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KU ohne Titel, Höhe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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hi loddar,
nach welchem § sollst du die gebühr des gegenwaltes zahlen und um welche höhe geht es da?
hattest du der mutter mitgeteilt, inwieweit sich deine finanzielle lage verschlechtert hat?
och, weißt du erst mal fordern die vieles, wenn der tag lang genug ist.
wenn deine anwältin sagte eine abänderung ist nicht nötig sollte das dokumentiert sein oder?
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"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"
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Loddar`s Schwester hi,
haltet ihr mal zusammen, dass macht einen schon fertig genug. man zahlt und zahlt und zahlt eines tages wird man noch ganz irre.
50 E ist nicht viel aber es geht ums prinzip.
wurde das schreiben zum anwalt geschickt oder direkt zu loddar?
warum ist der unterhalt nicht tituliert? kann sein das man jetzt darauf aufmerksam wird????
mal mit ex reden o. ä.?
lohnt? sollte man? oder wird das so weiter gehen ohne titel?
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hi loddar,
es ist gut, wenn man jemanden hat der einem zur seite steht und, wenns dann noch ne frau ist:)
weißt jetzt, wie ich es meine?
ein titel hat vorteile bei uns z. b. ist der titel auf 100 % gesetzt und mehr ist nicht.
könntest du denn 135 % leisten? du bist ja gerade erst mal in arbeit:)
glückwunsch dazu.
die sache im auge behalten ok! du hast ja deine schwester die sich da mit reinhängt, dass ist schon mal sehr gut.
du sollst stellung nehmen schrieb der anwalt?
schreibst die stellungnahme mit deiner schwester zusammen?
mache deine lage GLAUBhaft, ok?!
deine ex hat einen rechtsanspruch auf einen titel.
berate dich weiter und checke die lage:)
ihr wohnt zusammen? nur neugier:) erst mal;)
wurde der unterhalt direkt an die mutter abgeführt vom finanzamt?
wie ist die lage bei dir genau? 1 kind? eine ex frau? wieviel zahlst du an die frau? lese euch zwar oft aber weiß nichts von euch:)
war wohl nicht neugierig genug;)
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-- Editiert von Anny am 20.05.2005 00:46:23
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hi loddar,
wie kanal schreibt aber dann bitte mit erklärung dazu. glaubhaft- strecken- usw.
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Oh oh... deine Schwester steht dir also als Frau zur Seite und kann sich auch noch in dich "reinversetzen"?
Mein lieber Loddar.... das müssen wir aber mal bei ner Tasse Erdbeersekt und Räucherstäbchen ausdiskutieren. Was meinste?
Zu deiner Frage:
Ganz so einfach ist es nicht. Du bist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen - auch wenn dieser nicht tituliert ist. In deinem Fall allerdings hast du ja Unterhalt - bis zum SB - geleistet. Deine Ex war damit nicht einverstanden und hat auch noch vor Ablauf der Verwirkungsfrist gehandelt.
M.E. hat sie keine großen Chancen aber.......
Wie ist es denn damals geregelt worden? Wurde evtl. ein Vergleich geschlossen?
Irgendwann hab ich mal was über einen ähnlichen Fall gelesen. Muss ich doch glatt morgen noch mal googlen gehen.
Bis dahin aber eine gute Nacht und süße Träume!
PS: Gratulation zum neuen Job!!
-- Editiert von teufelin am 20.05.2005 01:20:05
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Hallo vielleicht kann mir jemand helfen???
was hat es mit dem Titel für KU. auf sich??
Ich zahle für 2 KU. und habe keinen Titel?
Gruß Schlaffreak
Schlaffreak hallo,
das kommt drauf an, was zahlst denn?
Zuviel? Eine Mutter oder halt ein Vater haben einen Rechtsanspruch auf einen Titel.
Wenn man einen Titel hat kann man in der Höhe des Titels pfänden und das pronto;)
Das ist durchaus ein Vorteil oder?
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