KU ab 18 - muss das Jugendamt diese Abänderung vornehmen?

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tijayde
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KU ab 18 - muss das Jugendamt diese Abänderung vornehmen?

Hallo

Lebe seit 12 Jahren in Scheidung, zahle KU für 2 Kinder, Sohn 12 Tochter noch 17 Jahre alt. Für beide 720 € nach Stufe 8 ( Höhergruppierung inbegriffen).

Aufgrund meiner Exfrau will meine Tochter bis auf weiteres keinen Kontakt zu mir.(Leider wahr) Nun beendet sie die Realschule Mitte Juni 2006. Im Dezember wird sie 18 Jahre alt.

Seitens des Jugendamtes habe ich damals freiwillig eine Titulierung ohne Befristung in Höhe von 135 % unterschrieben.( Sehr nett vom JA mich auf eine Befristung nicht aufmerksam zu machen)
Muss ich diese Titulierung im Hinblick auf die anstehehnde Volljährigkeit abändern lassen, d.h. nachträglich eine Befristung bis zum 18 Lebensjahr eintragen lassen.
Habe ich auf diese Abänderung ein Anrecht und muss das Jugendamt diese Abänderung vornehmen?

Ich habe nun gehört daß meine Tochter eine Berufsausbildung im August 2006 ( noch Minderjährig machen will) dazu muss sie jedoch 120 € monatlich bezahlen und bekommt keinen Ausbildungslohn. Muss ich mich an diesen Kosten beteiligen?

Da ich keinen Kontakt zu meiner Tochter habe und die EXfrau alles kontrolliert und jede Kontaktaufnahme verhindert, wie kann ich weiterverfahren. Ich weiß definitiv nicht ob sie nun wirklich diese Ausbilkdung macht, ferner weiß ich nicht ob sie dafür Bafög beantragt oder wieviel die Kindesmutter verdient etc.

Wie soll ich mich verhalten,( Nach Schulabgang Exfrau anschreiben oder erst Titulierung abändern lassen oder erst 3 Monate vor dem 18 Lebensjahr starten, oder oder oder....) wäre schön, wenn mir dazu jemand etwas Hilfestellung geben könnte.


Vielen Dank



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Antworten die du im ISUV-Forum bekommen hast, waren sehr aufschlussreich. Reicht dir das nicht? Du hast dort alle nötigen § bekommen.
Daher kennst du eigentlich alle Antworten auf deine Fragen

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"gesetze sollten für vater und mutter gleich sein"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tijayde
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank für deine Rückantwort. Selbstverständlich habe ich im ISUV-Forum vieles mitgeteilt bekommen, jedoch hat mir keiner so recht etwas zu den Fragen der Titulierung gesagt.Wenn Du dich schon so überragend darstellst, dann sei doch bitte so nett und beantworte mir diese Frage, sollte für dich doch kein Problem sein,oder?

Habe ich einen Anspruch auf die Abänderung ( Befristung), muss das JA dies auf Antrag meinerseits durchführen? Muss ich dies nun so schnelle wie möglich durchführen ?

An meiner Gesamtdarstellung ist durchaus zu erkennen, daß ich nicht wirklich weiß, welcher Schritt nun der Beste ist.
Ist dies so verwerflich ?

Ich wußte nicht, daß man sich nur an einer Stelle Rat holen darf.

mfg Tijayde

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

also bezüglich Titulierung würde ich mal sagen, dass das Jugendamt erst mal gar nichts muss. Du hast es damals unterschrieben und normalerweise kannst du nur durch eine Abänderungsklage dort was ändern, denn eine Einigung steht ja wohl nach deinen Aussagen kaum in Aussicht.
Eins ist aber ganz sicher, du hast Anspruch auf Auskunft bezüglich deiner Tochter, insbesondere wenn es um Schulentwicklung und Ausbildung geht, dadurch können sich ja auch deine Zahlungen ändern. Diesen Anspruch würde ich mal einfach schriftlich bei deiner Ex (noch ist das Mädel ja minderjährig) machen. Wenn sie 18 ist, wird auch deine Ex mit Unterhaltspflichtig. Dann hast du also erst recht Anspruch auf Vorlage der entsprechenden Belege.
Ich an deiner Stelle würde jetzt also erstmal den Auskunftsanspruch geltend machen und Informationen bezüglich der weiteren Ausbildung deiner Tochter verlangen. Mal sehen, wie die andere Seite reagiert.
Dann würde ich auf jeden Fall rechtszeitig vor dem 18. Geburtstag eine Auskunft bezüglich des Einkommens deiner Tochter und vor allem deiner Ex verlangen. Dazu sind diese rechtlich verpflichtet (du allerdings im Gegenzug auch wieder). Dann muss man sehen, wie die Unterlagen aussehen. Mit Volljährigkeit der Tochter kannst du ihren Unterhalt auch auf ihr Konto überweisen. Rein rechtlich gesehen kann es nämlich schlecht ausgehen für dich, wenn du es weiter der Mutter überweist und deine Tochter u. U. nochmal fordert. In deinem Falle wäre es also wirklich zu überlegen.
Aber der Titel ist erstmal so gültig und ist nur durch eine Einigung und Herausgabe oder durch eine Abänderungsklage zu ändern.
Falls du noch Fragen hast, meld dich ruhig. Mich kannst du auch ruhig 30 mal fragen :-)
Ciao
Littlesunsky

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Tiyayde,
das war keineswegs ein Vorwurf, ich fand es m.E. aufschlussreich.
Du kannst dir Rat und Hilfe holen wo du möchtest.
nun sei mal nicht gleich eingeschnappt und komm wieder runter.Warum gleich so böse?

Littlesun hat ja deine Fragen eigentlich schon beantwortet.

Bei uns liegt die Volljährigkeit des Stiefsohnes im Januar an. Wir werden vor Volljährigkeit eine Abänderungsklage bei Gericht des dynamischen Titels beantragen. Im selben Zug einen Auskunftsanspruch gegen KM und Sohn geltend machen und unsere Auskünfte, wie die Jahre zuvor, offen legen.
Der Unterhalt geht ab Volljährigkeit zu Händen des Kindes nicht der Mutter, es sei denn das Kind informiert dich schriftlich das der Unterhalt auch ab Volljährigkeit zu Händen der Mutter geht.

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"gesetze sollten für vater und mutter gleich sein"

-- Editiert von hauptfrau-meri am 09.05.2006 22:41:14

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#6
 Von 
Tijayde
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Littlesunsky
hauptfrau-meri

Vielen Dank für Eure Rückantworten. Trotz Isuv und der mir bislang bekannt gewordenen §§ habt ihr mir nun wirklich weiter geholfen. Anhand Eurer Rückantworten ist mir nun der weitere Weg klar geworden. Werde mich als nächstes einmal auf die Suche nach einem geeigneten RA machen um weitere Sachen anzukurbeln.

hauptfrau-meri:
Deine erste Rückantwort fand ich schon ziemlich unangemessen.Deswegen fiel auch meine Antwort so an dich aus. Jeder empfindet seine Situation mit Sicherheit anders. Jedoch, wenn man bedenkt, daß man seit 12 Jahren durch die Hölle geht. Den Kindern bislang nicht die Wahrheit über ihre Mutter sagen soll, weil man auf Anraten höherer Stellen (JA und Sozialbetreuer)sich immer wieder zurück nehmen muss und schließlich die Exfrau es aufgrund von Falschdarstellungen und bewußten Lügen schafft einen solchen Keil zwischen den V und die Kindern zu treiben, dann ist man schon verzweifelt und will keinen weiteren Fehler mehr machen.

Habt vielen lieben Dank, ich weiß nun was ich als nöchstes machen muss. Danke


mfg Tijayde

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi Tijayde,

du hast mein erstes Posting wirklich anders aufgefasst als ich es gemeint habe. Nun gut, schwamm drüber.

Die Hölle kennen wir nur zu gut, das machen wir ebenfalls seit Jahren durch. Nun steht wie bei dir auch die Volljährigkeit an, das gibt nochmal richtig ärger. Aber da müssen wir durch.

Du wirst einen RA brauchen. Lass dich vor allem beraten wie du den Unterhalt weiter zahlst sollte diese Abänderungsklage langwierig sein, weil sich jemand querstellt. Es gibt Wege, die dir dein Anwalt hoffentlich aufzeigen wird.

LG


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"gesetze sollten für vater und mutter gleich sein"

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#8
 Von 
Nikla
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Tijayde ..

wie gesagt, du wirst einen Anwalt brauchen.

Da ich seit November 2005 das gleiche erlebe, ""durch mache"", ein Tip:

Führe erst einmal ein Beratungsgespräch mir einem Anwalt, vergleiche das was du selbst hier und anders wo erfahren hast, mit dem was der Anwalt dir dazu erzählt.

Ich habe direkt einen Auftrag unterschrieben, und muß nun feststellen, daß mein Anwalt wohl nicht auf dem neusten Stand ist.

Und noch etwas, nach fast 6 Monaten Schriftverkehr, stelle ich wieder fest, Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschieden Dinge. Ich habe SOFORT alle angeforderten Unterlagen für die UH-Berechnung meiner jetzt volljährigen Tochter vorgelegt. Meine Tochter und ihre Mutter haben trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung seit Februar nicht reagiert, und nur eine Schulbescheinigung vorgelegt. DA mein Titel vom JA ebenfalls unbefristet gilt, zahle ich schön brav weiter, damit man mir kein Geld pfändet. Auskunftsklage wird wohl der nächste Schritt sein.

Gruß

Vom Rhein

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Nikla,
das meinte ich mit der richtigen Weiterzahlung des Unterhaltes.Wenn man Pech hat und sich jemand quer stellt, zahlt man brav weiter, es gibt eine andere Möglichkeit.Das hätte dir der RA erläutern müssen.

Bist du noch bei dem RA?

Gruß aus dem Pott

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"gesetze sollten für vater und mutter gleich sein"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nikla
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja.. wenn ich ihn wechsle zahle ich zweimal Anwalt.

Werde noch 2 Monate warten bevor ich dem Anwalt mitteile, falls sich meine Tochter/deren Mutter bzw. deren Anwalt nicht mehr melden, daß er mir die Rechnung ( schätze so 1100 EUROS ) schickt.

Lt. Schulbescheinigung ist sie im März 2007 mit der Schule ( Abi ) fertig, und dann lasse ich es drauf ankommen. Soll sie klagen wenn sie was will. Solange sie noch die Schule besucht, kein Thema mit UH-Zahlungen, auch wenns vielleicht einige Euros zuviel sind. Ich bin so sauer, daß ich seit 1999 nichts mehr von ihr gesehen oder gehört habe, und nur als Zahlvater gesehen werde.

Wenn sie klagt, muss sie auch das Einkommen der Mutter und ev. eigenes offen legen. Auf die Schreiben meines Anwalts diesbezüglich reagiert da niemand, wie gesagt seit Februar.

Werde mir für diesen Fall keinen Anwalt mehr nehmen. Das Geld spare ich mir, nach diesen Erfahrungen, die ich jetzt wieder gemacht habe. Da sind Foren wie dieses doch hilfreicher !!

Du solltest aber trotzdem ersteinmal mit einem Anwalt gesprochen haben, z.b. Beratungsgespräch kostet nur ca. 190.-.

Gruß

-- Editiert von nikla am 10.05.2006 10:37:08

0x Hilfreiche Antwort

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