KU während Ausbildung?

23. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Angie2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KU während Ausbildung?

Ich, 21, habe mein Abitur gemacht und befinde mich derzeit in einer Ausbildung. Mein Nettogehalt liegt bei 600 Euro. Habe ich dennoch Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater (der von meiner Mutter geschieden ist)? Und bin ich denn dazu verpflichtet, seinem Anwalt Auskunft darüber zu erteilen, was ich verdiene?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lucas Pfeiffer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 6x hilfreich)

solange du in einer ausbildung steckst, ist dein vater verpflichtet, dir unterhalt zu gewähren.

du bist allerdings zur auskunftserteilung verpflichtet. dies ist auch in deinem interesse, da nur so die höhe der dir zu zahlenden unterhaltsleistungen festgestellt werden kann.

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#2
 Von 
Angie2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber müsste er nicht nur die Differenz zwischen den eigentlichen Verpflichtungen und meiner Ausbildungsvergütung zahlen? Das würde dann nämlich heissen, dass er gar nichts mehr zahlen müsste, weil es ja keine Differenz gibt...

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#3
 Von 
Kübeck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Vater verweigert Unterhaltszahlung aus folgendem Grund:
Meine Tochter ist 20 Jahre alt, hat im September 2002 eine Lehre begonnen u. wurde nach 14 Tagen durch Eigenverschulden gekündigt. Der Kindesvater verweigert auf Grund dieser Tatsache die Unterhaltszahlung.
Ist er im Recht?

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