Kann ich mit dem Titel aufs Amtsgericht und dort die Pfändung beantragen?

18. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lenchen70
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich mit dem Titel aufs Amtsgericht und dort die Pfändung beantragen?

Hallo!

Vor einiger Zeit habe ich hier schon mal um Rat gefragt, weil der Vater meiner Tochter trotz Titel den Unterhalt nur noch anteilig zahlt, genauer von 249,- Euro nur noch 124,50 Euro. In der Zwischenzeit war ich beim Jugendamt und die zahlen mir jetzt zursätlich zu den 124,50 Euro noch 46,- Euro. Natürlich verzichtet das Jugendamt nicht auf sein Geld und hat den Vater angeschrieben, damit er den Betrag an sie zahlt. Das Ergebnis ist, daß ich jetzt überhaupt keinen Unterhalt mehr von ihm bekomme. Also bekomme ich zur Zeit 46,- Euro und Ende. Jetzt muß ich wieder zum Jugendamt und einen Antrag stellen damit sie die vollen 170,- Euro zahlen. Das ist alleine schon nervig. Nun aber meine Frage, ich habe einen Titel über 249,- Euro. Angeblich will er ab März auch wieder voll zahlen, allerdings fehlen meiner Tochter bis jetzt, wenn man die 124,50 Euro von diesem Monat mitrechnet schon 360,- Euro, dazu kommt noch der fehlende Betrag vom Februar. Bereits im November habe ich seiner Rechtsanwältin geschrieben, daß ich den fehlenden Betrag im März haben möchte,wenn er wieder Zahlungsfähig ist, allerdings glaube ich nicht recht daran. Ich wäre auch mit einer Ratenzahlung einverstanden. Da ich nicht daran glaube, will ich ihn jetzt anmahnen, per Einschreiben, daß er ab März 26,17 Euro mehr zahlen soll in den nächsten 12 Monaten, dann ist der Betrag ausgeglichen. Was, wenn er nicht zahlt? Was kann ich dann tun? Kann ich mit dem Titel aufs Amtsgericht und dort die Pfändung beantragen? Bei welches Gericht muß ich? Ist es besser das über den Anwalt zumachen und wer zahlt die Anwaltskosten? Wird dann sein Lohngepfändet? Habe ich überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Viele Fragen und ich hoffe Ihr habt ein paar Antworten für mich.

Danke!

Lenchen

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7 Antworten
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#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, Lenchen, da sind viele wenns und abers dabei. Weisst Du denn, ob er zahlen koennte und sich drueckt oder ob er wirklich nicht zahlungsfaehig ist ? Auf diese Ratenzahlung wuerde ich mich eher nicht einlassen, Du wartest ewig auf Dein Geld und wenn er doch nicht zahlt, hast Du Zeit verloren, in der Du schon die Pfaendung haettest in Gang bringen koennen. Der Vollstaendigkeit halber sei gesagt, dass Lohnpfaendungen bei Arbeitgebern nicht gern gesehen sind, aber Du hast ja keine andere Wahl, wie mir scheint.
Also, zuerst koenntest Du Dich mal beim Vollstreckungsgericht (Teil des Amtsgerichts) erkundigen, ob Du die Lohnpfaendung selbst beantragen kannst. Dafuer musst Du eigentlich nur ein Formular ausfuellen (zugegeben das ist vielleicht etwas komplizierter, vor allem weil Du beruecksichtigen musst, welcher Anteil des Unterhalts wirklich Dir zusteht und was vielleicht auf das Jugendamt uebergegangen ist). Sonst kannst Du auch zu einem Anwalt gehen. Egal, wie Du vollstreckst, Du solltest unbedingt Prozesskostenhilfe beantragen (vorher bzw. gleichzeitig mit der Pfaendung). Wenn Dein Einkommen gering genug ist, zahlt die Staatskasse die Vollstreckungskosten. Das waeren so meine Ideen zu Deinem Problem.

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#2
 Von 
Lenchen70
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Das mit seiner Zahlungsmoral ist so eine Sache. Er verdient zur Zeit zwischen 900 und 1030,- Euro. Also wäre er pfändbar. Zumal er bei seinen Eltern wohnt. Er arbeitet bei einer Security Firma und ist bei denen in "Ungnade" gefallen, heißt er hatte mal eine Schlägerei und wurde auch verurteilt, was er seinem Arbeitgeber nicht mitteilte. Da es keinen Eintrag gab, war auch ein Führungszeugnis kein Problem, allerdings kam ihm die Firma auf die Schliche und hat ihn gekündigt. Dagegen hat er geklagt und gewonnen, allerdings hat ihn die Firma ins Büro versetzt,für 6 Monate, weil sie ihm wohl Dienst mit einer Waffe nicht mehr zutrauen und dadurch bekommt er dann auch keine Zulagen mehr. Ich war beim Jugendamt, die haben ihn angeschrieben und auch Gehaltsnachweise gefordert und dann gemeint, ja er hätte ja ohnehin so wenig. Das ist ja alles gut und schön, nur wir müssen auch leben und wer wohnen nicht bei Muttern. Dazu fährt er einen Golf VR6, den er monatlich mit 180,- Euro abzahlen muss. Den verkauft er natürlich nicht. Jetzt bleiben mir aber immer noch die Zweifel mit der Pfändung, wenn ich ihn pfänden lasse und es wird vom Lohn gepfändet, dann ist der Job ganz sicher weg und dann?? Dann kann er nicht mehr zahlen. Ich will ihm ja auch nicht das letzte Hemd ausziehen, nur sehe ich nicht ein, warum die Kleine für seine Dummheiten zahlen soll und er macht sich einen schönen Lenz. Er kümmert sich auch nicht um die Kleine. Seit 15.10. hat er sie nicht mehr besucht, auch nicht an Weihnachten. Es gab auch kein Geschenk, weder zum Nikolaus noch zu Weihnachten, nicht mal eine Tafel Schokolade, mehr würde ich ja gar nicht erwarten, nur eine Anerkennung, daß er an sie denkt.

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#3
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, das klingt problematisch mit der Pfaendung. Die andere Moeglichkeit waere, zuerst eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen. In der muesste er alle Vermoegenswerte und Einkuenfte angeben. Vielleicht gibt es ja noch etwas anderes, was man pfaenden und so zu Geld machen koennte. Braucht er den Golf denn fuer den Weg zur Arbeit ?
Dass er sich nicht um die Kleine kuemmert, ist natuerlich schlimm. Hast Du schon versucht, mit ihm darueber zu sprechen ? Oder ueber das Jugendamt versucht, ein gemeinsames Gespraech mit einer neutralen Person anzuregen ?

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#4
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

<I>Mache eine Pfändung per Gerichtsvollzieher.</I>

Ein GV *macht* keine Pfändung, das macht das Vollstreckungsgericht. Ein Gerichtsvollzieher stellt lediglich zu.

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#6
 Von 
Lenchen70
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich seh schon, wahrscheinlich komme ich da nie an das Geld.Eidesstattliche Versicherung wäre noch eine Möglichkeit, obwohl der wohl nichts hat. Nur das Auto, das eben noch nicht bezahlt ist. Er braucht es schon für den Weg zur Arbeit, nur tut es da nicht ein kleineres billigeres Auto? Aber was will man da machen.

Was die Kleine betrifft, wir waren vor Gericht, er muß sich alle 2 Wochen um sie kümmern, war aber seit Oktober nicht mehr da und hat insgesamt 21 Termine im letzten Jahr platzen lassen. Ich war beim Jugendamt, die haben ihn angeschrieben und er sollte im Januar zu einem Termin zum Jugendamt kommen, ich war da, er hat seine Rechtsanwältin beauftragt zu schreiben, er hätte alles getan und sehe keine Grund dort hin zu kommen. Ja, was sol man da machen. Sie haben mir auch noch gedroht, daß sie ein Bußgeld gegen mich erlassen, wenn ich weiter die Besuchstermine boykottiere! Die verweigere ich in der Tat und zwar dann, wenn er wieder wochenlang nicht da war und es ihm Freitagabend um 22.00 Uhr einfällt mich wissen zu lassen, daß er seine Tochter am nächsten Morgen um 10.00 Uhr sehen will. Sagt mal ehrlich, seit Ihr der Ansicht, daß es so gehen kann?? Hat das Kind kein Recht darauf seinen Vater regelmäßig zu sehen und dies auch rechtzeitig zu wissen. Kann man eine 7jährige morgens um 08.00 Uhr aus dem Bett reisen und alle Termine, die man mit ihr besprochen hat über den Haufen werfen und ihr eröffnen, daß sie jetzt gleich zu ihrem Vater geht. Ich glaube nicht. Meiner Ansicht nach hat sie ein Recht darauf rechtzeitig informiert zu werden.

Noch eine andere Frage, wie beantrage ich eine solche Eidesstattliche Versicherung? Muß das der Rechtsanwalt machen oder wird das bei Gericht einfach beantragt?

Danke für Eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie schon mal geschrieben, wuerde ich mal beim Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht nachfragen, ob Du das auch ohne Anwalt beantragen kannst. Muesste eigentlich gehen. Und ob sie Dir ein Formular dafuer geben koennen. Den Rest erledigt dann der Gerichtsvollzieher, der die EV abnimmt und Dir dann auch das Vermoegensverzeichnis zuschickt. Und PKH-Antrag nicht vergessen !

Was Euer Kind angeht, bin ich voellig Deiner Meinung. So wie er das machen will, geht das wirklich nicht. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Jugendamt das so in Ordnung findet, wenn Du denen das so schilderst wie hier.

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