Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und habe seitdem 1. August eine Ausbildung angefangen. Ich lebe derzeit noch Zuhause, doch das Verhältnis mit meiner Mutter ist extrem angespannt. Sie weigert sich für mich Lebensmittel einzukaufen oder auch meine Wäsche zu machen. Zuhause bin ich auch selten, also kann es an Stromkosten etc. nicht liegen, dass sie mir mein Kindergeld nicht auszahlen möchte. Ihre Aussage ist immer: „Ich benutze es für dich." Am Liebsten möchte ich einfach nur ausziehen…
Nun hatte ich gelesen, dass man als „Kind" sein Kindergeld bekommen kann, wenn man 1.) Volljährig ist und 2.) nicht mehr Zuhause wohnt. Das 1.) trifft auf jeden Fall zu, das 2.) leider aktuell noch nicht, da ich Probleme habe eine Wohnung zu suchen.
Wie stehen meine Chancen, dass ich von der Familienkasse Kindergeld bekomme und nicht mehr sie?
Gibt es dafür ein besonderes Verfahren bzw. Irgendwas was ich bedenken muss?
Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass darüber zu reden einfacherer wäre, aber ich habe es mehrmals versucht…
Vielen Dank fürs Beantworten
-- Editiert von Moderator topic am 29. Oktober 2022 22:36
-- Thema wurde verschoben am 29. Oktober 2022 22:36
Kann ich mein Kindergeld auf mich umschreiben lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIhre Aussage ist immer: „Ich benutze es für dich." :
Macht sie ja ganz offensichtlich auch.
Insofern dürfte das Umschreiben auch keinen Sinn machen, denn dann wird die Mutter wohl das Geld verlangen - eventuell sogar mehr weil sie dann mal richtig nachgerechnet hat ...
ZitatAm Liebsten möchte ich einfach nur ausziehen… :
Dann mach ... was sollte ein daran hindern?
ZitatVersteht mich nicht falsch, ich weiß, dass darüber zu reden einfacherer wäre, aber ich habe es mehrmals versucht… :
Genauso einfach wäre es den Sachverhalt selbst zu "ergooglen". Das ist viel einfacher als eine Frage ins Forum einzustellen und man erhält auch schneller eine valide Antwort auf seine Frage.
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Du bist erwachsen, kannst offensichtlich dank Ausbildungsvergütung auch für Dich selbst sorgen. Kostgeld scheint nicht bezahlt zu werden. Wieso um des Himmels willen soll die Mutter Dir Deinen Dreck wegräumen, Dich sonst wie bedienen? Erschießt sich mir nicht unbedingt. Abgesehen davon, Kindergeld steht den Kindern grundsätzlich nicht zu, insoweit ist die Vokabel vielleicht etwas missverständlich. Es ist vom Rechtscharakter her eine Steuerersparnis für die Eltern. Diese steht auch den Eltern zu, solange sie für die Kinder sorgen. Entweder, weil die Kinder zu Hause leben (mal an das zur Verfügung stellen von Zimmer, Heizung, Wasser, Strom gedacht?), oder aber, wenn sie auswärts leben, wenn die Eltern noch für sie aufkommen. Nur wenn die Kinder auswärts leben kann ein Abzweigungsantrag erfolgreich gestellt werden. Allerdings - wenn die Eltern noch Unterhalt zahlen sollten, dann ist dieser Unterhalt mit dem Kindergeld zu verrechnen.
wirdwerden
ZitatWieso um des Himmels willen soll die Mutter Dir Deinen Dreck wegräumen, Dich sonst wie bedienen? :
Weil es halt Kinder gibt, die glauben das sie ein lebenslanges Abo auf "Hotel Mama" haben...
Sehr gering, aber es ist nicht ausgeschlossen.ZitatWie stehen meine Chancen, dass ich von der Familienkasse Kindergeld bekomme und nicht mehr sie? :
Der richtigere Weg ist der Anspruch direkt gegen deine Eltern. Denn das Kindergeld ist Teil der Unterhaltsberechnung. Und wenn es dir nicht weitergeleitet wird, so würde sich dadurch dein Unterhaltsanspruch genau um dieselbe Summe erhöhen. Um eine grobe Überschlagsberechnung zu machen, müsstest du mal dein Nettoeinkommen benennen.
Z.B. der Anspruch der Mutter, Unterhalt durch Naturalien gewähren zu dürfen.ZitatDann mach ... was sollte ein daran hindern? :
Und die Höhe der Ausbildungsvergütung kennst du woher?ZitatDu bist erwachsen, kannst offensichtlich dank Ausbildungsvergütung auch für Dich selbst sorgen. :
Wieso auch, wenn die Mutter keinen Barunterhalt leistet.ZitatKostgeld scheint nicht bezahlt zu werden. :
Es gibt nur zwei mögliche Fallkonstellationen (für den Unterhalt der Mutter im gemeinsamen Haushalt):
1) Entweder die Mutter gewährt Unterhalt durch Naturalien, dann muss sie aber auch was zu Essen kaufen oder zumindest den Einkauf bezahlen. Und zwar vollständig jeden Tag! Genau wie Miete, Strom, Wasser, usw.
2) Oder die Mutter leistet anteiligen Barunterhalt inklusive Kindergeldberücksichtigung. Nur dann wäre es angemessen, wenn das Kind im Gegenzug sich an den Kosten des Haushaltes beteiligt.
Was ist eigentlich mit dem Unterhalt vom Vater?
Ich empfehle dir, dich mit deinen Unterlagen mal an die Unterhaltsberatungsstelle im Jugendamt zu wenden.
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