Kann der Richter in meinem Fall das wechselmodell entscheiden

29. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ano-nym123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann der Richter in meinem Fall das wechselmodell entscheiden

Hallo zusammen

Habe eine Frage
Ich M 32 und Mein Sohn 4j leben seit einem jahr alleine
seine Mutter sieht er nur am Wochenende
Und ich möchte das der lebensmittelpunkt bei mir ist
Nur die Mutter hat jetzt das wechselmodell angefechtet im umgangsrecht
Nur ich bin da gegen und nächste Woche ist schon der Gerichtstermin
Ich habe mich jetzt 1j lang alleine um alles gekümmert von arzttermine bis seine Förderung
Zu unterstützen
Die mutter nimmt sich selbst am Wochenende nicht wirklich die Zeit mit ihm
sie lässt dann eher auf ihn aufpassen und geht Zb. Feiern oder ähnliches oder gibt es seiner Tante damit sie sich beschäftigt mit unserem Sohn
Ich denke sie würde auch sehr überfordert sein falls es so kommen sollte genauso wenig denke ich das mein sohn das gut verkraften würde unser Sohn ist schon zu sehr dran gewöhnt das er hier lebt
Schon seit Geburt lebt er in der Wohnung und musste den plötzlichen Auszug der Mutter auch schwer verkraften damals
meine Angst ist das der Richter auf das wechselmodell eingeht
Gibt es Beispiele wie ein Richter so entscheidet????

Lg

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie weit wohnst du denn von der Mutter entfernt?

Kindergarten uns Schule sollten schon so vorhanden sein, dass das Kind

von beiden Elternteilen eine Ähnliche Entfernung hat. Ebenso ist es mit dem Freundeskreis des Kindes.

Beim WM sollten sich die Eltern weitgehend verständigen können.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Ano-nym123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)




Zitat (von edy):
Hallo,

wie weit wohnst du denn von der Mutter entfernt?

Kindergarten uns Schule sollten schon so vorhanden sein, dass das Kind

von beiden Elternteilen eine Ähnliche Entfernung hat. Ebenso ist es mit dem Freundeskreis des Kindes.

Beim WM sollten sich die Eltern weitgehend verständigen können.

edy


@eddy
Wohnen nicht weit voneinander entfernt 2km
Die Kommunikation ist komplett kaputt Sie ist nur über what's app zu erreichen
Besitze nichtmal ihre neue telefonnr.
Und selbst gespräche die das kind betreffen werden ihrerseits abgeblockt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ihr habt doch gar kein Wechselmodell, sondern ein Umgangsmodell. Was ist denn der genaue Antrag der Mutter, wie sieht die Stellungnahme des Jugendamtes aus?

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Ano-nym123):
Nur die Mutter hat jetzt das wechselmodell angefechtet im umgangsrecht
Zitat (von Ano-nym123):
seine Mutter sieht er nur am Wochenende
Dann gibts doch kein Wechselmodell. Was will die Mutter denn?
Du schreibst hier so, als wenn die Kindsmutter nun das Wechselmodell erreichen will. Anfechten--- ist was total anderes.
Wechselmodell wäre: *halbe-halbe*, zB eine Woche bei dir und eine Woche bei ihr. Das klappt doch nur, wenn die Eltern sich einig sind. Ob das dem Kind gut tut---ist eine ganz andere Frage.

Zitat (von Ano-nym123):
Gibt es Beispiele wie ein Richter so entscheidet
Die Richter entscheiden jeden Tag mehrfach ganz verschieden für ganz verschiedene familiäre Situationen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ano-nym123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ihr habt doch gar kein Wechselmodell, sondern ein Umgangsmodell. Was ist denn der genaue Antrag der Mutter, wie sieht die Stellungnahme des Jugendamtes aus?

wirdwerden


Stellungnahme des Jugendamtes befürworten das wechselmodell
Ausweichen Grund auch immer die haben sich nur zwei min. Mit dem Kind unterhalten und können garnicht soweit urteilen was da richtig oder falsch wäre
Deswegen leider verwunderlich wie die da reagiert haben auf das Schreiben ans Gericht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ano-nym123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Ano-nym123):
Nur die Mutter hat jetzt das wechselmodell angefechtet im umgangsrecht
Zitat (von Ano-nym123):
seine Mutter sieht er nur am Wochenende
Dann gibts doch kein Wechselmodell. Was will die Mutter denn?
Du schreibst hier so, als wenn die Kindsmutter nun das Wechselmodell erreichen will. Anfechten--- ist was total anderes.
Wechselmodell wäre: *halbe-halbe*, zB eine Woche bei dir und eine Woche bei ihr. Das klappt doch nur, wenn die Eltern sich einig sind. Ob das dem Kind gut tut---ist eine ganz andere Frage.

Zitat (von Ano-nym123):
Gibt es Beispiele wie ein Richter so entscheidet
Die Richter entscheiden jeden Tag mehrfach ganz verschieden für ganz verschiedene familiäre Situationen.


Sorry kann sein das ich mich falsch ausgedrückt habe
Sie an das Gericht über Ihren Anwalt ein Schreiben geschickt das Sie gerne den Lebensmittelpunkt von unserem Sohn bei Ihr hätte
Wäre aber mit einem wechselmodell einverstanden
So steht es in dem Brief

Das Problem ist ohne die Mutter meines Sohnes schlecht zu reden das sie die unzuverlässigste Person auf Erden ist und sich niemals an Absprachen halten kann
Geschweige das ich das Gefühl habe das mein Sohn sowas auch schwer verkraften würde

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Ano-nym123):
die haben sich nur zwei min. Mit dem Kind unterhalten und können garnicht soweit urteilen was da richtig oder falsch wäre
Die urteilen/entscheiden das ja auch nicht---sondern das Gericht.

Der Richter/die Richterin wird dich anhören und du kannst erklären, wie die Kindsmutter das Umgangsrecht erfüllt/nicht erfüllt. Wie du dich mit ihr verständigen kannst/was dabei nicht klappt.
Du kannst dir jetzt schon Notizen machen, damit du im Gericht nicht vor Aufregung das wichtigste vergisst, zu erzählen.
Das Gericht wird auch die Kindsmutter anhören.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich finde es sehr ungewöhnlich dass das Jugendamt nicht mit Dir gesprochen hat. Gibts dazu eine Vorgeschichte?

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#9
 Von 
Ano-nym123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ich finde es sehr ungewöhnlich dass das Jugendamt nicht mit Dir gesprochen hat. Gibts dazu eine Vorgeschichte?


Doch hat es aber Jugendamt beamte ist neu die wo wir das Gespräch damals hatten hat aufgehört
Die waren zwar bei mir zuhause aber nur eine 2min kurz umgesehen und dann waren die wieder weg

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ein Kind in dem Alter kann doch ohnehin keine weiterführenden Auskünfte geben. Oder glaubst Du ernsthaft, dass das Kind weiss, was "Wechselmodell" bedeutet?

Zeige in der Gerichtsverhandlung auf, warum das Wechselmodell nicht funktionieren kann.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ano-nym123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke jedem für die Antworten hier
Grüsse ✌✌✌

0x Hilfreiche Antwort

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