Kann man auch während der Ehe noch einen Ehevertrag machen?

25. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
schoeller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 14x hilfreich)
Kann man auch während der Ehe noch einen Ehevertrag machen?

1.Kann man auch während der Ehe noch einen Ehevertrag machen ?
2.Können beide Partner beschließen,daß im Falle einer Trennung keiner vom anderen etwas zu fordern hat? zb.Unterhalt,Zugewinn-ausgleich,usw, PS:(Es existieren keine gemeinsammen( Wert)gegenstände .)

3.Ist so ein Ehevertrag rechtswirksam ,wenn beide Seiten von vornherein sagen, daß sie auf Ansprüche nach einer Trennung verzichten? Oder kann so ein Vertrag für unwirksam erklärt werden ,wenn zb. einer der Partner ohne Leistungen vom Staat nicht mehr sein Leben bestreiten kann? Kann dann einer der Partner zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden?

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7 Antworten
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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

so ganz stimmt das nicht. Ihr könnt sehr wohl gegenseitig auf alle Ansprüche verzichten. Nur kann der Vertrag ggf. im Nachhinein angefochten werden. Z. B., wenn der Staat mit Zahlungen einspringen muss. Hinsichtlich eines Zugewinns halte ich einen Verzicht aber für unproblematisch, wenn ihr keine großen Vermögensgegenstände oder Lebensversicherungen habt, die ggf. auch für den laufenden Lebensunterhalt veräußert werden könnten.

Noch zum Nachdenken: Ihr habt vermutlich geheiratet, um auch finanzielle Vorteile aus der Ehe zu haben - die auch auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Dann ist es eigentlich nur recht und billig, wenn man nicht generell die sich aus einer Trennung ergebenden Nachteile auf die Allgemeinheit abwälzen kann...

Grüße

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo pleindespoir,

ich muss dir noch mal widersprechen. Natürlich kann der Ehegattenunterhalt gegenseitig ausgeschlossen werden. Hab ich selbst so gemacht. Es kann nur eben sein, dass dieser Vertrag angefochten wird, wenn sich nicht beide selbst unterhalten können.

Bei deiner Variante müsste ja auch dann Unterhalt fließen, wenn beide in Lohn und Brot stehen und sich selbst versorgen könnten.

Es gibt keinen Ehevertrag, der nicht grundsätzlich irgendwann angefochten werden könnte. Niemand kann vorhersagen, wie sich die Rechtsprechung einmal entwickelt.

Der einzige echte "Schutz" nicht irgendwann einmal für den Partner einstehen zu müssen, ist nicht zu heiraten.

Aber der Zug ist hier wohl schon abgefahren...

Auch ich wünsche dem TE natürlich eine glückliche Ehe und rate ergänzend, sich mit seinen Fragen an einen Notar zu wenden. Der sollte zumindest in der Lage sein, einen nach der heutigen Rechtssprechung gültigen Vertrag auszuarbeiten.

Grüße

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#5
 Von 
schoeller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Problematik ist mir mittlerweile klar.
Wenn beide Partner nach der Trennung weiter arbeiten gehen,und damit zufrieden sind sehe ich keine Probleme.
Wenn nun aber einer nach ein, zwei ,drei ,vier ,fünf , sechs ,sieben .....Jahren
ganz unerwartet arbeitslos wird ?

Was dann?
Muß ich zeitlebens im Bedarfsfall für den Ex-Ehepartner Unterhalt zahlen?

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Im schlimmsten Fall ja. Das sind die letztlich nicht 100%ig auszuschließenden negativen Folgen einer Eheschließung. Aber dafür hast du nach jahrelanger Ehe auch die positiven Folgen in Anspruch nehmen dürfen...

Wenn du einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung triffst, wenn beide zu diesem Zeitpunkt sich selbst versorgen können und auch nicht erkennbar ist, dass sich daran was ändert, ist die Geschichte hingegen relativ sattelfest. Da wird es dem ExPartner schwer fallen, nach diversen Jahren plötzlich Unterhalt zu fordern. Und ich kann mir in so einem Fall auch nur schwer vorstellen, dass eine Behörde gegen diese Vereinbarung klagt.

Grüße

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