Kann ich als (erwachsenes) Kind die Vaterschaft zu meinem Vater aberkennen?

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anita T.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich als (erwachsenes) Kind die Vaterschaft zu meinem Vater aberkennen?

Wir, meine Schwester und ich (beide über 50) haben eine zerrüttete Familiensituation elterlicherseits. Unsere Eltern wurden geschieden, unsere Mutter verstarb 2016. Es gibt aber noch unseren Vater und unseren Bruder. Beide möchten mit uns absolut keinen Kontakt. Uns wurde von beiden eine Kontaktaufnahme untersagt. Unser Vater, geb. 1935 hat uns untersagt, an seiner Beisetzung teilzunehmen oder sein Grab zu besuchen. Nachdem wir seit Jahren keinen Kontakt haben, tangiert uns das eigentlich nicht. Gerne möchten wir diesen Schritt aber konsequent durchziehen und das Verhältnis zum Vater auch rechtlich fundiert beenden. Für mich wäre es zum Beispiel unvorstellbar, dass mein Vater evtl. als Angehöriger Auskunft über meinen Gesundheitszustand erhält oder Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen treffen dürfte, sollte ich nicht selber über meinen gesundheitlichen Zustand entscheiden können. Er ist unser biologischer Vater und wir wurden geboren, als die Ehe unserer Eltern noch bestand. Also kommt die Anfechtung der leiblichen Vaterschaft nicht in Frage! Wir wissen auch nicht, wie die finanzielle Situation unseres Vaters ist. Auf ein eventuell anstehendes Erbe verzichten wir gerne! Daher unsere Frage: kann ein Erwachsener die Vaterschaft zu seinem Vater aberkennen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41936 Beiträge, 14642x hilfreich)

Nein.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Anita,

Dein Vater wird über deinen Gesundheitszustand keine Auskunft erhalten ( Eltern bekommen bei volljährigen Kindern

von der Schule auch keine Auskünfte).

lebensverlängernde Entscheidungen : Du könntest einen Vorsorgevertrag usw. ausfüllen. Einen "Betreuer" für dich einsetzen usw.

Vaterschaft aberkennen und somit evtl. Zahlungspflichten entgehen ( Sozialfall des Vaters ) gibt es m.E. nicht

edy

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kandorka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich würde interresieren, wie weit Sie in diesem Thema gekommen sind.
Stehe vor einem ähnlichen Problem.
Tochter wird kommendes Jahr Volljährig. Der Vater kümmert sich in keinsterweise um sie.
Nun würden wir gerne, um zukünftigen Verpflichtungen aus dem Weg zu gehen, die Vaterschaft aberkennen.
LG

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