papa und ebendiese Oma, so daß das Kind zwar Todtraurig ist, daß die Papa-Tage wegfallen werden, sich aber andererseits schon darauf freut, bald jeden Tag "Oma-Tag" zu haben. Genau genommen wünscht sich das Kind, daß Papa einfach einen Zug später nimmt (den selben Zug würde Mama wohl nie zulassen), und hinterherkommt, aso daß das Kind Mama, Papa und Oma regelmässig um sich haben kann. Der KV ist durchaus am überlegen, genau das zu tun, auch wenn es für ihr bedeuten würde, eine sichere Stellung aufgeben zu müssen, und in einer fremden Umgebung mit einer konstant hohen Arbeitslosenquote auf Stellensuche gehen zu müssen. (Leere Wohnugne gibt es drüben mehr als genug)

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-- Editiert am 10.11.2009 20:19

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6 Antworten
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#1
 Von 
pippilotta_on_tour
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alomohora,

also verbieten kannst du der Mutter nicht, dass sie umzieht. Du kannst höchstens erwirken, dass sie das Kind nicht mitnehmen darf. Das geschieht aber eher selten und die Praxis sieht ganz anders aus.

Wie alt ist denn euer Kind? Wie lange lebt es schon bei der Mutter? Wieviele km sollen den zukünftig zwischen euch liegen? Es werden dem Vater eine Fahrt von ca. 4 Std. durchaus zugemutet.

Nö die Oma ist natürlich nicht sorgeberechtigt, sie hat allerdings ein Umgangsrecht und euer Kind scheint die Oma ja zu mögen.

Ehrlich gesagt, läßt man sein Kind auch von anderen nicht sorgeberechtigten seine Kinder betreuen, wie bei einer Tagessmama, Kindergarten etc.
Was machen denn Eltern, die beide ganztätig arbeiten gehen und keine Oma in petto haben?
Ist doch toll, wenn euer Kind dann zur Oma kann. Nicht jede Oma kann das seinem Enkel ermöglichen.

Wenn du eh die Vorstellung hast hinterherzuziehen, dann sag das doch mal der Mutter. Dann kannst du ihr ja anbieten euer Kind zu betreuen während sie arbeitet. Vielleicht sogar im wechsel mit der Oma. Warum nicht?

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"Wer zu allen Seiten hin offen ist, der kann nicht ganz dicht sein..."

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#2
 Von 
Alohomora
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der KV der KM erzählt, daß er überlegt, hinterherzuziehen, dann wird die KM womöglich damit reagieren, dern Umzug und die neue Adresse komplett geheim zu halten. Abgesehen davon ist das letztlich nur eine ultima Ratio, damit der KV noch etwas von seinem Kind hat. Er müsste alles aufgeben: Beruf, Freunde, Wohnung, etc und sich komplett ins Ungewisse stürzen, in dem festen Wissen, daß er (ausser bei der eigenen Tochter) dort nicht willkommen sein wird.

Die KM hat sich nach über 5 Jahren HartzIV auf das Leben mit der Stütze eingestellt, und wo sie das tut, ist ihr letztlich egal. Sie hat selbst schon zugegeben, eigentlich gar keine Lust mehr auf Arbeit zu haben. Aber das Argument, drüben durch die doppelte elterliche Unterstützung trotz der enormen Arbeitlosenrate schneller wieder einen Job finden zu können als hier, wird halt trotzdem gezogen.

Das gemeinsame Kind ist nun 5,5 Jahre,m es kommt nächstes Jahr in die Schule. Angemeldet ist es schon - hier vor Ort. Aber so was lässt sich relativ schnell ändern, und zur Not wohl auch mit nur einer Unterschrift- auf der jetztigen Anmeldung sind unser beider Unterschriften.
Der Vater musste die ehemals gemeinsame Wohnung verlassen, als das Kind noch nicht ganz 2 Jahre alt war. Die endgültige Trennung nach der "Pause" war, dann kurz nach ihrem 2. Geburtstag.
Ja, das Kind mag die Oma. Es liebt aber auch den Papa. Wer zählt mehr, der Mit-Sorgeberechtigte Papa, oder die nicht sorgeberechtigte Oma?

Das Kind hat übrigens zwei Omas und zwei Opas - nur hat die KM es bisher nicht erlaubt, daß der KV das Kind besuchsweise zu seinen Eltern (800Km Entfernt) nimmt, und die Grosseltern väterlicherseits sind alters- und krankheitsbedingt nicht mehr unbedingt in der Lage, zu Besuch hoch zu kommen. Dennoch würden auch diese Grosseltern sich freuen, ihr Enkelkind endlich einmal wieder zu sehen. Vor allem, da die versprochenen Digitalfotos, aus der Kamera, welche die Gosseltern zu ebendiesen Zweck geschenkt hatten, ziemlich selten bzw gar nicht den Weg in das eMail-Fach finden.

Ja, man kann sein Kind auch von Nicht-Sorgeberechtigten Menschen betreuen lassen. Tagesmütter etc gibt es auch hier, dazu muss die KM nicht 500 Kilometer weit weg ziehen. Hier hat das Kind immerhin seine Kindergarten-freunde, sie es in der Schule ja wieder treffen wird. Und hier hat es einen Vater, der ebenfalls bereit ist, sein Kind an zB 3 Tagen in der Woche zur Schule und wieder zurück zu bringen, und das ebenso gratis wie die Oma. - nur hat die KM da eben "Kein Bock drauf".
Dort wird alles, ausser Mama&Oma fremd und neu sein...

Und: Es ist etwas anderes, wenn man stundenweise eine Tagesmutter oder einen Babysitter ins Haus holt, oder wenn man das Kind die ganze Woche nicht zu Gesicht bekommt, weil es bei Oma ist, und man selbst arbeitetet - falls sie denn wirklich so schnell einen Fulltime-Job findet.

Es wird wohl genau so laufen, wie der KV befürchtet: Selbst, wenn die KM nicht mitsamt dem Kind so weit weg ziehen darf, kann sie es tun, ohne, daß sie jemand aufhält. Und damit Fakten schaffen, die zwar nicht in Ordnung sind, aber dennoch nicht von Amts wegen rückgängig gemacht werden. Statt dessen hat der KV wieder einmal schlicht die Pappnase auf. *seufz*

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-- Editiert am 10.11.2009 21:08

-- Editiert am 10.11.2009 21:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pippilotta_on_tour
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann war wohl dein Eifer etwas überschwenglich...

***Der KV ist durchaus am überlegen, genau das zu tun, auch wenn es für ihr bedeuten würde, eine sichere Stellung aufgeben zu müssen, und in einer fremden Umgebung mit einer konstant hohen Arbeitslosenquote auf Stellensuche gehen zu müssen. (Leere Wohnugne gibt es drüben mehr als genug)****

und wenn man das liest....

****Wenn der KV der KM erzählt, daß er überlegt, hinterherzuziehen, dann wird die KM womöglich damit reagieren, dern Umzug und die neue Adresse komplett geheim zu halten. Abgesehen davon ist das letztlich nur eine ultima Ratio, damit der KV noch etwas von seinem Kind hat. Er müsste alles aufgeben: Beruf, Freunde, Wohnung, etc und sich komplett ins Ungewisse stürzen, in dem festen Wissen, daß er (ausser bei der eigenen Tochter) dort nicht willkommen sein wird.****

Sorry, aber die Ausrede zählt nicht.
Die Mutter kann nicht behördlich vom Erdboden verschwinden. Das Einwohnermeldeamt gibt Auskunft, eine Auskunftsperre wird ihr nicht gewährt werden.
Nach deinen Befürchtungen ist sie doch jeden Tag bei der Oma. Du weißt doch, wo du sie finden kannst ;)

Bei der Mutter musst du nicht willkommen sein und andersherum auch nicht. Schöner ist was anderes, sicherlich. Letztendlich bist du aber deinem Kind durchaus willkommen und das ist ja das Wesentliche, oder? Der Mutter über biste ja nicht zum Umgang verpflichtet und andersherum auch nicht. Dem Kind aber schon.

Ich würde es jedenfalls mal mit der Beratungshilfe versuchen, denn Kommunikation hat die letzten 3 Jahre ja anscheinend gegeben. Ich würde aber nicht gleich mit dem Jugendamt anklopfen.

Stell dich lieber drauf ein, dass du demnächst weitere Strecken fahren musst und mache es deinem Kind angenhem wie möglich.

Letztenendes hast du kein wirkliches Argument gegen den Umzug genannt.

Eine fremde Umgebung? War sie nie bei dieser Oma? Und wenn, es wäre auch fremd für sie, wenn du mitziehen würdest.

Kinder gewöhnen sich schnell an neue Situationen, auch an einen Umzug. Noch schlechter wäre es, wenn sie schon eingeschult worden wäre. Das Kind wird es wohl lockerer wegstecken als du.

Mit dem Familiengericht würde ich auch nicht drohen, dann wird oft wirklich der Umgang vereitelt, leider. Und da bist du ja noch lange nicht. Der Umgang wird dir ja zugestanden.














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"Wer zu allen Seiten hin offen ist, der kann nicht ganz dicht sein..."

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Alohomora,

die gemeinsame Sorge umfasst auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.

quote:
Ich würde es jedenfalls mal mit der Beratungshilfe versuchen, denn Kommunikation hat die letzten 3 Jahre ja anscheinend gegeben. Ich würde aber nicht gleich mit dem Jugendamt anklopfen.

Stell dich lieber drauf ein, dass du demnächst weitere Strecken fahren musst und mache es deinem Kind angenhem wie möglich.




Im Klartext:

ist die KM erst mal weggezogen mit eurem gemeinsamen Kind, sind die Aussichten, das Kind wieder zurück zu führen ohne ihre Zustimmung gleich null.

Sollte dein Wunsch, selbst die Betreuung eures Kindes zu übernehmen, ernsthafter Natur sein, so wäre im Falle, dass die Kommunikation mit der KM keine Aussichten auf Erfolg zeigt, ein zügiges und entschlossenes Vorgehen empfehlenswert, eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht sinnbringend.

Allerdings hast du nur dann reelle Aussichten auf den Verbleib des Kindes bei dir, wenn du ein überzeugendes Betreuungskonzept vorlegen kannst.

Von einer Vorwurfshaltung der KM gegenüber solltest du Abstand nehmen.

Eine Verbringung des Kindes über eine Distanz von 500 km käme jedenfalls einer massiven Umgangseinschränkung für die Tochter und dich gleich - eine solche Distanz alle vierzehn Tage zurück zu legen (und ein häufigerer Umgang wäre auf diese Distanz schlicht illusorisch) ist eine Tortur - für den KV dann mindestens 2000 km für ein Wochenende.

quote:
Kinder gewöhnen sich schnell an neue Situationen, auch an einen Umzug.


Ein immer wieder gerne angebrachtes "Argument" - allerdings haben Kinder ja im Regelfall denkbar wenig "Wahl" ...

Auch ein Kind dieses Alters hat schon ein soziales Umfeld - die beste Freundin, regelmäßig Kontakt zum Papa etc - zu postulieren, diese Bindungen seien in dem Alter weniger bedeutsam und leichter zu verschmerzen, halte ich für eine gewagte und ein Stück weit der eigenen Erleichterung dienliche vereinfachende Haltung.

Zitat:
Letztenendes hast du kein wirkliches Argument gegen den Umzug genannt.


"Schöner Wohnen bei Mama ..." - die "Argumente" der KM FÜR einen Umzug sind jedenfalls aus der bisherigen Schilderung des TE keinesfalls substantiell genug, um den Preis, den Kind und Vater dafür zahlen sollen, zu rechtfertigen ...


Grüße


-----------------
"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

-- Editiert am 11.11.2009 06:53

-- Editiert am 11.11.2009 06:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alohomora
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Der KV will gemeinsam mit der KM die elterliche Sorge wahrnehmen - so, wie es die "geminsame Sorge" ja auch vorsieht. Dies wird mit einem einseitigen Umzug der KM über eine derartige Entfernung unmöglich - bzw nur möglich, wenn der KV die extremen beruflichen und privaten Nachteile, die eine Eigenkündigung aus privaten Gründen zur Folge hätte hinnimt, und wirklich hintherherzieht.

Der KV macht der KM keine starken Vorwürfe - aus Sicht der KM macht das Ansinnen ja durchaus Sinn, denn egal ob die KM drüben einen Job findet, oder nicht, die räumliche zu den eigenen Eltern hat gerade für eine Mutter mit Kind deutliche Annehmlichkeiten. Nur ist der KV eben so "eigensinnig", das Bedürfnis des Kindes nach BEIDEN Elternteilen höher zu bewerten als die erhofften Annehmlichkeiten der KM. Und ebenso bewertet der KV das eigene Recht, sein Kind regelmässig zu sehen, höher als das Recht der Grossmutter auf ihr Enkelkind. Was ist denn mit dem Recht der anderen Grosseltern auf deren Enkelkind?? Die KM würde - grosszügig wie sie ist - die anderen Grosseltern sogar in die Wohnung lassen, wenn sie vor der Türe stehen, und klingeln Aber da die Grosseltern väterlicherseits einfach schon ein paar Jahre älter und gebrechlicher sind, als die Grosseltern mütterlicherseits, haben sie in den Augen der KM eben schlicht Pech gehabt.
Weiterhin strebt der KV auch gar nicht an, die elterliche Sorge allein zu übernehmen (es sei denn, die KM würde sich nicht mehr um das Kind kümmern können, zB versterben, was ja keiner hoffen will. In einem solchen Fall würde wohl auch die Oma auf der Matte stehen, und ebenfalls das Sorgerecht erstreiten wollen.)
Der KV will, daß das gemeinsame Kind gemeinsam von den Eltern aufgezogen wird, und nicht von der Oma, wo der Papa dann wohl eher nur einmal statt zweimal im Monat die Reisestrapazen und -kosten auf sich nehmen könnte, um mal eben "Hallo" zu seinem Fleisch und Blut sagen zu dürfen.

Der KV ist der Ansicht, daß die KM durchaus in der Lage ist, auch hier, wo man nun seit rund 10 Jahren lebt, wo das Kind geboren und bisher aufgewachsen ist, Kind und Kariere unter einen Hut zu bringen, wenn sie sich ein wenig bewegen würde. Würde sie zB wieder zurück in die Stadt ziehen, dann wären die Wege zwischen Kindergarten/Schule, Arbeit und Wohnung schon deutlich kürzer, zudem sind die Betreuungsnagebote in der Stadt einfach deutlich besser aufgestelllt als im Dorf nebenan, wo nicht nur die Kreis- sondern auch die Landesgrenze (Bundesland) dazwischen liegt. Weiterhin könnte sie das Angebot des KV, das Kind mehrmals pro Woche hin zu bringen, und wieder abzuholen annnehmen, wodruch ein weiteres Probem gelöst wäre. KM unv KV haben zB früher im gleichen Unternehmen gearbeitet, wo man die Dienstzeiten auch mit dem AG überwiegend so absprechen konnte, daß es weitestgehend zu keinen Überschneidungen kam. Prinzipiell stünde der KM eine Rückkehr an diesen Arbeitsplatz noch immer offen. Nur will die KM eben nicht, weil der Unterschied auf dem Konto zwischen HartzIV mit Alleinerziehenden-Bonus, bezahltem Kindergarten, Sozialticket für den ÖPNV, Praxisgebühr-Befreiung etc. und Arbeit(seinkommen) und vollen Kosten einfach zu gering ist, als daß sie bereit wäre, den "Preis" (weniger Zeit für KM und Kind, bei gleichzeitig mehr Zeit für KV und Kind) dafür zu bezahlen.

Nchte Woche hat der KV einen Termin für eine alwaltliche Erstberatung. Der KV hat eigentlich absolut keine Lust, die KM "vor den Kadi" zu ziehen, aber zumindest sich informieren, welche Handlungsoptionen bestehen, kann ja nicht schaden.
Wäre es sinnvoll, die Fakten vorher schriftlich zusammen zu fassen, oder sollte der KV lieber die Sachlage aus seiner Sicht mündlich vortragen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alohomora
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach diversen Beratungen mit Anwälten, Jugendamt und dem Kindergarten bleibt es so wie es ist: Ja, die KM darf nicht ohne das Einverständnis des gemeinsam sorgeberechtigten KV wegziehen, und wird vom JA, aufgefordert, nicht wegziziehen. Wenn die KM sich daran hält, hat der KV " gewonnen." Hält sie sich aber nicht an diese Aufforderung, und zieht einfach trotzdem weg, dann passiert - gar nichts. Niemand wird die KM auffordern, wieder zurück zu kommen. Die Polzei wird nicht einschreiten, wenn das Kind sich - entgegen der allgemeinen Schulpflicht nicht pflichtgemäss zum Unterricht in der Schule am alten Heimatort, wo sie angemeldet ist, einfindet, da die KM versichern wird, daß das Kind - notfalls ohne entsprechende Anmelung - die Schule an neuen Wohnort besucht, und der allgemeinen Schulpflicht damit genüge getan ist. Im pronzip müsste der KV wirklich rüber fahren, sein Kind abholen, und zurück an den eigenen Wohnort bringen - auch da würde die Polizei nicht einschreiten. Allerdings würde das JA dann mindestesn das Aufenthaltsbestimmugnsrecht, wenn nicht gleich das Sorgerecht insgesamt an sich ziehen, um es - in 99.99% der Fälle "kommissarisch" an die KM wieder abgeben, welche das Kind wieder zu sich nehmen würde. Gewonnen wäre mit der ganzen Aktion für niemandes etwas, nur welchen Einschlag das für das kind haben wird, steht auf einem anderen Blatt.

Schönes Deutschland...

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