KV will auf einmal gemeinsames Sorgerecht

24. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Seelig_75
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
KV will auf einmal gemeinsames Sorgerecht

Hallo,
ich habe mit meinem Ex-Partner ein gemeinsames Kind wobei ich das alleinige Sorgerecht habe. Die Vaterschaft hat er anerkannt. Kurz nach der Geburt heben wir uns getrennt. WIr verstehen uns mehr oder weniger gut mit Höhen und Tiefen, unsere Kleiner verbringt die Umgangswochenenden gern beim Vater und war auch in den Ferien schon öfter mit ihm eine Woche weg.
Nun will er auf einmal das gemeinsame Sorgerecht, er behauptet er möchte mehr Mitspracherecht haben, möchte an seiner Erziehung beteiligt und einbezogen werden.
Den Vorschlag von Ihm, uns beim Jugendamt beraten und die gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben habe ich abgelehnt. Ich möchte das einfach nicht.
Kann er das so ohne weiteres und wie stehen sein Chancen das vor dem Familiengericht durchzuboxen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Nun will er auf einmal das gemeinsame Sorgerecht, er behauptet er möchte mehr Mitspracherecht haben, möchte an seiner Erziehung beteiligt und einbezogen werden.
Den Vorschlag von Ihm, uns beim Jugendamt beraten und die gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben habe ich abgelehnt. Ich möchte das einfach nicht.
Was spricht denn dagegen? Wieso soll der Kindsvater nicht genau das gleiche Mitspracherecht haben wie du? Es ist nicht dei, sondern Euer Kind! So wie du dich aber verhälst behandelst du das Kind als wäre es nur das deinige...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seelig_75
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

[quote
Was spricht denn dagegen? Wieso soll der Kindsvater nicht genau das gleiche Mitspracherecht haben wie du?


Weil ich mich fast ausschliesslich um das Kind kümmere, warum soll ich also ein Mitspracherecht teilen? Wenn er etwas wissen will, wie es z.B. in der Schule oder beim Arzt war kann er mich ja fragen. Ich möchte nicht das er Kontakt zu denen hat. Evtl. verbreitet er dort eine schlechte Stimmung gegen mich. Es ist doch auch später so das ich ihn wg. jeder Kleinigkeit um seine Zustimmung bitten muß, das ist dann doch reine Schikane in meinen Augen. Nur weil er den Kleinen alle 2 Wochen sieht gleich die Sorge teilen?

Hat er denn überhaupt eine Chance das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen? Wie ist denn die aktuelle Rechtslage, ich bin doch die Mutter. Bedarf es nicht auch meiner Zustimmung?

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
ich bin doch die Mutter.


und deswegen also was besseres als der Vater oder wie?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seelig_75
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

[quoteund deswegen also was besseres als der Vater oder wie?

Das schreibe ich ja gar nicht.

Meine Frage bezieht sich nur auf die Chancen, die der KV in der heutigen Zeit hat die geteilte Sorge zugesprochen zu bekommen und auf was ich mich in der Zukunft einstellen muss.

Für mich ist es eine Belastung den KV bzw. dessen Zustimmung einholen zu müssen. Bis jetzt habe ich auch immer alles alleine entschieden ohne seine Zustimmung und wir sind sehr gut damit gefahren.

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bis jetzt habe ich auch immer alles alleine entschieden ohne seine Zustimmung


Dinge des täglichen Lebens enscheidest du auch bei geteiltem Sorgerecht weiterhin alleine.

quote:
Wenn er etwas wissen will, wie es z.B. in der Schule oder beim Arzt war kann er mich ja fragen. Ich möchte nicht das er Kontakt zu denen hat.


Das sieht bei GS natürlich anders aus. Dann ist der Vater nicht mehr von deinem Wohlwollen abhängig. Dürfte gut so sein...

Klick

Grüßle

P.S. Bin jetzt ein wenig verwirrt, hab in einem früheren Thread gelesen:

Klick

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 24.01.2011 16:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

quote:
und wir sind sehr gut damit gefahren


DAS sieht der Vater vielleicht doch etwas anders, als du. Zu Recht??

Warum siehst du ein GS als Bedrohung?

Warum nicht auch als Chance, die große Verantwortung zu teilen, die mit der Betreuung und Erziehung eines kleinen Menschen verbunden ist. Es ist nie gut, wenn einer allein nach gutsherrenart über Wohl und Wehe eines anderen entscheidet. Warum nicht im Austausch mit der Person, der das Glück des gemeinsamen Kindes vermutlich genauso am Herzen liegt, wie dir, die bestmögliche Weichenstellung für das Leben des Kindes finden?

Wie würde es dir gehen, wenn du in seiner Situation wärst?

Übrigens hängt das Sorgerecht nicht mit der Betreuung des Kindes zusammen. Sonst müsste man es den meisten ehelichen Vätern nach der Trennung von der Mutter aberkennen.


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"Viele Grüße mikkian"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Vielleicht solltest Du Dich mal mit den Prinzipien des Sorgerechts befassen, ehe Du was ablehnst, von dem Du gar nicht weisst, was es ist. Alle, wirklich alle Alltagsentscheidungen triffst Du weiterhin alleine, wenn das Kind bei Dir ist. Alle Alltagsentscheidungen trifft der Vater für den Zeitraum alleine, in dem das Kind bei ihm lebt. Sorgerecht, also gemeinsame Entscheidung ist nur für den Rest vorgesehen, also etwa: welche weiterführende Schule, Unterschrift unter Lehrvertrag bei nicht Volljährigen, Vermögensverwaltung, Bankkonto, Gesundheitspflege, soweit es sich nicht um Routineangelegenheiten handelt.

Also, in welcher Kleinigkeit musst Du ihn jetzt konkret bei gemeinsamen Sorgerecht um Genehmigung fragen?

wirdwerden

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#9
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

<Es ist euer gemeinsames Kind. Sieh es so: was wäre, wenn dir etwas passieren würde?<

Ganz schlechtes Argument!

<Wenn du dich beklagst, dass du die "Hauptarbeit" machen würdest, warum nicht etwas Arbeit abgeben, z.B. das Kind öfter zum Vater? Ist vermutlich auch wieder nicht recht ....<

Sie beklagt sich nicht wg. Arbeit, sondern ist der Meinung, daß es bei geteiltem Sorgerecht Probleme im zwischenelterlichen Umgang geben wird, da sie ihn kennt.

<Und je mehr sich die KinderbesitzerInnen verweigern, umso größer die Chancen für das beantragende Elternteil, nicht nur das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.<

Wg. was weigern? Pauschalisieren kann jeder!
Einen überschießenden Elternteil, der plötzlich meint, mehr Rechte zu haben, ist noch lange nicht wirklich um das Kindeswohl bemüht!

Weißt du, wieviele Menschen nicht miteinander reden können und das Kind es ständig ausbaden muß? Weil es dazwischen steht!?!

Da willst du dann eine Veränderung mit der Holzhammermethode!

Meistens ist es so, daß wenn ein Vater sein Kind mehr sehen kann, denkt er auch, er kann sich mehr ins Leben der Kindsmutter einmischen. Das ist die Realität.
Daß aber die Kindmutter eine enge Beziehung zum Kind hat, das interessiert so einen Kindsvater an längerer Leine nicht.

Ich würde der Threatstellerin raten mit dem Kindsvater zu einer Mediation zu gehen, um überhaupt mal ne Basis zu schaffen. Denn Männer, die dann ihr Kind haben, merken plötzlich wie "schwer" es wirklich ist und meistens schiebt ein Vater dann sein Kind ja doch woandershin ab, auch Realität!

Deswegen <Meiner Meinung nach: völlig zu Recht!!!<
teile ich diese Meinung nicht!









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#10
 Von 
Seelig_75
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Das Urteil vom Bundesgerichtshof ist mir bekannt, von daher kommt auch meine Sorge. Wie urteilt aber nun die deutsche Gerichtsbarkeit bei solchen Fällen?
Wie bisher, nur mit Zustimmung der Mutter oder richtet sie sich nach dem neuen Urteil, sprich sofern es dem Kindeswohl nicht widerspricht ist die elterliche Sorge zu teilen?

Worauf sollte ich mich einstellen?

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#11
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Seelig_75 hallo,
die Beratung würde ich nicht ablehnen, damit erhältst du noch mal die Gelegenheit zu schauen, was er genau will, Willkür oder echtes Interesse.

Aus meiner Sicht ist kein Vorzug für einen Vater das gemeinsame Sorgerecht zu haben.
Zumindest nicht im echten Leben;)

Gut, wenn dir mal was zustossen sollte hätte er Schwierigkeiten sich um das Kind zu kümmern.

Muss man alles mal überdenken.

Er hat im Grunde gar keine Chancen, wenn du das nicht willst. Aber dann musst du auch Gründe vorlegen.
Ihr kommt doch soweit klar, dann sprecht das doch mal durch.

Würde mich wegen der Sache nicht zerstreiten, wenn so alles rund herum klappt. Im Mittelpunkt sollte immer das Kind stehen.

Fühlt er sich vielleicht ausgegrenzt? Mag er dich nicht fragen, was so rund herum ist ( Arzt oder sonstiges)?
Informierst du ihn erst nachdem er fragt oder informierst du ihn von dir aus?

Das sind alles die lästigen Kleinigkeiten, die man aber mal sehen muss.

Mal Hand aufs Herz: Wir finden unsere Ex Partner zum brechen.......... da will man nicht gerne den netten Frager spielen, man will seine Kinder gut aufgehoben wissen und finanziell überleben.

Denke einfach an dein Kind, schaue es dir an, dann wirst du die richtigen Entscheidungen finden. Versprochen!


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

@ seelig_75


Du hast das Prinzip noch nicht verstanden.

Du kannst nicht im voraus wissen, was geschehen wird. Das ist Fakt.

Und geht es vor Gericht, dann ist es vorbei mit Friede, Freude, Eierkuchen. Da gehts knallhart zur Sache. Da herrscht die Macht der Anwälte und das Jugendamt hat auch mitzureden.

Dein Ex will ja nicht umsonst mehr Mitspracherecht. Er fühlt sich unterdrückt und das will er zurechtrücken. Und da solltest du ihn besser schon im Vorfeld fragen, was sein Problem mit dir ist.
Und du kannst ihm dort klarmachen, was dein Standpunkt ist.

Redet über all die Punkte, denn wie Anny schon schreibt, es hängt sich alleine schon an Kleinigkeiten auf.
Warte dann mal ab, was das dann für ne Schlammschlacht vor Gericht wird.

Und als Vater hat dein Ex sehr wohl Mitspracherecht und kann die Hälfte des Sorgerecht bekommen, frage ist aber eh, was er beantragen wird. Vielleicht will er auch mehr?

Das ist nun aber der letzte Beitrag von mir dazu.

0x Hilfreiche Antwort

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