Eine Kindsvater zahlt schon immer rechtzeitig den Kindesunterhalt für das Kind, sogar einige Jahre etwas mehr. Kann eine Kindsmutter jetzt einen Unterhaltstitel erzwingen wenn der Kindsvater das nicht möchte? Der Kindsvater hat wie gesagt immer gezahlt und wird das auch immer machen. Sprich kann der Kindsvater verklagt werden, wenn er keinen Unterhaltstitel unterschreibt? Es bestanden auch nie Unterhaltsschulden.
Kann ein Kindsvater zum Unterhaltstitel gezwungen werden, auch wenn er immer Kindesunterhalt zahlte?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel. Den kann man gratis beim Jugendamt erstellen lassen.
wirdwerden
Die Mutter kann den Titel auch vor Gericht einklagen, dann entfällt die Unterschrift des Vaters.ZitatSprich kann der Kindsvater verklagt werden, wenn er keinen Unterhaltstitel unterschreibt? :
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ZitatDie Mutter kann den Titel auch vor Gericht einklagen, dann entfällt die Unterschrift des Vaters. :
Wer trägt hier die Kosten?
Das entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen.
Wenn die Höhe des Unterhalts vor Gericht unstrittig ist und es lediglich wegen Verweigerung der außergerichtlichen Titulierung zum Verfahren gekommen ist, darf man davon ausgehen, dass der Verweigernde die kompletten Verfahrenskosten auferlegt bekommt. Und das ist dann auch richtig so.
Was spricht denn gegen einen Titel?
Thread gelesen? Titel vom Jugendamt muss durch den Schuldner unterzeichnet werden. Nur wenn der Titel vor Gericht erstritten wird, ist dieser ohne Unterschrift des Schuldners gültig und vollstreckbar.ZitatWas spricht denn gegen einen Titel? :
Nabend,
nur mal so nebenbei Erwähnt, sollte der Kindesvater darauf achten, dass der Titel nur bis 18 Jahre gilt, da ab 18 Jahre beide Eltern barunterhaltspflichtig sind.
Und wenn man den Titel nicht richtig festlegt, kann es ab 18 Jahre dann einen großen Kampf geben...
Kann man so machen. In Anbetracht der obergerichtlichen Rechtsprechung kann einen das jedoch einen vierstelligen Eurobetrag kosten. Ob man deinen "Tipp" dann immer noch als "richtig festlgelegt" bezeichnen kann, darf angezweifelt werden.
(Gerichtliche Titel über laufenden Unterhalt sind immer unbefristet.)
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