Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)
Kann ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

Ich bin 28 Jahre alt männlich und nicht verheiratet.
Damals als ich 5 Jahre alt war, hat meine Mama meinen Stiefvater geheiratet und ich hab somit dem seinen Nachnamen automatisch angenommen und er hat die Vaterschaft von mir auch angenommen.
Meine Mama und mein Stiefvater sind auch wieder getrennt.
Da ich mit der Familie vom Stiefvater nichs zu tun habe, möchte ich nun wissen, ob ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen kann.
Ist dies überhaupt noch möglich oder ist es dafür zu spät? Wenn ich es noch machen kann, wie läuft das ab?

Bin über jede Hilfe dankbar.

Gruß Björn Igbinigie

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ist dies überhaupt noch möglich oder ist es dafür zu spät?

Nur nach den Vorschriften des NamÄndG, nicht "einfach so". Dafür müssen gute Gründe vorliegen.
Ein "Da ich mit der Familie vom Stiefvater nichs zu tun habe" reicht deutlich nicht aus.

Zitat:
Wenn ich es noch machen kann, wie läuft das ab?

Hier die Seite der Stadt München. Die Links in unteren Abschnitt mit weitergehenden Informationen sind auch sehr informativ.
In anderen Städten läuft es ähnlich.
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1063702/


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Auf der Seite finde ich keinerlei informationen. Wenn ich mein Nachname eingebe, dann bekomme ich nur eine Telefon Nummer und Anschrift.

Was für gründe müssen denn vorliegen, damit ich mein Geburtsname wieder bekomme?

Bin ja nicht verheiratet und meine Eltern (mama + Stiefvater) sind ja au getrennt.
Ist das kein Grund mein alten Nachnamen wieder zu bekommen?

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich konnte es lesen! Nee, die Trennung ist kein Grund. Es hat sich ja im Namensrecht einiges geändert. Heute heisst das Zauberwort "Einbenennung." Ist auch nicht korrigierbar. Aber zurück zu Deinem Fall. Seinerzeit folgte der Nachname des Kindes dem der Mutter, wenn das Kind unter 5 Jahren war. Hinterher nach meiner Erinnerung immer dann, wenn die biologischen Eltern heirateten. Wenn Du also schon 5 warst, dann hat der Stiefvater (vielleicht ist er ja der biologische Vater?) die Vaterschaft anerkannt und damit kam dann automatisch der Familienname ins Spiel. Wenn Du noch 4 warst, dann ist Dein Name einfach dem Namen der Mutter gefolgt.

So, die Altlasten der Mutter kannst Du nicht einfach abschaffen. Den Namen kannst Du nur ändern, wenn der Name erhebliche Nachteile mit sich bringt. Niemand heisst z.B. in Deutschland oder Österreich noch Hitler. Obwohl der Name gar nicht so selten war. Also, ein "ich will nicht mehr" das reicht da wirklich nicht aus. Erhebliche Nachteile müssen schon da sein und nachweisbar.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn ich doch sage es war mein stiefvater.. Da kann es nicht mein biologischer vater sein. Meine mama war mit meinem leiblichen vater nie verheiratet Und ich eis auch nicht, ob mein Papa die Vaterschaft angenommen hat. Ich konnte ihn nie kennenlernen. Ich war damals noch zu klein. Leider hat er dich bis heute nicht bei mir gemeldet. Er ist mein Erzeuger und mehr nicht.
eigendlich habe ich mit meinem stiefvater nichts mehr zu tun. Und es ist such schon über 15 Jahre her als mein Stiefvater bei uns gelebt hat.
Habe auch mitbekommen, dass er mitlerweile auch wieder verheiratet ist und sich von meiner mama getrennt hat.
Alles bissel kompliziert

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, aber offensichtlich, so schreibst du es zumindest, hat der Stiefvater die Vaterschaft anerkannt. Auch, wenn er es nicht war, der Vater. Und den Weg, den Du gehen kannst, der ist aufgezeigt worden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, aber offensichtlich, so schreibst du es zumindest, hat der Stiefvater die Vaterschaft anerkannt. Auch, wenn er es nicht war, der Vater. Und den Weg, den Du gehen kannst, der ist aufgezeigt worden.
wirdwerden


also heiß das jetz im Klartext, dass ich keine Chance habe, mein Geburtsnamen wieder zu bekommen. Mama hat mir aber ma vor jahren grsagt, dass dies möglich sei

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Es muss halt mindestens einer der folgenden Gründe vorliegen (oder einer der genauso schwer wiegt):
- Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt)
- Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
- Name führt zu psychischen Problemen (ausführliches psychologisches Gutachten erforderlich)
- Name führt zu inakzeptablen Nachteilen (wenn man also Hitler heißen würde, beispielsweise ...)

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat:
Mama hat mir aber ma vor jahren grsagt, dass dies möglich sei


Dann frag sie mal, wie sie darauf kommt. Sie wurde nämlich damals garantiert belehrt, dass dies eben nicht so einfach möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ hiphappy: nochmals, damals galt anderes Recht. Entweder, das Kind war unter 5, dann folgte es automatisch namenstechnisch dem Namen der Mutter oder es war über 5, dann folgte es namenstechnisch, wenn der Ehemann auch die Vaterschaft anerkannt hatte und der Familienname der des Ehemannes wurde. Wäre zum Familiennamen der Name der Frau bestimmt worden (das ging damals seit einigen Jahren schon), dann hätte der Mann einen Doppelnamen annehmen müssen. Das Kind hätte aber seinen Geburtsnamen behalten.

@drkabo hat den einzigen Weg aufgezeigt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Susanne W.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin @ all :) ,
mein Verlobter hat dasselbe Problem wie der Threadersteller.

Allerdings liegt es bei ihm etwas anders: Er wurde 1956 unehelich geboren, in seiner Geburtsturkunde stehen nur die Daten der Mutter (den Vater hatte sie wg. der "Schande" in den 50er Jahren nicht angegeben).
1959 heiratete sie und ihr Ehemann gab ihrem Sohn lediglich seinen Nachnamen, er adoptierte ihn nicht! Die Namensübertragung ist in einer Abstammungsurkunde von 12/'59 dokumentiert.

Nachdem seine Mutter kürzlich verstorben ist, möchte mein Verlobter wieder seinen Geburtsnamen annehmen, was doch ohne das ganze Procedere mit triftiger Begründung (wie oben beschrieben) möglich sein müßte, da er bei einer rechtsgültigen Unterschrift stets das "geborener XYZ" hinter seinen (übertragenen) Familiennamen setzen muß.

Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus! :)

Viele Grüße
Susanne W.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Du machst Dir hier keine Freunde, wenn Du Dich an einen uralten Thread ranhängst. Trotzdem eine kurze Anwort: nein, er muss nicht "geb. xy" dranhängen an seine Unterschrift, weil der Geburtsname ersetzt worden ist, wie sich aus der Abstammungsurkunde ergibt. Ist ein anderer Fall wie die Aufgabe eines Namens wegen Heirat. Ansonsten hat sich juristisch in den letzten Jahren da nichts geändert.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Eine Freundin war gerade bei gleicher Fallkonstellation auf dem Standesamt. Die Annahme Geburtsnamens ist nicht möglich. Dieser ist mit der Namensänderung bei Heirat der Mutter, die auch den Kindern "übergestülpt" wurde UNTERGEGANGEN. Das heißt tatsächlich, dass ihr Geburtsname der mit 8 Jahren erhaltene Nachname des Stiefvaters ist. Sie kann ihren ursprünglichen Geburtsnamen nicht mehr tragen und auch alle Unterlagen werden mit dem NEUEN Geburtsnamen geführt.
Verrückt, aber rechtlich wohl korrekt.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Rotkäppchen, wir müssen hier zwischen Einbenennung (neues Namensrecht) und altem Namensrecht unterscheiden. Das Ergebnis mag identisch sein, muss es aber nicht.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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