Ich wüsste gern, wie man "in die Rente pfänden" lassen kann.
Heißt das, dass der Unterhalt direkt abgezogen wird, bevor die Rente den Rentner erreicht (um es mal mit meinen Laienkenntnissen auszudrücken)?
Oder kann ein Rentner sich einfach "drücken" (zB, wenn er im Ausland lebt), obwohl ein Unterhaltstitel besteht? Wenn ein Rentner nachweislich keine Miete zu bezahlen hat (und dies folglich auch nicht tut, verringert sich dann der Selbstbehalt?
Danke
Kann Rentner Unterhaltspflicht ignorieren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Genauso wie eine Gehaltspfändung ist auch eine Pfändung der Rente möglich.
Der Selbstbehalt kann sich vermindern, wenn keine Aufwendungen für Miete o.ä. vorliegen.
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Vielen Dank für die Antworten!
Ja, er (Deutscher) bekommt schon Rente (aus Deutschland, ca 1080 EUR) und hat im Ausland (lebt dort schon seit über 5 Jahren) einen Selbstbehalt von ca 850 EUR.
Mein Anwalt scheint leider nicht der Beste zu sein (schlechte Wahl, aber ich glaube nicht, dass ich für dieses Problem nochmal einen Beratungsberechtigungsschein bekomme) und hat mir Anfangs erklärt, ich könne keinen Unterhalt bekommen, da mein Vater Rente unter dem (deutschen) Selbstbehalt bekommt. Erst als ich ihn auf diese Preisniveau-Tabelle aufmerksam gemacht habe, ging es plötzlich doch. (Hatte mich im Internet informiert, weil ich mich nicht vorstellen konnte, dass man im Ausland genausoviel Geld braucht wie hier, aber zu den restlichen Problemen nichts gefunden)
Jetzt stellt sich ihm die Frage, wie man an den Unterhalt kommen soll, falls er wich weigert zu zahlen (was sehr wahrscheinlich ist) und ich würde mich gern informieren, ob man sich direkt an die Rentenkasse wenden kann. Leider kenne ich mich da ja auch nicht aus. Gibt es dazu etwas schriftliches, was ich meinem Anwalt vorweisen kann?
Der Rentner zahlt auch keine Miete, da er lebenslanges Wohnrecht in einem Haus der Familie genießt. Gibt es dazu auch eine Tabelle oder einen Verweis, auf den ich meinen Anwalt aufmerksam machen kann?
-- Editiert von Kate.8 am 02.06.2008 14:02:41
--- editiert vom Admin
Danke für die Antwort!
Das wusste ich nicht. Aber er zahlt nachweislich keine Miete und muss dies meines Wissens auch nicht tun.
Wenn das mit der Miete nicht festgelegt ist, was würde denn passieren, wenn man diese plötzlich fordern und er sich trotzdem weigern würde, zu zahlen? Mit Lebenslangem Wohnrecht könnte er ja trotzdem nicht rausgeworfen werden...
Zurück zum Problem:
§§ 850 ZPO
ff. sagt mir leider nicht viel, aber ich werde es gleich mal googlen. Bedeutet das, dass man das, um es für mich verständlich zu machen, dass ich nicht darauf angewiesen bin, dass er den Unterhalt "freiwillig" überweist und dieser auch direkt über den Rentenkasse einforderbar ist, also ohne dass er etwas dagegen unternehmen könnte? (Wie oben erwähnt besteht ein Unterhaltstitel)
Ich habe jetzt etwas im Internet gefunden, weiß aber nicht, ob ich es richtig verstanden habe:
Es hieß dort, eine Rentenpfändung erfolge in Form einer Forderungspfändung. So, wie ich es verstanden habe, würde dies bedeuten, dass die Rentenkasse als Drittschuldner gilt und der Unterhalt so ohne Umweg über den Rentner von diesem Drittschuldner eingefordert werden kann. Ist das so in etwa korrekt? Und ist es auch das, was in §§ 850 ZPO
ff. steht?
Und wie weit verringert sich der Selbstbehalt in etwa, wenn der Rentner keine Miete zahlt? Woo finde ich Angaben dazu? Gibt es dazu eine Tabelle oder eine Formel, mit welcher dies auch auf das Ausland bezogen werden kann, oder reicht auch hier die Berechnung mit dem aktuellen Auslandspreisniveau?
-- Editiert von Kate.8 am 02.06.2008 14:23:10
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