Kann Jugendamt Kind einfach weg nehmen???

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Jugendamt Kind einfach weg nehmen???

Hallo,
und zwar schreibe ich für einen Kollegen, der gerade echt am Ende ist.
Zur Vorgeschichte:
Er (29) ist mit Ihr (31) jetzt seid über 3 Jahren zusammen.
Beide verfügen über einen Gesetzlichen Betreuer.
Er weil er nicht in der Lage war sich um Finanzen und Ämter zu kümmern
und sie wegen ihrer Krankheit.
Sie hat von 2018 ein Gutachten, das sie nicht erziehungsfähig ist wegen Fetales Alkoholsyndrom und einer Warnehmungsstörung.
Er hat bis vor kurzem noch Marihuana und Amphetamin genommen.
Er befindet sich jetzt in einer Drogenberatung und regelmässigen Drogentests.
Amphetamin sind jetzt schon negativ nur ist Marihuana noch positiv aber das dauert wohl bis zu 30 Tage.
Er konsumiert seid über einen Monat nicht mehr und sollte bald auch auf THC negativ getestet werde.

Jetzt hat die Mutter von ihr ein Brief an das zuständige Jugendamt geschrieben und dort den Fall auch geschildert und angegeben, das sie das Kind wohl nicht versorgen kann weil Sie sich Klopapier in Zeiten von Corona leihen musste und hat Bedenken wegen der Erziehung geäußert.

Jetzt waren sie am 04.08.2020 vor Gericht um den Sachverhalt zu klären.
Vor Gericht war der Betreuer von beiden, die Dame vom Jugendamt und eine für die Obhut des Kindes und die Anwältin zu gegen.
Vor Gericht wurde dann vom Richter auch gesagt das es keinen Grund gibt, das Kind einfach dort raus zu nehmen, solange sich die beiden an Auflagen halten denen sie auch nachkommen.

Heute hat er von seiner Anwältin erfahren, das das Jugendamt das Kind sofort nach der Geburt raus nehmen wird.

Als Begründung hat die Dame vom Jugendamt angegeben, das das Kind in der Nacht schreien kann und das ja nur die beiden dann vor Ort wären.

Das Kind ist jetzt noch nicht auf der Welt, soll aber am Montag per Kaiserschnitt geholt werden.

Da ist leider nicht mehr so viel Zeit um zu handeln.

Jetzt zu der Frage, welche Möglichkeiten gibt es jetzt noch dagegen vor zu gehen???

Bis Montag sind es jetzt noch 4 Tage, wobei es nur 2 Werktage sind.

Muss er das Kind dann raus geben oder kann er sich dagegen wehren???

MFG

Black Zero

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hier ist einiges nicht ganz einschätzbar.

Was für ein Gerichtsverfahren war das? Was ist der genaue Tenor der Entscheidung? Kein Jugendamt wird Rechtsbeugung begehen und entgegen einer ganz frischen Gerichtsentscheidung handeln. Also erst mal gucken, was der Streitgegenstand ist und wie entschieden wurde.

Wenn die Beiden Betreuer haben, dann sollten die auch insoweit die Interessen der Betreuten wahrnehmen, sofern dieser Bereich auch in deren Aufgabenbereich fällt.

Nur mal ganz ehrlich, was haben wir? Eine Mutter die sehr realistisch einschätzt, dass sie sich nicht um das Kind kümmern kann. Einen Vater, der ein Junkie ist. Auch wenn er demnächst mal einige Wochen nichts konsumiert hat. Die Schwangerschaft seiner Lebensgefährtin hat ihn ja auch nicht davon abgehalten, weiter zu machen.

Ich halte es für angemessen, das Kind zunächst einmal aus diesen Verhältnissen raus zu nehmen. Dann sollten die Eltern im Anschluss beweisen, dass sie in der Lage sind, sich eigenverantwortlich um so ein hilfloses kleines Wesen zu kümmern. Wenn die Eltern mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, dann bitte eine gerichtliche Entscheidung erwirken, bzw. das mit den Betreuern zu tun. Wenn man der Inobhutnahme widerspricht, dann muss das Jugendamt binnen drei Tagen einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich finde, hier ist der klassische Fall, bei dem das Kind direkt nach der Geburt aus der Familie genommen werden sollte.
Beide haben keine Erfahrung mit der Pflege und Erziehung von Kindern und noch jede Menge ungelöste Baustellen.

Wenn sich beide über mehrere Monate an alles halten und auch Interesse am Kind haben und Kontakt suchen, kann man das Kind ja wieder zurück führen. Aber als Experiment taugt ein Säugling nicht und ich hätte Bauchschmerzen, ihn bei diesen beiden Personen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, Erfahrungen mit Kindern haben beide.
Sie hat einen Sohn, der aber eine spezielle Betreuung braucht und aus diesem Grunde in eine Pflegefamilie kam.
Sie hat ihr Kind 6 Jahre bei sich gehabt.
Sie hat regelmäßig Kontakt zu ihrem Sohn und er ist jedes zweite Wochenende auch bei ihr.
Er hat die Diagnose ADHS und hat aus diesem Grunde konsumiert, da es ihm geholfen hat.
Den Konsum hat er außerhalb der Wohnung betrieben und weder seine Frau noch die Kinder mit Drogen
in Kontakt gebracht. Somit geht davon keine Gefahr aus.
Er hat auch eine Tochter, welche sich aber bei seine Ex Frau aufhält und hat auch dort die Erziehung mit übernommen und auch dort finden regelmäßige Kontakte statt.
Somit ist es kein"Experiment" und auch keine Wohlgefärdung.
Beide wollen das Kind haben und werden sich auch gut um ihren Sohn kümmern, da habe ich persönlich
und ja, ich bin selber Vater und bekomme auch einiges von ihm mit, keine Bedenken.

Die Frage ist jetzt nur, wie kann man das verhindern, das die beiden das Kind nicht weg genommen bekommen.
Sie wollen das Kind gerne behalten und sich auch gut drum kümmern.

Kenne ihn jetzt schon seid fast 10 Jahren und weiß das er bis auf den Konsum ein sehr guter Vater für seine Tochter ist.

Nur welche Möglichkeiten haben beide???

MFG

Black Zero

-- Editiert von blackzero23 am 13.08.2020 20:29

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#4
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Ich finde, hier ist der klassische Fall, bei dem das Kind direkt nach der Geburt aus der Familie genommen werden sollte.
Beide haben keine Erfahrung mit der Pflege und Erziehung von Kindern und noch jede Menge ungelöste Baustellen.

Wenn sich beide über mehrere Monate an alles halten und auch Interesse am Kind haben und Kontakt suchen, kann man das Kind ja wieder zurück führen. Aber als Experiment taugt ein Säugling nicht und ich hätte Bauchschmerzen, ihn bei diesen beiden Personen zu lassen.


Ganz richtig.

Umso mehr wundert mich die Aussage des Richters.
Kann da etwas missverstanden worden sein?
Das würde auch die nicht kongruente Ankündigung des JA erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich auch total vergessen habe zu erwähnen, das eine Hebamme mit involviert ist und auch dort regelmäßig vor Ort ist und sich einen eindruck der ganzen Situation gemacht hat und auch sie keine Bedenken geäußert hat.

Sie besucht die beiden regelmäßig und hat sich auch mehrere Male in der Wohnung umgesehen.
Die Wohnung ist in einem sehr guten und gepflegten Zustand.

Auch haben die beiden sich um Erziehungshilfe nach der Geburt gekümmert damit auch dort noch eine zusätzliche Hilfe sicher gestellt ist.

Dieses dann noch zur Anmerkung

MFG

Black Zero

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nur welche Möglichkeiten haben beide??? Was genau haben Sie denn an dem Satz "Wenn man der Inobhutnahme widerspricht, dann muss das Jugendamt binnen drei Tagen einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen." nicht verstanden? Im Übrigen sind die beiden doch anwaltlich vertreten - was sollte denn hier jemand für Möglichkeiten kennen, die ein Anwalt nicht kennt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
blackzero23
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

muemmel, die Anwältin hat bis jetzt nur gesagt das sie Einspruch dagegen einlegen wird, aber das die beiden das Kind wohl raus zu geben haben.
Ich persönlich kenne die Anwältin nicht und auch nicht ihre Kompetenz.
Und evtl haben andere Leute ja noch andere Erfahrungen oder Vorschläge/Möglichkeiten.

MFG

Black Zero

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also geht es in dem abgeschlossenen Gerichtsverfahren um was?

Es ist ein Anwalt eingeschaltet, warum den nicht seinen Job machen lassen?

wirdwerden

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#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich finde toll, dass beide sich bemühen. Doch er ist ja wohl noch lang nicht stabil nach gerade mal 30 Tagen ohne Drogen. Und bei ihr liegt ja auch eine Erkrankung vor.
Es ist eine Sache, sich ab und zu mal um ein schon älteres Kind zu kümmern, oder rund um die Uhr einen Säugling versorgen zu müssen

Selbst psychisch völlig gesunde Eltern kommen manchmal an ihre Grenzen, wenn so ein Säugling permanent schreit.

Sorry, aber ich bin auch wg. Erkrankung mit Betreuer und möchte mir bald ein Kätzchen holen, und ganz ehrlich: selbst da wriß ich, dass ich dafür erst wieder stabiler werden muss. Ein Kätzchen ist toll und ich werd es ab der 1. Sek. lieben und alles tun, damit es ihm gut geht. Es ist aber auch anstrengend und nervenzehrend. Dafür braucht man auch Kraft und Stabilität, um nicht "irre" zu werden und evtl. sogar auszurasten, wenn das Tierchen nachts um 4 die Schlafzimmerschranktür kaputt kratzt und nicht aufhört trotz schmusen und wieder ins Bett holen, bis ich aufstehe.

Säuglinge sind sehr, sehr hilflos. Wenn die Eltern nicht stabil sind. Da können die sich noch so freuen auf das Kind und es lieben. Wie schnell passiert es, dass so ein Säugling, wenn er bei noch so viel liebevollem Streicheln nicht aufhört zu schreien, aus Verzweiflung dann einmal kurz geschüttelt wird.
Das hat nichts mit lieben zu tun oder einer sauberen Wohnung, sondern mit Frustrationstoleranz und Impulskontrolle. Würdest Du echt für Deine Bekannten die Hand ins Feuer legen, dass sie dem Stress, wenn ein Säugling evtl. die ganze Nacht schreit, gewachsen sind?

Meiner persönlichen Meinung nach sollten Kinder lieber einmal zu viel als zu wenig aus Familien rausgeholt werden. Eltern können doch ihre Kinder später wieder kriegen. Aber ein totes Kind ist tot.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmals ganz klar: es gibt für die Mutter schon ein Gutachten hinsichtlich ihrer Erziehungsunfähigkeit. Ob der Vater das abpuffern kann, ist zumindest zweifelhaft. Er ist ja nicht nur ein Junkie, sondern darüber hinaus auch noch unfähig, seine einfachsten Angelegenheiten selbst zu regeln. Wie soll das in dieser Kombi mit dem Kind funktionieren? Da langt es auch nicht, wenn da einmal die Woche zu Hause eine Hebamme aufschlägt, und/oder zusätzlich noch eine Familienhilfe. Diese Eltern müssten 24 Stunden am Tag "beaufsichtigt" werden.

Normalerweise bietet das Jugendamt dann als Zwischenlösung ein Mutter/Kind Heim an. Wenn dieses nicht geschieht, außerdem das Gutachten vorliegt, wie soll dann das Wohlergehen des Kindes sichergestellt sein? Es gab vor etlichen Jahren mal den Fall Kevin aus Bremen. Vergleichbare Situation vom Ausgang her. Das Kind starb quasi unter Aufsicht des Jugendamtes, man hatte es bei den Eltern gelassen. Seitdem sind die Jugendämter sensibilisiert, so etwas passiert (hoffentlich) in Deutschland nicht mehr.

Ich könnte aus meiner beruflichen Praxis heraus etliche weitere Fälle nennen, in denen der Ausgang des Versuchs, ein Kind bei den Eltern zu belassen, tragisch gescheitert ist, wenn auch nicht mit dem Tod des Kindes. Das muss man einfach sehen.

Die Eltern können doch in Zukunft beweisen, dass sie zuverlässig sind, Kontakt zum Kind halten und dann kann es ja irgendwann dazu kommen, dass die Voraussetzungen für das Leben des Kindes bei den Eltern gegeben sind. Zumindest beim Vater.

wirdwerden



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gab vor etlichen Jahren mal den Fall Kevin aus Bremen. Vergleichbare Situation vom Ausgang her. Das Kind starb quasi unter Aufsicht des Jugendamtes, man hatte es bei den Eltern gelassen.


Ja, das gab es, es gab aber auch Fälle da hatte das Jugendamt (z.B. einzelne Jugendamtsmitarbeiter) die Kinder unter zweifelhaften Gründen und unter eigene Vorteilsgewährung in Pflegefamilien "vermittelt".

Und im genannten Fall aus Bremen lag das Versagen des JA auch wohl auch weniger im Verbleib des Kindes in der Familie selbst, sondern vielmehr in der ausgebliebenen familiäre Unterstützung und Kontrolle.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Meiner persönlichen Meinung nach sollten Kinder lieber einmal zu viel als zu wenig aus Familien rausgeholt werden. Eltern können doch ihre Kinder später wieder kriegen. Aber ein totes Kind ist tot.



Ich bin der Meinung die Ämter sollten alles tun damit die Kinder bei ihren leiblichen Eltern bleiben können. Aber dafür ist dann kein Geld da, während für die Rettung von TUI, Banken und Co. im Zweifel Milliarden in unbegrenzter Höhe zur Verfügung gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Kontrolle war seinerzeit da, das ist ja das Schlimme. Nur, bei Neugeborenen kann man nicht darauf warten, dass was passiert, denn Kontrolle kann ja in diesen Fällen nur die Reaktion auf bereits Geschehenes sein. Das ist das Problem. Eine Verhinderungskontrolle gibt es bei so kleinen Menschen nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von pk2019):

Ich bin der Meinung die Ämter sollten alles tun damit die Kinder bei ihren leiblichen Eltern bleiben können. Aber dafür ist dann kein Geld da, während für die Rettung von TUI, Banken und Co. im Zweifel Milliarden in unbegrenzter Höhe zur Verfügung gestellt werden.


Wie sähe das dann in der Praxis aus?
Soll eine 24/7-Pflegekraft einziehen?

In diesem Falle spricht wirklich viel dafür, dass eine Kindeswohlgefährdung besteht(bestehen wird).
Ich finde den Beitrag von wirwerden sehr treffend.
Der Familie ist doch sehr geholfen, wenn Sie Gelegenheit bekommt, die Dinge zu ordnen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Aber dafür ist dann kein Geld da, während für die Rettung von TUI, Banken und Co. im Zweifel Milliarden in unbegrenzter Höhe zur Verfügung gestellt werden.


Es ist gar nicht Aufgabe des Staates, das Leben der Bürger bis ins Detail in die Hand zu nehmen. Ganz im Gegenteil. Es gilt, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Und das wäre auch überhaupt nicht finanzierbar.

Hier geht es einzig um das Wohl des Kindes. Das zu bewahren ist Aufgabe des Jugendamtes.

-- Editiert von Despi am 14.08.2020 10:08

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

@blackzero23

Wenn das Jugendamt das Kind nach der Geburt wegen "Gefährdung aus des Kindeswohls" aus der Familien nehmen will, dann wird das auch passieren.

Wie @mümmel schon mehrfach geschrieben hat, dagegen kann man Widerspruch einlegen!
Der Widerspruch wird zwar aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dazu führen das das Kind unmittelbar in die Familie zurück kommt, aber dann muss die endgültige Entscheidung vom Familiengericht getroffen werden.

Deshalb, du (die Eltern) haben gar keine andere Wahl, entweder die Inobhutnahme akzeptieren oder Widerspruch einlegen. Deshalb wende dich ggf. an den Anwalt um dich mit dem Widerspruch und vor dem Familiengericht zu vertreten.

Etwas anderes kann man zur Zeit nicht machen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

PK, er hat doch einen Anwalt. Insoweit ist doch alles klar.

Nur wir haben doch noch ein weiteres Problem. Wollte es eigentlich hier nicht ansprechen, nur auch eben eine weitere Baustelle. Das Konsumieren von Betäubungsmitteln ist zwar straffrei, nicht aber der Besitz. Den haben wir hier auch noch mit allen Konsequenzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Es ist gar nicht Aufgabe des Staates, das Leben der Bürger bis ins Detail in die Hand zu nehmen.


Das ist unbestritten! Aber ebenso dürfte unbestritten sein das Jugendämter in Bürokratie und Dokumentationspflichten ersticken und immer weniger Zeit für wirkliche Hilfe verbleibt.

Wobei ich die Konzentration aus das kurzfristige Kindeswohl durchaus als Problem ansehe. Ein verstärkter Fokus auf das Familienwohl wurde sicherlich vielen Kindern langfristig mehr helfen.

Aber das schweift jetzt zu weit von der gestellten Frage ab, weshalb ich das hier nicht weiter vertiefen möchte,

-- Editiert von pk2019 am 14.08.2020 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, die Jugendamtsakten, die ich kenne, sind eher arm vom Inhalt her ausgestattet. Aber darum geht es hier doch nicht.

Hier geht es darum, dass man das Kind nicht 24 Stunden am Tag beaufsichtigen kann. Und das kann man mit oder ohne Bürokratie nicht. Womit wir an den Grenzen angekommen sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Fremdunterbringung eines Kindes ist wesentlich teurer als eine Familienhilfe, Inobhutnahme sind deshalb die Ausnahme und nicht die Regel.
Und genau, weil das Ziel des Jugendamtes in erster Linie ist, dass das Kind in seiner Familie leben darf, werden ja wo moeglich Familienhilfen eingerichtet. Aber wie ja schon hier geschrieben wurde, ein Neugeborenes ist besonders zu schuetzen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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