Guten Abend!
Vorab-Infos:
Ich und mein Ex Mann haben drei gemeinsame Kinder (13,10, demnächst 7 Jahre) welche bei ihm und seiner neuen Partnerin leben. Ich bin vor 1 1/2 Jahren ausgezogen, habe vor einem Jahr nochmal eine Ausbildung in der Pflege begonnen. Die Ausbildung mache ich übrigens nicht unbedingt nur für mich sondern hauptsächlich um hinterher finanziell besser für die Kinder sorgen zu können (Unterhalt, Unternehmungen etc.)
Seit der Trennung gibt es permanent Streit um den Umgang wobei mein Ex-Mann permanent dagegen steuert und versucht, über die Kinder, mir zu schaden. Ich mache ständig konstruktive Vorschläge im Sinne der Kinder doch der Vater findet immer neue Ausreden.
Es gibt keine gerichtliche Einigungen bezüglich des Umgangs nur eine anwaltliche Vereinbarung: Jeden Donnerstag von 17:00 - 20:00 Uhr und jedes zweite Wochenende von Samstag bis Sonntag.
Nun zum eigentlichen Problem:
Es geht hauptsächlich um die Donnerstage, welche mir mein Ex nun nicht mehr genehmigt. Seine Begründungen kann ich nachvollziehen und ich sollte mir, so wollte er das, eine Alternative überlegen. Ich entschied mich nun für jeden zweiten Freitag in der Woche, in der die Kinder am Wochenende nicht bei mir sind. Er wollte darüber nachdenken. Der Freitag deshalb, da er auch zum Alltag (Schule, Vereine etc.) der Kinder passt. Nun teilte mir mein Ex heute mit, dass er dem nicht zustimmen werde da es nicht in seine Planung passt, unabhängig vom Wunsch der Kinder. Er will sich nicht von mir abhängig machen und wenn die Kinder erst um 20:00 Uhr nach Hause kämen, könne er sich bis dahin nichts vornehmen weil er warten müsse, bis die Kinder zurück sind… Ich würde ihm seine Freitage ruinieren so der Wortlaut.
Letztendlich sind mir seine Gründe auch egal, da er, egal zu welchen Zeiten oder an welchen Tagen der Umgang stattfinden soll, immer eine andere Ausrede findet. Ich frage mich lediglich, welche Möglichkeiten ich außer einer gerichtlichen Einigung habe. Kann ich mich auf die anwaltliche Einigung berufen? Außerdem wollen die Kinder mich ja auch sehen. Er verbietet mir sogar das 13 jährige Kind auf eigenen Wunsch hin abzuholen und zu sehen was sicherlich auch nicht richtig sein dürfte, oder?
Ich hoffe ich habe alle wichtigen Infos erfasst und freue mich auf und bedanke Milch schon mal für konstruktiven Input. :-)
KV ändert oder verweigert Umgang
30. August 2023
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Frage vom 30. August 2023 | 23:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KV ändert oder verweigert Umgang
#1
Antwort vom 31. August 2023 | 00:15
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41098x hilfreich)
Zitat :Kann ich mich auf die anwaltliche Einigung berufen?
Merkwürdige Frage ... noch nicht realisiert welchen Stellenwert die anwaltliche Einigung für dnen Ex hat?

Zitat :könne er sich bis dahin nichts vornehmen weil er warten müsse, bis die Kinder zurück sind…
Was macht denn die Partnerin? Statt dekorativ rumstehen könnte sie doch die Kinder in Empfang nehmen.
Und es ist auch nicht auszuschließen, das die Kinder unter Aufsicht der Mutter und in Begleitung der 13jährigen es tatsächlich lebend bis hinter die Wohnungstüre schaffen...
Zitat :Er verbietet mir sogar das 13 jährige Kind auf eigenen Wunsch hin abzuholen und zu sehen was sicherlich auch nicht richtig sein dürfte, oder?
Ich sehe da nichts, was er wirksam verbeten könnte.
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