KV Neu geheiratet

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
NA-SO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KV Neu geheiratet

Hallo zusammen,
Ich habe eine 1 Jährigen Tochter und seit Oktober keinen Kontakt mehr zum Kv. Habe erfahren,dass er Neu geheiratet hat und seine Frau hoch schwanger ist. Er ist in Steuerklasse 3 gewechselt. Allerdings informiert er mich nicht und er ist auch umgezogen und möchte mir seine neue Adresse nicht mitteilen.
Ändert sich was am Unterhalt?
Und wie sieht das mit Kitakosten aus?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42617 Beiträge, 14766x hilfreich)

Woher sollen wir das alles bei den ungenauen Angaben wissen?

Vielleicht mal so viel. Demnächst bekommt er ein 2. Kind, damit ist die Masse, die zu verteilen ist, bezogen auf das jeweilige Kind automatisch geringer. Und daran ändert auch die Steuerklasse nicht viel. Ob es da Sinn macht, an irgend etwas zu rütteln, wenn er denn regelmäßig zahlt, ich weiss nicht so recht. Und, wenn ein Titel besteht, dann kann der natürlich auch abgeändert werden. Da muss mal mit konkreten Zahlen gerechnet werden. Und dann kommen wir zu den Kita-Beiträgen. Keine Ahnung, was da übrig bleibt, keine Ahnung, was für das "neue" Kind berücksichtigt werden muss, u.s.w.

wirdwerden

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#2
 Von 
NA-SO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bekomme 264 € Unterhalt. Er verdient bei Steuerklasse 1 2300€ und ich verdiene 2100 €. Kitakosten im Monat 260€. Sein verdienst wird bei Steuerklasse 3 ca 400 € mehr betragen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Das passt vorne und hinten nicht.

Es gibt in der aktuellen DDT keinen Wert von 264 €, Kitakosten von 260 € bei einem Einkommen von 2100 € stimmen?

Seine Anschrift muss er mitteilen.

Da vermutlich auch seine neue Frau unterhaltsberechtigt ist, sollte komplett neu gerechnet werden.

Es zählt das bereinigte Einkommen, nicht das Nettoeinkommen oder Bruttoeinkommen.

SG

Berry

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#4
 Von 
NA-SO
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Von die 264€ sind schon 95 € Kindergeld abgezogen

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#5
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

Ob der KV jetzt Stkl. 3 oder 5 hat nach der Heirat, ist egal.
Berechnet wird nach 4 (was der 1 entspricht)
Du bzw. euer gemeinsames Kind wird keine Vorteile daraus ziehen können, dass die neue Ehefrau mit der schlechteren Steuerklasse leben muß.
Wenn du 2100.- € verdienst, was soll dann das geeiere um vielleicht 20 € mehr Unterhalt?

Kleine Hexe

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