Kann ich mein Kindergeld auf mich umschreiben lassen?

29. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.10.2022 12:50:34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich mein Kindergeld auf mich umschreiben lassen?

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und habe seitdem 1. August eine Ausbildung angefangen. Ich lebe derzeit noch Zuhause, doch das Verhältnis mit meiner Mutter ist extrem angespannt. Sie weigert sich für mich Lebensmittel einzukaufen oder auch meine Wäsche zu machen. Zuhause bin ich auch selten, also kann es an Stromkosten etc. nicht liegen, dass sie mir mein Kindergeld nicht auszahlen möchte. Ihre Aussage ist immer: „Ich benutze es für dich." Am Liebsten möchte ich einfach nur ausziehen…

Nun hatte ich gelesen, dass man als „Kind" sein Kindergeld bekommen kann, wenn man 1.) Volljährig ist und 2.) nicht mehr Zuhause wohnt. Das 1.) trifft auf jeden Fall zu, das 2.) leider aktuell noch nicht, da ich Probleme habe eine Wohnung zu suchen.

Wie stehen meine Chancen, dass ich von der Familienkasse Kindergeld bekomme und nicht mehr sie?

Gibt es dafür ein besonderes Verfahren bzw. Irgendwas was ich bedenken muss?

Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass darüber zu reden einfacherer wäre, aber ich habe es mehrmals versucht…

Vielen Dank fürs Beantworten :)

-- Editiert von Moderator topic am 29. Oktober 2022 22:36

-- Thema wurde verschoben am 29. Oktober 2022 22:36

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von Azubildende1822):
Ihre Aussage ist immer: „Ich benutze es für dich."

Macht sie ja ganz offensichtlich auch.

Insofern dürfte das Umschreiben auch keinen Sinn machen, denn dann wird die Mutter wohl das Geld verlangen - eventuell sogar mehr weil sie dann mal richtig nachgerechnet hat ...



Zitat (von Azubildende1822):
Am Liebsten möchte ich einfach nur ausziehen…

Dann mach ... was sollte ein daran hindern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(702 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Azubildende1822):
Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass darüber zu reden einfacherer wäre, aber ich habe es mehrmals versucht…


Genauso einfach wäre es den Sachverhalt selbst zu "ergooglen". Das ist viel einfacher als eine Frage ins Forum einzustellen und man erhält auch schneller eine valide Antwort auf seine Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du bist erwachsen, kannst offensichtlich dank Ausbildungsvergütung auch für Dich selbst sorgen. Kostgeld scheint nicht bezahlt zu werden. Wieso um des Himmels willen soll die Mutter Dir Deinen Dreck wegräumen, Dich sonst wie bedienen? Erschießt sich mir nicht unbedingt. Abgesehen davon, Kindergeld steht den Kindern grundsätzlich nicht zu, insoweit ist die Vokabel vielleicht etwas missverständlich. Es ist vom Rechtscharakter her eine Steuerersparnis für die Eltern. Diese steht auch den Eltern zu, solange sie für die Kinder sorgen. Entweder, weil die Kinder zu Hause leben (mal an das zur Verfügung stellen von Zimmer, Heizung, Wasser, Strom gedacht?), oder aber, wenn sie auswärts leben, wenn die Eltern noch für sie aufkommen. Nur wenn die Kinder auswärts leben kann ein Abzweigungsantrag erfolgreich gestellt werden. Allerdings - wenn die Eltern noch Unterhalt zahlen sollten, dann ist dieser Unterhalt mit dem Kindergeld zu verrechnen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120244 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wieso um des Himmels willen soll die Mutter Dir Deinen Dreck wegräumen, Dich sonst wie bedienen?

Weil es halt Kinder gibt, die glauben das sie ein lebenslanges Abo auf "Hotel Mama" haben...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von guest-12330.10.2022 12:50:34):
Wie stehen meine Chancen, dass ich von der Familienkasse Kindergeld bekomme und nicht mehr sie?
Sehr gering, aber es ist nicht ausgeschlossen.

Der richtigere Weg ist der Anspruch direkt gegen deine Eltern. Denn das Kindergeld ist Teil der Unterhaltsberechnung. Und wenn es dir nicht weitergeleitet wird, so würde sich dadurch dein Unterhaltsanspruch genau um dieselbe Summe erhöhen. Um eine grobe Überschlagsberechnung zu machen, müsstest du mal dein Nettoeinkommen benennen.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann mach ... was sollte ein daran hindern?
Z.B. der Anspruch der Mutter, Unterhalt durch Naturalien gewähren zu dürfen.

Zitat (von wirdwerden):
Du bist erwachsen, kannst offensichtlich dank Ausbildungsvergütung auch für Dich selbst sorgen.
Und die Höhe der Ausbildungsvergütung kennst du woher?

Zitat (von wirdwerden):
Kostgeld scheint nicht bezahlt zu werden.
Wieso auch, wenn die Mutter keinen Barunterhalt leistet.

Es gibt nur zwei mögliche Fallkonstellationen (für den Unterhalt der Mutter im gemeinsamen Haushalt):
1) Entweder die Mutter gewährt Unterhalt durch Naturalien, dann muss sie aber auch was zu Essen kaufen oder zumindest den Einkauf bezahlen. Und zwar vollständig jeden Tag! Genau wie Miete, Strom, Wasser, usw.
2) Oder die Mutter leistet anteiligen Barunterhalt inklusive Kindergeldberücksichtigung. Nur dann wäre es angemessen, wenn das Kind im Gegenzug sich an den Kosten des Haushaltes beteiligt.

Was ist eigentlich mit dem Unterhalt vom Vater?

Ich empfehle dir, dich mit deinen Unterlagen mal an die Unterhaltsberatungsstelle im Jugendamt zu wenden.

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