Kann der Richter die Ehe am Verhandlungstag zu einem späteren Datum scheiden ?

18. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Paule99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann der Richter die Ehe am Verhandlungstag zu einem späteren Datum scheiden ?

Hallo,

ich habe für November einen Einladung zum Familiengericht bekommen. Nur ist das Trennungsjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorbei. Kann der Richter die Ehe an diesem Verhandlungstag so beenden, dass das Scheidungsdatum auf Dezember gelegt wird ?
Oder geht das nicht ?


Außerdem kann ich so kurzfristig keinen Anwalt finden. Daher möchte ich um eine Vertagung bitten, ist das problemlos möglich ?


Laut §114Abs 4 FamFG kann ich ohne Anwalt einen Antrag auf Abtrennung einer Folgesache von der Scheidung stellen. Es gibt gewisse Dinge mit denen ich nicht einverstanden bin im Scheidungsantrag, kann ich also schreiben, dass ich außer der reinen Scheidung andere Dinge nicht verhandeln möchte am Verhandlungstermin ?!

-- Editiert von User am 18. Oktober 2022 10:35

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4 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, der Scheidungstermin bzw. das Scheidungsverfahren ist ja nicht vom Himmel gefallen. Du hast Dich über Monate um die Sache nicht gekümmert. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass Wochen vor der mündlichen Verhandlung kein Anwalt zu finden ist.

Man kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Wenn Du ohne Anwalt in das Scheidungsverfahren gehst, wirst Du zwar angehört, kannst aber keine eigenständigen Anträge stellen. Wie das Gericht das fehlende Trennungsjahr bewertet, ob es also entscheidungserheblich ist, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)
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#3
 Von 
Paule99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee Trennung ist Ende November. Wir hatten kurz überlegt, das Trennungsdatum vorzuziehen, ich möchte aber dabei bleiben wie es war.

Ich kann nun Stellung nehmen innerhalb der nächsten drei Wochen. Das werde ich tun.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich hab mir den alten Thread angeschaut. Da war die Überlegung, anzugeben, man habe sich bereits Anfang letzten Jahres getrennt. Gleichzeitig schreibst Du aber, dass man schon innerhalb der vormals ehelichen Wohnung getrennt gelebt habe, und zwar vor dem Auszug im November. Ich bin zwar von mäßigem Verstand, aber lesen kann ich, glaub es mir mal.

Du kannst ohne Anwalt keinen Antrag stellen. Weder schriftlich noch mündlich. Wieso wehrst Du Dich jetzt gegen die Scheidung? Teile mit, dass Ihr schon in der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt habt in der letzten Zeit. Das ist auch absolut glaubwürdig. Denn dass die tatsächliche Trennung am Tag des Auszuges durchgezogen wird, das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn ein plötzliches Ereignis (Gewalt z.B.) vorkommt. Aber nicht, wenn sich die Trennung so über einen längeren Zeitraum anbahnt, wie es ja bei Euch wohl der Fall war. Also, was soll die Rumzickerei? Verstehe ich nicht.

wirdwerden

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