Kann ein Kindsvater zum Unterhaltstitel gezwungen werden, auch wenn er immer Kindesunterhalt zahlte?

22. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hannibal76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Kindsvater zum Unterhaltstitel gezwungen werden, auch wenn er immer Kindesunterhalt zahlte?

Eine Kindsvater zahlt schon immer rechtzeitig den Kindesunterhalt für das Kind, sogar einige Jahre etwas mehr. Kann eine Kindsmutter jetzt einen Unterhaltstitel erzwingen wenn der Kindsvater das nicht möchte? Der Kindsvater hat wie gesagt immer gezahlt und wird das auch immer machen. Sprich kann der Kindsvater verklagt werden, wenn er keinen Unterhaltstitel unterschreibt? Es bestanden auch nie Unterhaltsschulden.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel. Den kann man gratis beim Jugendamt erstellen lassen.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
Sprich kann der Kindsvater verklagt werden, wenn er keinen Unterhaltstitel unterschreibt?
Die Mutter kann den Titel auch vor Gericht einklagen, dann entfällt die Unterschrift des Vaters.

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#3
 Von 
Hannibal76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die Mutter kann den Titel auch vor Gericht einklagen, dann entfällt die Unterschrift des Vaters.


Wer trägt hier die Kosten?

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Das entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen.

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#5
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 69x hilfreich)

Wenn die Höhe des Unterhalts vor Gericht unstrittig ist und es lediglich wegen Verweigerung der außergerichtlichen Titulierung zum Verfahren gekommen ist, darf man davon ausgehen, dass der Verweigernde die kompletten Verfahrenskosten auferlegt bekommt. Und das ist dann auch richtig so.

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#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Was spricht denn gegen einen Titel?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Was spricht denn gegen einen Titel?
Thread gelesen? Titel vom Jugendamt muss durch den Schuldner unterzeichnet werden. Nur wenn der Titel vor Gericht erstritten wird, ist dieser ohne Unterschrift des Schuldners gültig und vollstreckbar.

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#8
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Nabend,

nur mal so nebenbei Erwähnt, sollte der Kindesvater darauf achten, dass der Titel nur bis 18 Jahre gilt, da ab 18 Jahre beide Eltern barunterhaltspflichtig sind.

Und wenn man den Titel nicht richtig festlegt, kann es ab 18 Jahre dann einen großen Kampf geben...

Signatur:

Liebe Grüße

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#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Kann man so machen. In Anbetracht der obergerichtlichen Rechtsprechung kann einen das jedoch einen vierstelligen Eurobetrag kosten. Ob man deinen "Tipp" dann immer noch als "richtig festlgelegt" bezeichnen kann, darf angezweifelt werden.

(Gerichtliche Titel über laufenden Unterhalt sind immer unbefristet.)

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