Hallo,
im SGB X § 13
heisst es:
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Also dürfte doch, wenn eine Alleinerziehende Person vom Jugendamt besucht wird, sei es z.B. ein Hilfeplangespräch, einen Beistand dabei haben, richtig?
Nun heißt es im gleichen Paragraph auch:
(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 9
des Sozialgerichtsgesetzes zur Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren befugt sind.
Wenn ein Sachbearbeiter des Jugenamtes den Beistand nicht dabei haben möchte, müsste dieser es ja schriftlich mit Begründung mitteilen.
Dürfte der Sachbearbeiter fordern, dass ein bestimmter Beistand ausgeschlossen wird, aus Gesprächen mit dem Sachbearbeiter oder evtl Familienhelfer, weil dieser evtl kein Personensorgeberechtigter und Erziehungsberechtiger ist? Bzw. diesen aus Datenschutzgründen ausschließen?
Sollte so ein Fall eintretten, könnten die Beteiligten Personen doch eine Schweigepflichtsentbindung dem Amt überreichen welche gestattet, dass wenn dieser Beistand anwesend ist, sie nicht der Schweigepflicht unterliegt. Oder?
Und den Beistand auszuschliessen, weil er kein Erziehungs bzw Personensorgeberechtiger ist, wäre doch nicht legetim weil dies nicht heißt, dass der Beistand ungeeignet ist bzw zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig wäre.
Ist das so richtig, oder würden wenn so ein Fall eintrifft, die Begründung von einem Sachbearbeiter so ausreichen?
Gruß
Xivre
Kann das Jugendamt einen Beistand verwähren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nochmal von vorn, da will jemand zum Amt und gerne begleitet werden....
Was ist das Problem?
Zitat:Dürfte der Sachbearbeiter fordern, dass ein bestimmter Beistand ausgeschlossen wird, aus Gesprächen mit dem Sachbearbeiter oder evtl Familienhelfer, weil dieser evtl kein Personensorgeberechtigter und Erziehungsberechtiger ist? Bzw. diesen aus Datenschutzgründen ausschließen?
Außer Datenschutzgründen klappt hier eher nicht. Wieder mal ein Dummdödel beim Amt, der nicht rafft, dass ein Beistand der ist, den der Hilfeempfänger dazu bestimmt.
Und auch die restlichen Gründe sind keiner. Der Beistand darf auch der sein, der die Brötchen morgens schmiert.
-- Editiert von altona01 am 02.05.2016 01:59
Zu viele Konjunktive, zu wenige Fakten.
Skizzieren Sie doch mal genau, was das für ein Gespräch sein soll, welche (eigentlichen) Teilnehmer dieses Gespräch haben soll, wer dieses Gespräch veranlasst hat, was dort besprochen werden soll und vor welchem Hintergrund das alles passieren soll. Dann vielleicht noch, wer da als Beistand mitgenommen werden soll, warum es gerade dieser (oder überhaupt ein) Beistand sein sollte, was der Beistand dort erklären soll, warum die (eigentlichen) beteligten das nicht selber machen, usw. Vor allem aber wäre interessant zu wissen, warum zu befürchten sein soll, dass der Sachbearbeiter diesen Beistand ablehnt. Grundsätzlich sollte man meinen, dass der Sachbearbeiter ebenso (oder sogar noch mehr) an einer gewinnbringenden Gesprächsführung interessiert sein sollte und dementsprechend nichts verwehren wird, was dazu förderlich sein könnte.
Sollte es hier um ein Jugendhilfegespräch o.ä. gehen, darf man sich natürlich fragen, welchen Sinn überhaupt ein Vortrag eines Fremden zu einem höchstpersönlichen Thema machen soll. Und man sollte sich selber fragen, ob es nicht eventuell riskant werden könnte, das Jugendamt zu verstimmen und dann später verwaltungs- oder familienrechtlich die Retourkutsche zu bekommen. Hängt aber natürlich entscheidend davon ab, worum es hier überhaupt geht.
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Da gibt es so viele Gründe, wie es Fälle gibt. Datenschutzgründe der Gegenseite, jemand der mit dem Fall nichts zu tun hat, unerlaubte Rechtsberatung/unerlaubter Rechtsbeistand. Bei uns hat sich gerade jemand selbständig gemacht, der Beistand bei Behördengängen anbietet, dort inzwischen berühmt/berüchtigt ist, die REchtsanwaltskammer bemüht sich gerade um Schließung dieses Ladens. Es gibt viele gute Gründe, bei einem vertraulichen Gespräch nur die Betroffenen dabei zu haben. Wenig hilfreich ist es z.B., wenn die Mutter zu Verhandlungen mit dem Ex den neuen Lover mitbringt, der alles besser weiss und natürlich der viiiiiel bessere Vater ist.
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