KU...nach Laune bezahlen bzw. kürzen...

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)
KU...nach Laune bezahlen bzw. kürzen...

Hallo,
eigendlich denk man ein neues jahr fängt gut aber...hmmm anscheinend soll es ni8cht so ein.

Zu meinem Prob.

Ich warte auf KU der noch nicht eingetroffen ist.Heute ist der 4. Ku sollte doch eigendlich am 1.oder spätestens am 2. auf meinem Konto sein.Ist es aber nicht.Trotz Unterhaltstitel.
Da hab ich heute freundlich nachgefragt was mit dem Geld sei und meint mein Ex Mann doch :Ja es kann noch kein Geld da sein er hat es noch nicht überwiesen wird es aber im Laufe der Woche überweisen.
Und KU will er kürzen.

Welche Möglichkeiten hab ich??Bzw.WAS muss für die KÜRZUNG für Gründe vorliegen??
Es geht nur um das Geld der kinder.
Vielen Dank für eure Antworten.

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16 Antworten
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#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Soweit ich weiss, darf der KU nicht eigenmächtig gekürzt werden. Dies obliegt der Berechnung des zuständigen Amtes. Wenn ein Titel besteht, geht das m.E. schon mal gar nicht! Wenn er wirklich kürzt - Anwalt einschalten!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

...gut das werd ich machen wie ist es mit der begründung für die kürzung???

lg
strike

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Was für eine hat er denn? Selbst wenn er nach eigenen Angaben weniger Einkommen hat, darf er den KU NICHT eigenmächtig kürzen! Er kann ggf. neu berechnen lassen - aber nicht einfach kürzen, weil ihm grad danach ist!
lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

...aber eigenmächtig kürzen darf er trotzdem nicht!
lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ich kann mir vorstellen, dass der Zahlende ein Mangelfall ist und er daher nun auf Infos bezüglich neuer Selbstbehalte wartet.

Eigenmächtig kürzen darf er natürlich trotzdem nicht (hat Julla ja schon mal geschrieben).

Und erhlich gesagt, bezweifel ich, dass es in absehbarer Zeit neue Selbstbehalte gibt.
Wahrscheinlich muss sich da erst jemand auf den Weg durch die Instanzen bis zum BGH machen....

Grüße,
nachgefragt

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

...tja die begründung auf die wárte ich auch...
mal sehen was der anwalt spricht...
da geht es um die eigenen kinder und schon hört mer was vom selbstbehalt(erhöhung) und dann kommt gleich an den kindern sparen

lg

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

na mal langsam, Strike,

der KU laut DDT wird alle 2 Jahre nach oben korrigiert, und zwar bei genauerem Hinsehen wohl mehr, als die Real-Löhne steigern. Es ist daher schon unlogisch, dass die Selbstbehalts-Sätze über Jahre hinweg nicht angeglichen werden. Für Unterhaltszahler gibt es nämlich auch steigende Lebenserhaltkosten!

Gruß,
nachgefragt

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#10
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich komm mir schon vor wie ne Schallplatte mit Sprung :)
ER DARF NICHT EIGENMÄCHTIG KÜRZEN!!

Ansonsten stimme ich Nachgefragt und Kanalmeister aber zu. Der Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Männer (und Frauen) MUSS überarbeitet und auch erhöht werden. Die Zahlen sind nämlich IMHO ein schlechter Witz! Zudem sollten auch unbedingt die EU/BU-Zahlungen ein wenig anders geregelt werden.
Es gibt wohl wirklich viel zu viele Frauen, die nur aus dem einen Grund ein Kind kriegen, dass sie dann mind. 18 Jahre lang nen Zahlemann haben! Auch hier ist eine Überarbeitung m.E. dringend nötig!
KU ist in Ordnung und soll und muss gezahlt werden. Und an Kindern soll auch nicht gespart werden - sie sind unsere Zukunft!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
@nachgefragt,
die Gesetze zur Erhöhung der Selbstbehalte sind so gut wie durch. Nur über die Höhe ist man sich noch nicht einig. Irgendwo zwischen 920 und 960 EU für KU werden sie wohl liegen.

@Julchen,
Für eine Neuberechnung von EU und BU liegt m.E. kein Gesetzesentwurf vor - ausser, dass für Mütter von Kindern aus nichtehelichen Beziehungen bis zu 8 Jahren BU gezahlt werden soll und dass der SB gegenüber ledigen Müttern einzelfallabhängig bis auf 840 EU gekürzt werden kann.
Ob hier überhaupt so viele Änderungen nötig sind, ist Ermessenssache.
Die Rangfolge allerdings soll geändert werden. Zur Zeit ist diese ja noch äußerst "schwammig". Künftig sollen alle minderjährigen Kinder ohne Wenn und Aber vorrangig sein und sich beide ( Exfrau und "Zweitfrau" ) den potenziell verbleibenden Rest teilen. Das find ich persönlich doch schon gar nicht mal soooo schlecht.

@strike,
wenn der KU tituliert ist, kann er nicht eigenmächtig kürzen. Da setz ich mich in den Riss der Schallplatte von Julla.
Aber er kann jederzeit eine Neuberechnung veranlassen, sofern sich seine finanzielle Situation seit der letzten Berechnung um mindestens 10% verändert hat.

Wenn am 04. der Unterhalt noch nicht da ist, solltest du nicht eine allzu große Welle machen, denk ich. Bis zum 05. wird es allgemein noch als "angemessen" angesehen.
Leben und leben lassen!

Ansonsten schließe ich mich nachgefragt an: KU wird lt. DDT regelmäßig erhöht, der Selbstbehalt aber bleibt jahrelang der gleiche. Das kanns doch nicht sein oder? Wenn sich die Lebenshaltungskosten der Kinder angeblich erhöhen, müssen es die der Väter doch wohl auch !!
Gruß

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#12
 Von 
Udo_BJ67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Als betroffener Unterhaltsleister möchte ich hier kurz Stellung nehmen: Bei dem KU, der noch nicht eingetroffen sein soll, handelte es sich um einen Nachtrag von 57 € den ich manuell überweise. Der beträchtlich höhere Hauptbetrag wird automatisch per Dauerauftrag auf das Konto von Strike überwiesen. "Freundlich nachfragen " halte ich unter Berücksichtung des Tonfalls beim Telefongespräch für geschönt. Ich wies meine Exfrau daraufhin, daß ich eine Unterhaltsminderung beabsichtige, da ich durch betriebsbedingte Kündigung eine minderbezahlte Stelle annehmen mußte und es auf Dauer einfach nicht mehr gehe. Per SMS schrieb ich zwei Tage später, daß ich am Montag einen Beratungstermin bezüglich der Unterhaltsfrage habe und danach gerne ein sachliches Gespräch führen würde. Dieser Wunsch wurde ihrerseits mit dem Hinweis Ihr Anwalt würde alles regeln abgewürgt. Mein Anwalt hingegen nannte mir zwei Wege: außergerichtliche Einigung oder Abänderungsklage. Ersteren Weg halte ich wegen mangelnder Gesprächsbereitschaft von Strike für gescheitert. Bis zum heutigen Tag bin ich noch keinen Unterhalt schuldig geblieben. Liebe Grüße Udo

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Udo,

das finde ich klasse, daß Du hier Stellung nimmst.

Und schon hört sich die ganze Sache ganz anders an .....

Das müßte Pflichtprogramm werden, immer schön beide Seiten hören.;)

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#14
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wow! Das ist - glaub ich - das erste Mal, dass man hier beide Seiten hört !! Super!

Schade, dass hier d. Meinung nach keine aussergerichtliche Einigung möglich ist.
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass - wenn man dem Vater entgegenkommt - dieser auch viel eher bereit ist, mehr zu zahlen, als er evtl. müsste. Wenn erst geklagt werden muss, stellen die Väter häufig ( mit Recht ) auf Stur und wollen am liebsten gar nichts mehr geben.
Äußerst unclever also von den Müttern! MAl davon abgesehen, dass wahrscheinlich wieder n paar Tausend EU Steuergelder an PKH verschleudert werden.
Gruß und viel Erfolg!

@strike: Leben und leben lassen! Denk doch mal drüber nach, ob du nicht evtl. auch ( evtl. vorrübergehend) mit etwas weniger auskommst !?

-- Editiert von teufelin am 09.01.2005 13:03:50

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#15
 Von 
Udo_BJ67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider mußte ich heute erfahren, daß so ziemlich alles schief gelaufen ist, was schief laufen konnte. Mein Arbeitgeber hatte den Gehalt nicht überwiesen und die Bank ohne mich darüber zu benachrichtigen Unterhalt und Nachtrag einbehalten. An dem Tag als ich die Online-Überweisung vornahm wurde mir alles mit OK bestättigt, so daß ich mir darüber keine Sorgen machte. Bei der Anmahnung meiner Frau dachte ich, es handele sich wie schon Monate zuvor um den Restbetrag. Die Monate zuvor ging sie mich auch schon öfters agressiv an, wenn der Betrag ein paar Tage Verspätung hatte. Wie dem auch sei, ich konnte heute alles regeln, Anrufe beim Arbeitgeber, bei der Bank, so daß der Unterhalt heute rausgeht. Es gab hier ein Riesenmißverständnis, der hätte vermieden werden können, wenn wie ihr richtig bemerktet mehr Dialogbereitschaft vorhanden wäre. Meine vorherigen Anfragen um Dialoge und Aussprachen zu anderen Themen wurden rigoros abgewürgt. Nachdem auch noch meine Anfrage per SMS, nach dem Beratungstermin ein sachliches Gespräch zu führen entsprechend kommentiert wurde, Sah ich nicht viel Möglichkeiten für einen Dialog. Natürlich muß ich mir eingestehen, daß ich nicht jeden Tag meinen Kontostand beobachtet habe, und daher nicht rechtzeitig bemerkte, daß etwas schief läuft. Dieser Fehler wird sich zukünftig nicht mehr wiederholen. Auch nach einer Entschuldigung bei Strike und der Erklärung wie alles entstanden ist, ist keine Gesprächsbereitschaft von ihrer Seite vorhanden. Das bedauere ich sehr!.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Tja, lieber Udo,
herzlich Willkommen im Club! Den meisten Frauen ist eben bewusst, dass sie am längeren Hebel sitzen und glauben durch dieses Verhalten ihre Macht ausleben zu können. Leider klappt dies auch häufig.

@strike,
schade, dass du dich hier nicht mehr geäußert hast. Dazu kann man sich natürlich seinen Teil denken.....
Fehler machen wir alle mal. Man kann doch aber drüber reden. Über jeden Kleinkram muss man sich auch nicht aufregen und sofort Klagen veranlasen oder pfänden lassen.
Warum willst du kein Gespräch mit deinem Exmann? Ihr habt schliesslich ein gemeinsames Kind!!

@Udo: Ich empfehle Homebanking!! Da kannst du in Ruhe von daheim aus täglich deine Millionen kontrollieren!! :) ;)

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