Kann eine Mutter einer Tochter verbieten zu erfahren ob sie und wo sie beerdigt wurde?

10. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
henne99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann eine Mutter einer Tochter verbieten zu erfahren ob sie und wo sie beerdigt wurde?

Hallo zusammen,

zur Situation:
Meine Mutter ist vor kurzem in kurzer Obhut meiner Schwester verstorben.
Meine Schwester verweigterte jede Auskunft.

Nun habe ich sie verklagt, auf Herrausgabe der Information, wo, wann und ob meine Mutter beerdigt wurde.

Plötzlich "zauberte" sie Bzw. die Anwältin, (wären der Verhandlung) eine selbstgeschriebene "Verfügung" hervor, in dieser meine Mutter verfügte, ich solle nicht wissen ob, wo oder wann sie beerdigt wird/wurde.

In dieser "Verfügung" stand auch, dass meine Mutter verbrannt und in Spanien im Meer verstreut werden möchte.

Gestorben ist sie in Deutschland und eingeäschert wurde sie in Holland.
Die Urne wurde dort von meiner Schwester abgeholt, Auskünfte erhalte ich keine.

Die Anwältin argumentierte wörtlich:

Mit dieser Verfügung hat die verstorbene ihrem durch Art. 2 Abs. 1 GG gesicherten Recht auf informelle Selbstbestimmung Gebrauch gemacht.

Mit dem Tod von Frau XXXX greift dann der postmortale Persönlichkeitsschutz des Art. 1 Abs. 1 GG Diese Rechte der verstorbenen Frau XXX beachtend, durfte und darf die Beklagte die von der Klägerin erstrebten Auskünfte nicht erteilen.

Der Richter fragte so gleich ob die Klage zurückgenommen wird, daher mache ich mir Sorgen die Auskünfte nicht zu erhalten.

Da diese Verfügung meinem Anwalt bisher nicht zugestellt wurde, wurde die Verhandlung vertagt.

Einen Termin habe ich erst am 17.10.23 bei meinem Anwalt, daher wollte ich hier einmal nachfragen.

Ich bedanke mich voraus für eventuelle Antworten.








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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127106 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von henne99):
Kann eine Mutter einer Tochter verbieten zu erfahren ob sie und wo sie beerdigt wurde?

Ja, das kann sie durchaus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40179 Beiträge, 14298x hilfreich)

"Mensch" ist man zwar nur von der Geburt bis zum Tod. Aber es gibt durchaus "menschliche Rechte", die schon vor der Geburt beginnen und nicht mit dem Tod enden. Der Klassiker ist das Testament oder eine andere Verfügung für den Fall des Todes. Wenn die Mutter den dargestellten Wunsch geäußert hat, ist das zu resektieren.

wirdwerden

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1647 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von henne99):
Nun habe ich sie verklagt, auf Herrausgabe der Information, wo, wann und ob meine Mutter beerdigt wurde.


Anscheinend war es der Wunsch deiner Mutter, dass du über ihre Beerdigung nix erfährst, und das ist zu respektieren.

So was hat ja in der Regel seine Gründe.

Und wenn der Leichnam in den Niederlanden kremiert wurde, kräht eh kein Hahn danach, was mit der Asche passiert ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Ich wüsste nicht, woher sich überhaupt ein Anspruch ableiten lässt, dass jemand erfährt, wo die Mutter beerdigt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40179 Beiträge, 14298x hilfreich)

Na ja, vacantum, es könnte ja sein, dass die Tochter kostentechnisch für die Beerdigung in Anspruch genommen wird. Aber, das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35677 Beiträge, 6064x hilfreich)

Zitat (von henne99):
Kann eine Mutter einer Tochter verbieten zu erfahren ob sie und wo sie beerdigt wurde?
Ja.
Zitat (von henne99):
Der Richter fragte so gleich ob die Klage zurückgenommen wird,
Das wäre sinnvoll, damit dir nicht noch unnötige Kosten aufgebürdet werden.
Den Anwaltstermin könntest du auch absagen--- auch wegen der Kosten.

Zitat (von henne99):
Auskünfte erhalte ich keine.
Die, die du jetzt hast, genügen vollkommen.

Respektiere bitte den Wunsch deiner Mutter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, vacantum, es könnte ja sein, dass die Tochter kostentechnisch für die Beerdigung in Anspruch genommen wird.
Selbst das würde keinen Anspruch begründen, den Ort der Beerdigung zu erfahren.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6701 Beiträge, 1558x hilfreich)

Zitat (von henne99):
Meine Mutter ist vor kurzem in kurzer Obhut meiner Schwester verstorben.
Meine Schwester verweigterte jede Auskunft.

Nun habe ich sie verklagt, auf Herrausgabe der Information, wo, wann und ob meine Mutter beerdigt wurde.

Sofern die Bestattungskosten bezahlt sind, wüsste ich keine Rechtsgrundlage, auf der die Schwester verpflichtet sein sollte, darüber Auskunft zu geben.

Zitat:
Plötzlich "zauberte" sie Bzw. die Anwältin, (wären der Verhandlung) eine selbstgeschriebene "Verfügung" hervor, in dieser meine Mutter verfügte, ich solle nicht wissen ob, wo oder wann sie beerdigt wird/wurde.

Das ist schon heftig, aber letztlich das gute Recht der Mutter.

Zitat:
In dieser "Verfügung" stand auch, dass meine Mutter verbrannt und in Spanien im Meer verstreut werden möchte.

Ja. Der Mensch kann zu Lebzeiten Verfügungen über die Art und den Ort machen, wo und wie er bestattet werden möchte. Das sollten dann alle Hinterbliebenen usw. respektieren.

Zitat:
Gestorben ist sie in Deutschland und eingeäschert wurde sie in Holland.
Die Urne wurde dort von meiner Schwester abgeholt

Das liegt an den engherzigen deutschen Bestattungsgesetzen. Da ist oft nur der Umweg über die Niederlande möglich, um den Wunsch des Verstorbenen zu erfüllen.

Zitat:
Die Anwältin argumentierte wörtlich:

Mit dieser Verfügung hat die verstorbene ihrem durch Art. 2 Abs. 1 GG gesicherten Recht auf informelle Selbstbestimmung Gebrauch gemacht.

Ja. Dagegen lässt sich auch schwer argumentieren.

Zitat:
Mit dem Tod von Frau XXXX greift dann der postmortale Persönlichkeitsschutz des Art. 1 Abs. 1 GG Diese Rechte der verstorbenen Frau XXX beachtend, durfte und darf die Beklagte die von der Klägerin erstrebten Auskünfte nicht erteilen.

Ja. Wenn die Mutter das so verfügt hat, ist das zu respektieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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