Hallo,
folgender Sachverhalt.
Meine Freundin,Azubi,23 Jahre, lebt in einer 1 Raumwohnung zur Zeit.
Durch ihren Ex ist sie letztes Jahr schwanger geworden. Hat sich dann von ihm getrennt, da er sie belogen und auch Drogen nahm, wie sie herausbekommen hatte.
Seitdem lebt sie allein in einer 1 Raumwohnung.
Der Ex Freund kümmert sich nicht was mit ihr ist und wie es ihr während der Schwangerschaft geht, oder wie es dem Baby geht, was bald geboren wird. Sie ist jetzt im 7.
Monat.
Da ihr Ex - Freund auch nicht bereit ist alle Dinge zu klären wie es weitergeht nach der Geburt bezüglich Unterhaltszahlung etc, hat meine Freundin sich an das Jugendamt gewandt.
Soweit so gut.
Nun plagt meine Freundin aber eine Sorge, nämlich die, dass sie nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann um in eine größere Wohnung zu ziehen.
Sie war beim DRK, hat sich beraten lassen und die Dame beim DRK sagte ihr sie solle ALG - II beantragen.
Meine Freundin tat dies auch und kümmerte ich auch um eine größere Wohnung, welche sie dem Bearbeiter beim Jobcenter vorlegte und welche selbiger auch für angemessen bestätigte und den Umzug auch für Notwendig.
Nun kam aber der Ablehnungsbescheid des Jobcenters bezüglich des Hauptantrages, Antrag auf ALG-II, da dies lt. Jobcenter ihr nicht zusteht, da sie Azubi ist und erst BaföG beantragen müsste und wenn dies nicht ihr erteilt werden würde, dann erst einen Anspruch auf ALG-II hat.
Somit hätte aber der Bearbeiter des Jobcenter gar nicht erst den Antrag auf Umzug in die neue Wohnung genehmigen dürfen / bearbeiten dürfen, da er doch warten hätte müssen , was bei dem antrag auf ALG-II herauskommt,
ob selbiger genehmigt wird oder nicht?
Ab 24.05. beginnt bei meiener Freundin der Mutterschutz.
Nun hat meine Freundin aber schon den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben und die alte Wohnung
(1 Raumwohnung)unter vorbehalt gekündigt. Sie war nun bei der zuständigen Wohnungsgenossenschaft und hat um verschiebung des Mietvertrages (ab wann selbiger gilt) gebeten, damit sie BaföG beantragen kann und hoffentlich selbiges bekommt.
Denn die Kaution und die Wohnung kann sie nicht selbst aufbringen.
Aber nun zum eigentlichen Problem und meiner Hauptfrage unter den o. g. Nebenfragen.
Meine Freundin hat nun Angst, dass das Jugendamt nach der Entbindung ihr das Baby wegnimmt, da die Wohnung nicht ausreicht, das sie womöglich weiter in der 1 Raumwohnung wohnen muss, wenn alle Anträge abgelehnt werden.
Ist das möglich von Seiten des Jugendamtes oder wird selbiges dies oder kann es dies anwenden?
Welche Möglichkeiten stehen meiner Freundin hier zur Verfügung in der genannten obigen Situation?
ich bedanke mich schon jetzt für die hoffentlich hilfreichen und kompetenten Antworten.
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-- Editiert Sonny12 am 31.03.2014 20:35
Kann Jugendamt Kind der Mutter entziehen -Wohnung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Sonny12
Warum sollte man mit einem Baby nicht in einer Einzimmerwohnung wohnen können?
Warum sollte da JA ihr das Kind nehmen ( JA wird ihr das Kind lassen).
Hat der Vater Einkommen? wie viel?
Haben die Eltern der 23 Jährigen Einkommen? Wie viel?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
>Kann Jugendamt Kind der Mutter entziehen -Wohnung?
quote:
Warum sollte man mit einem Baby nicht in einer Einzimmerwohnung wohnen können?
Weil man Wickeltisch, Babybett etc alles benötigt und dies nicht alles in einer 26 m² großen Wohnung unterbingen kann, zumal das Kind ein eigenes Zimmer benötigt.
Der Ex Freund ist selbstständig. Verdienst weiß ich nicht.
Die Eltern der Freundin haben kein großes Einkommen.
(ALG - II)
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Hallo Sonny12,
Wickeltisch:
Meine beiden Kinder wurden auf meinem, extra dafür
gekauften Schreibtisch + Wickelauflage, gewickelt.
Dann kamen sie (nacheinander) in eine gebrauchte Wiege
( bestimmt die ersten paar Monate).
Wenn der Ex-Freund genügend Einkommen hat dann zahlt
er Kindesunterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für die Mutter.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
quote:
Wickeltisch:
Meine beiden Kinder wurden auf meinem, extra dafür
gekauften Schreibtisch + Wickelauflage, gewickelt.
Dann kamen sie (nacheinander) in eine gebrauchte Wiege
( bestimmt die ersten paar Monate).
Platzmangel in der Wohnung, somit keine Möglichkeit dafür und für andere Dinge.
Trotz Ihrer Antworten User Edy,
hätte ich schon gern kompetentere Antworten gehört, anstatt solcher lapidaren Sätze.
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Hallo ,
quote:
trotz Ihrer Antworten User Edy,
hätte ich schon gern kompetentere Antworten gehört, anstatt solcher lapidaren Sätze.
und tschüss
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
"Platzmangel in der Wohnung, somit keine Möglichkeit dafür und für andere Dinge.
Trotz Ihrer Antworten User Edy,
hätte ich schon gern kompetentere Antworten gehört, anstatt solcher lapidaren Sätze. "
--> nicht grad sehr freundlich, wenn man auf Antworten hofft.
es wurde eig alles gesagt. JA wird das Baby nicht "wegnehmen", dazu besteht kein Grund. Als Baby braucht man kein eigenes Zimmer. Mein Sohn hat bis 2 bei uns im Schlafzimmer geschlafen, wir hatten auch nur 2 Zimmer und niemand kam auf die Idee, uns unseren Sohn wegzunehmen. Dann müssten ja 100.000e Kinder jeden Tag weggenommen werden. Für Armut wird niemand bestraft.
ALG II kann und sollte wieder während der Elternzeit/Mutterschutz beantragt und dann auch gezahlt werden. Meines Wissens nach wird Bafög sowieso nicht an Azubis bezahlt, sondern BAB, und das wird nur gezahlt, wenn man auch tatsächlich Azubi ist. Während Mutterschutz und Elternzeit ist man das aber nicht (Ausbildungsverhältnis in Elternzeit eben).
Ansonsten gilt: Vaterschaft feststellen lassen (soweit er sie nicht selbst anerkennt), Kindesunterhalt einklagen, gleichzeitig Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen. Es gibt auch noch Kindergeld und für deine Freundin selbst ja bestimmt auch noch. Sockelbetrag von 300 € Elterngeld gibt es auf jeden Fall, evtl sogar mehr (kommt aufs Ausbildungsgehalt an), und weil deine Freundin vorher gearbeitet hat, wird der Sockelbetrag auch nicht auf das evtl. ALG 2 angerechnet werden. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss schon.
Das Jugendamt wird sich, wenn deine Freundin eine Beistandschaft einrichtet, um die Eintreibung des Unterhalts und die Feststellung der Vaterschaft kümmern. Ich würde auch den Vater auf Unterhalt für die Freundin selbst verklagen (Betreuungsunterhalt). Ob was bei raus kommt, ist eine andere Frage. Aber wenn sie ALG 2 beantragen will, verlangen die das sowieso von ihr.
Also in der Reihenfolge:
1. Jugendamt: Feststellung Vaterschaft, Unterhaltsvorschuss beantragen, Beistandschaft einrichten (alles nach der Geburt)
2. Jugendamt: Elterngeld beantragen (kann sie schon anfangen, AG muss dazu so Formulare ausfüllen)
2. Kindergeldkasse (sowieso)
3. Jobcenter (ALG 2 + größere Wohnung)
4. Wohngeldamt wegen Wohngeld (VersuCH mach kluCH)
5. Klärung mit der Wohnungsbaugesellschaft wegen der bereits unterschriebenen Wohnung. Ich denke die werden das selbst einsehen, dass erst vermietet werden kann, wenn Finanzierung klar ist, die wollen ja auch keine Miete verlieren.
LG und viel Erfolg.
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Hallo,
zu Maliyas Beitrag wäre ergänzend zu sagen, dass der Schritt "Betreuungsunterhalt vom KV einfordern, notfalls einklagen" fehlt.
Zur Angst vor dem JA bleibt zu sagen, das diese unnötig ist. Das JA kann Kinder in Obhut nehmen, deren Wohl gefährdet ist, das ist hier nicht der Fall. Weder eine 26 qm Einraumwohnung noch andere geschilderte Umstände stellen eine Kindeswohlgefährdung dar. Zu den Ansprüchen deiner Freundin sei gesagt, dass ein Säugling nicht zwingend ein eigenes Zimmer benötigt (soll er/sie dort ungestört mit seiner Eisenbahn spielen?), alles was man benötigt ein Kind zu versorgen, kann man auch behelfsmäßig auf kleinem Raum zur Verfügung stellen. Der Rest ist Luxus und zwar für die Mama, dem Säugling ist es nämlich wurscht.
Will die Mama mehr, bleibt ihr nur, vom KV Kindes- und Betreuungsunterhalt in angemessener Höhe einzuklagen und sich Gedanken zu machen, wie sie möglichst unterbrechungsarm ihre Ausbildung fort setzt. Staatliche Unterstützung allein reicht dauerhaft nicht für Luxus, den muss man sich verdienen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
@ mina: ich glaube nicht, dass Dein Beitrag weiter bringt. Außerdem entspricht es nicht dem Stil des Forums, jemanden so zu beleidigen, sich also selbst strafbar zu machen.
Hinzu kommt dann noch, dass Deine Auskunft sachlich falsch ist, also völlig daneben liegt und an edys Auskunft nichts zu bemängeln war.
ALG II, dafür ist im Augenblick überhaupt kein Raum. Der Anspruch ist subsidiär (hoffentlich weiss mina wenigstens, was das bedeutet). Zunächst ist der Kindsvater daran, eventuell die Großeltern. Und erst, wenn das alles nicht reicht, erst dann sind wir bei ALG II. Insofern ist es derzeit auch wurscht, ob die werdende Mutter mit dem Kind eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder nicht.
Also, den werdenden Vater in die Pflicht nehmen, und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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Hallo Mina37,
du scheinst wirklich so einfach gestrickt zu sein!!
Wenn du einmal Ärger mit einem z.B. Müller hast,
dann muss hinter jedem Müller, der Müller
stecken, mit dem du Ärger hattest?
Aber ob du das verstehst? (ich bezweifle das).
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo Mods/Admins,
Ich wurde nun ja schon öfters von Mina37 "beleidigt".
Die Gute scheint mich mit einem anderen Edy zu verwechseln.
Was ich nicht gut finde:
User können ihren eigenen Beitrag (auch beleidigende)
einfach löschen.
Nachdem man auf die entsprechenden Beleidigungen
geantwortet hat, sind diese einfach gelöscht.
Nachfolgende Antworten ergeben keinen Sinn mehr.
Jeder sollte zu seinem Text stehen.Für eine Berichtigung von Schreibfehlern, würde eine Editiermöglichkeit von z.B.
20 Minuten ausreichen.
Einen Beitrag einfach löschen, sollte unterbunden werden.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo edy,
möglicherweise wurde der Beitrag von Maliya nicht von ihr selbst geändert, sondern von einem Admin.
Es fehlt nämlich der Hinweis unter ihrem Beitrag, wann geändert wurde.
Gruß,
capitano
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Hallo Capitano,
Der Beitrag von Maliya ist o.k
Ich meinte den Beitrag von User Mina37
Auch hier aus einem anderen Beitrag:
http://www.123recht.net/Trennungsjahr-Kosten-des-der-RAin-__f435200__p2.html
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 02.04.2014 09:29
-- Editiert edy am 02.04.2014 09:42
Ich hatte den Beitrag gemeldet, einfach, weil sich niemand hier dermaßen beleidigen lassen muss. Das geht einfach nicht.
Schade, dass der Mod nicht einfach die Beleidigungen rausgenommen hat. Das wollte ich eigentlich erreichen.
wirdwerden
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Hallo wirdwerden ,
quote:
Schade, dass der Mod nicht einfach die Beleidigungen rausgenommen hat. Das wollte ich eigentlich erreichen.
Die Beleidigungen können gerne stehen bleiben ( die
ganze Antwort natürlich auch).Dadurch können andere
User erkennen um welches "Früchtchen" es sich handelt.
Nur, der User der durch Beleidigungen auffällt, sollte
vom MOD/Admin eine Zeit- /oder Totalsperre bekommen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
@Sonny12,
Das Jugendamt könnte hier helfen! Offensichtlich ist die junge Mutter mit der Klärung ihrer Probleme überfordert, und dann ist eben das Jugendamt zuständig.
Es kann schon in der Schwangerschaft eine Familienhilfe verfügen, mit deren Hilfe alle Fragen geklärt werden. Offensichtlich besteht hier akuter Hilfebedarf. Neben BAB ist spätestens mit der Geburt dann doch das Jobcenter, nämlich für das Kind, zuständig.
Die beschriebenen Probleme sind die üblichen, weshalb bei jungen Müttern eine Familienhilfe hinzugezogen wird.
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