Kann Ehemann seine Arbeit "aufgeben" und dafür Elterngeld für einen bestimmten Zeitraum beantragen?

13. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)
Kann Ehemann seine Arbeit "aufgeben" und dafür Elterngeld für einen bestimmten Zeitraum beantragen?

Hallo,
wie sieht es aus wenn Ehemann arbeitet Ehefrau (Hausfrau) ein Kind bekommt. Kann Ehemann seine Arbeit "aufgeben" und dafür Elterngeld für einen bestimmten Zeitraum beantragen?

Gruß
September

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo,

ich frage mich aber, warum sollte man(n) das tun? Der nichterwerbstätigen Hausfrau steht der Sockelbetrag von 300€ Elterngeld zu. Würde der Vater die Elternzeit nehmen, bekäme er 67% vom letzten Netto-EK.

Möchte man also 33% weniger Familieneinkommen haben oder 300€ mehr?

Nur so ein Denkanstoß!

LG Nero

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#3
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)

Ehemann ist auf Kurzarbeit, arbeitet nur 1 Tag pro Woche.
Ist das nicht günstiger, wenn Ehemann dann Elterngeld bekommt. Die 67 % bekäme er dann doch von seinem vorherigem normalem Gehalt, oder??

Gruß
September

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

und deine Frau geht arbeiten?
Oder wolltet ihr euch zu zweit um euer Kind kümmern?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)

Frau geht eben nicht arbeiten, darum geht es ja.

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

... na, wenn ihr mit deinen 67% klarkommt.

Deine Frau bekommt dann natürlich keine 300€ Elterngeld.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
September1
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 89x hilfreich)

Danke vier, das ist eine Antwort mit der ich was anfangen kann. Leider war ich schon in Kurzarbeit.

Gruß
September1

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#9
 Von 
heike1305
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

das ist mehr oder weniger sinn der einführung von eltergeldzahlung(anstatt wie früher erziehungsgeld) gewesen.
wenn man sich die elternzeit teilt, bekommt man 2 monate mehr bezahlt. also anstatt 12, 14 monate.
er muss aber mind. 2 monate zu hause bleiben damit ihr 14 monate gewährt bekommt.
wenn er elternzeit in anspruch nehmen will, muss er diesen mind. 6 wochen vorher beim arbeitgeber anmelden.

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#10
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,

vielleicht hilft dir dieser link: http://www.elterngeld.net/ weiter.

elterngeld können beide eltern auch gleichzeitig nehmen. z.b beide die ersten 7 monate.

gruß

tirchara


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#11
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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