Hallo,
Ich dachte eine Umgangsvereinbarungen auch die Lebensumstände beider ( Vater / Mutter) berücksichtigt werden sollten und das Alter des Kindes ( 2).
Ich erlebe das aber eher einseitig, der Vater bestimmt die Tage wie er will, diese wechseln sich, da er seine Freizeit mal mehr mal weniger braucht. Entweder seine Tage , sonst verwehrt man das Kind... Ich hingegen kann ja auch keine Tage bestimmen ....finde das sehr einseitig....naja.
Wir haben mittlerweile trotzdem 1-2 Nächte pro Woche.
Nun erfahre ich, dass dieser Umgang seinerseits gekürzt wird, er will nur noch monatlichen Umgang da er ins Ausland zieht.
Also daher meine Frage , man kann zwar Väter nicht zwingen zum Umgang aber kann man da irgendetwas machen?
Oder hat ein Vater dieses Recht, komplett alleine zu bestimmen wie sich der Umgang gestaltet? bzgl. ab jetzt monatlich , ohne Rücksichtnahme, auf meine Lebensumstände , oder an was sich das Kind gewöhnt hat und das wir noch keinen Betreuungsplatz haben?
vielen dank.
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 10:53
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 10:54
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 10:55
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 10:59
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 11:01
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 11:04
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 11:05
Kann der Vater den Umgang verkürzen ohne Absprache/ Zustimmung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
[wuote]Wir haben mittlerweile trotzdem 1-2 Nächte pro Woche.
Das Kind lebt also beim Vater und er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder wie ist das zu verstehen?
Zitat[wuote]Das Kind lebt also beim Vater und er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder wie ist das zu verstehen? :
Nein wie kommst du darauf, das Kind lebt bei mir haben beide das ABR, beide Sorgerecht.
Es war sein Wunsch das kind umfangreich zu erleben und dem sind wir nachgekommen ( 1-2 Nächte) mehr geht nicht da er eben sehr unflexibel ist mit den Tagen da er 14tg. die Wochenenden ins Ausland fährt- es wäre also tatsächlich machbar auch MINDESTENS 14tg für das Kind zu kommen zumindest mal theoretisch -von der Distanz-.
Kann ich also etwas machen oder kann der Vater eben die Umgangsregelung für sich alleine gestalten also von 1-2 nächten/ Woche , diese Umgänge jetzt auf monatlich kürzen, oder hat eine Mutter da auch Mitspracherecht?
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 11:39
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Im Prinzip solltet ihr eine einvernehmliche Regelung gemeinsam finden.
Wenn das nicht klappt, dann könntest du eigentlich gerichtlich den Umgang regeln lassen. Nur wird das Gericht eher nicht mehr Umgang beschliessen, als der Umgangsberechtigte möchte. Und selbst wenn, wie willst du ihn dazu zwingen? Es wir ihn niemand zum Umgang "vorführen" und ein erzwungener Umgang widerspricht auch dem Wohl eures Kindes.
Den Umzug ins Ausland wirst du ja auch nicht verbieten können und damit reduziert sich die Umgangszeit fast automatisch. Da wäre es besser, wenn ihr euch darauf einigt, dass er dann eben in den Ferien eure Kind länger nimmt oder einen Teil der langen Wochenenden nutzt (so die Feiertage im Ausland ähnlich sind, wie bei uns)
Ja, mit dem Vater etwas anderes vereinbaren.Zitataber kann man da irgendetwas machen? :
Oder:
Einfach mal vorschlagen, das Umgangsrecht aussetzen, da er viel unterwegs ist und evtl. sein Leben neu organisieren will.
Dann wieder den Umgang mit beiderseits passenden und regelmäßigen Möglichkeiten vereinbaren.
Ja. Das hast du doch bisher auch wahrgenommen. Natürlich haben beide Eltern zunächst selbst die Pflicht, den Umgang zu organisieren und sich zu einigen.Zitatoder hat eine Mutter da auch Mitspracherecht? :
Das kannst du ihm doch vorschlagen. Ob das auch praktisch für ihn möglich und machbar ist.Zitates wäre also tatsächlich machbar auch MINDESTENS 14tg für das Kind zu kommen zumindest mal theoretisch -von der Distanz-. :
Es spricht auch nichts gegen eine Vereinbarung, mal aus wichtigem Grund Pause zu machen.
Vereinbarung---> mindestens zwischen den Eltern, uU und ab gewissem Alter auch mit dem Kind.
Wer denn? Du und das Kind?Zitatund dem sind wir nachgekommen :
Zitat:Zitat. :
Wer denn? Du und das Kind?Zitatund dem sind wir nachgekommen :
Nein unsere Geschichte ist ja länger ich hab jetzt nicht nur nicht alles erwähnt.
Der Richter , unsere Anwälte und der Verfahrensbeistand der ganze Umgang wurde festgemacht an der Basis-Vater will Kind umfangreich- erleben. Allerdings galt das Urteil nur 1 Monat aber das tut ja jetzt auch nichts zur Sache.
Seither sind wir selbst verantwortlich, bzw. mit der Erziehungsberatung kam auch nix raus.
Es gibt keine Absprachen, er will nicht reden sonst würde ich ja nicht hier schreiben. Ich hab halt zugestimmt seinen einseitigen Tagen, damit Ruhe einkehrt.
Ich habe mich damit abgefunden, dass er eben die Tage alleine vorgibt.
Er könnte sein Kind jedes Wochenende haben wenn er wollen würde....an mir liegt es nicht.
Er arbeitet auch gekürzt er hätte also theoretisch mehr Zeit als 1-2 Nächte/ Tage aber diese Zeit ist eben schon von der Freizeit belegt, gut kann man nichts ändern.
Dennoch haben wir jetzt eine aufbauende Umgangsregelung gelebt, das er plötzlich keinen Bock mehr hat und sein Leben neu sortieren will @4 zählt doch zu keiner Notwendigkeit, den Umgang zu kürzen.... Warum kann ein Mann machen wie er will , wozu gibt es dann überhaupt eine Umgangsregelung dann kann er ja gleich spontan anrufen...
Wo bleibt die Kontinuität auch fürs Kind?
Ich hatte die Frage ob man nicht den Einzelfall beleuchten müsste und auch meine derzeitigen (durch unser Kleinkind ,noch kein Betreuungsplatz) Umstände auch zu berüchsichtigen sind? Ich kann ohne seine Hilfe der Betreuung meine Verpflichtungen auch nicht mehr richtig ausüben ich bin abhängig. Da wir keinen Betreuungsplatz haben bzw. dieser noch in weiter Ferne liegt.
Auch wenn er nicht örtlich gebunden ist, sollte er nicht zumindest ein Mindestmaß an angemesseren Umgang möglich machen? Nicht für mich aber zumindest für sein Kind.
Man sagt doch 14 tg.ist schon zu wenig für ein Kleinkind?
Was ist dann monatlich?
Die Auslandsaufenthalte müssen wir abstimmen,klar Urlaub ist möglich aber das Kleinkind sollte auch nicht pendeln.
Ich kann auch nicht dahinziehen wo ich will mit Kind also so frei ist man umgekehrt ja auch nicht.
Er sagt es ginge nur monatlich "punkt", thema für ihn erledigt.
Natürlich kann man ihn nicht zwingen aber es war sein eigener Wunsch auf dem eben alles fußt das nun plötzlich umgeworfen wird, wo der Fokus gemeinsames Kind bleibt frage ich mich halt schon.
daher meine Frage was kann ich machen oder kann man überhaupt was erreichen?
kann er dann zb. nach 1 Jahr sagen, er will jetzt doch wieder umfangreichen Umgang?
Ich mein,das Kind ist ja auch kein Spielball mal mehr mal weniger mal monatlich dann wieder mehr....das sollte doch eine gewisse Kontinuität und sein Alter berücksichtigt werden im Umgang???
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 12:59
Wenn die Mama mit Kind umziehen würde und der Umgang sich kürzen würde auf monatlich, dann würden doch alle aufschreien , aber das Kind und der Vater hat ein Recht...
warum hat man als Mama umgekehrt nicht das Recht für regelmäßigen Umgang zu kämpfen, wenn der Vater wie in unserem Fall zwar örtlich nicht gebunden ist ( is klar), warum kann hat man da 0 Pflicht als Vater einem angemessenerem Umgang nachzukommen? vor allem wenn dieser schon so ausgeweitet wurde - kind umfangreich erleben-
Das ist schon ein sehr lückenhafter Gesetz.
ich habe Verständnis für männer die tatsächlich vor Gericht für mehr Umgang und Alltag kämpfen, es ist eh traurig, dass es soweit kommen muss weil das Kind braucht ja beide. Nur bei uns war das ja alles eine Farce um möglichst schnell an mehrere Nächte zu kommen, damit das Kind vermutlich zu ihm pendeln kann.
Anonsten ergibt das alles 0 Sinn für mich, erst Gerichte ABR (abgelehnt haben wir wieder beide) & Umgang für einen Alltag den er ja gar nicht ausleben möchte. Er will ihn nicht häufiger, weder unter der Woche noch am Wochenende nur an seinen Tagen die er bestimmt, nun will er eben weg und sein " Seelenwohl" ist wichtiger als der regelmäßige Umgang.
Ich finde das liegt weit entfernt von fair, Eltern, gemeinsamer Sorgepflicht aber naja vermutlich kann man nix machen. Traurig, dass man einen Vater zwingen müsste Zeit mit seinem Kleinkind zu verbringen :-( .
würde er erneut vor gericht gehen, würden zumindest diese "Lügen" aufgedeckt werden von wegen, die Pläne mit dem Umzug wären lange vor der Geburt was sich aber geändert hätte^^ er sein kind aufwachsen sehen möchte und voll umfangreich erleben will.
Vermutlich hätte er das ABR bekommen wäre er samt kind im Ausland verschwunden und ich mit der kleinen Ausnahme -dürfte- nur monatlich kommen. Während er in unserem Alltag stets willkommen wre sich wie ein richtiger Vater einzubinden.
naja danke trotzdem.
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 13:51
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 13:54
-- Editiert von lesewelle4 am 04.07.2020 13:56
Ich denke doch, dass das zur Sache gehört hätte. Immerhin könnte man daraus lesen, dass es schon Berührung mit Anwälten und dem Gericht und auch schon mit Erziehungsberatung gab. Dann hätte es evtl. andere Antworten gegeben.ZitatDer Richter , unsere Anwälte und der Verfahrensbeistand ...aber das tut ja jetzt auch nichts zur Sache. :
Na, dann ist das eben so. Abgefunden. Warum schreibst du trotzdem hier?ZitatIch habe mich damit abgefunden, dass er eben die Tage alleine vorgibt. :
Doch, ich denke schon, dass Elternteile das für notwendiger ansehen dürfen als diese bisherige auch eher erzwungene U-Regelung. Du könntest doch ebenso in eine solche Situation kommen, dass es nicht mehr so wie bisher geht. Das Kind sollte aber in jedem Fall eine enge Bezugsperson haben.Zitatund sein Leben neu sortieren will @4 zählt doch zu keiner Notwendigkeit, den Umgang zu kürzen.. :
Wer soll das denn nun tun? Ein Forum kann das nicht--- man liest nur, was DU schreibst.ZitatIch hatte die Frage ob man nicht den Einzelfall beleuchten müsste :
Kann ich nicht finden.ZitatIch hatte die Frage :
Es bleibt bei: Ihr als Eltern müsst euch einigen, möglichst ohne das Kind zum Spielball werden zu lassen. Schafft ihr das nicht, gehts mit dem JA und Gericht---kennst du doch nun schon.
Ich würde dann nicht aufschreien. Es ist und bleibt Sache der beiden Elternteile, wie sie das regeln.Zitatdann würden doch alle aufschreien , :
Welches Gesetz beweinst du hier?ZitatDas ist schon ein sehr lückenhafter Gesetz. :
Wenn der Vater jetzt ins Ausland zieht was erwartest du dann wie oft die Umgäbge stattfinden?Das da dann jede Woche nicht mehr möglich ist, ist verständlich. Ihr solltet in Ruhe miteinander sprechen und überlegen wie der Umgang künftig stattfinden kann.
Wie weit zieht er denn weg?
hallo,
Zitat:Ich denke doch, dass das zur Sache gehört hätte.ZitatDer Richter , unsere Anwälte und der Verfahrensbeistand ...aber das tut ja jetzt auch nichts zur Sache. :
Da das Urteil damals nur 1 Monat gültig war, ist das ja schon Vergangenheit. Die ganze Geschichte zu erzählen würde einfach den Bogen sprengen und das was "war" ändert ja leider nichts an der Tatsache was jetzt ist.
Zitat:
Na, dann ist das eben so. Abgefunden. Warum schreibst du trotzdem hier?
Ja abgefunden, heißt nicht, dass es toll ist so wie es ist. Nur irgendwann sollte ja eben auch mal Ruhe einkehren zwischen Elternteilen. Wenn einer nun mal so stur ist, bevor gar kein Umgang stattfindet muss ich ja quasi seinen Tagen zustimmen...
Da nun der Umgang aber gekürzt wird, ergibt sich halt für mich eine Frage ob das nicht abgesprochen werden müsste?
ZitatIch hatte die Frage ob man nicht den Einzelfall beleuchten müsste :
Wer soll das denn nun tun? Ein Forum kann das nicht--- man liest nur, was DU schreibst.
Ja natürlich nicht ihr hier, aber ob sich der Gang zu einer Medidation oder zum Anwalt ( ungern) lohnt?
Um eben eine Einigung möglich zu machen, oder ob man da nichts machen kann.
Natürlich , es geht ja auch um mich hier und um das Kind ( das nicht selber reden kann) , ich erkundige mich ja nach unseren Rechten, da durch diesen gekürzten Umgang auch unser komplettes Leben auf dem Kopf steht da wir eben noch keine Betreuung geschweigedenn Familie hier in diesem Ort haben( wir sind gemeinsam an diesen Ort gezogen).
Zitat:
Kann ich nicht finden.
Es bleibt bei: Ihr als Eltern müsst euch einigen, möglichst ohne das Kind zum Spielball werden zu lassen. Schafft ihr das nicht, gehts mit dem JA und Gericht---kennst du doch nun schon
Also die Gerichte gingen nicht von mir aus, und nur weil ich es kenne möchte ich es kein drittes Mal erleben müssen, das ist ja unabhängig eine riesen Belastung . Der Gang zum Gericht steht für mich ausser Frage . Aller höchstens zum Anwalt aber da auch nur um eine außergerichtliche Einigung zu erlziehlen. Sofern es überhaupt Sinn macht. daher war meine Frage :
Man kann zwar Väter nicht zwingen zum Umgang aber kann man da irgendetwas machen?
Oder hat ein Vater dieses Recht, komplett alleine zu bestimmen wie sich der Umgang gestaltet? bzgl. ab jetzt monatlich , ohne Rücksichtnahme, auf meine Lebensumstände , oder an was sich das Kind gewöhnt hat und das wir noch keinen Betreuungsplatz haben
Zitat:
Welches Gesetz beweinst du hier?
Warum schreibst du so unhöflich, beweinen.
Das Umgangsrecht bzw. Sorgerecht hat meiner Meinung nach schon den Sinn eben wie du schreibst eine Einigung zu erziehlen. weil wir Eltern sind, wenn aber einem alles egal ist und er alles nur für sich plant mal mehr mal weniger, haben wir doch überhaupt keine Basis und ich frage mich eben warum es keine Umgangspflicht gibt nicht Zwang aber die Pflicht, da er selbst diese Erweiterung vor ein paar monaten gerichtlich wollte.
Es wäre ja was anderes wenn es immer schon so spärlich gewesen wäre. Ich frage mich wozu es eine Umgangsregelung gibt, wenn eben einer einfach diese Regelung nach belieben umwerfen kann.
Ich versuche ja alles möglich zu machen aber wenn wir keinen Betreuungsplatz haben kann ich meinen beruflichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen wenn ich das Kind 4 Wochen am Stück betreuen soll.
Das Kind muss sich auch von heute auf morgen dann umgewöhnen...das wird auch fürs kind nicht einfach.
Daher wende ich mich an dieses Forum was es für Möglichkeiten gibt oder ob es welche gibt.
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 13:41
ZitatWenn der Vater jetzt ins Ausland zieht was erwartest du dann wie oft die Umgäbge stattfinden?Das da dann jede Woche nicht mehr möglich ist, ist verständlich. Ihr solltet in Ruhe miteinander sprechen und überlegen wie der Umgang künftig stattfinden kann. :
Ich habe ja geschrieben, das er diese Distanz die letzten Monate für seine Freizeit alle 14.tg zurück gelegt hat 700 km um das Wochenende dort zu verbringen. Ich erwarte es nicht, aber es wäre ihm umgekehrt also auch durchaus möglich für sein Kind, die Strecke bleibt ja die gleiche.
ZitatWie weit zieht er denn weg? :
700 km
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 13:52
ZitatIm Prinzip solltet ihr eine einvernehmliche Regelung gemeinsam finden. :
Wenn das nicht klappt, dann könntest du eigentlich gerichtlich den Umgang regeln lassen. Nur wird das Gericht eher nicht mehr Umgang beschliessen, als der Umgangsberechtigte möchte. Und selbst wenn, wie willst du ihn dazu zwingen? Es wir ihn niemand zum Umgang "vorführen" und ein erzwungener Umgang widerspricht auch dem Wohl eures Kindes.
Den Umzug ins Ausland wirst du ja auch nicht verbieten können und damit reduziert sich die Umgangszeit fast automatisch. Da wäre es besser, wenn ihr euch darauf einigt, dass er dann eben in den Ferien eure Kind länger nimmt oder einen Teil der langen Wochenenden nutzt (so die Feiertage im Ausland ähnlich sind, wie bei uns)
Hallo,
Was habt ihr denn für eine Regelung im Ausland? könntest du das erzählen also wenn du willst und wie alt sind die Kinder bzw. holt er sie und bringt er sie?
Kommen die Kinder damit zu Recht bei so wenig Umgang bzw. was hattet ihr davor für eine Regelung auch eine erweiterte?
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 13:51
Wow 700 km ist eine ordentliche Entfernung. Auch wenn er diese Strecke alle 14 Tage zur Freizeit zurückgelegt hat, wird es sehr unrealistisch sein dies auch weiter umgangsbedingt in diesem Turnus zu machen. Hätte er dann Übernachtungsmöglichkeiten?
Kurzum, auch wenn dir alle 14 Tage lieber wären, du kannst ihn nicht zwingen.
Wir kommen hier doch der Sache langsam näher: Du hast keinen Betreuungsplatz und Du kannst Deine Verpflichtungen nicht erfüllen, wenn der Vater es nicht so haben will, wie Du es brauchst.
Es sollte hier aber um das Kindeswohl gehen und das sehe ich bei einem 2- jährigen Kind nicht durch unregelmäßigen Umgang gefährdet.
Das sieht natürlich anders aus, wenn es in den Kindergarten oder die Schule geht - dann müssen sich beide Elternteile so anpassen, das es in den Tagesablauf des Kindes passt.
Natürlich wäre es am schönsten, wenn alle sich immer einig sind und alles reibungslos läuft. Leider ist das in der Realität eher selten.
Mein Tipp: suche Dir für die Zeit, in der Du Verpflichtungen hast, eine Betreuung für Euer Kind und erwarte nicht, dass der Vater dann einspringt. Freue Dich, dass der Vater den Umgang auch vom Ausland aus, beibehalten möchte und versuche diesen, so gut es geht, zu fördern.
@lesewelle
Bitte nicht den ganzen Beitrag zitieren.
Bitte nur (unten) auf ANTWORTEN klicken.
Danke.
-------------------------------------------------
Ich fasse mal zusammen: Du bist mit dem Kind zu Hause. Du hast noch keine Betreuung, kannst also nicht arbeiten gehen. Du hast das Kind ganztägig bei dir, du betreust es allein.
Oder welche beruflichen Verpflichtungen hast du JETZT?
Der Vater ist nun dabei, 700 km weit weg zu ziehen oder hat das evtl. demnächst vor. d.h. der bisherige Umgang kann/will nicht mehr so gelebt/erlebt werden.
Du wirst erkennen müssen, dass der Vater sein Leben nun umgestaltet und den Umgang mit seinem Kind auch umgestalten muss.
Ich meine, dazu solltest du ihm Zeit lassen. Du wirst nicht verlangen können, in festgelegtem Rhythmus 1400 km zufahren, um das Umgangsrecht (wie du es möchtest) wahrzunehmen.
Ja, das Kind braucht Kontinuität. Diese könnte zunächst so eintreten, dass du jetzt die Bezugsperson bist.
Wenn dem Vater alles egal ist, und Vereinbarungen nicht eingehalten werden, ist es leider so.
Zwingen zum Umgang wird nicht durchsetzbar sein.
Mediation geht nur, wenn der Vater das auch will. Klingt leider gar nicht so.
Anwalt? Ich wüsste nicht, wofür.
Andere Möglichkeiten sind nachlesbar.
Wie ? Waren es bisher nicht 1-2 Nächte pro Woche, wo das Kind beim Vater war? Und du hast in diesen 1-2 Nächten/Tagen deine beruflichen Verpflichtungen erfüllt?Zitatwenn ich das Kind 4 Wochen am Stück betreuen soll. :
Ganz allgemein: Wenn Eltern ihr Kind zum Vorwand nehmen, den Partner an sich zu binden, leidet meist das Kind am allermeisten. Das merken Eltern leider oft erst viel später.
Und zum Schluss: Ist es denn nicht auch DEIN Kind?
ZitatWir kommen hier doch der Sache langsam näher: Du hast keinen Betreuungsplatz und Du kannst Deine Verpflichtungen nicht erfüllen, wenn der Vater es nicht so haben will, wie Du es brauchst. :
Es sollte hier aber um das Kindeswohl gehen und das sehe ich bei einem 2- jährigen Kind nicht durch unregelmäßigen Umgang gefährdet.
Das sieht natürlich anders aus, wenn es in den Kindergarten oder die Schule geht - dann müssen sich beide Elternteile so anpassen, das es in den Tagesablauf des Kindes passt.
Natürlich wäre es am schönsten, wenn alle sich immer einig sind und alles reibungslos läuft. Leider ist das in der Realität eher selten.
Mein Tipp: suche Dir für die Zeit, in der Du Verpflichtungen hast, eine Betreuung für Euer Kind und erwarte nicht, dass der Vater dann einspringt. Freue Dich, dass der Vater den Umgang auch vom Ausland aus, beibehalten möchte und versuche diesen, so gut es geht, zu fördern.
Was meinst du da kommen wir der Sache näher... was soll das, bist du Hobby Kindswohl dektiv?
Also ich bin sicher absolut auf das Kindswohl aus trotzdem hat eine Mutter auch ein Leben?
Ich finde es schon witzig, dass eben ein Vater erst vor Gericht umfangreichen Umgang einklagen kann und dann weniger als das Minimum 14 tg. wahrnehmen will.. weil er sich mal eben so überlegt umzuziehen...und das nebenher erzählt und ohne Absprache für sich sein neues Leben plant und ich " Hurra " schreien soll.
Du jetzt mit erhobenen Finger kommst , man würde verlangen, dass er einspringt....
Das Kind bleibt trotzdem , er wollte es und es ist da, auch wenn er neue Lebenspläne hegt.
Auch wenn er nicht örtlich gebunden ist.
Ob ich nun in seiner Umgangszeit : meine Freizeit genieße oder wie bei mir das meine Lernzeiten/ für meine berufliche Zukunft sind bleibt doch bitte komplett unabhängig davon, das es seine fixen Umgänge waren für das Kind die jetzt wegfallen.
Es mag stimmen, dass ich nicht mit meinen Verpflichtungen argumentieren kann , aber für " sein Seelenwohl & mehr Freizeit" alles umzuwerfen an Umgängen , finde ich menschlich gesehen schon sehr schwach für das Kleinkind und absolut nicht nachvollziehbar zumal wir nun mal keinen Betreuungsplatz in den nächsten 7 Monaten finden werden, meinen Verpflichtungen somit ohnehin nicht mehr nachkommen kann..da wir hier niemanden haben der eben mal so einspringen kann und ich der Ansicht bin, das auch ein Betreuer nicht den Vater und die Umgänge "ersetzen "kann.
Mir ist es wichtig, das wir einen guten Kindergarten finden wo das Kind auch gerne hingeht und gefördert wird und ich stecke sehr viel zurück dafür.
Normalerweise verbringt man ja auch gerne Zeit mit seinem Kleinkind, es tut mir leid Nein ich kann es nicht nachvollziehem mit diesem aprupten Umzug, da keine berufliche Notwendigkeit für ihn besteht sondern nur mehr Freizeit.
Außerdem hat sich das kind SEHR an ihn und die Zeit mit ihm gewöhnt aber da scheint ja hier auch jeder auszublenden. Soll er sich halt umgewöhnen und ich eben umplanen, wow sehr faire Elternbasis.
Wozu gibt es überhaupt Umgangsregelungen? Wenn eh jeder seine eigenen Regeln lebt?
Ich spreche mich nicht gegen den Umzug aus nicht falsch verstehen, aber eine gewisse Anlaufzeit oder Berücksichtigung dass wir eben keinen Platz haben wäre denke ich zumindest menschlich als mindeste angebracht. Damit wir eben auch umplanen können und dann steht seiner " Freizeit " nichts mehr im Wege.
Ich bin die letzte, die Umgänge verweigern würde auch über Distanz.
danke trotzdem.
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 15:45
ich kenne michd a leider noch nicht so aus im Forum wegen der Zitierfunktion, sorry falls ich es falsch mache.
Zitat@lesewelle :
Bitte nicht den ganzen Beitrag zitieren.
Bitte nur (unten) auf ANTWORTEN klicken.
Danke.
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Ich fasse mal zusammen: Du bist mit dem Kind zu Hause. Du hast noch keine Betreuung, kannst also nicht arbeiten gehen. Du hast das Kind ganztägig bei dir, du betreust es allein.
Oder welche beruflichen Verpflichtungen hast du JETZT?
Mein Diplom steht an, das wusste er, wir sind dafür hier hegezogen auch ich komme nicht von hier.
Ich bin bereits angemeldet, das lässt sich jetzt alles nicht mal eben sooo verschieben. Wenn seine Umgänge ausfallen dann auch meine Lernzeit so einfach ist das, und ich habe dann eben keine Entlastung da es noch nicht betreut wird und wir keinen Platz haben.
Er hatte damals vor Gericht & Erziehunberatung versichert, dass die Pläne seines Rückzugs nicht mehr aktuell wären. Er würde solange bleiben wie nötig er möchte seinem Kind ein guter Vater sein und es aufwachsen sehen und umfangreich erleben...... auf dem fußt die Umgangsregelung mit den zwei Nächten.
Ganz unabhängig von mir und was ich in diesen Umgängen mache, finde ich es aber auch sehr wenig für das Kind monatlich zu kommen, da es sehr an ihn gewöhnt ist durch den wöchentlichen Umgang und an seine Wohnung.
Bei uns plädierte man auf häufige Umgänge für das Kleinkind, da es ein anderes Zeitgefühl hat und wir haben es nun an etwas gewöhnt, das jetzt wegfällt.
Ich spreche mich noch mal nicht gegen den Umzug aus, aber eine gewisse Anlauffrist für mich als betreuenden Elternteil und ein minimum an Rücksichtnahme hätte ich schon gedacht, sollte möglich sein ich dachte die Umgangsregelung sollte in erster Linie eben aufs Kind ( Zeiten) und auch uns Eltern passen.
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Zitat:
Ich meine, dazu solltest du ihm Zeit lassen. Du wirst nicht verlangen können, in festgelegtem Rhythmus 1400 km zufahren, um das Umgangsrecht (wie du es möchtest) wahrzunehmen.
was meinst du mit ihm Zeit lassen?
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 16:14
Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber leider ist es so, dass der, bei dem das Kind lebt, meistens zurück stecken muss. Egal, ob es die Mutter oder der Vater ist.
Es bringt aber nichts, seinem Ärger hier mehrfach auf diese Weise Luft zu machen - das ändert an der Situation nichts.
Rechtlich gesehen, hast Du auch kaum Möglichkeiten: einen Umgang, in der jeweils gewünschten Art und Weise kann man nicht einklagen.
Das einzige, was bleibt, ist es nochmal mit einer Elternberatung (Jugendamt, Caritas, o.ä.) zu versuchen und sich ansonsten mit den Gegebenheiten abzufinden.
ZitatWie ? Waren es bisher nicht 1-2 Nächte pro Woche, wo das Kind beim Vater war? Und du hast in diesen 1-2 Nächten/Tagen deine beruflichen Verpflichtungen erfüllt? :
Ganz allgemein: Wenn Eltern ihr Kind zum Vorwand nehmen, den Partner an sich zu binden, leidet meist das Kind am allermeisten. Das merken Eltern leider oft erst viel später.
Und zum Schluss: Ist es denn nicht auch DEIN Kind?
Ja es ist mein Kind und ich bin sehr gerne für mein Kind da , aber ich muss nun mal auch irgendwie für unser Leben aufkommen wenn ich nicht von Harz 4 Leben möchte.. ich habe bisher sehr zurück gesteckt um das Kind selbst betreuen zu können, ich lerne in meinen Abendstunden und nutze die Umgänge dazu um eben vollumfänglich da sein zu können.
Dies wird mir so nicht möglich sein, leider, aber ich kann auch keinen Betreuungsplatz herzaubern von heute auf morgen.
Aber das Vater seine Freizeit über alles legt kann ich nicht nachvollziehen,
ich weiß auch nicht was du mit Partner an sich binden meinst, es ist doch unser kind verbringt man nicht gerne zeit mit seinem Kleinkind?
Ich meine damit genau das, was ich schrieb. Der Vater sieht sich aus *seinen* Gründen jetzt nicht mehr an die bisherige Umgangsregelung gebunden. Das Familiengericht hat ihn damals nicht dazu verurteilt, es weiterhin so zu handhaben.Zitatwas meinst du mit ihm Zeit lassen? :
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Gar nicht Zitieren. Man klickt unten unter dem letzten Beitrag auf den blauen Button---Antworten--- und schreibt ins freie Feld seine Antwort.
ZitatIch kann Deinen Ärger verstehen, aber leider ist es so, dass der, bei dem das Kind lebt, meistens zurück stecken muss. Egal, ob es die Mutter oder der Vater ist. :
Es bringt aber nichts, seinem Ärger hier mehrfach auf diese Weise Luft zu machen - das ändert an der Situation nichts.
Rechtlich gesehen, hast Du auch kaum Möglichkeiten: einen Umgang, in der jeweils gewünschten Art und Weise kann man nicht einklagen.
Das einzige, was bleibt, ist es nochmal mit einer Elternberatung (Jugendamt, Caritas, o.ä.) zu versuchen und sich ansonsten mit den Gegebenheiten abzufinden.
ich bin ja nicht veräergt tut mir leid, falls das so rüberkommt. Ich bin eher verzweifelt, weil ich mich jetzt halt darauf verlassen habe ich dachte diese Umgangsregelung ist irgendwie fixiert. Da ich ja auch nicht von hier komme habe ich immer einen Mittelweg angestrebt, nach dem Diplom beruflich nahe zu einander im Ausland ( wenns für beide beruflich möglich ist ich benötige ohnehin seine Zustimmung WOHIN) aber im Fokus -damit das Kind eben nicht so weite Distanzen zurück legen muss- langfristig und beide erleben kann. Wir das Kind weiterhin so gemeinschaftlich betreuen können.
ich dachte also nicht das dieser Umzug JETZT SOFORT aktuell ist, da er ja nie darüber geredet hatte. Vor Gericht und der letzten Beratung nie ein Thema da hat er diesen Umzugswunsch auch als hinfällig bezeichnet , er wollte das Kind hier und jetzt erleben solange wie nötig.
Er wusste von der Anmeldung und hatte einfach nichts gesagt. Hätte ich das gewusst hätte ich rechtzeitig umgeplant was jetzt einfach nicht mehr möglich ist und ich somit nur an ihn appelieren kann, das wir keinen Betreuungsplatz haben.
bzw. auch unabhängig von mir die Zeit mit dem Kind ja super wichtig emfpinde , ich meine der lernt gerade erst sprechen so viele Entwicklungen die er verpasst und das Kind sich jetzt auch an ihn auch sehr gewöhnt hat, an seine Wohnung . Es doch ein Recht auf seinen Papa hat und ihn mehr braucht mit 2 als er mit fast 37 seine Freizeit.
bzw. in absehbarer Zeit auch das Diplom zu Ende ist und wir einen Mittelweg finden hätten können dort wo er leben will und ihn das Kind weiterhin häufiger als monatlich sehen kann.
Leider hat er kein Interesse er will jetzt sofort weg, das ist mir nicht möglich.
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 16:57
Zitat:Ich meine damit genau das, was ich schrieb. Der Vater sieht sich aus *seinen* Gründen jetzt nicht mehr an die bisherige Umgangsregelung gebunden. Das Familiengericht hat ihn damals nicht dazu verurteilt, es weiterhin so zu handhaben.Zitatwas meinst du mit ihm Zeit lassen? :
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Gar nicht Zitieren. Man klickt unten unter dem letzten Beitrag auf den blauen Button---Antworten--- und schreibt ins freie Feld seine Antwort.
Er hat sich auch an die gerichtliche Regelung nicht immer gehalten und ist dazwischen einfach heimgefahren und ich hatte Pech . Meine damalige Anwätin meinte aber eben auch ausser Bußgeld kann man wohl nix machen, und das bringt uns allen ja auch nix . Geld macht die Zeit nicht rückgängig.
sie meinte allerdings schon, er könne nicht alles alleine bestimmen. sprich nur Tage bestimmen sonst seine MitHilfe ablehnen da wir hier eben alleine leben ohne Familie.
Also würdet ihr jetzt an meiner Stelle noch mal zur Beratung gehen?
Mit mir redet er nicht es gibt nichts zu reden sagt er.
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 16:45
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 16:47
-- Editiert von lesewelle4 am 05.07.2020 16:48
mit Mithilfe meinte ich Umgänge.
ich glaube, hier ist keiner, der Sie nicht verstehen kann und auch Ihre Anliegen. Letztendlich ist es aber so und das ist die harte Wahrheit: Sie können ihn nicht zwingen .
Wenn er wegziehen will, zieht er weg und damit hat sich die Geschichte, völlig egal, was bei Ihnen mit Betreuungsplätzen oder Diplom oder sonst irgendwas ist.
ZitatHallo, :
Was habt ihr denn für eine Regelung im Ausland? könntest du das erzählen also wenn du willst und wie alt sind die Kinder bzw. holt er sie und bringt er sie?
Kommen die Kinder damit zu Recht bei so wenig Umgang bzw. was hattet ihr davor für eine Regelung auch eine erweiterte?
Meine Kinder sind längst erwachsen. Das Problem stellt sich nicht. Ich habe nur sehr viel Kontakt zu Elternteilen, die alleine mit ihren Kindern leben und zu Elternteilen, die nicht mit ihren Kindern zusammenleben.
Kinder sind sehr anpassungsfähig. Oft kommt es gar nicht so auf die Länge, sondern auf die Qualität der Zeit an. Es gibt auch in intakten Familien Fällt, wo ein Elternteil eben über längere Zeiten nicht anwesend sein kann und das Kind trotzdem eine gute Bindung an den Elternteil hat.
Natürlich ist bei kleineren Kindern je öfter, desto besser. Geht aber eben nicht immer.
Bei grossen Entfernungen kenne ich einige Eltern, die sich dann darauf einigen, dass das Kind im Sommer 3-5 Wochen mit dem anderen Elternteil verbringt, vielleicht die Osterferien komplett und eben Wochenenden mit Brückentagen genutzt werden ,damit es mal 4 oder 5 Tage sein können. Viele nutzen auch Skype oder andere Dienste, um visuellen Kontakt zu halten. Das ist natürlich bei einem kleinen Kind erheblich schwieriger.
Ich kann deine Enttäuschung und Verärgerung verstehen. Aber ihr seid nun mal kein Paar mehr und somit weder zu Rechenschaft, noch "Erlaubnis" bzw. Absprache verpflichtet. Lebenspläne können sich auch vielen Gründen schnell ändern. Vielleicht ist der Grund des Umzugs ja nicht unbedingt seine Freizeitgestaltung, sondern eine neue Frau in seinem Leben.
So hart es sich anhört. Nach einer Trennung sollte der betreuende Elternteil alles so aufstellen, dass er auf den anderen Elternteil eben nicht angewiesen ist. Wenn du noch studierst, dann gibt es an vielen Unis Kindergrippen (und da weiss ich wovon ich spreche, ich habe mit 3 Kindern und ohne Unterstützung des Vaters weitergemacht), die da unterstützen können, da würde ich einfach mal nachfragen. Manchmal hat man auch Kontakt zu anderen AE-Müttern und kann sich unterstützen. Es hilft nicht auf den Vater zu schimpfen, man muss einfach Wege finden.
Übringens gibt es durchaus viele Männer, die mit ihren Kindern erst "richtig" was anfangen können, wenn diese in der Schule angekommen sind ;-)
ratlose mama, Deine Erfahrungen decken sich mit meinen. Es kommt nicht auf die Häufigkeit, sondern auf die Intensität an. Das gilt auch, wenn die Kinder bei einem wohnen. Eine verhuschte Mutter, die den ganzen Tag zu Hause ist, gibt den Kids mit Sicherheit weniger, als eine Mutter, die nach Dienstschluß sich nur um die Kinder kümmert, das aber intensiv.
Wir haben hier doch folgendes Problem. Der Vater ist in der Pflicht, ganz sicherlich. Da gibt es nichts zu beschönigen. Das, was er tut, das ist nicht diskutabel. Aber, wie will man denn den Umgang erzwingen? Da sehe ich in der Praxis das Problem. Zuständig für die Vollstreckung wäre der Gerichtsvollzieher. Und wie würde der Umgang aussehen, wo bleibt das Kindeswohl?
Umgangsregeln sind immer, ausnahmslos immer Regeln auf Zeit. Die Voraussetzungen ändern sich, bei den Eltern, aber auch bei den Kids. Es ist die Verantwortung der Eltern, die Vorgaben regelmäßig zu überprüfen und neue belastbare Regelungen zu finden. Regelmäßigkeit ist da ganz wichtig, aber man sollte auch für Ausfälle andere Planungen da haben. Die nette Nachbarin, die Mutter der besten Freundin, die Kita in der Uni. Und letztlich ist es die Aufgabe des Elternteils, bei dem das Kind lebt, das alles zu organisieren.
wirdwerden
Zitatich glaube, hier ist keiner, der Sie nicht verstehen kann und auch Ihre Anliegen. Letztendlich ist es aber so und das ist die harte Wahrheit: Sie können ihn nicht zwingen . :
.
Nein zwingen nicht, ich habe mir aber die Frage gestellt ob es nicht relevant ist, da er diese umfangreicheren Zeiten selbst wollte und diese nun selbst verkürzt.
Ich wusste nicht dass er da eigenhändig planen kann wie es ihm gerade passt, weil ich dann denn Sinn einer Umgangsregelung nicht verstehe und warum man überhaupt eine Einigung der Eltern anstrebt wenn es nur einen Benötigt der plant und die Zeiten vorgibt. Kind und anderer Elternteil sich damit abfinden müssen.
Zitatratlose mama, Deine Erfahrungen decken sich mit meinen. Es kommt nicht auf die Häufigkeit, sondern auf die Intensität an. Das gilt auch, wenn die Kinder bei einem wohnen. Eine verhuschte Mutter, die den ganzen Tag zu Hause ist, gibt den Kids mit Sicherheit weniger, als eine Mutter, die nach Dienstschluß sich nur um die Kinder kümmert, das aber intensiv. :
Die nette Nachbarin, die Mutter der besten Freundin, die Kita in der Uni. Und letztlich ist es die Aufgabe des Elternteils, bei dem das Kind lebt, das alles zu organisieren.
wirdwerden
Hallo,
Wird da aber nicht etwas viel vom ae Elternteil verlangt? Auch wenn man kein Paar ist und sich keine Rechenschaft schuldig ist, ich eben nicht mit meinen Verpflichtungen argumentieren kann.... ist es aber doch auch trotzdem unser Kind?
Also nicht falsch verstehen aber ein Kind und Beziehung, Bindung, Kummerung bleibt ja trotzdem bestehen.
Auch wenn sich seine Pläne plötzlich ändern ist es trotzdem - die Zeit mit dem Kind, die eben wegfällt- die kein betreuuer der Welt ersetzen kann und des kind ja nicht doof ist und das auch merkt das papa nicht anwesend ist.
Wenn man gar keine Verantwortung oder gewisse Beständigkeit der ausgemachten Umgänge erwarten kann sollte es ja mehr eine freiwillige Umgangs Möglichkeit heißen nicht Regelung.
Ich kann ja auch nicht einfach mal eben so umziehen und den Umgang kürzen.
Ich kenn schon auch getrennte Elternteile die aber schon Rücksicht nehmen wirklich aushelfen aber weil die das natürlich auch wollen die Zeit mit dem Kind.
Der Umzug geht mich tatsächlich so gesehen nichts an aber er sollte es schaffen so wie er für Freunde 14 tg. Heimgefahren ist auch für sein Kind zu mindest öfter als monatlich in Erscheinung zu treten.
Das Kind ist noch klein mit 2 es ständig auf Reisen zu schicken finde ich auch etwas egoistisch gedacht. Ich selbst bin 7 Jahre gependelt das ist nicht so toll wie es klingt, Er wird auch Freunde finden und es wäre einfach toller wenn papa im Alltag präsent wäre für ihn.
Ich Weiss nicht was du verhuscht meinst aber ich gestalte jeden Tag eigentlich schon mit Fokus Kind, das wir eben viel spielen und erleben können und fühle mich nicht überfordert..
Bei diesem Thema bin ich rastlos aber sonst verbringe ich gerne Zeit mit dem Kleinkind.
Die Uni hat geschlossen wegen corona das wird sich nicht rechtzeitig ausgehen da die Prüfung schon nächstes Semester ist.
Da ich hier keine Familie habe ist es mir eben sehr schwer möglich so kurzfristigen Ersatz zu finden für diese Umgänge. Man kann ja das Kind auch nicht eben mal so über Nacht zu jemand geben den man nicht gut kennt... Auch bei Betreuungsplätzen braucht es eine Eingewöhnungszeit. Dazu kommt das wir kein Auto haben und leider nicht super flexibel sind, dass es egal ist wo diese Betreuung ist.
Aber ich Weiss nicht eine Betreuung kann ja die Umgänge trotzdem nicht ersetzen sprich den Vater? Ich denke da halt etwas anders das der Vater einer Betreuung vorzuziehen wäre wenn es ihm möglich ist. Es wäre ihm moglich. Nur will er nicht.
Was ich ja eh traurig genug finde beim eigenen Kind.
Zitat:
Natürlich ist bei kleineren Kindern je öfter, desto besser. Geht aber eben nicht immer.Wenn du noch studierst, dann gibt es an vielen Unis Kindergrippen (und da weiss ich wovon ich spreche, ich habe mit 3 Kindern und ohne Unterstützung des Vaters weitergemacht), die da unterstützen können, da würde ich einfach mal nachfragen. Manchmal hat man auch Kontakt zu anderen AE-Müttern und kann sich unterstützen
Es ist ja leider aufgrund von corona alles digital, neben der Uni studiere an einer Außenstelle gibt es tatsächlich einen Kindergarten der auch u3 betreut allerdings macht das nur Sinn wenn die Uni geöffnet hat ich also dort in der Bibliothek lerne, denn ansonsten müsste ich 4x 12 km via Zug zurück legen und dann bin ich wirklich rastlos :-) ganz davon abgesehen glaube ich nicht das wir aus dem Landkreis einen Anspruch auf einen Stadtplatz haben zumindest meinte das die Dame am Telefon und vor 7 Monaten wird nix gehen und da ist meine Prüfung längst vorbei.
Also das so gar keine Pflicht für einen Vater besteht auch auf die Umstände des anderen Rücksicht zu nehmen wusste ich so nicht.
Wie gesagt umgekehrt kann ich ja auch nicht einfach einen Job irgendwo annehmen und dann ihn vor vollendete Tatsachen stellen.
Welcher Elternteil der mit dem Kind lebt würde sich trennen vom Kind weil man sagt es ginge nur ums Kind das umzieht..
Hier geht's ja kommt mir vor gar nicht ums Kind. Nur um ihn der umzieht und neue Pläne hat.
Aber ja naja egal. Es nützt eh alles nix.
Ich denke nur grundsätzlich wäre es schon die Aufgabe eines Vaters (schimpfe aber nicht) sich selbst einen Mittelweg aufzuzeigen Kind und Freizeit neue Frau (Falls es eine gibt) unter einen Hut zu bringen.. Das Kind ist ja noch sehr klein und benötigt halt mehr Aufsicht als ein 12 jähriger.
Er hat 1 Jahr verkürzt gearbeitet und fuhr alle 14 Tage diese 1400 km.. Er hat also auch nicht diese verkürzte Zeit fürs Kind mehr genutzt. Dann wäre ich jetzt wohl auch schon fertig. Weil er meinte ich brauche zu lange fürs diplom und habe jetzt eben Pech.
Wir laden ihn trotzdem zu gemeinsamen festtagen ein stellen es ihm frei teilzuhaben (Geburtstag Weihnachten fasching etc.) und telefonieren auch video.
Ich rede also nicht schlecht vor dem Kind oder würde es mir anmerken lassen.
Ich finds halt nur schon krass, dass einer so komplett frei ist man ihm quasi den roten Teppich auch über Distanz ausrollt und der andere trotz Kind nicht mal annähernd das Recht hat also ich.. So frei zu bestimmen über mein Leben das sich eben durch das gemeinsame Kind natürlich verändert
.obwohl ja keiner von uns mehr Rechte haben sollte als der andere sondern als Eltern eine faire Basis bestehen sollte? Also damit meine ich, das beide eben etwas Rücksicht nehmen auf das Alter des Kindes und beide Lebensumstände.
Naja danke trotzdem.
-- Editiert von lesewelle4 am 06.07.2020 08:02
-- Editiert von lesewelle4 am 06.07.2020 08:04
-- Editiert von lesewelle4 am 06.07.2020 08:07
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