Bin mir jetzt nicht sicher ob es zum Erb- oder Familienrecht gehört. Wenn falsch dann bitte verschieben.
Folgende Sachlage:
Meine Freundin ist Volljährig, ihr leiblicher Vater
mit der leiblichen Mutter seit Jahren nicht mehr verheiratet, der leibliche Vater seit fast 1. Jahr verheiratet mit einer Frau die 2 Kinder in die Ehe brachte.
Beide potenziellen Adoptivkinder leben bei dem leiblichen Vater & deren Frau.
Der leibliche Vater will die Kinder adoptieren, steht mit seiner Tochter aber seit kurzem sehr im Klinsch.
Ihr Vater sagte selber schon dass meine Freundin der Adoption zustimmen muss (!) aber da sie bis heute weder Ja noch Nein gesagt hat & auch ihr leiblicher Vater mit dessen Frau das Leben meiner Freundin zerstören (nach aktuellem Stand) & eine Kindeswohlgefährdung hervorrufen möchte (hat selber ein Kind), überlegt sie nun der Adoption gänzlich zu untersagen.
Nicht als Racheakt, sondern weil sie generell schon immer bedenken hatte.
Sollte ihr Vater dafür sorgen dass sie ihre Wohnung verliert (da er einen Teil der Miete trägt) & ihr noch mehr Schulden als sie jetzt schon durch ihn hat bekommen - will sie logischerweise dieser Adoption erst recht nicht zustimmen & auch nicht auf ihr Erbe verzichten.
Es ist sehr davon auszugehen dass ihr Vater versuchen wird sein leibliches Kind zu übergehen oder Umwege zu nehmen um die Kinder seiner Ehefrau doch adoptieren zu können.
Meine Frage(en) dies bezüglich:
Leider brachte Google mir keine konkreten Antworten.
- Laut meiner Google-Recherche muss sie so oder so angehört werden - glaube § 17xx BGB irgendwas war das.
(da gab es sogar einen Fall wo wo die Tochter recht bekam da sie übergangen wurde, aber leider nicht wie sich das auf die durchgeführte Adoption auswirkte.)
- Welche Möglichkeiten hätte meine Freundin wenn über Umwege eine Adoption durchgeführt wird ohne ihr Einverständnis ?
- Was würde im generellen Fall passieren wenn sie ihrem Vater schriftlich mitteilt dass sie einer Adoption nicht zustimmt oder zustimmen wird ?
- Welche alternativen Rechtlichen Wege könnte der Vater gehen?
Kann leibliches Kind Adoption vollständig verhindern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Laut meiner Google-Recherche muss sie so oder so angehört werden - glaube § 17xx BGB irgendwas war das.
Wie alt sind die zu adoptierenden Kinder? § 1769 BGB bezieht sich auf die Volljährigen-Adoption.
Beides Minderjährig. Glaube 5 Jahre und 6 aber beide unter 10 Jahren.
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Hallo,
Ich wüsste nicht warum das so sein sollte.Zitat:Ihr Vater sagte selber schon dass meine Freundin der Adoption zustimmen muss (!)
Dann nenn' doch mal den genauen § (vielleicht §1745?).Zitat:- Laut meiner Google-Recherche muss sie so oder so angehört werden - glaube § 17xx BGB irgendwas war das.
Stefan
Eine etwas abenteuerliche Einstellung. Zwar kann die Existenz eines Kindes durchaus zu einer Verhinderung einer Adoption führen. Aber, dies ist in der Regel nur dann der Fall, wenn die älteren Kinder durch eine Adoption zu Sozialfällen werden, wenn sie denn noch minderjährig sind.
Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall. Die Freundin des Fragestellers hat ein eigenes Kind, ist volljährig. Damit ist der Vater eigentlich ohnehin aus jedweder Unterhaltsverpflichtung raus, es sei denn, sie wäre noch in einer Ausbildung, die der Vater finanzieren müsste. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein. Und - für ihr finanzielles Wohlergehen ist erstmal sie selbst verantwortlich und auch der glückliche Vater ihres Kindes.
wirdwerden
Zitat:Dann nenn' doch mal den genauen § (vielleicht §1745?).
Es war sogar § 1769 BGB in Verbindung mit diesem Post:
https://www.moses-online.de/gerichtsbeschluss-zwingende-anh%c3%b6rung-leiblicher-kinder-adoptionsverfahren
Vielleicht habe ich da auch was falsch verstanden?? ... deswegen frage ich ja nach was der Papa kann bzw. ob sie die Adoption verhindern kann whatever. Die Fragen stehen ja im 1. Post.
Die Kinder sind doch minderjährig, es geht doch gar nicht um die Annahme eines Volljährigen.
wirdwerden
Deswegen sagte bzw. fragte ich ja ob das überhaupt so richtig ist weil, wie anfangs ebenfalls erwähnt, ich keine passende Antwort gefunden habe zu meiner Frage.
Für mich war das Urteil interessant wo die "Beklagte" offenbar die Volljährige Tochter des leiblichen Vaters ist etc. Ich dachte das war damit gemeint.
Es wäre halt einfach schön oben die Kernfragen zu beantworten.
Eigentlich ist doch alles beantwortet.
Bei der Konstellation sehe ich keine Möglichkeit, die Adoption zu verhindern. Ob sich das Erbe verringert, das ist wurscht. Kein Erblasser hat die Aufgabe, sein Geld für sein Kind zusammen zu halten, kann auch aus den €-Scheinen kleine Bootchen falten und den den Rhein runter schwimmen lassen, wenn er will. Geht Deine Lebensgefährtin einfach nichts an. Den einzigen Ansatzpunkt, den ich sähe, der wäre, dass die Lebensgefährtin einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt hätte, aber das sehe ich hier auch nicht.
Gegen den Vater kann die Tochter hier gar nichts veranlassen. Da sehe ich keine Rechtsgrundlage. Allenfalls gegen den Bescheid der Adoption vorgehen, bei der Rechtslage aber aussichtslos.
wirdwerden
Hmm... na gut dann nehmen wir das erstmal so zur Kenntnis.
Es stellt sich halt nur die Frage warum er dann der Meinung ist sie müsse der Adoption zusprechen als leibliches Kind ? Hm...
Weil sie eben in einem Adoptionsverfahren angehört wird.
Sie kann natürlich widersprechen, wenn sie dafür gravierende Argumente hat. Evtl. entgehendes Erbe ist aber kein Grund.
Verhindern wird sie es letztendlich nicht können
Mal abgesehen davon, sollte der Freundin klar sein das ihr Erbe sowiso weg ist wenn der Vater das will.
Kein Vater ist verpflichtet etwas zu vererben. Und wo nix (mehr) ist, gibts auch nix mehr zu erben.
Sich deshalb der Adoption in den Weg zu stellen wird das Verhältnis zwischen Vater und Tochter nicht verbessern.
Streng genommen könnten dann auch ältere geschwiszer die erneut schwangere Mutter "wegen dem Erbe" zur Abtreibung zwingen. Wenn deine Freundin nicht mehr bei ihrem Vater lebt, hat sie schlechte Karten. Ausschlaggebend für ein Adoptionsverbot wäre vielleicht, wenn das Wohl des minderjährigen, noch im Haushalt lebenden Kindes durch die Adoption gefährdet ist, weil das potentielle adoptivkind es schlägt, sexuell belästigt oder ähnliches. "Der ärgert mich immer" wird da aber auch nicht ausreichen
Hallo,
ich denke erleichternd (für die Adoption) kommt hier noch hinzu, dass er nicht irgendwelche Kinder adoptieren will, sondern die seiner Frau; praktisch (im Sinne von Familie) sind das bestimmt schon seine Kinder, nur rechtlich fehlt halt noch.
Stefan
Hey, vielleicht etwas blöd ausgedrückt, aber nein es hat nichts mit dem Erbe an sich zu tun da es da eh nichts zu holen gibt. Es gibt zwar Gerüchte... aber zu holen gibt es aktuell nichts.
Der Stichpunkt: Kindeswohlgefährdung kann hier aber eingebracht werden vorallem wie man mit den Kindern umgeht & ehrlich gesagt... ich finde diese Kindheit die die beiden Kids erleben ist schlimmer als meine. Und die war schon hart bzw. hatte ich keine wirkliche.
Sie ist auch unzufrieden damit wie sich ihr Vater entwickelt seit er mit der Frau zusammen ist & mittlerweile distanziert sich meine Freundin auch von ihrem Vater bzw. hat sie eine eigene Meinung entwickelt die ihm natürlich auch nicht passt bzw. er nicht akzeptieren will wie sie ihn sieht, die Wohnsituation usw.
Und ich... nunja ... ich habe da meine eigene Meinung & ihm auch schon was dazu gesagt.
Es geht nicht um Meinungen im Adoptionsverfahren, es geht auch nicht darum, wie die Tochter die Qualitäten als Vater einschätzt. Es geht schlicht und ergreifend darum, ob für die Tochter eine Adoption im Augenblick nicht tragbare Nachteile bringt. Und da sehe ich nicht mal im Ansatz etwas.
wirdwerden
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