KV und Umgangs-/Bringpflicht

26. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
KV und Umgangs-/Bringpflicht

Hallo!
Folgender Sachverhalt: Mein Ex und ich teilen uns das Sorgerecht für unseren gemeinsamen Sohn (10 Jahre). Vor drei Jahren sind wir aufgrund eines Hauskaufs 32 km weiter weg gezogen (35 Min Fahrtzeit) . Seitdem sieht der KV ihn nur noch 14-tägig, nicht wie davor auch einmal in der Woche, da die Entfernung seines Erachtens zu groß ist, um weiterhin in der Woche zu kommen. Der KV hat unseren Sohn früher freitags nach der Schule abgeholt, dies ist immer weiter nach hinten gerutscht, momentan sind wir bei 17.30, Grund hierfür wäre eine AG, die er leitet - mein Ex ist Lehrer (die AG müsste nicht freitags liegen). Insgesamt war er immer unzuverlässig, was die Ferien und Feiertage angeht, geplant war ursprünglich, dass wir diese Tage hälftig aufteilen. In den Ferien nimmt er ihn unregelmäßig. Hälftig, wie von uns ursprünglich abgesprochen, nie, manchmal nur ein paar Tage, manchmal länger, je nachdem, wie es ihm passt. Die Feiertage meldet er sich gar nicht mehr. Was Ferien und Feiertage angeht, habe ich aufgegeben, zumal ich hier beruflich mit Freunden und Feriencamps einigermaßen über die Runden komme. Auf seine Hilfe jedes zweite WE bin ich allerdings dringend aus beruflichen Gründen angewiesen.
Ich schaffe mein Arbeitspensum leider nur, wenn ich jedes 2. WE am Schreibtisch sein kann.
Immer mal wieder verlangte mein Ex von mir, ihm unser Kind am WE zu bringen oder es abzuholen, was ich grundsätzlich verneinte, da ich a) wie gesagt beruflich sehr eingespannt bin und auch oft am WE im Homeoffice bin und b) ich der Meinung bin, dass ihm die Fahrt zumutbar ist, zumal ich ja den Alltag mit unserem Kind organisiere und c) ich befürchte, dass durch ein Nachgeben meinerseits neue Anlässe geschaffen werden, sich weiter aus der Pflicht zu nehmen.
Mittlerweile ist sein Auto kaputt und er sagt, dass er den Wagen seiner neuen Lebensgefährtin nicht regelmäßig nutzen kann (was ich bezweifle) und kein Geld für einen neuen Wagen hat (was ich ebenfalls bezweifele). Ich bin ihm schon einige Male entgegengekommen, sagte ihm nun aber zu Weihnachten, dass er das Abholen irgendwie organisiert bekommen muss. Daraufhin schrieb er mir, dass er vom 26.12. bis Silvester keinen Zugriff auf das Auto seiner Lebensgefährtin hat (ich bot ihm an, unseren Sohn früher oder später als vereinbart zu holen) und auch grundsätzlich nur noch hälftig Fahrten übernehmen wird. Als ich ihm schrieb, dass ich das nicht einsehe und er sehen muss, wie er sich grundsätzlich organisiert, schrieb er unserem 10jährigen eine WhatsApp mit dem Inhalt, dass er ihn leider nicht holen könne, da ich nicht kompromissbereit bin und er kein Auto hat.
Ich sehe mich in einer Zwickmühle, da ich durch meinen Beruf und unseren Alltag bereits an meiner Belastungsgrenze bin und es mich auch ärgert, wie sehr er sich aus seiner Verantwortung stiehlt. Auf der anderen Seite sehe ich unseren Sohn, der viel zu viel mitbekommt und in einem Loyalitätskonflikt steckt. Sein Interesse am Vater schwindet, da auch er merkt, dass sein Vater wenig Einsatz zeigt, was ich furchtbar finde.
Ich hätte gern eine regelmäßige, verlässliche Regelung. Ich bin kein Korinthen*****r, will ihm gern entgegenkommen und tue das auch schon seit Jahren, was aber in meinen Augen schlichtweg ausgenutzt wird. Ich weiß, dass er das Auto seiner Freundin nutzen könnte, wenn er wollte.
Was ist mit der Umgangspflicht und Bringpflicht (insofern zumutbar) der Väter? Ich fühle mich erpresst und ausgenutzt. Wascht mir den Kopf, wenn ich hier den Wald vor Bäumen nicht sehe. Wie würdet ihr euch verhalten? Danke!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von amz623849-5):
Mein Ex und ich teilen uns das Sorgerecht für unseren gemeinsamen Sohn (10 Jahre). Vor drei Jahren sind wir aufgrund eines Hauskaufs 32 km weiter weg gezogen (35 Min Fahrtzeit)


Ich nehme an, dass der Vater mit dem Umzug einverstanden war?
32 km sind wirklich nicht viel, allerdings würde ich, da du hier ja die Entfernung geschaffen hast, eine Strecke übernehmen, also entweder bringen oder holen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von amz623849-5):
Ich hätte gern eine regelmäßige, verlässliche Regelung.


Eine verbindliche Umgangsregelung lässt sich m.E. einklagen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Ich nehme an, dass der Vater mit dem Umzug einverstanden war?
32 km sind wirklich nicht viel, allerdings würde ich, da du hier ja die Entfernung geschaffen hast, eine Strecke übernehmen, also entweder bringen oder holen.


Danke für die Antwort. Ja, die Entfernung habe ich geschaffen. Einverstanden sicherlich nicht, es gab aber auch keinen offenen Widerspruch. Ein Hauskauf war bereits Thema, als wir noch zusammen waren und dass das im städtischen Bereich nicht erschwinglich ist, war klar. Wäre kein Kind im Spiel gewesen, wäre ich zurück in meine Heimatstadt gezogen (200 km Entfernung), aber das geht natürlich nicht für Kind/Vater, war nie eine Option für mich.
Ich bin "sickig", weil sich der KV in meinen Augen immer weiter aus seiner Verantwortung zieht und ich die 2 Fahrten alle 14 Tage für zumutbar halte, insofern ja sonst nichts "passiert" (Ferien, Feiertage, Unternehmungen am Umgangswochenende). Ich weiß, dass ich meine berufliche Belastung nicht in die rechtliche Waagschale werfen kann, finde es aber auf der moralischen/menschlichen Ebene erstaunlich, mit "wie wenig man Vater sein kann" (s. oben). Aber vllt. ist meine Wahrnehmung verzogen. Deswegen danke für jede Meinung!


-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 14:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von amz623849-5):
Aber vllt. ist meine Wahrnehmung verzogen.
Vielleicht. Wir lesen nur deine Sicht der Dinge.
Allerdings könnte der KV beruflich und privat genauso eingespannt sein und auf Hilfe/Unterstützung anderer angewiesen sein, obwohl du das nur für Ausreden hältst.
Zitat (von amz623849-5):
Sein Interesse am Vater schwindet, da auch er merkt, dass sein Vater wenig Einsatz zeigt,
Dann könntest du das mit dem Sohn in aller Ruhe und Sachlichkeit mal besprechen und es könnte herauskommen, was der Sohn will. Schließlich gehts um den Umgang mit dem Sohn.
Je nachdem, wie der Sohn das einschätzt, könnte man eine gerichtliche Umgangsregelung anstreben.
Ob man dadurch das Kind-Vater-Verhältnis irgendwie positiv verändert, ist zumindest fraglich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das Problem ist doch nicht das holen und bringen. Kinder haben die wohltuende Eigenschaft, größer und selbständiger zu werden. Es ist sehr absehbar, wann das Kind die Strecke ganz alleine bewältigen kann, vielleicht gibt es ja auch eine Möglichkeit, das Kind bis zur nächsten Bahnstation/Bushaltestelle und das nicht nur auf Deiner Seite, sondern auch auf seiner.

Viel wichtiger ist eine absolut verlässliche Umgangsregelung. Und zwar auch für die Ferien. Eine, die den Bedürfnissen des Kindes, aber auch denen der Eltern entspricht. Die muss ausgehandelt werden, notfalls mit gerichtlicher Hilfe und dann auch eingehalten werden.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Kind nicht mehr so ganz klein ist, gibt es noch eine Alternative: man lässt es Vater und Kind aushandeln, wann sie sich sehen. Auch dafür müsste natürlich der Rahmen festgelegt sein. Aber in dem Alter des Kindes wird es ohnehin spätestens in 2-3 Jahren darauf hinaus laufen.

Völlig unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass Du auch mitunter im Home Office am Wochenende arbeitest. Das kann man auch, wenn das Kind zu Hause ist, gerade ein Kind in diesem Alter.

Resultat: Bedürfnisse des Kindes erfassen, dann eine Planung durchführen, die realisierbar ist. Und nie vergessen: Umgangsregelungen sind immer Regelungen auf Zeit. Die Bedürfnisse der Involvierten ändern sich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Allerdings könnte der KV beruflich und privat genauso eingespannt sein und auf Hilfe/Unterstützung anderer angewiesen sein, obwohl du das nur für Ausreden hältst.

Glaube mir, dass ist nicht der Fall. Lehrer ohne Korrekturen, er hat Freizeit genug und keine familiären Verpflichtungen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann könntest du das mit dem Sohn in aller Ruhe und Sachlichkeit mal besprechen und es könnte herauskommen, was der Sohn will. Schließlich gehts um den Umgang mit dem Sohn.
Je nachdem, wie der Sohn das einschätzt, könnte man eine gerichtliche Umgangsregelung anstreben.
Ob man dadurch das Kind-Vater-Verhältnis irgendwie positiv verändert, ist zumindest fraglich.


Das habe ich. Unser Sohn ist gelangweilt beim Vater, da dort von freitags bis sonntags nichts, rein gar nichts unternommen wird. Auf die Frage, ob man mal ins KIno gehen könnte, kam als Antwort, dass dafür kein Geld da sein würde. Hat mein Sohn am Samstag ein Fußballspiel wird dies leidvoll kommentiert, denn man muss ja früh aufstehen dafür. Es ist herzlos! Ich wünschte es wäre anders, weil ich eine Vaterfigur sehr wichtig finde, aber so ist es und ich fürchte, lange wird das nicht mehr gut gehen. Momentan geht mein Sohn noch aus Loyalität zum Vater und in dem Wissen, dass Mama jedes 2. WE arbeiten muss. Ich weiß, dass man Einsatz nicht erzwingen kann, aber ich würde mir für meinen Sohn und für mich wünschen, dass das ein wenig Herzblut wäre. Aber ja, ich kann das nur wünschen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Viel wichtiger ist eine absolut verlässliche Umgangsregelung. Und zwar auch für die Ferien. Eine, die den Bedürfnissen des Kindes, aber auch denen der Eltern entspricht. Die muss ausgehandelt werden, notfalls mit gerichtlicher Hilfe und dann auch eingehalten werden.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Kind nicht mehr so ganz klein ist, gibt es noch eine Alternative: man lässt es Vater und Kind aushandeln, wann sie sich sehen. Auch dafür müsste natürlich der Rahmen festgelegt sein. Aber in dem Alter des Kindes wird es ohnehin spätestens in 2-3 Jahren darauf hinaus laufen.

Völlig unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass Du auch mitunter im Home Office am Wochenende arbeitest. Das kann man auch, wenn das Kind zu Hause ist, gerade ein Kind in diesem Alter.


Zur Umgangsregelung: Ja, ich denke, du hast recht, ich war da zu nachgiebig und wenn ich den kleinen Finger gebe, wird die ganze Hand genommen. Ich rufe nächste Woche beim Jugendamt an.
Mit dem Vater kann das Kind leider nichts aushandeln, weil der Vater sich auf nichts Verbindliches festlegt und so ja auch keinen Drive hat, das Kind länger und mit der Prämisse, Abstriche zu machen, zu sehen.
Ich weiß, dass mein HomeOffice keine rechtliche Relevanz hat. Wir haben einen wahnsinnig lieben, angepassten 10jährigen, aber glaube mir, bei 8 Stunden Homeoffice liegen auch hier die Nerven (mit Recht!) blank und immer kann ich ihn nicht zum Spielen verabreden. Ich danke dir für deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wenn das

Zitat (von amz623849-5):
Glaube mir, dass ist nicht der Fall.

genauso entstanden ist wie das
Zitat (von amz623849-5):
und keine familiären Verpflichtungen.

sollte man seine logischen Schlüsse nochmals intensiv überdenken...



Zitat (von amz623849-5):
Aber ja, ich kann das nur wünschen...

In solche Situationen frage ich mich immer was um Himmels willen eine Mutter dazu bringt, den Sohn so zu drangsalieren zu wollen?
Juristisches recht haben hin oder her, eigentlich sollte doch das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen und nichts anders?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
n solche Situationen frage ich mich immer was um Himmels willen eine Mutter dazu bringt, den Sohn so zu drangsalieren zu wollen?
Juristisches recht haben hin oder her, eigentlich sollte doch das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen und nichts anders?

Ich weiß nicht, wovon du sprichst, denke, du hast da etwas missverstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Harry, mein Gedankengang war ja ähnlich. Wenn Vater und Sohn nicht nicht sehen wollen, es nicht geschafft worden ist, in 10 Jahren eine Beziehung aufzubauen, dann ist es halt so. Ich meine das ganz ohne Schuldzuweisung an irgend jemanden. Selbst wenn die Eltern nicht getrennt leben, sind diese Fälle ja gar nicht so selten, fällt halt nur weniger auf. Es ist eben nicht nur ein Problem des Zeit füreinander haben.

Mir fiel hier aber jetzt noch was auf. Das Kind ist 10. Und die Mutter muss Verabredungen für das Kind organisieren? Es muss aus dem Haus sein, wenn sie zu Hause arbeitet? Kann sich nicht allein beschäftigen, in dem Alter? In der Richtung würde ich auch mal mit dem Kind arbeiten. Das sollte schon besser funktionieren. Und dann wird es auch weniger stressig zu Hause mit Heimarbeit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

So wie ich das verstanden habe:

Der Vater hat ganz offenbar keine Lust auf sein Kind bzw. den Umgang damit.
Man möchte das der Sohn weiter zu dem Vater geht.
Und das, obwohl der Vater dem Sohn seine Ablehnung auch wenn er dort ist ganz offen spüren lässt.
Da scheint so viel Bindung zu sein wie zwischen einem Reifen und Glatteis.

Und das soll für das Wohl des Kindes gut sein? Das richtet eher mehr oder weniger große psychische Schäden an.



Und die Loyalität zum Vater ... auch mal kritisch hinterfragen. Oft ist es keine echte Loyalität, sondern nur der Wunsch Papa und Mama "zu gefallen".




-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 23:18

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mir fiel hier aber jetzt noch was auf. Das Kind ist 10. Und die Mutter muss Verabredungen für das Kind organisieren? Es muss aus dem Haus sein, wenn sie zu Hause arbeitet? Kann sich nicht allein beschäftigen, in dem Alter? In der Richtung würde ich auch mal mit dem Kind arbeiten. Das sollte schon besser funktionieren. Und dann wird es auch weniger stressig zu Hause mit Heimarbeit.


Das Kind ist ein super Junge, der sich sowas von gut allein beschäftigen kann, aber den ganzen Tag halte ich das für wenig pädagogisch wertvoll und auch das Kind hat ein Recht auf ein schönes WE. Anyways, das leitet weg vom Thema und verzerrt den Schuh, der drückt;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amz623849-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So wie ich das verstanden habe:

Der Vater hat ganz offenbar keine Lust auf sein Kind bzw. den Umgang damit.
Man möchte das der Sohn weiter zu dem Vater geht.
Und das, obwohl der Vater dem Sohn seine Ablehnung auch wenn er dort ist ganz offen spüren lässt.
Da scheint so viel Bindung zu sein wie zwischen einem Reifen und Glatteis.

Und das soll für das Wohl des Kindes gut sein? Das richtet eher mehr oder weniger große psychische Schäden an.



Und die Loyalität zum Vater ... auch mal kritisch hinterfragen. Oft ist es keine echte Loyalität, sondern nur der Wunsch Papa und Mama "zu gefallen".


So ganz so profan ist es leider nicht. Der Vater liebt sein Kind schon, aber sich selbst und seine Freiheit noch ein wenig mehr. Der Junge hängt sehr am Vater. Offene Ablehnung gegen das Kind gibt es nicht. Um Gottes willen, ich würde ihn nicht gehen lassen. Zeitweilige offene Ablehnung gegen kindgerechte Aktivitäten gibt es immer mal wieder, wenn das Genervtsein von der Beschränkung der eigenen Aktivitäten den Vater im Mann schlägt.
Das Kind hängt am Vater, ist aber gelangweilt von den Umständen. Ich will (who wouldn`t), kann da aber keinen Einfluss nehmen, aber ja, ich bin sicher, dass der Kleine in einiger Zeit den Kontakt drosseln will. Ich kann nichts machen außer mich beim JA beraten lassen und wahrscheinlich nachgeben und ihn fahren. Nun ja. Interessant wäre es, diese Posts auf Null zusetzen und alle Gender zu änder. Ob die Antworten gleich wären? Hmmm.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nee, wir verzerren nicht, wo der Schuh drückt, wir haben nur erkannt, dass es doch gar nicht um die Organisation der Fahrten geht. Das Problem liegt ganz woanders.

Natürlich hat ein Kind auch das Recht auf ein angenehmes Wochenende. Aber, gerade aus pädagogischen Gründen sollte es das in dem Alter sich auch selbst einrichten können. Bei meinen Beiden (war auch alleinerziehend und voll berufstätig) fing das so etwa mit 8 an, dass sie ihr Freizeitleben alleine organisierten, zumindest weitestgehend. Ich hab das alles dann unauffällig beobachtet, und klar, auch noch viel mit den Beiden unternommen. Aber es war weder pädagogisch erforderlich, dass ich persönlich die Kinder ständig bespaßte, noch war es sinnvoll. Und, da meine fast 10 Jahre auseinander sind, sind es quasi Einzelkinder.

Und - ein Wochenende auf der Couch rumlümmeln, kann auch für einen 10-jährigen durchaus sinnvoll sein. Meine Erfahrung!

Viel Erfolg beim Finden der kindgerechtesten Lösung!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von amz623849-5):
Glaube mir, dass ist nicht der Fall.
Es geht hier ganz sicher nicht um Glauben. Es bleibt bei *Umgang mit dem Vater*.
Zitat (von amz623849-5):
weil ich eine Vaterfigur sehr wichtig finde,
Ja, du. Offenbar sieht der KV die gesamte Angelegenheit inzwischen anders.

Man liest---es geht dir vor allem um dich. Warum du beim Jugendamt anrufen und dich beraten lassen willst, erschließt sich mir noch nicht. Jugendämter haben ganz andere Dinge vor der Brust, die sie nicht lösen können---glaub mir das mal.

Du verstehst noch immer nicht, dass es hier um die Beziehung Vater/Kind geht und eben nicht um deine Belastung/Freiheit.
Zitat (von amz623849-5):
und auch das Kind hat ein Recht auf ein schönes WE.
Wo und wann und wie habt ihr das vereinbart?

Ändern mit Gendern würde vermutlich nichts ändern. :augenroll:
Es gibt auch Mütter, deren Kind beim Vater lebt und die sich eher wenig für ihr Kind interessieren und eben nur das nötigste tun, wenn sich auch das nicht vermeiden lässt.

p.s. Viele Kinder entwickeln erst später und allein den Kontakt/Umgang zu dem *fernen* Elternteil. Nicht selten wird das dann richtig gut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.301 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen